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#BezahlkartenStoppen - #noAsylbLG

Das SharePic zum Social Media Aktionstag am 15.03.2024 fordert "Keine Ungleichbehandlung durch die Bezahlkarte!"Auch wenn Grüne ganz in Ruhe beraten wollen und der Bundestag keine Gesetzesgrundlage zur Bezahlkarte in dieser Sitzungswoche vorlegen wird, rufen wir für Freitag den 15.03.2024 zu einem Protest gegen die Ungleichbehandlung durch die geplante Bezahlkarte in den sozialen Medien auf. Einerseits liegen bereits die Mindeststandards für die Bezahlkarte vor, das Kabinett hat einen Beschluss zur Änderung des AsylbLG gefasst und es liegt bereits eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf vor. Hinzu kommt, dass die CDU/CSU-Fraktion am Freitag den 15.03. ab 10.20 Uhr einen Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ in den Bundestag einbringen wird, wobei davon ausgegangen werden kann, dass auch die Bezahlkarte Thema sein wird. Aus diesem Grund rufen wir zu einem ersten bundesweiten Protest in den sozialen Medien auf!

Einschränkungen
Folgen der Bezahlkarte: Eingriffe in die Handlungsfreiheit der Person, in die informationelle Selbstbestimmung, Missachtung des Datenschutzes, Einschränkung der Autonomie der Leistungsberechtigkeiten, Ungleichbehandlung innerhalb des Existenzsicherungsrechts am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Eingriffe in das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Restriktionen wie die Sperrung der Bezahlkarte für bestimmte Ausgabepositionen oder die räumliche Beschränkung ihrer Nutzung auf das Gebiet eines Landkreises sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Nach der Formulierungshilfe von DIE GRÜNEN, SPD und FDP wird „die Leistungserbringung im Analogleistungsbezug ermöglicht“. Die Entscheidung liegt bei der Leistungsbehörde. „Der bislang in Satz 1 geregelte Vorrang der Geldleistung wird aufgehoben.“

Im parlamentarischen Verfahren soll geklärt werden, wie mit Erwerbstätigen, Studierenden und Auszubildenden verfahren wird. Es ist zu befürchten, dass die Bezahlkarte auf alle Gruppen ausgedehnt wird.

Bezahlkarte
Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ Liveübertragung:Freitag, 15. März, 10.20 Uhr – Bundestag

Mindeststandards für die Bezahlkarte liegen vor.

Beschluss des Kabinetts zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes – Bezahlkarte

Ein Gesetzentwurf zur Bezahlkarte liegt noch nicht vor. Dazu gibt es eine Formulierungshilfe von DIE GRÜNEN, SPD und FDP

Welche Einschränkungen sind mit der Bezahlkarte möglich:

Was technisch möglich ist, muss noch lange nicht rechtlich zulässig sein.

Keine Online-Überweisungen, keine Überweisungen ins Ausland, Geofencing (geografischer Raum) Begrenzung der Karte auf ein Postleitzahlgebiet (wird wahrscheinlich auf die verfügte Einschränkung der Bewegungsfreiheit angepasst), Ausschließung von Händlergruppen, Einschränkung der Bargeldabhebung, Zugriff auf Karte, Sperrung der Karte, Rückforderungen, Aktivitätenkontrolle der Karte (Greiz).

Quelle: Arbeitskreis kritische Sozialarbeit (AKS) Freiburg / Asylbewerberleistungsgesetz Abschaffen

Bezahlkarte als Abschreckungsinstrument

Logo des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg: Eine stilisierte offene HandDer Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die geplante Bezahlkarte als Instrument der Abschreckungspolitik und fordert eine diskriminierungsfreie Umsetzung. Im November 2023 beschloss die Ministerpräsident*innen-Konferenz die Einführung der Bezahlkarte für Bezieher*innen von Asylbewerberleistungen. Nun haben sich 14 Bundesländer auf gemeinsame Mindeststandards geeinigt, mit denen eine verschärfte Diskriminierung geflüchteter Menschen droht. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Bezahlkarte als abschreckungspolitisches Instrument und fordert die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, Spielräume im Sinne der Betroffenen zu nutzen.

Die Mindeststandards, auf die sich 14 der 16 Bundesländer Ende Januar geeinigt haben, ermöglichen umfassende Beschränkungen und weitreichende Eingriffe in die persönliche Lebensgestaltung von Schutzsuchenden. Es gibt keinen Minimalbetrag, der Geflüchteten in Form von Bargeld ausgezahlt werden muss. Überweisungen sollen grundsätzlich nicht möglich sein, was zum Beispiel die Bezahlung von Rechtsbeiständen erschwert.  „Damit könnte Geflüchteten faktisch der Zugang zum Rechtssystem verwehrt werden“, warnt Mariella Lampe vom Vorstand des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Auch eine regionale Begrenzung der Bezahlkarte soll möglich sein. Diese macht es Geflüchteten noch schwerer, Beratungsstellen, Freund*innen oder Unterstützer*innen aufzusuchen, die sich nicht direkt vor Ort befinden. „Im Zweifel können sich die Betroffenen unterwegs nicht mal eine Flasche Wasser kaufen“, so Lampe weiter.

Mit der Einführung der Bezahlkarte verbunden ist das politische Kalkül, Menschen davon abzuschrecken, bis nach Deutschland zu fliehen. Doch diese Rechnung kann aus Sicht des Flüchtlingsrats nicht aufgehen: „Es werden nicht weniger Menschen zur Flucht gezwungen, nur weil es in Deutschland Bezahlkarten statt Bargeld gibt“, so Julian Staiger, ebenfalls vom Vorstand des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Entgegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2012, welches die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für jeden Menschen ausdrücklich festhält und erklärt, dass die Menschenwürde nicht „aus migrationspolitischen Gründen relativiert“ werden dürfe, zeugt die Bezahlkarte erneut von populistischer Stimmungsmache gegen Geflüchtete.

Wie die Länder die Karte umsetzen werden, ist noch offen. Der Flüchtlingsrat fordert die baden-württembergische Politik dazu auf, Bezahlkarten möglichst diskriminierungsfrei auszugestalten. Das bedeutet vor allem die Begrenzung des Einsatzes der Karte auf eine kurze Dauer, die Begrenzung auf einen möglichst kleinen Personenkreis und das Absehen von regionalen oder sonstigen Beschränkungen. Ein Positivbeispiel ist die Umsetzung der Bezahlkarte in Hannover, wo sie als unbeschränktes digitales Zahlungsmittel für eine Übergangszeit zu Beginn des Aufenthalts ausgegeben wird, solange noch kein eigenes Konto eingerichtet ist. „Gerade in Zeiten, in denen eine große Anzahl von Menschen in ganz Deutschland gegen rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte demonstriert, ist es wichtig, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu setzen“, so Staiger weiter. Eine entsprechende Ausgestaltung könnte den Kommunen durch Erlasse von der Landesregierung auferlegt werden.

Quelle: Pressemitteilung

Vernissage am 15.02. mit Werken von Renate Barth-Engelhorn

Das Bild zeigt eines der Werke von Renate Barth-Engelhorn
Eines der Werke von Renate Barth-Engelhorn
Am Donnerstag, den 15.02. um 19.00 Uhr zeigen wir Werke von Renate Barth-Engelhorn.

Ihre Themen sind das Netzwerk, Verbindungen, aber auch aktuelle Themen wie Zerstörung und Flucht. Dabei handelt es sich meist um spontane Ausarbeitungen, welche immer eine hohe Qualität der eigenen Reflexion und der Suche nach einer bewussten Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit sichtbar machen.

Ein sehr wichtiges künstlerisches Mittel ist für Renate Barth-Engelhorn das Künstlerbuch. Damit passt sie wunderbar zu uns.

Buchladen Die Zeitgenossen
Strohstraße 28
73728 Esslingen

Immer brutalere Abschiebungen: PRO ASYL lehnt das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz ab

Das Foto zeigt einen Fahrbahnstreifen mit einem nebeligen Hintergrund, in dem ein Mensch sichtbar ist
Deckblatt der Broschüre "Wenn Menschenrechte verschwinden" von ProAsyl
Zur heutigen ersten Lesung des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes im Bundestag ruft PRO ASYL alle demokratischen Parteien auf, die stetige Diskursverschiebung nach rechts außen zu beenden und sich gegen neue Rechtsverschärfungen auf dem Rücken Geflüchteter und ihrer Grundrechte zu entscheiden.

„Bereits jetzt werden bei Abschiebungen Grundrechte massiv verletzt, Familien werden getrennt, Gewalt wird ausgeübt und Menschen werden rechtswidrig in Abschiebehaft gesteckt. Mit den im Gesetz geplanten Verschärfungen befürchten wir, dass Grundrechtsverletzungen und Gewalt zunehmen – deshalb lehnen wir das Gesetz ab“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Seit Monaten drehen sich die erhitzten Debatten um die Belastung von Kommunen und Behörden, um vermeintlich Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden, um die sogenannte irreguläre Migration und um immer noch härtere Ideen und Gesetzesvorschläge, die die Grundrechte von geflüchteten Menschen immens einschränken sollen.

Verfassungsrechtliche Bedenken


PRO ASYL kritisierte bereits das Gesetzgebungsverfahren selbst, in dem den Verbänden weniger als 48 Stunden zur Stellungnahme gegeben wurde. Zudem lehnt PRO ASYL das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an mehreren Stellen ab. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage und der Abschiebehaft auf bis zu sechs Monate vor.

Zudem sollen künftig mit der Abschiebung beauftragte Personen quasi jedes Zimmer – auch nachts – in einer Geflüchtetenunterkunft betreten dürfen. Traumatisierende nächtliche und überfallartige Abschiebungen werden so stark zunehmen. Auch sollen massenhaft und ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung Handys von Geflüchteten ausgelesen werden können. Und auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete bleibt das Gesetz weit hinter den Versprechen des Koalitionsvertrags zurück.

Doch mit all diesen Vorhaben werden die tatsächlichen Probleme – den Kommunen fehlen unter anderem Unterkünfte, Kitaplätze und mehr finanzielle Unterstützung – nicht gelöst. Eine radikale Senkung der Zuzugszahlen von Geflüchteten ist keine Lösung, die nachhaltig funktioniert.

Gesetz bringt keine Entlastung der Kommunen


„In der Diskussion wird ein Zusammenhang zwischen überlasteten Strukturen in den Kommunen und mehr Abschiebungen konstruiert, den es faktisch nicht gibt. Fakt ist, dass nur ein sehr kleiner Teil der Geflüchteten überhaupt abgeschoben werden darf, denn der allergrößte Teil von ihnen erhält einen Schutzstatus in Deutschland. Deshalb werden mit dem Gesetz die Probleme der Kommunen nicht gelöst. Mehr Abschiebungen schaffen keine Kita- oder Schulplätze, digitalisieren keine Behörden und bauen keine bezahlbaren Wohnungen. Dennoch springen auch demokratische Parteien auf menschenverachtende Narrative auf und spielen so den nicht-demokratischen Kräften in die Hände“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL hat mehrmals Vorschläge gemacht, wie mit einfachen Regularien Kommunen und Unterbringungsstrukturen entlastet werden können, zum Beispiel die Aufhebung der Pflicht für Geflüchtete in Sammelunterkünften zu wohnen, verbunden mit der Erlaubnis, wenn die Möglichkeit besteht privat bei Verwandten oder Bekannten unterzukommen.

Voller Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete nötig

Nicht weit genug gehen die Vorschläge für den Arbeitsmarkt: Statt die Arbeitsverbote für Geflüchtete ganz abzuschaffen, wird das komplizierte System der Arbeitsverbote und Arbeitserlaubnisse aufrecht erhalten. Geplant sind nur kleinteilige Erleichterungen für bestimmte Gruppen, nach wie vor abhängig von Unterbringungsform, Aufenthaltstitel und Herkunftsland.

Dieses System ist für Betroffene völlig undurchsichtig und bindet immense Kapazitäten bei den Ausländer- und Sozialbehörden. Zudem bewirkt es zum Teil das Gegenteil von Arbeitsmarktintegration: Häufig verlieren Geflüchtete ihnen angebotene Arbeitsstellen nur deswegen, weil die Behörden wegen der Überlastung zu spät dazu kommen, die Arbeitsangebote zu prüfen und die Anträge auf Arbeitsaufnahme zu entscheiden.

PRO ASYL fordert die Abschaffung aller Arbeitsverbote. Denn dies verschafft den Menschen einen schnelleren Auszug aus den Gemeinschaftunterkünften und finanzielle Unabhängigkeit von Sozialbehörden – und führt somit tatsächlich zu einer Entlastung kommunaler Unterbringungs- und Behördenstrukturen.

Quelle: Pressemitteilung ProAsyl
Siehe auch Kommentierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung.

Berlin: STOP GEAS

Fronttransparent: Asyl ist keine Krise -  Stop GEAS - Asyl ist Menschenrecht
Foto: © Bernd Sauer-Diete via Umbruch Bildarchiv
Rund 1500 Menschen demonstrierten am 26. November 2023 in Berlin gegen die geplante Verschärfung des europäischen Asylrechts. Nach einer Kundgebung am Oranienplatz in Kreuzberg mit Rede- und Musikbeiträgen zogen sie bis zur SPD-Zentrale. Zu der Demonstration unter dem Motto “Stop GEAS! Für ein Europa, das Brücken baut! Asyl ist keine Krise! Asyl ist Menschenrecht“ hatte das Bündnis „Stop GEAS“ aufgerufen, ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen, die sich für eine solidarische Migrationspolitik einsetzen. Auch in vielen anderen Städten gab es Protestaktionen.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Als Reaktion auf die geplanten Asylverschärfungen in Deutschland und die historisch massivste Einschränkung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) haben heute Tausende in ganz Deutschland demonstriert. In ca. 20 Städten kam es unter dem Motto “Stop GEAS” zu Protestaktionen – u.a. in Berlin, Bielefeld, Dresden, Halle, Hannover, Köln, Kiel, Mainz, Marburg, Nürnberg, Würzburg. Alleine in Berlin demonstrierten über 1500 Menschen.

Die “Stop GEAS”-Kampagne fordert das EU-Parlament dazu auf, diese historischen Einschnitte aufzuhalten und sich für die Einhaltung der Menschenrechte aller einzusetzen. Das individuelle Asylrecht muss das Fundament unseres Schutzsystems bleiben.

Die “Stop GEAS”-Kampagne fordert außerdem die deutsche Bundesregierung dazu auf, ihren Wahlversprechen nachzukommen, sich für eine menschenrechtsbasierte Migrationspolitik einzusetzen, und gegen die Reform zu stimmen.

Anfang Dezember soll im Rahmen der EU-Triloge über ein ganzes Bündel an Verordnungen entschieden werden. In der Folge würden Menschenrechtsverletzungen legalisiert, das Grundrecht auf Asyl in Europa de facto abgeschafft und die Krise der europäischen Migrationspolitik weiter verschlimmert. Alex Nehmer, Aktivistin der Kampagne verdeutlicht:

“Mit der GEAS Reform werden viele Menschen ihr Grundrecht auf Asyl in der EU nicht mehr wahrnehmen können und in der Folge reguläre Einreisewege vermeiden. Die EU befeuert damit – entgegen ihrer eigenen Ziele – die irreguläre Migration und treibt Menschen auf immer gefährlichere Fluchtrouten. Denn eins ist klar: Menschen werden weiter nach Europa fliehen.”

Clara Devantié, Stop-GEAS Aktivistin ergänzt: “Die Bundesregierung plant, Seenotrettung zu kriminalisieren, Abschiebungen zu vereinfachen und Sozialleistungen für Geflüchtete zu kürzen. Damit steht auch Deutschland vor einer Zäsur in der Asylpolitik. Mit Schrecken stellen wir fest, dass sich deutsche und europäische Politiker vor den Forderungen rechtsextremer Parteien treiben lassen. Es ist eine Kapitulation vor der Rhetorik der AfD.”

Die Stop-GEAS Kampagne wird von einem breiten zivilgesellschaftlichen Zusammenschluss aus verschiedenen Organisationen bundesweit organisiert, die sich für eine solidarische Migrationspolitik engagieren. Teil des Bündnisses sind u.a ProAsyl, Seebrücke, LeaveNoOneBehind, SeaWatch, Abolish Frontex, Interventionistische Linke, We’ll Come United und viele andere.

STOP GEAS Pressemitteilung, Berlin 26.11.23

Links:

Stuttgart / RMK: Schlafsack-Spenden gegen Kälte im Geflüchteten-Zelt-Lager

Das SharePic zur Aktion zeigt Großzelte, in denen Geflüchtete untergebracht werden
SharePic zur Aktion
Es wird kalt in Backnang. Das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises zwingt geflüchtete Menschen in Zelten zu leben, auch Kranke, Traumatisierte, Kinder, allein reisende Frauen, Schwangere.

Selbst Menschen, die andere Wohnmöglichkeiten haben, müssen in Zelten leben. Unterkünfte und Wohnungen stehen leer. Wir brauchen ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Der Lagerzwang muss aufgehoben, das Zeltlager muss geschlossen werden.

Die Heizung ist vollkommen unzureichend und fällt immer wieder aus. Mit sinkenden Temperaturen wird das Leben im Zelt-Lager unmöglich. Die Menschen frieren.

Wir bitten um Ihre Solidarität.

Spenden Sie einen Schlafsack!


Gewaschene, gereinigte oder neue Schlafsäcke können Sie ab sofort bis zum 15.12.23 abgeben in

Backnang
• AWO: Montag-Donnerstag 09-16 Uhr / Freitag 09-14 Uhr, Aspacherstraße 32, 71522 Backnang
• Juze – Jeden Tag ab 20 Uhr, Mühlstraße 3, 71522 Backnang

Murrhardt
• AWO: Montag-Donnerstag 08-12 Uhr, Helfergasse 25

Stuttgart
• WKV - Dienstag-Sonntag 11-18 Uhr, Mittwoch bis 20 Uhr, Schlossplatz 2, Eingang: Stauffenbergstrasse

Überzählige Schlafsäcke geben wir an obdachlose Menschen weiter.
Informationen aus dem Zelt-Lager und zum Stand der Spenden unter nolagerbk.org

Dies ist eine gemeinsame Aktion der Arbeiterwohlfahrt Backnang, des Jugendzentrums Backnang, von Refugees4Refugees und des Unabhängigen Freundeskreises Asyl Murrhardt.

Quelle: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Arbeitspapier „Gesundheitliche Versorgung von Frauen ohne Papiere im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt“

Das Deckblatt des Arbeitspapiers  zeigt eine grafisch dargestellte Frau mit einem Embryo
Deckblatt des Arbeitspapiers
Die BAG Gesundheit/Illegalität hat ein wichtiges Arbeitspapier erstellt. Aus der Vorstellung: Frauen ohne Papiere haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz, können diesen aber aufgrund der im Aufenthaltsgesetz festgeschriebenen Übermittlungspflichten de facto nicht in Anspruch nehmen, ohne eine Abschiebung zu riskieren. Der fehlende Zugang zu gesundheitlicher Versorgung in Schwangerschaft und Geburt steht in deutlichem Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsverträgen. Mit dem Arbeitspapier stellen wir die bestehenden Zugangsbarrieren dar, zeigen verschiedene lokale Lösungen auf, diese zu reduzieren, und formulieren fachpolitische Forderungen, wie der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt für Frauen ohne Papiere zu verbessern ist. In das Arbeitspapier eingeflossen sind die Ergebnisse einer Online-Befragung, die von Januar-Februar 2023 für durchgeführt wurde und an der sich 70 Personen aus Anlauf- und Beratungsstellen über alle Bundesländer hinweg beteiligt haben.

Das Arbeitspapier gibt es hier zum Download. Zur Themenseitegeht es hier entlang .

Quelle: Thomé Newsletter 39/2023 vom 26.11.2023

Aufruf: Spendet Tacheles. Der Verein braucht Eure Spenden seine Arbeit auch im nächsten Jahr fortsetzen zu können. Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten

Kindergrundsicherungsgesetz vom Kabinett beschlossen. Kürzungen bei geflüchteten Minderjährigen.

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenIn dieser Woche wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf für die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Eine wichtige Stufe des politischen Prozesses ist damit erreicht. Nun geht der Gesetzesentwurf in die parlamentarischen Beratungen und auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden. In die neue Kindergrundsicherung gehen insbesondere das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII ein. Auch die Leistungen zur Förderung für Teilhabe und Bildung werden in Zukunft primär über die Kindergrundsicherung geregelt. Im Ergebnis bewirkt der vorliegende Entwurf nach Einschätzung des Paritätischen keine nennenswerte Verringerung der Kinderarmut in Deutschland. Die Kindergrundsicherung bündelt bestehende Ansprüche, ohne das Leistungsniveau spürbar zu verbessern.

Zu den grundlegenden Zielen und den ersten Bewertungen hat sich der Paritätischen bereits in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Gegenüber diesem Stand sind insbesondere diese Veränderungen durch den Kabinettsbeschluss anzuzeigen:

Der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für die Kinder und Jugendlichen im Asylbewerberleistung wird mit Inkrafttreten der Kindergrundsicherung abgeschafft. Ansonsten werden diese Kinder und Jugendliche nicht in die Kindergrundsicherung einbezogen. Unter dem Strich werden hier Kürzungen vorgenommen. Das ist das Gegenteil von Armut bekämpfen.

Der sogenannte Kindergeldübertrag wird abgeschafft. Was bedeutet dies? Sofern Kinder und Jugendliche über ihr Einkommen (etwa: Unterhalt, Kindergeld, weitere Einkommen) ihren eigenen Bedarf decken können, wird das überschießende Kindergeld (Kindergeld, welches nicht zur Bedarfsdeckung der Kinder gebraucht wird) den Eltern zugerechnet. Wenn diese im Grundsicherungsbezug sind, reduziert dieses Vorgehen deren Leistungen. Nach dem Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung soll diese Praxis in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Diese Änderung dürfte insbesondere Alleinerziehenden-Haushalten zugute kommen und ist eine sehr zu begrüßende Maßnahme.

* Bei erwachsenen Menschen mit Behinderung verbleibt das Kindergeld, zukünftig: der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, bei den Eltern. Eine befürchtete Anrechnung als Einkommen der Menschen mit Behinderung wird damit auch für die Zukunft ausgeschlossen.

Ansonsten ist die Stellungnahme des Paritätischen weiterhin einschlägig. Insbesondere die Leistungshöhe des Zusatzbetrags fällt deutlich zu gering aus. Sofern die Bundesregierung mit der Kindergrundsicherung im Ergebnis Armut vermeiden will, müssen insbesondere die Leistungen bedarfsdeckend und armutsfest ausgestaltet werden. Hier ist der Bundestag gefordert nachzuliefern.

Paula Wenning, Referentin beim Kinderschutzbund und Koordinatorin des Bündnis Kindergrundsicherung, informiert am 17. Oktober in einer digitalen Veranstaltung des Paritätischen ausführlicher über den Gesetzesentwurf.

Dokumente zum Download
Kindergrundsicherungsgesetz - Gesetzentwurf (1 MB)

Weiterführende Links
Infoveranstaltung

Portal Sozialpolitik zur Kindergrundsicherung hier finden sich knappe und präzise Zusammenfassung der zentralen Inhalte des Kindergrundsicherungsgesetzes und weitere Materialien zu dem Gesetz

Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf 

Quelle: Der Paritätische, 29.09.2023


Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen

Logo des Paritätischen GesamtverbandesDer Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden.
Mit mehr als 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert der Paritätische die geplante Ausgrenzung geflüchteter Kinder aus der Kindergrundsicherung.

Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Es ist zutiefst enttäuschend, dass die sogenannte Kindergrundsicherung der Ampel ihr wichtigstes Ziel, die Bekämpfung von Kinderarmut, verfehlt. Dass geflüchtete Kinder von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden sollen und ihnen mit der Reform sogar Verschlechterungen drohen, ist ein Skandal. Wir erwarten, dass hier im Sinne eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle Kinder nachgebessert wird. Die Menschenwürde ist unteilbar.”

Hintergrund:

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.

Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (2023 zwischen 278 Euro und 374 Euro im Monat für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminimum gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde
AWO Bundesverband e.V.
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Internationaler Bund (IB) - freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
JUMEN e.V
Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Save the Children Deutschland e.V.
SOS-Kinderdorf e.V.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
terre des hommes Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
World Vision Deutschland e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Presseerklärung 7. September 2023
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