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5. Jahrestag: Polizeigewalt bei Protesten gegen Stuttgart 21

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Donnerstag, der 30. September 2010 ging in Stuttgart als der "schwarze Donnerstag" in die Geschichte ein.

Aus dem Anlass nochmal mein damaliger Blogbeitrag:

Heute gegen 10:30 wurde der Parkschützer Alarm ausgelöst. Zu diesem Zeitpunkt beteiligten sich bereits 2.000 Schülerinnen und Schüler am Schulstreik gegen Stuttgart 21 beteiligt und unterstrichen ihre Forderung, Milliarden Steuergelder nicht für unsinnige Prestigeprojekte, sondern für Bildung und Soziales auszugeben.

Mit mehreren Hundertschaften begann die aus verschiedenen Bundesländern zusammengezogene Polizei im Schlossgarten den Bereich zur Fällung der Bäume und zum Abbruch des Südflügels zu räumen. Heute Nacht sollen die ersten von insgesamt fast 300 Bäumen gefällt werden. Und das obwohl laut Abriss Aufstand das Eisenbahnbundesamt einen Stopp jeglicher Baumfällarbeiten bis 6.10. erlassen hat. (Update: Um 01:00 Uhr wird gemeldet, dass der erste Baum gefallen ist...)

Immer mehr Menschen trafen ein und widersetzten sich dem Vorhaben durch friedliche Sitzblockaden, Baumbesetzungen, Transparente oder einfach durch ihre Anwesenheit.

Die Hoffnung vieler, die Polizei werde sich auch diesmal weitgehend friedlich verhalten, wurde jedoch enttäuscht. Mit einer pflichbesessenen Brutalität, die an Heiligendamm oder Strasbourg erinnerte, wurden die Blockaden geräumt. Hierbei kamen neben Wasserwerfern mit z.T. beigemischten Chemikalien auch Reizgase und Pfefferspray, sowie Schlagstöcke zum Einsatz. Begründet wurde der Einsatz durch die Polizei mit der "massiven Behinderung durch die Demonstranten".

"Der Einsatz von Wasserwerfern, Tränengas und Pfefferspray ist durch nichts zu rechtfertigen, da die Demo-Teilnehmer sich alle friedlich verhalten haben. Die Konsequenz von Hunderten von Verletzten, insbesondere Schüler, ist ein Skandal, den Ministerpräsident Mappus zu verantworten hat und der Baden-Württemberg in ganz Europa einen enormen Imageschaden bescheren wird," sagt Axel Wieland, BUND Regionalvorsitzender, der selbst vor Ort war und ist.

Mit Stand von 20:15 Uhr gibt es laut "Tageszeitung" über 1.000 Verletzte, darunter Dutzende Schwerverletzte, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen. Unter den von der Polizei Verletzten sind offenbar selbst 8-jährige. „Es wird unmittelbarer Zwang angewandt“, wird die Polizei mittlerweile auch in zahlreichen bürgerlichen Medien zitiert. Ein Sprecher der Polizei verteidigte das Vorgehen der Beamten. Wenn die Demonstranten sich nicht rechtlich einwandfrei verhielten, „dann kann die Polizei auch mal hinlangen“, betonte er.

"Im Klartext heißt das wohl, dass die Landesregierung jedes erdenkliche Gewaltmittel gegen Demonstranten mittlerweile für gerechtfertigt hält und Tote und Verletzte für das Prestigeprojekt Stuttgart 21 in Kauf nimmt."

Indes ist die tendenziöse Medienberichterstattung in die Kritik vieler TeilnehmerInnen geraten: Die Landesschau gab unkritisch die Behauptung wieder, nach der die "Polizei den Einsatz von Reizgas und Schlagstöcken nicht bestätigen" konnte. Oder zum Beispiel die durch die Tagesschau verbreitete später jedoch dementierte Meldung, dass Steine geflogen seien.

Das ZDF zeigte den Bericht "Polizei geht hart vor" und Innenminister Rech behauptete, "Demonstranten waren gewaltbereit".

Der Vizefraktionschef der Linken im Bundestag, Ulrich Maurer, forderte den Rücktritt von Innenminister Heribert Rech (CDU): »Wer versucht, angemeldete Schülerdemos mit Schlagstöcken, Reizgas und Wasserwerfern aufzulösen, hat mit der Demokratie gebrochen und muß als Innenminister seinen Hut nehmen«, so Maurer laut der Tageszeitung "junge Welt".

Während noch am Abend in mehreren Städten wie Berlin, Köln, Erfurt und Wien Solidaritätsdemonstrationen stattfinden und in verschiedenen Städten zu weiteren Protesten gegen die Polizeieinstätze aufgerufen wird, rüsten sich die Stuttgart 21 GegnerInnen zur nächsten Großdemonstration. Unter dem Motto: “Unser Protest wird schärfer– findet ab 19 Uhr ab dem mittleren Schlossgarten eine Kundgebung mit anschließendem Demozug voraussichtlich durch die Innenstadt statt.

Mehr Bilder:
Action-Stuttgart / Roland Hägele
Robin Wood/ Chris Grodotzki
Realfragment / Patrick G. Stösser

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Kommentare

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Jue.So Jürgen Sojka am :

Meine E-Mail an SWR Studio-Stuttgart
Kopie: Tatort "Verbrannt" - 'Polizei, Dein Freund und Helfer'

***** Diese Nachricht wurde über das SWR.de Mailformular gesendet! *****
Datum: 15.10.2015, 19:26 Uhr
Empfänger: SWR Studio Stuttgart
Von der Seite: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/stuttgart/-
/id=1592/1rsvo3a/index.html
Absender: Jürgen Sojka
E-Mail: Jue.So.............
Telefon:
Nachricht:
Eine schöne zu Ende gehende Woche,

wünscht der Kollege Jürgen Sojka.
Zur Tatort-Besprechung "Polizei, kein Freund und Helfer?"
swr.de/swr4/bw/programm/tatort-am-sonntag/-/id=258008/did=15107264/nid=258008/13rg4ej/index.html

Die Polizei, Polizisten und Polizistinnen, sind seit langem keine Freunde und Helfer;
der Bürgerinnen und Bürger - “ sobald es um den Erhalt der 'Konservativen' geht!!

Hier ein kleiner Einblick, der diese Behauptung bestätigt (mit PDF-Dateien):
parkschuetzer.de/statements/181303 - NSU-U-Ausschuss 'Polizeiarbeit' |
parkschuetzer.de/statements/181332 - Polizeiarbeit - “ schlampig, nicht gründlich, naiv |
parkschuetzer.de/statements/181517 - Polizeiarbeit - “ ohne Dienstaufsicht der Minister |
parkschuetzer.de/statements/181974 - vorsätzliche Falschbeschuldigungen gegen Ernest P. |
parkschuetzer.de/statements/182876 - Ernest Petek verhaftet |
parkschuetzer.de/statements/183264 - Bericht aus dem Gerichtssaal, Einstellung Nötigung |
parkschuetzer.de/statements/183433 - Interview mit Walter Sittler zum Tatort S21 |
parkschuetzer.de/statements/183845 - Hungertod eines Häftlings, und Haft Ernest Petek |
parkschuetzer.de/statements/184465 - VGH MA zum Kontrollrecht der Polizei bei Demos |
parkschuetzer.de/statements/184028 - 5te Antrag nach GG Art. 37 von Ernest Petek |
parkschuetzer.de/statements/184696 - 7te Antrag nach GG Art. 37 von Ernest Petek |
parkschuetzer.de/statements/185841 - 3te Beschwerde an Regierungspräsidium Stuttgart |
parkschuetzer.de/parkschuetzer/33200 - die letzten 10 Statements von Markt, Ernest Petek |
Es wird gesagt "Das Geld liegt auf der Straße!" es gilt ebenso "Die Themen liegen auf der Hand!"
Beste Grüße von
Jürgen Sojka Ziehsohn von Hans Bausch Intendant des SDR (1958-1989)

Anmerkung: Die SWR-Internetseite "Tatort" wird beständig aktualisiert heute So. 10.08.2015 Tatort "Kollaps"

Jue.So Jürgen Sojka am :

Es ist angebracht einen weiteren Kommentar zu schreiben |:-))
Heute vor 5 Jahren wurden dutzende Bäume im Schlossgarten versetzt,
so auf SWR4 um 16:35 Uhr Knut Bauer.
Also schnell eine E-Mail ins Studio:
Do. 18.02. 2016 in die SWR4 Sendung mit Knut Bauer 16:57 Uhr

Kurzer Betreff: gesendeter Beitrag zum "Schwarzer Donnerstag"

Einen schönen Nachmittag Knut Bauer,

zum gesendeten Beitrag passt das Nachfolgende trefflich:
Urteil unseres Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aus April 2007
Es geht darin um polizeiliche Maßnahmen gegen 2 oder 3, die eine
"stille Mahnwache" (zum Befremden) am "staatlichen Volkstrauertag"
abgehalten haben / abhalten wollten. Mit Flyern und Plakaten
öffentlichkeitswirksam handelnd.
Das Verbringen in das Dienstfahrzeug des Polizeivollzugsdienstes wird hier mit
"einfacher körperlicher Gewalt"
bezeichnet (ohne Anwendung von Polizeiknüppel, Pfefferspray, Tränengas, Wasserwerfer)!!
Die von den Staats-Dienern angegebenen und angewandten Gesetze (PolG §§ 1, 3, 28 und 33)
werden vom Gericht angegeben als "Der Anwendungsbereich des Polizeigesetzes, auf das die
Beklagte die Maßnahmen gestützt hat, war unmittelbar nicht eröffnet."
siehe Link-Adresse parkschuetzer.de/statements/188720

Freundlichst Ihr SWR-Kollege
Jürgen Sojka

Mit 2 meiner Kommentare das Statement parkschuetzer.de und die PDF-Datei
2007.04.25_VGH_B-W_stille_Mahnwache_aus_2_Personen_1_S_2828-06.pdf
darin farbliche Hervorhebungen der Gerichtsentscheidung VGH Baden-Württemberg!
Der von den Staats-Dienern angegebene nicht zu beachtende Art. 5 Abs. 2 GG, wird vom
VGH MA in den Vordergrund der Betrachtung genommen - dazu genommen Art. 8 GG!!
---weiter---
Die Grenzen des Strafrechts überschreiten aber die Äußerungen auf den Plakaten
offensichtlich nicht. Beim Inhalt des Faltblatts ist hierfür gleichfalls nichts ersichtlich.
---und---
Danach sind die Anordnungen, auch wenn sie zugleich auf eine Beschränkung der
Versammlungsfreiheit abzielen, am Maßstab des Art. 5 GG zu messen.
Link zum Urteil Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 1. Senat 25.04.2007 - 1 S 2828/06
angeschlossen hat sich der Verwaltungsgerichtshof Hessen 31.05.2012 - 8 A 514/12
Lautsprecherverbot als unverhältnismäßige versammlungsrechtliche Auflage

Was wird hier sichtbar? Die Amtspersonen besitzen nicht einmal ansatzweise Kenntnisse
und Fähigkeiten, um nach unseren Gesellschaftsgrundlagen "vergleichende Betrachtungen"
anzustellen |.-((
Das Recht (Menschenrecht, Grundrecht, Verfassungsrecht), von den Polizisten vor Ort und
der Leitungsebene, in der Nachbetrachtung und Stellungnahme gegenüber den Gerichten,
völlig falsch eingeschätzt - sich über ihren Amtseid hinwegsetzend!!!!
Auch vom erstinstanzlichen Verwaltungsgericht Sigmaringen!?!
Alle an der Betrachtung beteiligten haben diese Rechtsgrundlagen zu achten; nicht erst in
den folgenden Instanzen!!!!

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