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Offenkundig oder geschickt getarnt?

Entgegen der gestrigen Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts muss der hessische Rundfunk nun doch den von dem Sender als "volksverhetzend" beanstandeten Wahlwerbespot der NPD senden: Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hob den Frankfurter Beschluss wieder auf.

Das Kasseler Gericht konnte eine "offenkundige Volksverhetzung" nicht feststellen, so die Begründung. Die Sender dürften die Ausstrahlung der Werbespots nur dann zurückweisen, wenn ein Straftatbestand klar ersichtlich erfüllt sei. Bei geschickt verschleierter Volksverhetzung sind die Freiheitsrechte des Grundgesetzes also offenbar höher zu bewerten?

Zusammen mit der aktuellen Propaganda des noch amtierenden Ministerpräsidenten Koch und der "Bild" darf mit diesem unanfechtbaren Beschluss des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs ein reaktionäres Trommelfeuer auf den Wähler in Hessen niederprasseln.

Unterstrichen wird mit dem Urteil vor allem das notwendige, längst überfällige Verbot der NPD.


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Kommentare

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Daniel W. am :

Juhu, was sind wir wieder demokratisch. Sogar den Rechten erlauben wir, ihre Propaganda zu verbreiten. Eine echte wehrhafte Demokratie hält sowas halt ab.

Das sich die Verfasser des Potsdamer Abkommen 1945 etwas dabei dachten, als sie schrieben: "Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wiederauferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.", wen interssiert das heute noch? Das Braunbuch ist Zeugnis genug.

Solange die NPD fordert "Kulturfremde Ausländer abschieben", können die "demokratischen" Parteien, die gerne nichts rechts von sich hätten, mit den Fingern auf die Nazis zeigen, sich selber als demokratisch feiern und inzwischen dafür sorgen, das ausländische Mitbürger hier immer weiter diskriminiert werden.

RdB! am :

War auch eher eine Lachnummer:

QUOTE :
Entscheidung: NPD-Gartenzwerge müssen auf Sendung

Kassel. Der Hessische Rundfunk (HR) muss nun doch den Wahlwerbespot der NPD ausstrahlen, entschied heute der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. In dem Wahl-Video tritt der hessische NPD-Vorsitzende Marcel Wöll als Retter auf hohem Ross mit drei vom System geknechteten Gartenzwergen auf und empfiehlt seine Truppe als Partei des kleinen Mannes . Selbst unter Neonazi-Kameraden sorgte der kindische Spot schon für Spott.


Siehe auch: redok

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