FÜR Esslingen fordert Bleiberecht für Dilara und Hülya Karakaya
Brief von Dilek Hüsniye Toy
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“Am 20. April feiert Dilara Karakaya ihren zehnten Geburtstag. Es könnte ein trauriger Tag für das Mädchen werden, denn zwei Tage zuvor endet für sie und ihre Mutter das Bleiberecht in Deutschland. (...) Das neue Aufenthaltsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, gibt den Ländern die Möglichkeit, eine Härtefallkommission einzurichten. Eine solche Kommission hat die Möglichkeit, unabhängig von den rechtlichen Bestimmungen ein Bleiberecht für Ausländer zu empfehlen, „wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen.“ In Baden-Württemberg besteht die Härtefallkommission aus neun Mitgliedern: Neben Vertretern der Politik gehören ihr auch Mitglieder der Kirchen und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände an. Die Kommission kann allerdings nur Empfehlungen aussprechen, die endgültige Entscheidung trifft das Innenministerium.
Im Jahr 2006 hat die Härtefallkommission sich mit 567 Anträgen beschäftigt. In 247 Fällen hat sie ein Härtefallersuchen beim Ministerium gestellt, welches in 215 Fällen einem Bleiberecht zugestimmt hat. Insgesamt führten damit 38 Prozent der gestellten Härtefallanträge zum Erfolg.”
Inzwischen ist in der Bundesrepublik das Asylrecht mehr oder weniger abgeschafft. Um das Bleiberecht für Dilara und Hülya Karakaya und andere Betroffene durchzusetzen ist mit Sicherheit ein breiter öffentlicher Druck notwendig.
Wir dokumentieren das Schreiben der Stadträtin Dilek Hüsniye Toy vom Personenwahlbündnis FÜR Esslingen an die Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg.
Sehr geehrte Damen und Herren,
FÜR Esslingen ist ein kommunalpolitisches Personenwahlbündnis. Die Esslinger Mitbürgerin, Frau Hülya Karakaya und ihre 9jährigenTochter Dilara haben sich an mich gewandt, da sie mit Abschiebung am 18.04.2007 bedroht sind. Die ganze Klasse von Dilara, ihre Lehrerin, die Rechtsanwältin und die Bundestagsabgeordnete Frau Karin Roth setzen sich dafür ein, dass in diesem Fall keine Abschiebung erfolgt. Es handelt sich um einen frauentypischen Härtefall: Frau Karakaya ist aus der Türkei geflohen, weil ihr Mann sie krankenhausreif geschlagen
hat und das nicht nur einmal. Sie ist traumatisiert und befindet sich in psychologischer Betreuung. Würde sie abgeschoben, gäbe es keine andere Möglichkeit, als zu ihm zurück zu kehren, denn alle anderen Familienmitglieder sind entweder hier oder tot. Auch für die Entwicklung von Dilara käme es einer Katastrophe gleich.
Frau Karakaya wuchs in der Türkei auf und heiratete dort. Nur deswegen kam es dazu, dass sie hier keine Aufenthaltserlaubnis hat, obwohl ihr Vater sein Leben lang hier gearbeitet hat. Frau Karakaya lebt im Haus ihrer Mutter und bekommt keine staatlichen Gelder. Ihr Vater hat 40 Jahre als Bauarbeiter in Deutschland gearbeitet und starb 2003 in Stuttgart. Ihre restlichen Familienmitglieder leben und arbeiten hier und versorgen Frau Karakaya und Tochter mit.
Ich bitte, die Mitglieder der Härtefallkommission sich für Bleiberecht, wenn nicht sogar für eine reguläre Aufenthaltserlaubnis für Frau Karakaya und ihre Tochter einzusetzen.
Mit bestem Dank im Voraus und
mit freundlichen Grüßen
Dilek Hüsniye Toy
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Am 04.04.2007 hat die "Esslinger Zeitung" über den Fall von Dilara und Hülya Karakaya berichtet:
“Am 20. April feiert Dilara Karakaya ihren zehnten Geburtstag. Es könnte ein trauriger Tag für das Mädchen werden, de...
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