Illegaler gewaltsamer Einsatz französischer CRS-Polizisten im Wendland gegen Castor GegnerInnen?
Fotos des Fotografen Christian Jäger von französischen CRS-Gendarmisten mit Teleskopschlagstöcken beim gewaltsamen Räumen eines Bahngleises am vergangenen Wochenende im Wendland zusammen mit Bundespolizisten (vgl. Arm-+Brustwappen) belegen offenbar den gemeinsamen Einsatz von deutschen und ausländischen Polizeien.
Dazu Hans-Christian Ströbele / GRÜNE: "Ich verlange von der niedersächsischen Landesregierung und der Bundesregierung unverzüglich rückhaltlose Auskunft über die Bundeswehr-Beteiligung und über den aktiven Einsatz ausländischer Polizisten gegen die Castor-Demonstranten am vergangenen Wochenende.
Ausländische Polizisten haben in Deutschland keinerlei Eingriffsbefugnisse. Schreiten sie gleichwohl - und gar gewaltsam - hierzulande gegen Grundrechtsträger ein wie offenbar am vergangenen Wochenende zusammen mit Bundespolizisten, so ist dies als Amtsanmaßung und Verstoß gegen das Waffengesetz augenscheinlich rechtswidrig. Außerdem dürfen Bundespolizisten derlei nicht sehenden Auges zulassen, sondern müssen dies unterbinden."
Laut der Information sollen darüber hinaus auch weitere Polizeikräfte aus anderen Ländern Seite an Seite mit deutschen Polizisten tätig geworden sein.
Die "Compagnies Républicaines de Sécurité - CRS" sind die kasernierten gegliederten Spezialeinheiten der französischen Polizei, der unter anderem vorgeworfen wird, am 31. Juli 1977 bei der Anti-AKW-Demo in Creys-Malville/Frankreich gegen den schnellen Brüter Malville den Demonstranten Vital Michalon nach gezielten Einsatz von Reizgas-Petarden getötet zu haben.
Quelle: Mail aus dem Wahlkreisbüro von Hans-Christian Ströbele.
Siehe auch:
• "Bürgerkriegstruppe" der Tageszeitung "junge Welt" vom 10.11.2010
• "Französischer Polizist beim Castor - Illegaler Einsatz im Wendland?" Beitrag der "taz" vom 10.11.2010
Dazu Hans-Christian Ströbele / GRÜNE: "Ich verlange von der niedersächsischen Landesregierung und der Bundesregierung unverzüglich rückhaltlose Auskunft über die Bundeswehr-Beteiligung und über den aktiven Einsatz ausländischer Polizisten gegen die Castor-Demonstranten am vergangenen Wochenende.
Ausländische Polizisten haben in Deutschland keinerlei Eingriffsbefugnisse. Schreiten sie gleichwohl - und gar gewaltsam - hierzulande gegen Grundrechtsträger ein wie offenbar am vergangenen Wochenende zusammen mit Bundespolizisten, so ist dies als Amtsanmaßung und Verstoß gegen das Waffengesetz augenscheinlich rechtswidrig. Außerdem dürfen Bundespolizisten derlei nicht sehenden Auges zulassen, sondern müssen dies unterbinden."
Laut der Information sollen darüber hinaus auch weitere Polizeikräfte aus anderen Ländern Seite an Seite mit deutschen Polizisten tätig geworden sein.
Die "Compagnies Républicaines de Sécurité - CRS" sind die kasernierten gegliederten Spezialeinheiten der französischen Polizei, der unter anderem vorgeworfen wird, am 31. Juli 1977 bei der Anti-AKW-Demo in Creys-Malville/Frankreich gegen den schnellen Brüter Malville den Demonstranten Vital Michalon nach gezielten Einsatz von Reizgas-Petarden getötet zu haben.
Quelle: Mail aus dem Wahlkreisbüro von Hans-Christian Ströbele.
Siehe auch:
• "Bürgerkriegstruppe" der Tageszeitung "junge Welt" vom 10.11.2010
• "Französischer Polizist beim Castor - Illegaler Einsatz im Wendland?" Beitrag der "taz" vom 10.11.2010
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Comments
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Powli on :
Sape on :
Weisemutter on :
Redhat on :
Dagegen muss sich ein breiter Widerstand regen.
Josef A. Preiselbauer on :
Woran erkennt man jetzt die französische Polizei? An dem Rückenschild? Das sieht hier anders aus.
Ganz links der Blaumann hat auch "POLIZEI" auf der Uniform stehen.
Jacob on :
Arno Nym on :
Also dass dies Bürgern nicht unbedingt bekannt ist, wundert mich nicht, aber Politikern, die dieser Gesetzesänderung schließlich zustimmen mussten, sollten doch informiert sein darüber, was sie dem Volk zumuten?
Naja, die Warnungen davor, dass die EU länderübergreifend Polizeibeamte auszutauschen plant, um Hemmungen bei Einsätzen gegen die eigene Bevölkerung zu vermeiden, waren ja seinerzeit auch heftigst als Verschwörungstheorien verschrien, alles nur geträumt, nicht wahr?
Guten Morgen miteinander.
Redhat on :
Bitte Wortlaut dieses Tratsbeschlusses posten. Danke.
Thomas Trueten on :
KAPITEL 5
WEITERE FORMEN DER ZUSAMMENARBEIT
Artikel 17
Gemeinsame Einsatzformen
(1) Zur Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit können die von den Mitgliedstaaten benannten zuständigen Behörden gemeinsame Streifen sowie sonstige gemeinsame Einsatzformen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verhinderung von Straftaten einführen, in denen benannte Polizeibeamte oder sonstige staatliche Bedienstete (nachstehend - žBeamte- œ genannt) anderer
Mitgliedstaaten bei Einsätzen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats mitwirken.
(2) Jeder Mitgliedstaat kann als Aufnahmemitgliedstaat nach Maßgabe seines innerstaatlichen Rechts Beamte anderer Mitgliedstaaten mit Zustimmung des Entsendemitgliedstaats im Rahmen gemeinsamer Einsätze mit der Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse betrauen oder, soweit es nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats zulässig ist, Beamten des Entsendemitgliedstaats die Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Befugnisse nach dem Recht des Entsendemitgliedstaats einräumen. Diese hoheitlichen Befugnisse dürfen nur unter der Leitung und in der Regel in Anwesenheit von Beamten des Aufnahmemitgliedstaats wahrgenommen werden. Die Beamten des Entsendemitgliedstaats sind dabei an das innerstaatliche Recht des Aufnahmemitgliedstaats gebunden. Ihr Handeln ist dem Aufnahmemitgliedstaat
zuzurechnen.
(3) An gemeinsamen Einsätzen beteiligte Beamte der Entsendemitgliedstaaten unterliegen den Weisungen der zuständigen Stelle des Aufnahmemitgliedstaats.
(4) Die Mitgliedstaaten geben Erklärungen gemäß Artikel 36 ab, in denen sie die praktischen Aspekte der Zusammenarbeit darlegen.
Quelle: BESCHLUSS 2008/615/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
Habnix on :
Bundespolizeigesetz on :
... Vollzugsbeamte anderer Staaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden.
§ 63
... (3) Die Hilfspolizeibeamten haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben die Befugnisse von Beamten der Bundespolizei. Sie sind jedoch nicht befugt, unmittelbaren Zwang nach den §§ 9 bis 14 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes anzuwenden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/BJNR297900994.html
Menschen von den Gleisen wegtragen ist glaube ich unmittelbarer Zwang und somit war das illegal.
Kadda on :
Thomas Trueten on :
Das Innenministerium wusste lt. Spiegel nicht nur Bescheid:
Innenministerium verteidigt Einsatz eines französischen Polizisten