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Pflegekammer: Demokratische Legitimation ist jetzt nicht mehr möglich

Die Errichtung einer Pflegekammer mit zwangsweiser Mitgliedschaft und zwangsweiser Registrierung wurde heute Nachmittag vom Landtag beschlossen. Die Errichtung der Kammer soll durch ein 60%-Quorum legitimiert werden: Nur, wenn 60 Prozent der über ihre Arbeitgeber registrierten Pflegefachpersonen der Registrierung nicht aktiv widersprechen, soll die Vertreterversammlung gewählt werden können. Dieses Quorum hält ver.di Baden-Württemberg für scheinheilig.

Irene Gölz, ver.di Landesfachbereichsleiterin Gesundheit und Soziales: „Der falsche Weg zum Ziel, die Pflege attraktiver zu gestalten, ist jetzt Gesetz. Der Weg der Zwangsregistrierung mit Widerspruchsmöglichkeit ist das Gegenteil einer freien Entscheidung der Pflegefachpersonen für oder gegen die Errichtung einer Kammer. Die Chance auf eine echte demokratische Legitimation ist damit vertan. Wer so handelt, traut seinen angeblich guten Argumenten wenig Überzeugungskraft zu. Wir werden weiterhin die Pflegefachpersonen für ihre Entscheidungsfindung über unsere Argumente gegen eine Kammer informieren, aber auch erläutern, wie sie der Pflichtmitgliedschaft in der Kammer widersprechen können.“

Lilian Kilian, Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Personalrätin: „Mit unserer Gewerkschaft ver.di kämpfen wir seit Jahren um bessere Bedingungen für Beschäftigte und Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Wo die Politik Lösungen verweigert, hat ver.di auch tarifpolitisch Verbesserungen erreicht wie zum Bespiel mit Tarifverträgen zur Entlastung der Pflegenden. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind im Arbeitsalltag mit vielen Vorgaben, Vorschriften und Pflichten konfrontiert. Jetzt soll eine Kammer eingerichtet werden, die allen Pflegefachpersonen als Zwangsmitglieder weitere Vorschriften machen und sogar Bußgelder bei Fehlverhalten verhängen kann. Wir Pflegefachpersonen werden so zum Diener zweier Herren. Dem Fachkräftemangel wird mit Sicherheit nicht dadurch abgeholfen, indem man Pflegefachpersonen zwingt, für die Erlaubnis zur Ausübung ihres Berufes Kammerbeiträge zu bezahlen.“

Quelle: ver.di Pressemitteilung 24. Mai 2023
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