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Mitfahrzentrale für die Demonstration gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie am 11.02.2006 in Strasbourg

Über die Mitfahrbörse können Mitfahrgelegenheiten nach Strasbourg angeboten oder gesucht werden.

Worum geht es bei der Bolkestein Richtlinie?

Würde diese Richtlinie durchgesetzt, hätte das weitreichende Auswirkungen auf die Beschäftigten sämtlicher Bereiche, die heute unter den Begriff "Dienstleistungen" gefasst werden. EU-Binnenmarkt-Kommissar Bolkestein will damit einen umfassenden Konkurrenzkampf zur Deregulierung vorhandener nationaler Schutzbestimmungen organisieren:

  • So sollen Dienstleistungsunternehmen in der EU nur noch den Vorschriften und Gesetzen ihres Herkunftslands unterliegen. Auflagen und Kontrollen des Tätigkeitslands würden damit gänzlich untersagt. Artikel 16 Absatz 3f. der Richtlinie verbietet jegliche "Vorschriften über die vertraglichen Beziehungen zwischen Dienstleistungserbringer und -empfänger", die "eine selbständige Tätigkeit des Dienstleistungserbringers" beschränken. Örtliche Tarifverträge, Standards beim Arbeits-, Umwelt- oder Verbraucherschutz könnten so auf einfache und billige Weise unterlaufen werden. Die IG BAU erwartet dadurch eine "riesige 'Ausflaggungswelle' von Dienstleistungsunternehmen in Länder mit den niedrigsten rechtlichen Anforderungen und Kontrollen für ihre unternehmerische Tätigkeit".

  • Die Anforderung, bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten nur durch "juristische Personen" ausüben zu lassen, soll europaweit abgeschafft werden. Die mit den "Ich-AGs" der Hartz-Gesetze forcierte Ausdehnung der "Scheinselbständigkeit" würde dadurch europaweit vereinheitlicht.

  • Einzelne Mitgliedstaaten dürften zukünftig neue Vorschriften nur noch mit Zustimmung der EU-Kommission erlassen dürfen. Schon im Entwurfsstadium sind geplante Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Brüssel vorzulegen: "Binnen drei Monaten nach der Mitteilung prüft die Kommission die Vereinbarkeit dieser neuen Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht und entscheidet gegebenenfalls, den betroffenen Mitgliedstaat aufzufordern, diese nicht zu erlassen oder zu beseitigen."

  • Die Richtlinie bezieht sich auf sämtliche "Dienstleistungen" mit Ausnahme derjenigen, die der "Staat direkt und unentgeltlich aufgrund seiner sozialen, kulturellen, bildungspolitischen oder rechtlichen Verpflichtungen" erbringt. Das gilt nicht für zahlreiche öffentliche Einrichtungen, für die Entgelte oder Gebühren zu entrichten sind wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Verkehrsunternehmen, Bibliotheken, Freibäder, Ver- und Entsorger, Theater, Museen, Kindergärten, Volkshochschulen, Fachhochschulen, Universitäten, Krankenhäuser oder Friedhöfe. Sie fallen genauso unter den Geltungsbereich der Richtlinie wie IT-Dienstleistungen, Werbung, Personalagenturen, Zeitarbeitsvermittlungen, Baugewerbe und Architekten, Handel, Fremdenverkehr, Freizeitanlagen, Gesundheitsdienstleistungen sowie Pflegedienste.

    Nach den Plänen der EU-Kommission sollen das Europäische Parlament und der Europäische Rat im kommenden Jahr der Dienstleistungsrichtlinie zustimmen. Europaweit wächst dagegen der Widerstand, wobei die Auswirkungen dieser Pläne bisher noch viel zu wenig bekannt sind. Durch weltweite Massenproteste wurde 1998 auch das geplante Multilaterale Investitionsliberalisierungs- und schutzabkommen (MAI) zu Fall gebracht. Die internationalen Monopole sollten darin schrittweise völkerrechtlichen Subjekten gleichgestellt werden. Ihnen sollte freier Zugang zu sämtlichen Investitionen in den einzelnen Nationalstaaten, aber auch Entschädigung bei Enteignung sowie Klagebefugnis gegenüber dem jeweiligen Land gewährt werden, ohne dass sie hätten verklagt werden können. Seit dem Scheitern des MAI wird versucht, dies in modifizierter Form durchzusetzen.

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