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Kampagne 19. Mai: "Amtsgericht untergräbt Demonstrationsrecht"

Nach der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe, die anlässlich von Repressionen gegen Kritiker des G8-Gipfels in Heiligendamm stattfand, erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Nachdem die Verhandlung am 2. Juni 2008 vertagt wurde fand nun gestern, am 19. Mai in Karlsruhe der zweite Prozesstag statt. Hierbei wurde der Anmelder dann letztlich verurteilt.

Dazu erschien eine Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai vom 19. 6.2008:
Demo-Anmelder verurteilt

Karlsruhe, 19. 6.2008. Heute war der zweite Prozeßtag gegen den Anmelder der Demo unter dem Motto "Jetzt erst recht - Repression und G8 entgegentreten", er endete mit einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen zu 15 Euro. Nach der Verurteilung stellt sich die Frage, wie es in Zukunft möglich sein kann, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.
Schuldlos schuldig

Bis zum Schluß blieb unklar, worin die Schuld des Angeklagten lag. Die Polizei sprach in ihrer eigenen Einschätzung von einer "friedlichen Demo". Die vermeintlichen Auflagenverstöße blieben in jeglicher Hinsicht folgenlos. Das einzige Vergehen ist die angebliche Untätigkeit des Angeklagten. Obwohl mehrere Zeugen sogar einen hohen Einsatz des Angeklagten bestätigten, schloß sich der Richter den Aussagen der Polizeizeugen an, denen das Engagement des Angeklagten gegen Auflagenverstöße nicht ausreichte. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, das Engagement des Anmelders zu beurteilen; hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.

Die Verurteilung trotz unsicherer Beweislage begründete der Richter mit dem Spruch "wer bestellt muß auch bezahlen".
Fragwürdiges Rechtsverständnis

Mit konkreten Vorwürfen befaßte sich Richter Neuberth weniger. Statt dessen monierte er die heutigen Protestformen. Allein die Tatsache, daß der Angeklagte gegen die teilweise rechtswidrigen Auflagen Widerspruch einlegte, wertete er als Beleg dafür, daß dieser die Auflagen ablehne und somit Verstöße billigend in Kauf nähme. Richter Neuberth leitete die Schuld des Angeklagten daraus ab, daß dieser seine Rechte in Anspruch nahm. Das ebenfalls rechtswidrige Abfilmen der Demonstration von Beginn an erklärte er für rechtens aufgrund der Annahme, daß nicht angekündigt werde, wann Auflagenverstöße stattfinden würden.

Statt einer Urteilsbegründung salbaderte er über die schlechte Demonstrationskultur und gab den ZuhörerInnen einen Einblick in sein politisches Weltbild. Man sei hierzulande doch viel besser gestellt als in anderen Ländern - "da muß man gar nicht nach Moskau oder Peking blicken". Danke Herr Richter!
Grundrecht abgestraft

Nach der Verurteilung gerät das Demonstrationsrecht - zumindest im Einzugsgebiet der Karlsruher Staatsanwaltschaft - aus den Fugen. Mit dem heutigen Entscheid sind Versammlungen in Zukunft vom Wohlwollen der Ordnungsbehörden abhängig. Wie sollte ein Anmelder in einer großen Demonstration für alle einzelnen DemoteilnehmerInnen bürgen können?!

Es war ein politischer Prozeß, in dem die Fakten in den Hintergrund gerieten. Das fragwürdige Prinzip "Einer haftet für Andere" ist damit vorerst richterlich durchgesetzt.

Trotz direkter Nachbarschaft scheinen die Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsrecht nicht bis in die Amtsstuben des Amtsgerichts vorgedrungen zu sein.

Der 16. Juni in der Werft von Tuzla

Die ArbeiterInnen der Tuzla Werft in der Türkei gehen gegen die Häufung von tödlichen Arbeitsunfällen wie vor 38 Jahren auf die Straße.
Im Juni findet in Tuzla eine wichtige Erinnerungsveranstaltung über den Arbeiterwiderstand statt.

Tuzla bereitet diesen Tag schon lange vor. Die Arbeiter legen an diesem Tag mit den Forderungen „Wir wollen arbeiten ohne zu sterben, wir wollen wie Menschen leben“, die Arbeit nieder. An der Demonstration nahmen trotz Absperrungen der Polizei ca. 1500 TeilnehmerInnen teil.
Viele TeilnehmerInnen kamen aus Solidarität mit der Arbeitsniederlegung, in z.B. von der Gewerkschaft Limter-Ä°ÅŸ organisierten Busse aus anderen Städten wie Istanbul.

16.6.2008 in Tuzla Foto © alinteri.org

Es versammelten sich vor der Werft auch viele Angehörige der in der Tuzla Werft zu Tode gekommenen Arbeiter, es kamen aber auch aus vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen Menschen. Viele Jugendliche, ArbeiterInnen, GewerkschafterInnen aus verschiedenen Bereichen ebenso wie Studierende und AkademikerInnen.
An der Spitze der Demonstration wurde ein Transparent der Gewerkschaft Limter-Ä°ÅŸ gehalten, auf dem stand: „Wir wollen arbeiten ohne zu sterben und menschenwürdig leben“. Schon zu Beginn der Demonstration forderte Limter-Is, dass andere Transparente von Tersane Isci Kurulu (Werft ArbeiterInnen Ausschuss) und TIB-DER (Werft ArbeiterInnen Verein) eingerollt werden sollten.

An der Demonstration nahmen, neben dem Vorsitzenden der DISK Gewerkschaft, Delegierten der DTP, Delegationen aus Argentinien, Brasilien und Chile teil und sangen linke kämpferische Lieder wie „Venceremos“. Andere TeilnehmerInnen waren BirleÅŸik Metal-Ä°ÅŸ (Metall Gewerkschaft), TÜMTÄ°S, Lever ArbeiterInnen organisiert in TÜMTÄ°S, Genç-Sen (StudentInnen und SchülerInnen Gewerkschaft), Emekli-Sen, Deri-Ä°ÅŸ Tuzla Branche, Desa ArbeiterInnen aus Deri-Ä°ÅŸ, Dev SaÄŸlık-Ä°ÅŸ, Hava-Ä°ÅŸ, Nakliyat-Ä°ÅŸ, Arcelik ArbeiterInnen aus Nakliyat-Ä°ÅŸ, KESK Ä°stanbul Branchen Bündnis, Alınteri („Grosse Mühe“ - sozialistische Zeitung), HKM, Kaldıraç, SODAP, SDP, Tüm-Ä°GD, Ä°HD, EMO (Elektroingenieur Kammer) Ä°stanbul Branche, Gemi Mühendisleri Odası (Schiffs IngenieurInnen Kammer), DTP, BoÄŸaziçi ve ODTÜ StudentInnen usw.

In den letzten Monaten sind durch die schlechten Arbeitsbedingungen auf der Werft wieder 2 Arbeiter gestorben. Die ArbeiterInnen protestierten, obwohl Staat und Werftleitung dies mit Panzern zu verhindern versuchten. Erst suchten in der Nacht zum 15. Juni Vertreter der Werftleitung die ArbeiterInnen auf und warnten sie davor, an den Protesten teilzunehmen. Als dies keinen Erfolg hatte wurden sie noch einmal von der Polizei aufgesucht und bedroht.
Aufgrund der starken Polizeipräsenz und Repressionsdrohung, ließen sich viele ArbeiterInnen von der Teilnahme abhalten.

Zehn Werftarbeiter, unter deren einige „Tersane Isci Kurulu“ Mitglieder waren, wurden vor der Demonstration entlassen. Diese KollegInnen wurden von der Werftleitung befragt, ob sie in der Demo teilnehmen werden oder nicht. Weil die ArbeiterInnen Ja gesagt haben, wurden ihnen sofort gekündigt. Die entlassenen Arbeiter haben dann natürlich erst recht an der Demo teilgenommen.

Quellen:
Tuzla tersanelerinde 16 Haziran
Eylemden notlar
Tersane eyleminden fotoÄŸraflar
cronjob