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Rede von Lothar Letsche vor dem „Landesamt für Verfassungsschutz“

Die VVN-BdA Baden-Württemberg hat am 5.12.2018 eine Kundgebung vor dem Landesamt für Verfassungsschutz in Stuttgart durchgeführt.

Lothar Letsche, Mitglied des Landesvorstands, hielt dabei eine Rede, bei der er deutlich machte, warum der Verfassungsschutz nicht reformiert werden kann, sondern aufgelöst werden muss.

Wir stehen vor einer Einrichtung, die ein bekannter Rechtsanwalt bezeichnet hat als „ein ideologisches Kind des kalten Krieges –“ gezüchtet als nachrichtendienstliche Waffe im Ost-West-Konflikt der 50/60er Jahre zur Westintegration, Wiederbewaffnung und Absicherung des westdeutschen –šBollwerks gegen den Kommunismus–™“.

Rolf Gössner hat mir in seiner Rede, die er am 19. August dieses Jahres vor dem „Bundesamt für Verfassungsschutz“ in Köln hielt, so oft aus dem Herzen gesprochen, dass er mir bitte nachsieht, dass ich heute immer wieder daraus zitiere.

In jener Zeit eines militanten Antikommunismus, in der Zeit, als ich zur Schule ging, erwarb sich dieses „Amt“ –“ ich zitiere –“ seine „zweifelhaften Verdienste bei der systematischen Ausspähung, Stigmatisierung und gesellschaftlichen Ausgrenzung von Kommunisten, anderen Linken und Antifaschisten aus dem politischen Willensbildungsprozess. Diese geheimdienstlichen Praktiken haben seinerzeit maßgeblich zu einer exzessiven Kommunistenverfolgung mit einer halben Million Betroffener beigetragen und in den 70er/80er Jahren zu einer einschüchternden Berufsverbote-Politik, die zu millionenfachen Ausforschungen führte und der Tausende zum Opfer fielen.“

Als einer der persönlich Betroffenen füge ich hinzu: dafür haben ihm Politiker –“ die Ministerpräsidenten der Länder –“ am 28. Januar 1972 mit dem „Radikalenerlass“ zu dem größten Arbeitsbeschaffungsprogramm seiner Geschichte verholfen und die betreffende Konferenz stand unter dem Vorsitz des damaligen sozialdemokratischen Bundeskanzlers Willy Brandt, der das später als einen großen Irrtum bezeichnete.

Das Ergebnis hat der niedersächische Landtag am 16. Dezember 2016 in einem Beschluss so zusammengefasst und es gilt genauso für Baden-Württemberg: den damaligen Betroffenen seien „fast ausnahmslos legale politische Aktivitäten, wie die Kandidatur bei Wahlen, die Teilnahme an Demonstrationen oder das Mitunterzeichnen politischer Erklärungen vorgeworfen“ worden, wodurch es „zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen“ kam. „Systemkritische und missliebige Organisationen und Personen wurden an den Rand der Legalität gedrängt, die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs-, Organisations- und Versammlungsfreiheit wurde behindert, bedroht und bestraft. Bis weit in die 1980er-Jahre vergiftete die Jagd auf vermeintliche –šRadikale–™ das politische Klima. Statt Zivilcourage und politisches Engagement zu fördern, wurden Duckmäusertum erzeugt und Einschüchterung praktiziert.“

Fünf ehemalige Mitglieder des Parlamentarischen Rats, am 23. Mai 1949 Unterzeichner des von ihnen erarbeiteten Grundgesetzes, hatten schon am 18. März 1982 in Hannover öffentlich erklärt: „Wir sehen in der Berufsverbotepraxis, wie sie durch den sogenannten Radikalenerlass vom 28. 1. 1972 ausgelöst wurde- auch nach den inzwischen erfolgten Korrekturen –“ eine Gefahr für die von uns gewollte freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wir sehen diese Gefahr nicht nur in dem vom Grundgesetz unseres Erachtens nicht gedeckten Ausschluss einzelner Personen vom öffentlichen Dienst, sondern mindestens ebensosehr in der allgemeinen Verunsicherung, insbesondere der Jugend, durch die inzwischen entwickelte Verfassungsschutzpraxis.“

Das änderte damals allerdings nichts daran, dass es in einigen Bereichen noch jahrelang so weiter ging, bis die internationalen öffentlichen Verurteilungen der Berufsverbote als Verstöße gegen arbeitsrechtliche Normen, als Verstöße gegen Menschenrechte und gegen das Diskriminierungsverbot nicht mehr auf die Seite gewischt werden konnten. Und dass es in Bayern bis heute so weiter geht.

Die mittlerweile 68jährige Geschichte des „Verfassungsschutzes“ lässt sich auch –“ ich zitiere wieder Rolf Gössner –“ als eine Geschichte weiterer „Skandale und Bürgerrechtsverletzungen schreiben: von der Waffenbeschaffung für militante Gruppen; der Überwachung demokratischer Organisationen und Parteien, die als –šextremistisch beeinflusst–™ gelten, sowie politisch-sozialer Bewegungen, wie der Anti-Atom- und Friedensbewegung, über skandalöse Sicherheitsüberprüfungen, Bespitzelung von Journalisten, Anwälten, Abgeordneten und Gewerkschaftern, illegale Telefonabhöraktionen bis hin zu jenem fingierten Bombenattentat, das als –šCeller Loch–™ in die Geschichte einging –“ eine Chronik ohne Ende, die mit der V-Mann-Affäre im NPD-Verbotsverfahren, mit den V-Mann-Verflechtungen in Neonaziszenen und im NSU-Umfeld ihre vorläufigen Tiefpunkte fand.“

Wissen muss man jedenfalls, dass es zwischen den Beiträgen zur politischen Brunnenvergiftung und zur Ablenkung von ihrer Rolle, die sie in ihre Berichte schreiben, und dem, was sie wirklich tun, noch einmal einen Unterschied gibt.

In ihrem Umgang mit unserer 1947 von Überlebenden der Naziverfolgung gegründeten VVN-BdA erkennen wir verschiedene Ebenen:

In Bayern werden wir offiziell im Bericht als „linksextremistisch beeinflusst“ gelistet. Das dient vor allem dazu, bundesweit –“ wohlgemerkt: in allen Ländern –“ ständig das Drohszenario eines Entzugs der Gemeinnützigkeit bereit zuhalten. Wiederum muss man sagen, Politiker waren es, die die entsprechenden Gesetzesparagraphen beschlossen haben.

Argumentiert wird mit einem gemeinsamen Dokument des Bundes- und der Landes„verfassungsschutz“ämter, wo tatsachenwidrig, behauptet wird die VVN-BdA sei eine „linksextremistisch beeinflusste Organisation“, deren Bestrebungen „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gerichtet seien. Die VVN-BdA sei „dem orthodox-kommunistischen Antifaschismus verpflichtet“ und trete demzufolge „für eine sozialistisch/kommunistische Diktatur“ als „einzig konsequente Alternative zu –šfaschistischen–˜ [in Gänsefüßchen!] Gefahren“ ein.

In Baden-Württemberg taucht allerdings seit 2012 unsere antifaschistische Organisation nicht in den Berichten auf. Auch in Hessen und auf Bundesebene nicht.

Das hindert die Herrschaften aber nicht, einzelne bekannte Antifaschistinnen und Antifaschisten permanent zu bespitzeln mit der Begründung, dass sie bei uns sind und mitarbeiten. Michael Csaszkóczy aus Heidelberg betrifft das beispielsweise und Silvia Gingold aus Kassel. Als Silvia dagegen klagte, gab der Geheimdienst offen zu, dass er auch Organisationen „beobachte“, die in den Jahresberichten nicht aufgeführt seien. Im „Beweismaterial“ war der Video-Mitschnitt eines Vortrags enthalten, den Silvia auf einem gewerkschaftlichen Podium neben dem heutigen thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow hielt. In dem Gerichtsurteil, das den Einlassungen des Geheimdienstes in allen wesentlichen Punkten folgte, wird ihr als belastend vorgehalten, dass sie –“ als eine der bekanntesten Berufsverbote-Betroffenen –“ auf einer entsprechenden Kundgebung eine Rede hielt und dass sie aus den Memoiren ihres Vaters, des jüdischen Resistancekämpfers Peter Gingold vorliest, und damit –“ O-Ton –“ „wegen der relativen Bekanntheit ihres Namens als Tochter eines Widerstandskämpfers gegen den Nationalsozialismus quasi als Magnet für Personen gewirkt hat, die den Zielen der Veranstalter bislang eher fern gestanden haben.“

Bei diesem Feindbild können wir also davon ausgehen, dass diese Herrschaften nicht einmal eine Spur von Scham empfinden, sondern sich als verdiente Beamte vorkommen, falls sie auch hier in Bad Cannstatt ein paar hundert Meter entfernt am 9. November die Kundgebung am Platz der ehemaligen Synagoge bespitzelt haben sollten, wo der Opfer der Reichspogromnacht gedacht wurde und Silvia eine Rede hielt.

Besonders empörend ist die Behauptung in den genannten Dokument, der Schwur von Buchenwald sei eine verfassungsfeindliche kommunistische Hervorbringung. Da haben die überlebenden Buchenwald-Häftlinge am 19. April 1945 nämlich nicht nur dem kurz vorher verstorbenen Präsidenten der USA Franklin D. Roosevelt ein ehrendes Andenken ausgesprochen, indem sie ihn als „großen Freund der Antifaschisten aller Länder, Initiator und Organisator des Kampfes um eine neue, demokratische, friedliche Welt“ würdigen, sondern auch geschworen: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln“, behaupten die „Verfassungsschützer“, sei das „orthodoxe“, „kommunistische“ Faschismus-Verständnis, als alle nicht-marxistischen Systeme –“ also auch die parlamentarische Demokratie –“ als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet würden, die es zu bekämpfen gelte.

Abgesehen von der Beleidigung der 21.000 überlebenden und der 51.000 ermordeten Buchenwald-Häftlinge zeugt es davon, dass die Verfasser solcher Hervorbringungen einfach strohdumm sind. Antifaschisten jedenfalls wissen dass die Demokratie nicht die Vorstufe, sondern das Gegenteil des Faschismus ist. Faschismus und Demokratie verhalten sich wie Feuer und Wasser. Deshalb wehren sich Antifaschisten gegen den Abbau demokratischer Rechte.

Aber wir haben es mit organisierter Dummheit zu tun, die mit staatlichen Machtmitteln ausgestattet existenzbedrohende Folgen hatte und weiterhin haben kann!

„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln!“ –“ das rührt durchaus an den Kern dessen, wofür die Einrichtung steht, vor deren Gebäude wir stehen. Der Artikel 139 des Grundgesetzes legt die Weitergeltung der zur Befreiung Deutschlands vom Nazismus und Militarismus erlassenen Bestimmungen fest. Nur auf dieser Grundlage konnte die Bundesrepublik 1970 überhaupt der UNO beitreten. So etwas ist in diesem Haus selbstverständlich unbekannt.

Es drängt sich die Frage auf, ich zitiere wieder Rolf Gössner, „welche Werbefirma wohl auf die glorreiche Idee kam, diese Institution ausgerechnet –šVerfassungsschutz–™ zu nennen. Was verbirgt sich in Wirklichkeit hinter dem wohlklingenden, aber irreführenden Label, das wir oft unhinterfragt benutzen? Wenn man die Kritik am –šVerfassungsschutz–™ als Inlandsgeheimdienst und an seinen Praktiken zusammenfassen möchte, so könnte man diesen Problemfall der Demokratie komprimiert so auf den Punkt bringen: Der –šVerfassungsschutz–™ mit seinen 17 Ämtern in den Bundesländern und auf Bundesebene ist ein im kalten Krieg geprägter, antikommunistischer und skandalgeneigter Inlandsgeheimdienst mit geheimen Strukturen, Mitteln und Methoden sowie der Lizenz zu Gesinnungskontrolle, Infiltration und Desinformation. Er ist ein Regierungsgeheimdienst, der seine frühen altnazistisch-personellen Prägungen lange verleugnet und verdrängt hat; der eine ellenlange Skandalgeschichte hat und immer wieder Bürger- und Persönlichkeitsrechte vieler Menschen verletzt; der weite Teile der Linken und politisch Andersdenkende als –šVerfassungsfeinde–™ und –šLinksextremisten–™ verdächtigt und heimlich bespitzelt –“ und bei der Bekämpfung des Neonazismus weitgehend versagt; der sich mit seinen bezahlten V-Leuten und seinem unkontrollierbaren V-Leute-System heillos in mörderische Neonaziszenen und kriminelle Machenschaften verstrickt und diese deckt; der ein skrupelloses Vertuschungssystem betreibt, wichtige Beweismittel manipuliert und beseitigt sowie brisante Akten schreddert; der demokratisch kaum zu kontrollieren ist, weil er demokratischen Grundprinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht und auch deshalb zu Verselbständigung und Machtmissbrauch neigt, und der aus all diesen Gründen Verfassung und Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaat notorisch gefährdet und schädigt, anstatt sie auftragsgemäß zu schützen. –šVerfassungsschutz–™ ist also in Wirklichkeit ein euphemistischer Tarnname, hinter dem sich weitgehend demokratiewidrige Geheiminstitutionen verbergen. Folgerichtig könnte man hinzufügen: Hätte der –šVerfassungsschutz–™ den ideologisch aufgeladenen Begriff –šExtremismus–™ und das Verdikt –šverfassungsfeindlich–™ nicht gepachtet und für die radikalen –šRänder–™ der Gesellschaft reserviert, dann könnten diese Vorwürfe letztlich auch gegen ihn selbst gerichtet werden –“ strenggenommen also: ein Fall für den Verfassungsschutz.“

Einer der abstrusesten Vorwürfe gegen Gössner, stellvertretender Richter am Bremer Staatsgerichtshof, der natürlich auch selbst jahrzehntelang bespitzelt wurde, lautet: er würde mit seiner Staats- und Geheimdienst-Kritik „die Sicherheitsorgane diffamieren, wolle den Staat wehrlos machen gegen seine inneren und äußeren Feinde.“

Er spricht davon –“ ich habe es zitiert -, der Inlandsgeheimdienst habe bei der Bekämpfung des Neonazismus „weitgehend versagt“, er habe „als Frühwarnsystem versagt“. Kernproblem ist, sagt er, dass der „Verfassungsschutz“ „ein dubioses V-Leute-System unterhält, das sich als unkontrollierbar und erhebliches Gefahrenpotential herausgestellt hat: V-Leute in Neonaziszenen sind nicht etwa –šAgenten–™ des demokratischen Rechtsstaates, sondern staatlich alimentierte Naziaktivisten–“ zumeist gnadenlose Rassisten und Gewalttäter, über die sich der –šVerfassungsschutz–™ heillos in kriminelle Machenschaften und Naziszenen verstrickt;... Das Erschreckendste, was ich bei meinen Recherchen erfahren musste, ist, dass der –šVerfassungsschutz–™ seine kriminellen V-Leute oft deckt und gezielt gegen polizeiliche Ermittlungen abschirmt, um sie weiter abschöpfen zu können –“ anstatt sie unverzüglich abzuschalten. Das ist zwar strafbare Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zu Straftaten, womöglich auch zu Morden, doch die Verantwortlichen sind dafür nie zur Rechenschaft gezogen worden.“

Alles richtig, bin ich überzeugt! Aber beschreibt er da nicht genau die Arbeitsweise dessen, wofür dieses „Amt“ da ist? Wo es nicht „versagt“, sondern genau seinen Job macht?

Genauso wie es seinen Job macht, wenn es –“ arbeitsteilig mit der Polizei –“ in antifaschistische und linke Strukturen seine bezahlten Leute schickt, die nicht nur zu unüberlegten Aktionen und Straftaten provozieren, sondern auch privateste Dinge ausspähen und vor allem die Solidarität zerstören sollen?

Solidarität ist etwas prinzipiell anderes als das mafiose Schweigen derer, die hektisch Beweise ihrer konspirativen Machenschaften schreddern, sobald parlamentarische Untersuchungsausschüsse sich dafür zu interessieren beginnen! Aber dieser Unterschied ist in der Abteilung für psychologische Kriegsführung, die ich in diesem Haus ebenfalls vermute, wahrscheinlich nicht bekannt.

Solidarität ist für uns ein Vermächtnis des antifaschistischen Widerstands, das wir hoch halten.

Vor sieben Jahren haben wir schon einmal eine Kundgebung vor diesem Haus durchgeführt. Der Redner sagte: „Den wichtigsten Dienst, den der Geheimdienst Verfassungsschutz der Verfassung erweisen könnte, wäre wenn er sich vom Acker machen würde. Die Auflösung dieser strukturell demokratiegefährdenden Institution Verfassungsschutz würde weit mehr zum Schutz der Verfassung beitragen, als der allerschönste Geheimdienst es je könnte, selbst wenn er wollte.“

Dieser Forderung namhafter Bürgerrechtsorganisationen –“ sagt Gössner heute –“ „steht nicht etwa das Grundgesetz entgegen, denn danach muss der –šVerfassungsschutz–™ [verstanden als wirklicher Schutz der Verfassung] keineswegs als Geheimdienst ausgestaltet sein. Seiner sozialverträglichen Auflösung als Inlandsgeheimdienst stünde verfassungsrechtlich also nichts im Wege. Im Fall von konkreten Gefahren, Gewaltorientierung und strafbaren Handlungen sind ohnehin Polizei und Justiz zuständig. In diesem Sinne: Schicken wir den –šVerfassungsschutz“ nach 68 Jahren endlich in den unverdienten Ruhestand –“ zum Schutz von Verfassung, Bürgerrechten und demokratischem Rechtsstaat.

Danke für eure Aufmerksamkeit.

Quelle: VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen

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Jue.So Jürgen Sojka am :

- ž- ¦, warum der Verfassungsschutz nicht reformiert werden kann, sondern aufgelöst werden muss.- œ

Nicht doch!
Ob es da nicht besser sein würde, und tatsächlich auch besser ist, so die STAATSDIENER, die ja alle unsere Verfassung zu schützen haben -vor den Verfassungsfeinden-, ihr eigenes Denken nach den Völkerrechten ausrichten?!?

Würde es den Artikel 25 in unserem Grundgesetz GG nicht geben -vom Parlamentarischen Rat aufgenommen-, so würden die Alliierten der Gründung der Bundesrepublik Deutschland bestimmt nicht zugestimmt haben!!!
GG Art. 25 [Vorrang des Völkerrechts] Seiten 3 und 26 in Grundgesetz und Landesverfassung von Baden-Württemberg - “ PDF-Datei 162 Seiten.

Wir haben heute, und das WELTWEIT, das Gedenken an 70 Jahre Völkerrecht - “ siebzig Jahre Völkerrecht seit 10. Dezember 1948!!!

Allerdings erinnert Heike Hänsel (MdB Linke) auf ihrer Internetseite bereits am 26. Juni 2015 an 70 Jahre UN-Charta: Zurück zum Völkerrecht

Zurück?!? Wieso zurück? Es muss das Völkerrecht - ¦
Vereinte Nationen 5/2015 Der Beitrag der UN zur Fortentwicklung des Völkerrechts von Miguel de Serpa Soares - “ Auszug:
Fazit
Im Laufe ihrer 70-jährigen Geschichte haben die Vereinten Nationen in vielen Bereichen der internationalen Beziehungen enorme Fortschritte ermöglicht. - ¦

alpha-thema am 10. Dez. 70 Jahre UN-Menschenrechtscharta
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." So heißt es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die vor genau 70 Jahren verabschiedet wurde. Die Menschenrechte sollen Macht und Willkür Grenzen setzen. Doch wie sieht die Realität aus? - ¦

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