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GFF gewinnt zwei Verfahren gegen rechtswidrige Kontrollen an deutschen EU-Grenzen

Die Grafik zeigt den Text "Gegen rechtswidrige Kontrollen an deutschen EU-Grenzen"
Kontrollen an deutschen Grenzen sind rechtswidrig, aber inzwischen wieder üblich. Dagegen geht die GFF in mehreren Verfahren vor, mit Erfolg: Zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München sind bereits gewonnen.
Screenshot: GFF
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht München gewonnen gegen rechtswidrige Kontrollen an deutschen Grenzen. Gemeinsam mit "Equal Rights Beyond Borders" hatte die GFF gegen eine diskriminierende Kontrolle (racial profiling) an der deutsch-österreichischen Grenze geklagt. Auch den Innsbrucker Professor Werner Schroeder hat die GFF unterstützt: Bei seinem beruflichen Übertritt der deutsch-österreichischen Grenze wurde er rechtswidrig kontrolliert. In beiden Fällen hat das Gericht die Rechtswidrigkeit der Kontrollen festgestellt. Die Begründung der Urteile steht noch aus. Die Kläger werden von Rechtsanwalt Christoph Tometten vertreten.

„Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München machen deutlich: Rechtswidrige Grenzkontrollen sind kein Einzelfall. Jede bislang gerichtlich überprüfte Kontrolle wurde für rechtswidrig erklärt. Seit Jahren missachtet die Bundesregierung systematisch EU-Recht. Das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt bei der GFF.

Zu den Verfahren:

  • Die GFF klagte mit dem Innsbrucker Rechtsprofessor Werner Schroeder. Er überquert – als einer von vielen Werktätigen – aus beruflichen Gründen fast täglich die deutsch-österreichische Grenze. Trotz seines Hinweises auf die Europarechtswidrigkeit wurde er von Polizeibeamt*innen gezwungen, sich auszuweisen. Zusätzlich hat die GFF einen Eilantrag auf vorläufige Unterlassung weiterer Kontrollen gestellt. Das Gericht hat den Eilantrag abgewiesen. Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, wird die GFF prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt.

  • "Equal Rights Beyond Borders" und die GFF setzen sich für Zugfahrende ein, die aufgrund ihres Äußeren und damit diskriminierend kontrolliert werden (racial profiling). Im konkreten Fall hatte eine Schwarze Person im Juli 2025 auf Höhe Freilassing als einziger Fahrgast des Abteils ihre Papiere vorzeigen müssen. Das Gericht erklärte auch in diesem Fall die Kontrolle für rechtswidrig. Ob es dafür auf die diskriminierende Auswahl des Klägers ankam, wird sich erst aus der schriftlichen Begründung des Urteils ergeben.
An der Grenze zwischen Deutschland und Österreich führt die Bundesregierung bereits seit 2015 Grenzkontrollen durch. Die Bundesregierung hatte im September 2024 die Kontrollen auf alle deutschen Landesgrenzen ausgeweitet und seitdem mehrfach verlängert. Deshalb ist aktuell bei jeder Grenzüberquerung mit polizeilichen Maßnahmen zu rechnen.

Die Kontrollen verletzen EU-Recht, insbesondere das Recht, sich frei im Schengenraum zu bewegen (Freizügigkeit). Die Freizügigkeit im Schengenraum vereinfacht nicht nur den Wirtschaftsverkehr und privates Reisen. Sie hat auch dazu beigetragen, dass sich Menschen über Grenzen hinweg besser verstehen und enger zusammenleben. Anhaltspunkte dafür, dass die Kontrollen Deutschland sicherer machen, fehlen.

„Bundesinnenminister Dobrindt muss die Kontrollen an den Binnengrenzen umgehend beenden. Das Verwaltungsgericht München lässt erneut keine Zweifel daran, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig sind. Dieser Rechtsbruch darf nicht weiter hingenommen werden“, sagt Rechtsanwalt Christoph Tometten.

Der Europäische Gerichtshof und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatten die Europarechtswidrigkeit der Kontrollen für vergangene Zeiträume festgestellt. Dieses Jahr folgten Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die die Kontrollen ebenfalls für rechtswidrig erklärten.
Ein weiteres Verfahren ist aktuell noch am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig. Dieses Verfahren führt die GFF mit dem "European Center for Constitutional and Human Rights".

Quelle: Pressemitteilung Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), 2. Juli 2026

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