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2. Prozesstag gegen Karlsruher Demoanmelder - Kampagne 19. Mai mobilisiert zum Prozess

Nach der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe, die anlässlich von Repressionen gegen Kritiker des G8-Gipfels in Heiligendamm stattfand, erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Zum Verfahren kommende Woche erschien eine Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai:

Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Der Fall hat bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Mit dem Urteil in erster Instanz untergräbt das Amtsgericht Karlsruhe das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Nun folgt die zweite Instanz. Die Kampagne 19. Mai ruft dazu auf, den öffentlichen Prozess im Gerichtssaal zu begleiten.

Nach der Vernehmung etlicher Zeugen und der Begutachtung von Fotos und Filmaufnahmen am 1. Prozesstag wurde die Berufungsverhandlung gegen einen Anmelder einer Demonstration um 17 Uhr am Abend unterbrochen. Die Verhandlung wird erst am Donnerstag, den 5. Juli fortgesetzt. Der geplante Termin am 21. Juni entfällt.

Am 5. Juli sollen noch zwei weitere Zeugen vernommen werden. Anschließend ist mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung am frühen Nachmittag zu rechnen.

Zweiter Verhandlungstag am Landgericht
Do, 5. Juli 2012, 9:00 Uhr, Saal 126 (1. OG)
Hans-Thoma-Str. 7
76133 Karlsruhe

Alle Infos und Presse zum Prozess: http://www.kampagne19mai.de

Einen Prozessbericht des 1. Prozesstages gibt es von der Roten Hilfe Karlsruhe.

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