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1600 Euro Strafe für Warnstreik?

Nach einem Bericht der "Süddeutschen" wurde Orhan Akman gestern vom Amtsgericht München wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Richters war er für einen unangemeldeten Warnstreik am 30. Mai 2008 verantwortlich. Die Aktion mit 15 Teilnehmern vor einem Modegeschäft in der Fußgängerzone sei eine anmeldepflichtige Kundgebung im Sinne des Versammlungsgesetzes gewesen, urteilte der Amtsrichter. Mit dem Urteil entpuppt sich der eigentliche Kern des Versammlungsgesetzes: Es ist - wie der Fall Landsberg zeigt - nicht gegen faschistische Aufmärsche gerichtet, sondern im Kern gegen soziale und gewerkschaftliche Proteste. Das Urteil könnte für gewerkschaftliche Kämpfe weitreichende Folgen haben: Welcher Warnstreik wird denn entsprechend dem Versammlungsgesetz vorher angemeldet? Wer wird. wenn das Urteil Bestand haben sollte, dann noch spontane Warnstreiks organisieren? Der Anwalt von Orhan Akman will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Der Fall ist bereits aktenkundig durch die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz: "In einem großen Münchner Geschäft der Modekette ZARA in der Fußgängerzone kam es im Mai 2008 zu einem Arbeitskampf. Die bei ver.di organisierten Angestellten wollten bessere Arbeitsbedingungendurchsetzen und traten dafür in einen Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahrenwegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 Versammlungsgesetz eingeleitet (113 Js 11159/08)."

Über das geplante neue Versammlungsgesetz in Baden - Württemberg informiert heute Frank Zach, DGB-Landesbezirk Baden-Württemberg im DGB Haus Stuttgart, Raum 245 ab 18 Uhr.

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