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Rentenpaket II: Paritätischer warnt vor Aktienrente

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenWas es brauche, sei eine Bürgerversicherung, in die ohne Ausnahme alle einzahlen.

Mit Sorge blickt der Paritätische auf die für diese Woche angekündigte Veröffentlichung der Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Christian Lindner für eine Rentenreform. Die geplante Einführung einer Aktienrendite kritisiert der Verband scharf als “riskanten Irrweg”. Um die gesetzliche Rente als Herzstück der Sozialversicherungen armuts- und zukunftsfest zu machen, brauche es vielmehr die Umgestaltung zu einer echten Bürgerversicherung, fordert der Wohlfahrtsverband.

Pläne für eine Aktienrendite (“Generationenkapital”) lehnt der Paritätische Wohlfahrtsverband ab. “Aktien auf Pump zu kaufen, bringt kaum Rendite und ist extrem risikoreich. Die gesetzliche Rentenversicherung ist denkbar ungeeignet, um damit an der Börse zu spekulieren“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Ziel einer durchgreifenden Reform müsse es sein, die Rente armutsfest zu machen, fordert der Verband und schlägt dazu u.a. die Wiederanhebung des Rentenniveaus, die Einführung einer armutsvermeidenden Mindestrente und eine deutliche Erhöhung der Altersgrundsicherung vor. Eine Anhebung des Rentenalters lehnt der Paritätische dagegen ab, da dies faktisch zu Rentenkürzungen für viele in anstrengenden Berufen, wie bspw. in der Pflege, führe.

“Anstatt die Menschen in der aktuellen sehr schwierigen politischen Stimmungslage im Land weiter zu verunsichern, brauchen wir Vorschläge für eine durchgreifende Reform, die alle mitnimmt", so Schneider. Der Paritätische verweist auf die zuletzt erneut gestiegene Altersarmut: Inzwischen sei mehr als jeder 5. ältere Mensch von Armut betroffen.

Notwendig ist nach Ansicht des Verbandes der Umbau des Rentensystems zu einer Bürgerversicherung, in die ohne Ausnahme alle einzahlen – auch Beamte, Politiker und Selbständige. Die Beiträge seien nicht allein an den Löhnen, sondern an allen Einkünften, auch Kapitalerträgen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, zu bemessen. “Die Einführung einer Bürgerversicherung in der Rente ist nicht nur eine Frage der verlässlichen Finanzierung, sondern auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung 4. März 2024

Der Görli bleibt auf

Drei junge Teilnehmer:*Innen der Demo halten ein Transparent mit der Aufschrift: "Der Görli bleibt auf! Nein zur Symbolpolitik!"
Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Am 24. Februar demonstrierten rund 1000 Menschen bunt und lautstark im Görlitzer Park und drum herum gegen die geplante Umzäunung und nächtliche Schließung des Parks.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Den Umzug hat das Bündnis „Görli Zaunfrei“ organisiert, Initiativen, Nachbar*innen und soziale Einrichtungen aus dem Kiez, die soziale Lösungen fordern statt einer Law and order Politik des Berliner Senats. Unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit für Frauen und Anwohner*innen im Görlitzer Park hat der CDU/SPD Senat einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der vorsieht einen Zaun um den Görli zu bauen, ihn nachts abzuschließen und Videokameras zu installieren.

Ja, es gibt Drogenhandel, Drogenkonsum und Verelendung im Kiez. Aber es geht dem Senat nicht um die Sicherheit von Frauen, der Menschen im Park oder Maßnahmen gegen patriarchale Gewalt. Es geht auch nicht um Lösungen für soziale Konflilte, sondern um rassistische Verdrängung und repressive Migrationspolitik und Gentrifizierung.

Während Wegner behauptet, sich um die Sicherheit von Frauen und Anwohner*innen zu sorgen, sind zeitgleiche zahlreiche Projekte unterfinanziert und von der Schließung bedroht. Das ist purer Populismus. Die 3,9 Millionen Euro, die gegen den Willen der Anwohner*innen und des Bezirks für den Bau und Unterhalt des Zauns veranschlagt werden sollten besser in soziale Maßnahmen investiert werden! – Gesa vom Bündnis “Görli Zaunfrei”

Links

Änderungen im Sozialrecht 2024

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergZum Jahreswechsel treten wieder einige Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel das Bürgergeld, den Mindestlohn, das E-Rezept, das Kinderkrankengeld sowie die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der VDK (hier gibt es Informationen zur Mitgliedschaft) gibt im Folgenden einen detaillierten Überblick:


Quelle: VDK Baden Württemberg

Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugFür den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

Zunächst weist Tacheles darauf hin, dass das angenommen Einsparvolumen unseriös festgesetzt wurde. Nach Berechnungen des Vereins müssten die Jobcenter wegen „nachhaltiger Arbeitsverweigerung“ unter Berücksichtigung der bereits existierenden Sanktionsregelungen pro Jahr über 210.000 mal Leistungen in Höhe des Regelsatzes vollständig für zwei Monate entziehen, um ein Sanktionsvolumen von 170 Mio. EUR zu realisieren. Angesichts der aktuellen, durch bereits beschlossene Haushaltskürzungen unterfinanzierten Vermittlungskapazitäten der Jobcenter und mangels verfügbarer geeigneter Arbeitsstellen, fehlt es in der Praxis schlicht an den nötigen Vermittlungsangeboten, bei denen eine beharrliche (willentliche) Verweigerung der Aufnahme eines tatsächlich verfügbaren Arbeitsplatzes rechtssicher festgestellt werden könnte.

Dieser Befund wird untermauert durch einen Blick auf die Sanktionsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen ergangen war (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019, 1 BvL 7/16), als verschärfte Sanktionen im SGB II durchaus praktiziert wurden. Sanktionen bei Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme erreichten niemals auch nur annähernd ein entsprechendes Ausmaß. Eine beharrliche Verweigerung der Aufnahme einer verfügbaren Stelle wurde statistisch gar nicht erfasst. Zudem schreibt das BMAS selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf, „dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahme beharrlich verweigern […]“ würden (Referentenentwurf vom 28.12.2023, S. 5). Man geht auch dort offensichtlich nicht davon aus, dass mit einer signifikant hohen Zahl von Totalverweigerungen gerechnet werden kann...

Haushaltssanierungen mit Hilfe von Geldstrafen? Besteht seriöse Haushaltspolitik etwa auch darin, Interessenvertretung für Einkommensschwache gravierende Haushaltslöcher mittels höherer Geldstrafen für Steuersünder*innen oder der Verteilung von „Knöllchen“ für Falschparkende zu stopfen?

Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht in dem o.g. Urteil von 2019 die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen auf 30 Prozent der maßgebliche Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monate begrenzt, um den grundrechtlichen Schutz des menschenwürdigenExistenzminimums zu gewährleisten. Zwar hat das Gericht höhere Leistungskürzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an sehr hohe Anforderungen geknüpft. So wurde u.a. vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Tacheles kritisiert in diesem Zusammenhang, dass bis dato keine belastbaren empirische Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen vorgelegt wurden. Zudem ist die im Gesetzentwurf verwendete Definition der Pflichtverletzung als eine „willentliche“ Weigerung, „eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“ völlig unbestimmt und lässt sehr unterschiedliche Interpretationen zu, wann eine vollständige Kürzung des Regelbedarfe gerechtfertigt wäre und wann nicht. Die vom BVerfG formulierten strengen Auflagen bleiben unerfüllt. Die Gesetzesänderung fördert mithin Rechtsunsicherheit und bei der Umsetzung der Sanktionen wird Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Weiter fehlt es an Regelungen, die das Existenzminimum der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährleisten und die Versorgung notfalls mit Sachleistungen sicherstellen. Verfassungsrechtliche Vorgaben werden hiermit unterlaufen, was eher zur Beschäftigung der Sozialgerichte führen wird, als Erwerbslose nachhaltig in Beschäftigung zu bringen.

Schließlich verbietet es sich, grundlegende verfassungsrechtlich relevante Normen im Existenzsicherungsrecht im Rahmen des Haushaltsgeschachers der Ampelkoalition wie auf dem Basar feilzubieten und leichtfertig zur Disposition zu stellen. Hierzu bedarf es einer sachlichen sozialpolitischen Debatte auf der Grundlage von Expert*innenwissen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dass die Koalition mit der Verschärfung des Sanktionsrechts für vermeintlich Arbeitsunwillige zudem ohne Not ins Horn jener Populist*innen bläst, die sich darüber ereifern, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, weil Bezug von Bürgergeld zu lukrativ geworden sei, verschärft die gesellschaftliche Polarisierung.

Der Verein Tacheles fordert daher, die Verschärfung der Sanktionen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ersatzlos zu streichen.

Quelle: Pressemitteilung 3.1.2024

Wer Sozialabbau betreibt wird Protest ernten! Umverteilung und Reichensteuer statt Sozialleistungskürzungen!

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugDie Wuppertaler FDP möchte am 13. Januar im Barmer Bahnhof zum neuen Jahr anstoßen und lädt Bürgerinnen und Bürger dazu ein. Dieser Einladung wollen wir nachkommen und dort gegen Leistungskürzungen und Sozialabbau protestieren.

Die FDP blockiert in der Ampel kategorisch eine höhere Besteuerung von Besserverdienenden bzw. hohen Vermögenswerten und die Aufhebung der Schuldenbremse. Stattdessen fordern die Liberalen Sozialkürzungen. Neben einer Kindergrundsicherung, die mit substanziellen Verbesserungen der Lage armer Kinder verbunden ist, wird nun auch die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des Bürgergeldes und der Sozialhilfe in Frage gestellt. Hinzu kommt ein Kahlschlag der sozialen Infrastruktur, der in der bundesrepublikanischen Geschichte ohne Beispiel ist.

Bürgergeld und Sozialhilfe sind laut Bundesverfassungsgericht unverfügbare Leistungen. Sie decken das Existenzminimum ab und dürfen nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Die Forderung, die Anpassung der Regelsätze auszusetzen, kommt faktisch einer Kürzung gleich. Damit fordert die FDP zum Bruch der Verfassung auf. Mit der dogmatischen Beschränkung auf Haushaltskonsolidierung und der Zielsetzung eines schlanken Staats blockiert die FDP jede dringend notwendige Investition in den ökologischen Umbau, die Daseinsfürsorge, die Bildung, den Umweltschutz, die Integration Geflüchteter und somit in die Zukunft einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Mit der populistischen Forderung das Bürgergeld zu kürzen, möchte die FDP offenbar 6 Millionen Menschen in bitterste Armut stürzen.

Zugleich hält Finanzminister Lindner seine schützende Hand über eine seiner obersten Staatssekretär*innen im Finanzministerium, die Superreichen auf einer exklusiven Tagung brandaktuelle, gesetzliche Steuerschlupflöcher verrät und dabei den Eindruck vermittelt, dass Steuerzahlen ohnehin nur die „Dummen“ trifft, die mit ihren Einkommen zuvörderst ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Die geplanten Sozialkürzungen und die Hetze gegen Erwerbslose, Niedrigelöhner und andere Arme gefährdet nicht nur die Existenz vieler Menschen, sondern sorgt auch zunehmend für Frust und Hass innerhalb der Bevölkerung, fördert Politikverdrossenheit und treibt die Gesellschaft immer weiter in die Arme der rechtsextremen AfD. Das ist aktuell nicht das alleinige Werk der FDP, sondern genauso das von CDU/CSU und weiteren vermeintlich demokratischen Parteien. Wir wenden uns direkt an die verantwortlichen Parteien und fordern: keine Kürzungen sozialer Leistungen in diesem Land, stattdessen Investitionen in Gesellschaft, Bildung, Infrastruktur, Umweltschutz und für Demokratie!

Die FDP möchte am 13. Januar 2024 im Barmer Bahnhof mit den Wuppertaler*innen „auf das vergangene und spannende politische Jahr 2023 zurückblicken und auf das neue Jahr 2024 anstoßen“. Wir sehen angesichts der bevorstehenden Kürzungen keinen Grund zum Feiern, sondern zum Protest gegen diese fatale Politik!

Der Verein Tacheles ruft deshalb dazu auf, den Damen und Herren der FDP klarzumachen, dass wir ihre Politik nicht wollen, dass diese der Gesellschaft schadet, dass wir keine Sozialkürzungen akzeptieren werden, und dass jetzt dringend umverteilt werden muss!

Daher kommt zum Sozialprotest am 13. Januar 2024 in Wuppertal,
ab 10:30 Uhr vor dem Barmer Bahnhof.

Machen wir der FDP einen Neujahrsempfang und stellen klar:

Keine Sozialkürzungen – stattdessen Umverteilung und Besteuerung der Reichen!


Via Tacheles e.V.

Aktionswoche „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“

Logo auf Recht bestehenUnter dem Motto „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“ will das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 23. bis zum 31. Oktober 2023 auf den Skandal der Verarmung immer größere Bevölkerungsteile aufmerksam machen und zur Gegenwehr aufrufen.

Ein Fünftel der Bevölkerung in der Bundesrepublik ist arm oder „armutsgefährdet“, Kinder und Jugendliche betrifft dies sogar zu einem Viertel. Rund 7,5 Millionen Beschäftigte hängen im Niedriglohnsektor fest und offiziell 19 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind von Altersarmut betroffen. Währenddessen hat sich die offizielle Inflation zwar abgeschwächt, die Preise insbesondere für Lebensmittel und Energie bleiben jedoch auf einem extrem hohen Niveau.

Anstatt dieser skandalösen Situation mit geeigneten sozialpolitischen Maßnahmen zu begegnen, hat die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2024 einen Generalangriff auf die Fundamente der sozialstaatlichen Errungenschaften eingeleitet:
Während ein Fünftel aller geplanten staatlichen Ausgaben in Rüstung und Militär fließen soll, ist insbesondere der Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich von enormen Kürzungen und Einsparungen betroffen.
Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht und den Angriff auf den Sozialstaat nicht unwidersprochen hinnehmen.
Wir fordern:
- Rücknahme aller aktuellen Kürzungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich
- Sofortige Erhöhung der Grundsicherungsleistungen für alle hier Lebenden und Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten sowie der Kosten für Energie in voller Höhe
- Eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder und Jugendliche wirksam aus der Armut holt
- Deutliche Erhöhung des Mindestlohns und eine armutsfeste Mindestrente
- Ausgrenzung und Diskriminierung verhindern: Migrationsberatung ausbauen statt kürzen
- Ausbau der Daseinsvorsorge statt Kürzung und Privatisierung
- Förderung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere von Sozialwohnungen, und einen wirksamen Mietenstopp
- Krankenhausschließungen verhindern – stattdessen Rekommunalisierung von Kranken- und Pflegeeinrichtungen

Eine Übersicht, wo und wann etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden.

Das Bündnis "AufRecht bestehen" wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle
gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

Quelle: Erklärung vom 20.10.2023


Im tollsten aller Länder: Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohen ein Viertel der Kinder und Jugendlichen - Anteil in zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als in Deutschland

Die Grafik zeigt von Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im EU weiten Vergleich
Von Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im EU weiten Vergleich
Aus einer PM des Statistischen Bundesamtes vom 26.7.2023: “Armut ist ein mehrdimensionales Phänomen und kann sich nicht nur in finanziellen, sondern auch in sozialen Faktoren niederschlagen. Im Jahr 2022 war knapp jede oder jeder vierte (24,0 %) unter 18-Jährige in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Armut oder soziale Ausgrenzung sind bei einer Person gemäß Definition dann gegeben, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr verfügbares Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.

EU-weit 24,7 % aller unter 18-Jährigen von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht

Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) lag das Risiko für Armut oder soziale Ausgrenzung für Kinder und Jugendliche in Deutschland 2022 mit 24,0 % nur knapp unter dem Durchschnitt: EU-weit waren im vergangenen Jahr 24,7 % der unter 18-Jährigen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dennoch war der Anteil der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kinder und Jugendlichen in gut zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als hierzulande.”

Via SLAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.


Räumungsversuch in der Habersaathstraße

Zerstörte Inneneinrichtung Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Zerstörte Inneneinrichtung
Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Mithilfe einer privaten Sicherheitsfirma versuchte am Mittwoch der Eigentümer Arcadia Estates das Hausprojekt in der Habersaathstraße 40a-48 kalt zu räumen. Etwa 50 Menschen leben hier ohne Mietvertrag, sie sind aber seit langem geduldet.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Presseerklärung zu den Ereignissen von der Initiative Leerstand Hab-ich-Saath


Am Mittwoch, den 9. August sind gegen neun Uhr Männer einer privaten Sicherheitsfirma in der #Habersaathstraße aufgetaucht und haben mit einem Schreiben des Eigentümers aufgefordert, dass alle Bewohner*innen innerhalb einer Stunde ihre Wohnungen verlassen sollen. Dann haben sie direkt angefangen, verlassene Wohnungen zu zerstören, die Badeinrichtung zu zerschlagen, Fenster auszureißen und Mobiliar zu zerstören. In einem Fall wurde eine abgeschlossene Wohnung mutwillig aufgebrochen und zertrümmert.

Wir sind fassungslos, dass ein Investor mit solchen illegalen Methoden Wohnraum zerstört um seine Abrisspläne schneller voranzubringen und die Politik tatenlos zusieht. Die neuen Bewohner*innen haben in der Habersaathstraße nun bereits seit eineinhalb Jahren ein Zuhause gefunden und leben dort mit Einwilligung des Eigentümers Arcadia Estates die uns selbst die Schlüssel ausgehändigt hat. Wir erinnern an die Vereinbarung von letztem Jahr mit dem ehemaligen Bürgermeister von Dassel, dass alle Bewohner*innen bis zum Abriss dort wohnen bleiben dürfen.

Mittlerweile funktioniert der Strom bei den Langzeitmieter*innen wieder, Warmwasser funktioniert nirgendwo und alle andere sitzen ohne Strom in ihrem Zuhause.

Der Bezirk darf nicht dabei zuschauen wie ein Investor mit illegalen Vorgehen seine Profitinteressen durchsetzt. Das Land Berlin muss endlich tätig werden und die Häuser erhalten. Wir fordern #Rekommunalisierung jetzt!

Danke an alle die gestern solidarisch mit uns waren. Wir werden uns über das Wochenende besprechen und überlegen welche Schritte wir als nächstes gehen möchten.

– Leerstand Hab-Ich-Saath –

Weitere Ereignisse zu diesem Thema

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100 Jahre DGB tun dem Kapital nicht weh...

Die Partei von "Kollegin" Yasmin Fahimi ist an der Regierung und damit verantwortlich für den geplanten, verheerenden Sozialkahlschlag, also empfinde ich das von ihr als pure Heuchelei. Bezeichnend ist auch das Fehlen jeglicher Proteste des DGB bzw. nennenswerter der Einzelgewerkschaft​en, insbesondere der IG Metall und vielleicht bis auf ver.di.

Hier der Link zum Beitrag der Tagesschau auf Mastodon. Bitte mit der Maus über dem Text scrollen.

Rotstift ist bei der Rente falsch angesetzt!

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergSozialverband VdK fordert die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen komplett aus Steuermitteln

Die Bundesregierung plant, ab 2024 bis 2027 den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Der Bundeszuschuss hat die Aufgabe, versicherungsfremde Leistungen auszugleichen – zum Beispiel die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg spricht sich entschieden gegen eine Kürzung des Bundeszuschusses aus und fordert stattdessen eine Erhöhung:


„Der Bundeszuschuss deckt heute schon die versicherungsfremden Leistungen nicht ab. Jährlich fehlen rund 34 Milliarden Euro!“, kritisiert VdK-Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz. Aufgrund der aktuell guten Arbeitsmarktsituation verbucht die Rentenversicherung zwar derzeit steigende Einnahmen und weist für 2022 sogar einen Überschuss aus. Doch die gute finanzielle Situation darf aus Sicht des VdK-Landesverbandes Baden-Württemberg nicht dazu genutzt werden, den Spardrang der FDP zu befriedigen. „Aus einer Rentenkasse, die lediglich ein Rentenniveau von 48,1 Prozent leisten kann und damit für die aktuelle Altersarmut mitverantwortlich ist, dürfen nicht auch noch zustehende Steuergelder entzogen werden!“, so Hotz: „Die Altersarmut muss langfristig bekämpft und die zukünftige Stabilität der Rentenkasse gesichert werden.“

Auch vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie auch an Pensionärinnen und Pensionäre, wäre eine Kürzung das völlig falsche Signal: „Wenn es schon nicht möglich ist, einen Inflationsausgleich für Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren, kann dem gesetzlichen System nicht auch noch zeitgleich Geld gekürzt werden“, meint Hotz. Der Sozialverband VdK fordert daher eine Alterssicherung für alle Erwerbstätigen. Hotz: „Nur dann können solche Ungerechtigkeiten in Zukunft vermieden werden!“ Unabhängig davon fordert der Sozialverband VdK: „Zahlt den Rentnerinnen und Rentnern genauso viel Inflationsprämie, wie für die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes geplant ist.“

Der Bundeszuschuss ist ein wichtiges Instrument, um die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zu sichern. Doch die Steuerfinanzierung allein reicht nicht aus: Eine gerechte Steuerpolitik, die Reiche wieder in die Pflicht nimmt, ist unumgänglich. Hotz: „Ansonsten findet keine solidarische Umverteilung statt, sondern vielmehr eine ungerechte Verteilung der Belastung auf Mittel- und Niedrigverdienende.“ Dabei steht gerade die Mittelschicht schon heute zunehmend unter Druck und ist in den vergangenen Jahren bereits merklich geschrumpft.

Der Haushaltsplan für 2024 ist geprägt von Einsparungen im sozialen Bereich. Auch beim Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung und dem Elterngeld sind Kürzungen angedacht. Dies gefährdet jedoch den sozialen Frieden in Deutschland: „Mit den Plänen der Bundesregierung werden einmal mehr diejenigen bestraft, die in den großen, gesetzlichen Topf einzahlen. Andere Maßnahmen, wie eine einmalige Vermögensabgabe für Milliardäre, bleiben jedoch außen vor. Dabei ist es Sache aller, in Krisenzeiten dazuzulegen!“, hebt Hotz hervor.


Der Sozialverband VdK ist mit seinen bundesweit 2,2 Millionen Mitgliedern und über 258.000 Mitgliedern im Südwesten, viele
davon mit einer Behinderung, nicht nur der größte Sozialverband in Bund und Land, sondern auch die größte Organisation von
Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg. Er ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als
unabhängige Interessenvertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, Menschen
mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie von Grundsicherungsempfängern setzt sich der VdK für die sozialen
Belange dieser Menschen ein. Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen.

Quelle: PM VDK Baden-Württemberg 18. Juli 2023
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