»Zu argumentieren, dass Sie keine Privatsphäre brauchen, weil Sie nichts zu verbergen haben, ist so, als würden Sie sagen, dass Sie keine Meinungsfreiheit brauchen, weil Sie nichts zu sagen haben.« Edward Snowden
Screenshot: BAuAWenn es am Arbeitsplatz zu warm ist, können das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten darunter leiden. Ab welchen Temperaturen, welche entsprechenden Maßnahmen erfolgen sollten, kann man im maßgeblichen Regelwerk für die Anforderung an Arbeitsstätten, enthalten in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfahren. In dieser sind die Sachverhalte bezüglich der Raumtemperaturen in Arbeitsstätten verbindlich geregelt.