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Verfahren gegen Rolf Helfers eingestellt

Das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Rolf Helfers wurde kürzlich eingestellt.
Die Zeugin, die extra zu diesem zweiten Verfahrenstag geladen werden sollte (eine Polizistin), war dann doch nicht die, die letztlich im Zeugenstand saß.
Eingangs des Verfahrens teilte die Richterin mit, dass die stattdessen geladene Polizistin des BKA, jene sei, die bei der Internetrecherche die überführenden Inhalte gefunden haben wollte.
In ihren Ausführungen bezog sich die Zeugin dann auf einen Aufruf zu einer Spontandemonstration, der sich bereits Freitag , den 8.6. im Netz befunden haben soll und der zu einer Spontandemonstration am Samstag aufgerufen haben soll.


Bilderserie: Stuttgart gegen G8: Protestkundgebung am 08.06.2007

Dies versuchte sie mit einer handschriftlichen Abschrift der Inhalte aus dem Internet zu beweisen.
Das genügte der Richterin nicht, die des weiteren auf den Umstand hinwies, dass alles, was sie dazu in ihren Akten habe, ein Ausdruck aus dem besagten Internetauftritt sei, in dem unter der Rubrik "HEUTE" ein Aufruf zu einer Spontandemo ohne Angabe eines Datums sei. Dieser Ausdruck sei vom Freitag, den 8.6. Es sei also kein nachweislicher Bezug zur Spontandemo am Samstag, den 9.6. erkennbar. Dem konnte die Zeugin, verlegen stammelnd, nur zustimmen.
Daraufhin schlug die Richterin die Einstellung des Verfahrens vor. Dem stimmte die Staatsanwältin , die übrigens eine andere als die am ersten Verhandlungstag war, nicht zu. Sie wollte Rolf Helfers zu 30 Arbeitsstunden verknacken. Begründung: Der Umstand am Vortag, also am 8.6. bereits in kleiner Runde darüber geredet zu haben, man könne vielleicht am nächsten Tag eine Spontandemo veranstalten, wenn die Ergebnisse aus Heiligendamm nicht die gewünschten seien, sei ein Verstoß. Sowohl Rolf Helfers (er kündigte an, in diesem Fall bis vors BVG zu gehen, wenn's sein muss), als auch die Richterin lehnten das ab. Eine kurze Diskussion zwischen Richterin und Staatsanwältin, ergab dann die Einstellung des Verfahrens. Die Kosten trägt die Staatskasse, die Auslagen für seine Fahrtkosten trägt Rolf Helfers.

Nach einem Beitrag von Felix D.

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