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»Ich vergesse nie ein Gesicht. Aber in Ihrem Fall mache ich gerne eine Ausnahme.« Julius Henry "Groucho" Marx

Mordversuch an FAU Gewerkschafter: Prozessbeginn und -begleitung

Eine Person hält eine Papptafel mit dem Text "Solidarität mitdem angegriffenen Kollegen" in die Kamera. Im Hintergrund ist das Gebäude des Landgerichts in der Olgastraße 2 zu sehen, in dem der Prozess stattfindet
Vor dem Landgericht
Die Gerichtsverhandlungen nach dem Mordversuch an unserem Kollegen im April haben begonnen. Die beiden 19- und 21-jährigen Täter sind wegen „gemeinschaftlich versuchten Mordes“ angeklagt.

Am 7.10. standen wir unserem Kollegen beim Landgericht bei: Vor Prozessbeginn mit einer Kundgebung – danach so weit möglich in der Verhandlung, als er als Hauptzeuge aussagte.

Es lässt einen nicht kalt, dieser Angriff auf den Kollegen, wenn der Leitsatz „ein Angriff auf eine*n ist ein Angriff auf uns alle“ keine bloße Floskel ist. Das kollektive „WIR“ ist Bürde, Schutz, Verbundenheit und Stärke zugleich.

Zu Prozessbeginn tat es gut zu sehen, dass sich einige Kolleg*innen und Genoss*innen den Tag von der Arbeit frei nahmen, um einmal mehr zusammen zu stehen. Für unseren Kollegen und uns selbst.

Zu jeder Zeit, an jedem Ort: Gegen den Faschismus!

Die Stuttgarter Wochenzeitung Kontext hat ausführlich über den ersten Prozesstag berichtet:

Solidarische Prozessbegleitung

Wer unseren Kollegen an den weiteren Verhandlungstagen unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen. Verhandelt wird im Oberlandesgericht, Olgastraße 2, jeweils von 9:30 Uhr bis voraussichtlich etwa 16:30 Uhr:

Ihr müsst nicht den ganzen Tag bleiben: Später kommen und früher gehen ist jederzeit möglich.

Bitte bringt unbedingt euren Personalausweis oder Reisepass mit. Am Gericht sind verschärfte Sicherheitskontrollen zu erwarten. Ihr werdet mehrmals am ganzen Körper abgetastet, und euer Ausweis wird abfotografiert. Taschen, Gürtel, Getränke sowie Stift und Papier dürft ihr nicht mit in den Saal nehmen, ihr könnt sie aber vor dem Saal in einem Fach sicher verwahren. Da Gürtel nicht erlaubt sind, empfiehlt es sich, eine Jogginghose anzuziehen.

Wenn ihr euch vorher mit anderen treffen und gemeinsam hingehen wollt, schreibt uns gerne an faus-kontakt@fau.org oder hinterlasst eine Nachricht unter 0157 53 10 70 23.

Quelle: FAU Stuttgart

Statement zu Einigung zu Vergesellschaftung in Sondierungsgesprächen

Farbfotografie einer Protestaktion vor einem roten Backsteingebäude. Zwei Männer mit weißen Schutzmasken halten ein großes gelbes Transparent mit violetter Aufschrift: „Keine Profite mit unserer Miete!“ Darunter stehen die Logos und Namen der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ und des Kiezteams Lichtenberg. Einer der Männer trägt eine violette Warnweste. Links steht eine weitere vermummte Person, im Hintergrund ist eine bunte Skulptur zu sehen.
Foto: Deutsche Wohnen & Co. enteignen

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen kommentiert die Einigung zu Vergesellschaftung in den Sondierungsgesprächen zwischen Linken, Grünen und SPD.

„Wir begrüßen, dass Linke, Grüne und SPD sich endlich darauf geeinigt haben, Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften. Das war längst überfällig. In ihrem Beschluss weichen die Parteien jedoch deutlich von dem ab, was die Berliner*innen im Volksentscheid 2021 entschieden haben. Sie fallen damit hinter ihrem demokratischen Auftrag zurück. Als Initiative müssen wir die Ergebnisse der Sondierungen nun gemeinsam bewerten und werden anschließend unsere nächsten Schritte bekannt geben“, kommentiert Bana Mahmood, Sprecherin der Initiative.

Ein zentraler Unterschied zwischen dem Beschluss aus dem Volksentscheid von 2021 und dem, worauf sich die Parteien in den Sondierungsgesprächen verständigt haben, liegt in der Vergesellschaftungsschwelle. Während sich der Volksentscheid auf alle Unternehmen bezieht, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen, sollen nach dem Ergebnis der Sondierungsgespräche nur Unternehmen, die mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin besitzen, von der Vergesellschaftung betroffen sein. Auch der Selbstbehalt der Unternehmen würde sich von 3.000 auf 10.000 Wohnungen erhöhen. Dadurch würde sich die Zahl der Wohnungen, die durch Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden, stark verringern. Zudem wären einige Unternehmen wie Grand City Properties und Blackstone nach dem Vorschlag der Parteien nicht von der Vergesellschaftung betroffen.

„Wir Berliner*innen haben entschieden, dass kein profitorientierter Konzern in Berlin mehr als 3.000 Wohnungen besitzen soll. Nun wollen Linke, Grüne und SPD die Grenze deutlich höher ansetzen. Damit würden ca. 70.000 Wohnungen weniger vergesellschaftet. Das widerspricht klar dem Willen der Wählenden. Nur die konsequente Überführung von Wohnungen in Gemeineigentum kann die Mietenkrise in unserer Stadt langfristig lösen“, so Mahmood abschließend.

Quelle: Pressemitteilung, 17.10.2026