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Esslingen: Dilara und Hülya Karakaya dürfen bleiben

Die "Esslinger Zeitung" berichtete:
"Es gibt Sätze in dürrem Behördendeutsch, die für eine Familie die Welt verändern können. „Das Innenministerium hat nach § 23a Abs. 1 AufenthG angeordnet, den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen“, ist so ein Satz. Für Hülya Karakaya und ihre Tochter Dilara, die in Esslingen Zuflucht gefunden hatten und zuletzt von Abschiebung bedroht waren, bedeutet er das Ende der Angst und den ersten Schritt in ein normales Leben."

Demo gegen Abschiebungen in Mannheim
Foto: Querfunk
In der Bundesrepublik ist das Asylrecht seit 1993 mehr oder weniger abgeschafft. Solange das Aufenthaltsgesetz in seiner derzeitigen Form Bestand hat, wird es Fälle wie der von Dilara und Hülya Karakaya täglich in diesem Land geben. Das vollständige Recht auf Asyl muss wiederhergestellt werden.

Siehe auch unsere Berichte:
FÜR Esslingen fordert Bleiberecht für Dilara und Hülya Karakaya
Bleiberecht für Frau Hülya Karakaya und ihre Tochter Dilara

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