Einsatz bewaffneter Zivilfahnder verstößt gegen Versammlungsrecht
Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements (GWM) am 20.6.2011 weist das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit darauf hin, dass §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen.
Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders nicht geschehen.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten.
Wir weisen weiter darauf hin, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit an zwei Bedingungen geknüpft ist: „friedlich und ohne Waffen“.
Entdecken Versammlungsteilnehmer Personen in Zivil mit Schusswaffen in der Versammlung, so ist es durchaus angezeigt, diese Personen aus der Versammlung zu entfernen, da die gesamte Versammlung andernfalls verboten und aufgelöst werden kann. Ganz abgesehen von der Gefährdung der Versammlungsteilnehmer durch diese Schusswaffe.
Thomas Trüten, Bündnissprecher, kritisiert auch die Informationspolitik der Pressestelle der Polizei: „Die Pressestelle spricht von „etwa einem halben Dutzend“ Zivilfahndern, die am 20.6. eingesetzt waren. Die Bandbreite reicht also von sechs bis elf Beamten. Wie viele Beamte waren tatsächlich im Einsatz? Waren sie alle mit Schusswaffen ausgerüstet und welchen konkreten Auftrag hatten sie? Ist der Einsatz bewaffneter Zivilfahnder bei S21- Demonstrationen gängige Praxis oder war ihr Einsatz am 20.6. eine Ausnahme? Und wenn ja, warum?“
Thomas Trüten weiter: „Der Einsatz von Zivilfahndern als „Agent Provocateur“ gehört inzwischen offensichtlich zur Polizeipraxis. Ich verweise auf ähnliche Vorgänge beim G8-Gipfel in Heiligendamm und nicht zuletzt am 30.9.2010 in Stuttgart.“
Die Hausdurchsuchungen des Büros der Parkschützer am 7.7. 2011, sowie der Privatwohnungen einzelner Parkschützer verurteilen wir auf das Schärfste. Statt die oben aufgezeigten Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch die Polizei zu ahnden, versucht die Staatsanwaltschaft, die Parkschützer mit aus der Luft gegriffenen Begründungen, in die kriminelle Ecke zu stellen.
Hier stellt sich die Frage, die auch bereits Amnesty International aufgegriffen hat, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich unabhängig und mit gleicher Härte in den Reihen der sogenannten "Ordnungskräfte" ermittelt.
Darüber hinaus sind diese willkürlichen Hausdurchsuchungen zu diesem Zeitpunkt wohl auch der Versuch, das Medienecho auf die Enthüllungen von Spiegel und Stuttgarter Zeitung zu den Kostenmanipulationen der Bahn zu „deckeln“. So finden sich bei google aktuell 234 Presseberichte zur Hausdurchsuchung und lediglich 41 zum Kostenschwindel der Bahn.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sieht sich durch diese Vorgänge bestätigt in seiner Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsrecht, das geeignet ist, illegalen Polizeipraktiken einen Riegel vorzuschieben.

Comments
Somit geht's hier eher ums aufklären von Straftaten. Das ist eben auchzivilbeamten gestattet!
Der Polizist war bereits während der angemeldeten Demo unter den Demonstranten.
Dieser Rechtsstaat ist nichts weiter als ne Farce. Das Schmierentheater im Bundestag ist doch nur noch lächerlich. Die Gesetze, über die wir uns hier streiten, sind zu 85 % die Gesetze von Lobbyisten. Darüber gab es sogar ne Studie. Ich habe nicht vergessen, was der Ackermann dem Schäuble auf den Nachttisch geschoben hat. Wenn ihr nicht wisst, wovon ich spreche, dann schaut auch nicht bei google nach, sondern denkt einfach mal drüber nach, warum dieser SKANDAL kein SKANDAL ist.
Wer das Geld hat, hat die Macht. Und wer die Macht hat, hat das Recht. Und wer im "Recht" ist verdient unseren Widerstand. Soviel zu diesem Rechtsstaat.
Der Staat entgeht nicht, dass die Lebensverhältnisse der Bevölkerung immer enger werden, da er sie selbst- nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich vorantreibt. Die Beschneidung von Rechten - nämlich elementarer demokratischer Mitspracherechte geht einher mit dem Ausbau von Repression, das sich insbesondere in der immer rigider und härter werdenden Auslegung des Versammlungsrechts zeigt.
Die einst verabschiedeten Gesetze, z.B. das Versammlungsrecht stoßen mit den enger werdenden Lebensverhältnissen also zusammen. Es Entweder der Herrschaftsapparat passt seine Gesetze an oder begibt sich auf den Weg der Demokratie. Da beides nicht zu erwarten ist, wird es unweigerlich zu weiteren Zusammenstößen kommen.
Wenn man der Bevölkerung die Luft (Freiheit) abdreht, muss man mit Widerstand rechnen. Und seien wir glücklich, dass es diesen Widerstand gibt. Gibt es keinen, wird dieser Herrschaftssapparat die ganze Gesellschaft zerstören.
Und machen wir uns nichts vor: Die Terrorgesetze von gestern, heute und morgen sind nicht gegen Terroristen a la Bin laden gerichtet, sondern gegen Bevölkerungsteile, die sich heute und in Zukunft gegen die eingeschränkten Lebensverhältnisse zur Wehr setzen.
Die Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. Das merken die Schwaben derzeit am deutlichsten!