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Stuttgart: §129b Prozess auf Montag, 2. Juni, 09:00 Uhr verschoben

Via StattWeb kam die Information, daß der in den Medien kaum beachtete Prozess gegen 5 angebliche Mitglieder der DHKP-C auf den 2. Juni verschoben wurde. Unter anderem wird dabei gegen den schwer herzkranken Journalisten Mustafa Atalay verhandelt.
Atalay wurde 1980 während des Militär-Putsches in der Türkei verhaftet. Er verbrachte 20 Jahre in türkischen Gefängnissen und wurde schwer gefoltert. Nach seiner Flucht in die BRD erhielt er hier eine Anerkennung als politisch Verfolgter.
Er erklärte in einer früheren Verhandlung, "dass ihm in diesem Prozess das Recht auf Verteidigung weggenommen worden sei und er der Willkür und der Isolationshaft ausgesetzt sei. Er wies darauf hin, dass Isolationshaft für einen Menschen, der kurz zuvor eine Herzoperation hatte, tödlich sei." Weiterhin stellte er mit der Frage: "Ist es Terror, ein Land zu besetzen oder einen Kampf gegen die Besatzung zu führen?" die gegenwärtige Terrorismusdefinition in Frage, nach der jeder Befreiungskampf, der nicht in das Raster von Großmachtinteressen passt, als "Terrorismus" diffamiert werden kann.

In einer Infomail zu der Verhandlung am 2. Juni heißt es:

Seit dem 17.März 2008 läuft in Stammheim der Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitgliederder DHKP-C. Ihnen wird nach § 129b die Unterstützung, Werbung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Im Laufe des Prozesse kam es zu mehreren Menschenrechtsverletzungen, da die Gefangenen teilweise seit 16 Monaten in Isolationshaft sitzen und durch die Bedingungen der Haft psychische und physische Schäden erleiden. Vor allem der Gesundheitszustand Mustafa Atalays ist sehr kritisch, nachdem dieser im November 2006 nur drei Wochen nach einer Bypass-Operation verhaftet und in Isolationshaft gesteckt wurde.

Aus diesem Anlass hätte am Mittwoch den 28.5.08 um 9.00 Uhr vor der Aussenstelle des Oberlandesgerichts (JVA Stuttgart-Stammheim) eine Kundgebung stattfinden sollen. Dadurch, dass der Prozesstermin unerwarteter Weise jedoch abgesagt wurde, konnte folglich die Kundgebung, bei der eine Presseerklärung verlesen werden sollte, nicht stattfinden. Sie musste daher auf nächste Woche verschoben werden.

Der neue Termin lautet: Montag, 02. Juni 2008, 9.00 Uhr, vor dem Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim

Da uns die Informierung der Öffentlichkeit über die Umstände dieses Prozesses wichtig ist, laden wir Sie zum obengenannten Termin ein.

Nach der Kundgebung wird es noch die Möglichkeit geben gezielte Fragen zum Prozess und dessen Verlauf an den Anwalt zu richten.


Weitere Informationen zu den Hintergründen:

WikiPedia zur DHKP-C
Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"
Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive
EuGH fordert Streichung der PKK von EU-Terrorliste

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