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Solidarität macht stark

Berufsverbote gibt es nicht nur für Lehrer, wie Michael Csaszkóczy : Nachdem der Ulmer Busfahrer Joachim Struzyna erfolgreich vor dem Arbeitsgericht gegen seine Kündigung klagte (Siehe unsere Berichte) wurde er bisher nicht weiterbeschäftigt, da die RBA in Revision ging. Diese Revisionsverhandlung findet am 8.2.2007 vor dem LAG in München statt. Dazu wünschen wir Joachim Struzyna viel Erfolg und veröffentlichen hier die folgende Presseerklärung, die uns heute erreichte:

Joachim Struzyna beim Ostermarsch 2006 in Ulm
Am 8.2.2007 wird vor dem Landesarbeitsgericht München der politsche Prozess gegen die Kündigung des Busfahrers Joachim Struzyna fortgesetzt. Im ersten Prozess beim Arbeitsgericht Neu-Ulm hatte der Arbeitsrichter die von der Geschäftsleitung der RBA vorgebrachten Kündigungsgründe als ungerechtfertigt für eine Entlassung qualifiziert. Das Arbeitsgericht urteilte: die Kündigung ist unwirksam.

Joachim Struzyna wurde trotzdem nicht weiterbeschäftigt, sondern die RBA ging in die Revision vor das Landesarbeitsgericht München. Die Gründe sind substanzlos und vorgeschoben. Tatsächlich geht es um die Wahl eines Betriebsrats vor Ort, in der RBA Niederlassung Neu-Ulm - die die Belegschaft und mit ihnen selbstverständlich auch Kollege Struzyna, vorbereiteten. Es geht aber auch um die Kritik an den Privatisierungsplänen des ÖPNV, speziell der SWU Verkehr, die peu a peu vorangetrieben wird. Joachim ist, wie viele Bürger deshalb dagegen, weil Privatisierung für die Beschäftigten immer Lohnabbau und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und für die Fahrgäste Qualitätseinbußen bei der Personenbeförderung und Fahrpreiserhöhungen bedeutet.

Jetzt soll auch noch die Entwicklung einer breiten örtlichen und bundesweiten Solidarität als Kündigungsgrund herhalten. Die 42 Teilnehmer auf dem 1.Landesarbeitsgerichtsprozess am 7.Dezember 2006 mussten erfahren, dass die RBA die 1800 Solidaritätsunterschriften, Protestpostkarten, Flugblätter und Aktivitäten des Solidaritätskreises. Die Reaktion muss sich RBA selbst zuschreiben, hätte sie Joachim Struzyna nicht entlassen, gäbe es keine solche Reaktion. In einer Presseerklärung des Solidaritätskreises vom 22.Januar 2007 heißt es:

"Die RBA stellt mit der Berufungsbegründung zusätzlich den Antrag, das LAG München möge das Arbeitsverhältnis auflösen. Die Begründung hierfür ist die Tatsache, dass diese Kündigung von vielen Fahrgästen und Teilen der Bevölkerung auf Unwillen stößt und auch der Zusammenhang mit der schleichenden Privatisierung des öffentlichen Nahverkehrs gesehen wird. Durch die Öffentlichkeitsarbeit des Solidaritätskreises haben diese Leute die Möglichkeit erhalten, diesen Unmut auch zu äußern. Und dass es einen Zusammenhang zwischen Gründung einer Schwaben Mobil und der Kündigung von Herr Struzyna gibt belegt die Tatsache, dass zwei maßgebliche Mitglieder der Geschäftsleitung der RBA Augsburg inzwischen Mitglieder der Geschäftsleitung der Schwaben Mobil GmbH sind."

Es geht in dem Prozess um mehr als nur um eine Kündigung: Hier wird auch um die Meinungsfreiheit verhandelt!

Das nächste Treffen des Solidaritätskreises ist der 8.Februar 2007 um 19.30 Uhr in dn Räumen der A.J.K. eV. in der Bleichstrasse 9, in Ulm. Zum Prozesstermin in München am 8.Februar 2007 fährt ein Bus. Abfahrt um 8.15 Uhr am Ulmer Busbahnhof, Fahrpreis gegen Spende.

Weitere Informationen bei der MLPD Ulm.

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