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Nebelschweif-Flechter an der Arbeit! Telefonüberwacher - ran!

1984 war gestern...
So wie wir die Arbeit der Verhüller und Nebelwerfer beobachten können, über öffentliche und private Medien weg, werden wir wohl nie erfahren, wie die Zwickauer wirklich für sich allein und mit dem Verfassungsschutz zusammen gearbeitet haben.

So haben die Abendnachrichten als wichtigstes Argument für Telefonüberwachung beigebracht, der Verfassungsschutz hätte schon lange alles über die Zwickauer herausgebracht, wenn er nur mehr Telefonate hätte abhören können. Wenn nur der Verfassungsschutz willig gewesen wäre, sich dieser Arbeit zu unterziehen. Dass es wohlwollende Unterstützer der Tätigkeit der Mörder innerhalb der Obrigkeit gegeben haben muss, steht inzwischen außer Zweifel. So oft auch noch von Panne, Schlamperei und Missgeschick geredet wird. Absicht wird weiterhin von öffentlich und privat nicht einmal mehr erwogen. Aber wenn es ums Abhören geht, muss der eigene böse Wille noch als Argument herhalten.

Ähnlich steht es mit der Überlebenden, die in ihrer Zelle in Karlsruhe bisher nichts aussagt. Am Anfang fand der neue Generalbundesanwalt es noch unwürdig, mit einer Tatgenossin über eine Kronzeugenregelung zu verhandeln. Jetzt wird allen Ernstes so getan, als hätte eine Mitbewohnerin - seit Jahren- nie etwas von den Taten der anderen gewusst. Geschweige denn, darüber geredet und dazu geraten. Wenn nur ein einziger damals so milde angeschaut worden wäre von Leuten, die zum Beispiel für die RAF eine Wohnung gemietet hatten. Da war man stracks und ohne Rückfragen Mittäter. Und bekam Saueres. Offenbar besteht jetzt die Notwendigkeit, die potentielle Kronzeugin zum kleinen Fisch zu machen, um dann - ohne Schamgefühl - mit ihr auszumachen, was sie gefälligst zu Protokoll zu geben hat. Kleines juristisches Problem allerdings: in einem Anfall von Großzügigkeit wollte der Gesetzgeber seinerzeit immer mindestens drei Mittäter. Sonst könne von "terroristischer Vereinigung" keine Rede sein. Wie das geregelt werden soll? Findige Juristen werden auch da eine Lösung finden!

Und was soll man von den Neuigkeiten aus Heilbronn halten? Also die Terroristen wollten "nur" die Dienstwaffe der ermordeten Polizistin. Sonst steckt da gar nichts dahinter. Bloß - warum Leute, die ein schönes kleines Waffenlager angesammelt hatten, auf so eine Dienstpistole so angewiesem gewesen sein sollen, dass sie einen zusätzlichen Mord auf sich nahmen, wird nicht verraten. Und warum diese dann doch eher peinliche Tat zusammen mit den Anschlägen auf Kleinhändler von ihnen in das Ruhmes-Video aufgenommen wurde, bleibt auch ein Geheimnis der Nebelkünstler.

Schließlich die Todesumstände der zwei Haupt-Täter in ihrem Kleinbus. Angeblich weiß der Verfassungsschutz genau - woher? - dass erst der eine den anderen aus nächster Nähe, aber zugleich aus Versehen erschoss, dann noch Zeit fand, den Wagen anzuzünden, aber auch bei Person Nummer drei anzurufen, um sein baldiges Ableben zu vermelden. Damit die dann die Wohnung in die Luft sprengte. Alles in Windeseile - und ohne dass jemand sich durch das brennende Auto zum Löschen aufgerufen fand.

Alles Spinnwebentechnik. Hüllakrobatik. Uns kurzfristig Beunruhigten zugedacht, damit wir das lästige Nachbohren unterlassen.

Lehre: Wer ein braver Staatsbürger sein will, muss sich gern anlügen lassen. Kampf dem Wunderfitz.

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Kommentare

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dr. richard albrecht am :

@ Fritz Güde

Betr. - žFindige Juristen- œ oder die strafrechtliche MAGIE DER ZAHL DREI

Ob Brecht als er in seinem Gallilei-Stück gegens - žGeschlecht erfinderischer Zwerge, die für alles gemietet werden können- œ, polemisierte, an deutsche Rechtsadvokaten (RA) dachte? Weiß ich nicht wie so vieles andere auch nicht. Auch wenn ich mich mit der ZAHL DREI auskennen sollte (-> Die Symbolwelt der Drei Pfeile; in: Émile, 1 (1988) 3: 148-179) und darüber hinaus eins weiß: Der Frau Z. vertretene Kölsche RA -> http://www.ra-heer.de/ scheint, eine bei ganzdeutschen Volljuristen untypische Fähigkeit;-), BIS DREI ZÄHLEN zu können. Und drei Leute sind als halt strafgesetzbuchlich als - žminimal requirement- œ Grundvoraussetzung zur - žBildung einer kriminellen Vereinigung- œ - ¦

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