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G8: Nun doch Demo-Verbot bis zu 10 km um Zaun

Grafik: GipfelSoli
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin aufgehoben, welches ein von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun deutlich eingeschränkt hatte.
Nachdem das Verwaltungsgerichts Schwerin das von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von bis zu 10 km um den Zaun stark eingeschränkt hat, hat die Polizei gegen das Urteil geklagt und vom Oberverwaltungsgericht Greifswald recht bekommen.

In der Begründung heißt es, dass die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts, "jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft," rechtmäßig seien und nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Dies erklärten die Richter in der als unanfechtbar bezeichneten Entscheidung.

Dokumentiert:
Pressemitteilung 1. Juni 2007

• Demonstrationsverbot aus “außenpolitischem Interesse–
• Bündnis: “Internationale Demonstration kein Gänsemarsch!–


Durch Beschluß vom 31.05.2007 –“ 3 M 53/07 hat das OVG Greifswald die Allgemeinverfügung gegen den Sternmarsch am 7. Juni bestätigt. Das Gericht hat “keine Bedenken gegen ein Totalverbot–. Weder in der Verbotszone I (Zaun + 200 m Sicherheitszone) noch in der Verbotszone II (insgesamt mehr als 40 km2) darf demonstriert werden.

Stattdessen sollen die Proteste nach Kröpelin und Bad Doberan abgeschoben werden. Auf der Bundesstraße 105 soll hin- und herdemonstriert werden.

“Dort ist allerdings weder die Durchführung eines Sternmarsches möglich, noch besteht mit 6 Kilometern Entfernung irgendeine räumliche oder inhaltliche Beziehung zum Protestobjekt–, kritisiert das Sternmarsch-Bündnis.

Die bloße Befürchtung, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu “fremden Staaten– könnten durch Versammlungen belastet werden hält das Gericht für ausreichend. Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter könnten als “unfreundlicher Akt– empfunden werden.

Dabei verzichtet das Gericht ebenso wie die Polizei auf den Nachweis konkreter Gefahren. Es läge “im außenpolitischen Interesse, wenn Gefährdungen für jeden Delegierten schon im Vorfeld abgewendet werden–.

“Das –šSicherheitskonzept–™ wurde von ausländischen Sicherheitsbehörden gefordert, die nicht der bundesrepublikanischen Verfassung verpflichtet sind. Das Gericht stört sich daran nicht–, kritisiert Rechtsanwältin Ulrike Donat. “Dies ist ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit–.

“Ich bin entsetzt darüber, dass das Oberverwaltungsgericht das grundrechtlich besonders geschützte Anliegen der Versammlung derart gering schätzt. Das Gericht ordnet sich damit im Ergebnis einer –“ teilweise dreisten –“ ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei unter. In dieser Sichtweise droht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Bedeutungslosigkeit zu verkümmern–, ergänzt Rechtsanwalt Carsten Gericke. “Versammlungsverbote erzeugen Übertretungen und Polizeigewalt–.

“Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die Politik der G8 nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren–, erklärt das Sternmarsch-Bündnis abschließend. Seit Oktober 2006 wird international zu der Demonstration aufgerufen.

Das Bündnis legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

&bull Kontakt Sternmarsch-Bündnis: Hanne Jobst, Matthias Monroy 0160/ 953 14 023

&bull Mehr Informationen: Gemeinsame Pressekonferenz der am G8-Protest beteiligten Gruppen: 1. Juni, 9.00 Uhr, Pressezelt Stadthafen, Rostock


Quelle: Gipfelsoli.org

Siehe auch:

Keine Demonstration in Heiligendamm

Sternmarschklage in erster Instanz gewonnen!

&bull Presseerklärung zum Demoverbot für den Sternmarsch in Heiligendamm

&bull Sternmarsch gegen das G8-Treffen soll verboten werden

Wir bitten weiterhin wir um die Unterstützung des Aufrufs:



Aus Informationen von IndyMedia und racethebreeze

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