Stuttgart: Nachträgliche Kriminalisierung des Bildungsstreiks
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht:
"Am 14. Dezember findet vor dem Amtsgericht Stuttgart der Prozess gegen den ver.di Gewerkschaftssekretär Marc Kappler statt. Was ist geschehen?
Am 9.6.2010 fand im Rahmen des Bildungsstreiks eine Demonstration von ca. 1.000 Auszubildenden, Schülern und Studierenden statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten.
Des Weiteren wird dem Versammlungsleiter vorgeworfen „die Zwischenkundgebung entgegen der Auflage auf Höhe der Eberhardstraße/Tübingerstraße abgehalten [zu haben], anstatt in der Eberhardstraße auf Höhe der Firma Kaufhof“ (Zitat aus dem Strafbefehl).
Dabei liegt die Einmündung der Tübingerstraße in die Eberhardstraße ziemlich exakt auf Höhe der Firma Kaufhof. Auch wurde der Zwischenkundgebungsplatz von den begleitenden Polizeibeamten akzeptiert. Dies scheint für die Staatsanwaltschaft Stuttgart keine Rolle zu spielen. So wird aus einer normalen Demonstration eine Straftat konstruiert.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit stellt dem gegenüber fest, dass die Verzögerung im Rahmen einer Demonstration eine legitime Aktionsform ist. Das Versammlungsrecht darf nicht durch willkürliche Definitionen der Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden.
Der angebliche Verstoß gegen das Versammlungsgesetz soll mit einer Geldstrafe von 600,- Euro geahndet werden. Unter solcher Strafbedrohung wird das Demonstrationsrecht zu einer Sache des Geldbeutels. Die nachträgliche Klageerhebung wegen des Ablaufs einer Demonstration, während der die anwesenden Polizeibeamten keine Einwände erhoben hatten, erzeugt eine Rechtsunsicherheit, die einschüchternd wirken muss - und wohl soll.
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit beanstandet zum wiederholten Male, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft die demokratischen Grundrechte einschränkt. "Ziel dieses schikanösen Verfahrens ist offensichtlich, die Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit immer mehr zu erschweren und Einschüchterung zu betreiben.", so Thomas Trueten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit.
Wir rufen deshalb Alle auf, gegen dieses Vorgehen zu protestieren und durch zahlreiche Teilnahme am Gerichtsverfahren Marc Kappler den Rücken zu stärken."
Ort: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal 104, Zeit: 14.12.2010, 9.45 Uhr. Zum Amtsgericht kommt man von der Haltestelle Neckartor, die Neckarstraße stadtauswärts gehen, dann nach links in die Hauffstr. abbiegen.
AktivistInnen des Bündnisses bei den Protesten gegen das "Sparpaket" der Bundesregierung in Stuttgart am 13.11.2010
Am 9.6.2010 fand im Rahmen des Bildungsstreiks eine Demonstration von ca. 1.000 Auszubildenden, Schülern und Studierenden statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten.
Des Weiteren wird dem Versammlungsleiter vorgeworfen „die Zwischenkundgebung entgegen der Auflage auf Höhe der Eberhardstraße/Tübingerstraße abgehalten [zu haben], anstatt in der Eberhardstraße auf Höhe der Firma Kaufhof“ (Zitat aus dem Strafbefehl).
Dabei liegt die Einmündung der Tübingerstraße in die Eberhardstraße ziemlich exakt auf Höhe der Firma Kaufhof. Auch wurde der Zwischenkundgebungsplatz von den begleitenden Polizeibeamten akzeptiert. Dies scheint für die Staatsanwaltschaft Stuttgart keine Rolle zu spielen. So wird aus einer normalen Demonstration eine Straftat konstruiert.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit stellt dem gegenüber fest, dass die Verzögerung im Rahmen einer Demonstration eine legitime Aktionsform ist. Das Versammlungsrecht darf nicht durch willkürliche Definitionen der Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden.
Der angebliche Verstoß gegen das Versammlungsgesetz soll mit einer Geldstrafe von 600,- Euro geahndet werden. Unter solcher Strafbedrohung wird das Demonstrationsrecht zu einer Sache des Geldbeutels. Die nachträgliche Klageerhebung wegen des Ablaufs einer Demonstration, während der die anwesenden Polizeibeamten keine Einwände erhoben hatten, erzeugt eine Rechtsunsicherheit, die einschüchternd wirken muss - und wohl soll.
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit beanstandet zum wiederholten Male, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft die demokratischen Grundrechte einschränkt. "Ziel dieses schikanösen Verfahrens ist offensichtlich, die Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit immer mehr zu erschweren und Einschüchterung zu betreiben.", so Thomas Trueten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit.
Wir rufen deshalb Alle auf, gegen dieses Vorgehen zu protestieren und durch zahlreiche Teilnahme am Gerichtsverfahren Marc Kappler den Rücken zu stärken."
Ort: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal 104, Zeit: 14.12.2010, 9.45 Uhr. Zum Amtsgericht kommt man von der Haltestelle Neckartor, die Neckarstraße stadtauswärts gehen, dann nach links in die Hauffstr. abbiegen.
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