Skip to content

Münchener Stadtrat für Mumia Abu-Jamal!

Das Blog der Roten Hife Greifswald informiert über eine nachahmenswerte Aktion, wir dokumentieren den Beitrag:

28.10.2009: Die Mehrheit des Stadtrats in München hat in einer Resolution beschlossen, daß sich die Stadt München für ein neues, faires Gerichtsverfahren für Mumia Abu-Jamal und gegen die Todesstrafe einsetzen solle. In der Resolution wurde zudem darauf verwiesen, daß das damalige Verfahren gegen Mumia Abu-Jamal „eklatante Verfahrensmängel“ aufgewiesen habe, die „of­fen­sicht­lich auf ras­sis­ti­sche Hin­ter­grün­de zu­rück­zu­füh­ren sind“. Die Resolution wurde einhellig von allen Fraktionen des Münchener Stadtrats, mit Ausnahme der CSU, unterstützt.

Wir dokumentieren nachfolgend einen kurzen Bericht der Roten Hilfe München, den Resolutionstext sowie eine Presseerklärung des Linksparteistadtrats Orhan Akman.
Es wäre wünschenswert, wenn andere deutsche Kommunen diesem Münchener Vorbild folgten.

Bericht der Roten Hilfe München:

Münchner Stadträte fordern ein neues, faires Gerichtsverfahren für Mumia Abu-Jamal

Am Mitt­woch, den 28. Ok­to­ber stand eine Re­so­lu­ti­on gegen die Hin­rich­tung von Mumia als ers­ter Ta­ges­ord­nungs­punkt auf der Voll­ver­samm­lung des Münch­ner Stadt­rats. Zuvor hat­ten SPD, Die Linke, Grüne, Rosa Liste, FDP und ÖDP sich auf eine ge­mein­sa­me Re­so­lu­ti­on ge­ei­nigt.
Doch die CSU ent­deck­te ir­gend­ei­nen Form­feh­ler, warum diese Re­so­lu­ti­on nicht auf der Voll­ver­samm­lung ver­ab­schie­det wer­den kann. Nicht des­to­trotz wurde über eine Stun­de –“ z. T. sehr hef­tig dis­ku­tiert.
Nach 1,5 Stun­den wurde be­schlos­sen, daß die Stadt­rä­te, die die Re­so­lu­ti­on un­ter­stüt­zen, nach der Voll­ver­samm­lung diese un­ter­schrei­ben sol­len, was auch ge­schah.

Hier der Text der ge­mein­sa­men Re­so­lu­ti­on, der von den Abgeordneten der folgenden Fraktionen beschlossen wurde:
SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion DIE LINKE.

Re­so­lu­ti­on an­läss­lich der Voll­ver­samm­lung am 28. Ok­to­ber 2009

Als Kom­mu­ne, die mit Über­zeu­gung rechts­staat­li­chen Grund­sät­zen folgt und sich für eine ge­rech­te und nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung en­ga­giert, sieht Mün­chen die Ver­pflich­tung, sich welt­weit für den Schutz der Men­schen­rech­te zu en­ga­gie­ren und nicht weg­zu­se­hen, wenn staat­li­che Über­grif­fe die Men­schen­wür­de be­ein­träch­ti­gen. In die­sem Sinne hat sich die Lan­des­haupt­stadt Mün­chen immer wie­der für die welt­wei­te Ab­schaf­fung der To­des­stra­fe ein­ge­setzt, ins­be­son­de­re im Rah­men der In­itia­ti­ve „Städ­te für das Leben –“ Städ­te gegen die To­des­stra­fe“, an der sich meh­re­re Hun­dert Groß­städ­te aus allen Kon­ti­nen­ten be­tei­li­gen.
Die To­des­stra­fe ist ein bar­ba­ri­scher, die Men­schen­wür­de miss­ach­ten­der Akt staat­li­cher Ge­walt. Sie wird dann zum Mord, wenn die Schuld­fra­ge nicht ein­deu­tig ge­klärt ist, wie dies im Fall von Mumia Abu-Ja­mal der Fall ist. Der afro-ame­ri­ka­ni­sche Jour­na­list und Bür­ger­recht­ler sitzt seit über 27 Jah­ren in der To­des­zel­le in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten, weil er an­geb­lich einen wei­ßen Po­li­zis­ten er­schos­sen haben soll. Abu-Ja­mal be­teu­ert seit­her seine Un­schuld, und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen haben ekla­tan­te Ver­fah­rens­män­gel im da­ma­li­gen Ge­richts­pro­zess auf­ge­deckt, die of­fen­sicht­lich auf ras­sis­ti­sche Hin­ter­grün­de zu­rück­zu­füh­ren sind.
Wir schlie­ßen uns daher der welt­wei­ten So­li­da­ri­täts­kam­pa­gne an und for­dern ein neues, fai­res Ge­richts­ver­fah­ren für Mumia Abu-Ja­mal. Die Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka sind zu Recht stolz auf die äl­tes­te de­mo­kra­ti­sche Ver­fas­sung der Welt mit der Ga­ran­tie glei­cher Rech­te für Alle. Diese Vor­bild­funk­ti­on ver­pflich­tet aber zu einer äu­ßerst sorg­fäl­ti­gen und hu­ma­nen Wür­di­gung in jedem ein­zel­nen Fall. Der Rechts­grund­satz „in dubio pro reo“ (im Zwei­fel für den An­ge­klag­ten) muss na­tür­lich in ganz be­son­de­rem Maße bei der Ver­hän­gung der To­des­stra­fe gel­ten.
Dar­über hin­aus for­dert der Münch­ner Stadt­rat selbst­ver­ständ­lich wei­ter­hin eine voll­stän­di­ge Ab­schaf­fung der To­des­stra­fe. Be­son­ders in be­freun­de­ten Staa­ten wie den USA ist diese Ent­schei­dung längst über­fäl­lig.

Zur Resolution Münchner Stadträte vom 28.10.2009 zur Unterstützung des afro-amerikanischen Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal erklärt der Stadtrat der LINKEN, Orhan Akman:

Seit 27 Jahren sitzt der afro-amerikanische Journalist und Bürgerrechtler, Mumia Abu-Jamal, in der Todeszelle. Menschenrechtsorganisationen haben gravierende, rassistisch motivierte Verfahrensmängel aufgedeckt, die zu seiner Verurteilung geführt haben. Das Leben von Mumia Abu-Jamals ist durch den Antrag der Staatsanwaltschaft von Pennsylvania auf Wiedereinsetzung des Hinrichtungsbefehls akut bedroht.

Ich bin glücklich und erleichtert, dass sich Münchner Stadträte über viele politische Grenzen hinweg zu einem Bündnis für das Leben des Bürgerrechtlers Abu-Jamal und damit zur Verteidigung der Menschenrechte zusammengefunden haben.

Die einhellige Unterstützung unserer Initiative durch SPD, Grüne/Rosa Liste, FDP und ÖDP gibt mir Hoffnung, dass die weltweiten Proteste weitere Unterstützung finden werden und so eine Exekution verhindert werden kann. „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist ein elementares, rechtsstaatliches Prinzip, dies gilt umso mehr bei Vollstreckung der Todesstrafe.

Die Ablehnung der Resolution durch die CSU ist erschütternd. Mindestens das Gebot der christlichen Nächstenliebe hätte die CSU dazu bewegen sollen, diese Geste demokratischer Tugend und Achtung vor den Menschenrechten zu leisten. Die CSU wird ihr diesbezügliches Versagen mit ihrem Gewissen vereinbaren müssen.

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.

Stuttgart: Ohne Beweise in Untersuchungshaft

In einer Presseerklärung vom 01.10.2009 erklärt die Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart:

Am frühen Morgen des 7. Oktobers wurde ein Stuttgarter Antifaschist durch ein vermummtes Polizeiaufgebot in seiner Wohnnung festgenommen. Darauf folgte eine 22 tägige Untersuchungshaft in der JVA Stammheim. Im Zuge einer Haftprüfung vor dem Stuttgarter Amtsgericht wurde die Haft am Donnerstag, den 29. Oktober gegen eine Kaution von 3000 Euro und weitergehenden Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Vorgeworfen wird dem Antifaschisten, am Abend des 22. September an einer Auseinandersetzung mit Neonazis in Stuttgart-Zuffenhausen beteiligt gewesen zu sein. Drei Neonazis wurden hierbei verletzt. Die Polizei konnte an diesem Abend keine weiteren an der Auseinandersetzung Beteiligten festnehmen.

Festnahme und Untersuchungshaft des Antifaschisten erfolgten 15 Tage nach dem Vorfall einzig und allein aufgrund von Aussagen der drei Neonazis. Der polizeiliche Staatsschutz in Person von Herrn Bartels legte diesen zu Vernehmungen eine größere Auswahl an Portraitfotos vor, auf denen ausschließlich migrantische Linke abgebildet waren. Die Neonazis geben vor, den beschuldigten Antifaschisten hier als Angreifer wiedererkannt zu haben.

Dass vier weitere Zeugen während der Auseinandersetzung anwesend waren, wurde im Laufe der einseitigen polizeilichen Ermittlungen nicht weiter beachtet.

Gleichzeitig gibt es mehrere Entlastungszeugen, die ein Alibi des Antifaschisten für den Zeitpunkt der Auseinandersetzung unabhängig voneinander bestätigen.

Zur Haftprüfung vor dem Stuttgarter Amtsgericht am Vormittag des 29. Oktobers war zudem eine DNA-Analyse von Gegenständen, die im Laufe der Auseinandersetzung benutzt wurden, vorliegend. Diese brachte keine Hinweise auf eine Beteiligung des Festgenommenen.

Der vorsitzende Richter entschied hier, dass die Haft aufgrund mangelnder Beweislast vorerst außer Vollzug gesetzt werden müsse. Der Staatsanwalt Biehl sprach sich für die Fortsetzung der Untersuchungshaft aus und legte Beschwerde gegen das Urteil ein. Der Prozess gegen den angeklagten Antifaschisten, der Vater eines 4 Monate alten Kindes ist, hat weiterhin Bestand.

Anna Stein, Pressesprecherin der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) äußert zu den Ereignissen:

“Das Vorgehen der staatlichen Repressionsorgane gegen den Antifaschisten ist sicherlich ein Skandal. Ohne Beweise, einzig aufgrund von Aussagen bekannter Faschisten gegen ihre politischen Gegner, willkürlich eine mehrwöchige Untersuchungshaft zu verhängen, lässt sich nur als klaren Versuch erklären, aktive AntifaschistInnen einzuschüchtern und zu demotivieren. Dieser Fall stellt allerdings nur die Spitze des Eisberges dar. Ein derartiges Bestreben von Seiten der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist nichts neues. Die vehemente Verfolgung von NazigegnerInnen durch das Verbot antifaschistischer Symbole und Infostände, durch Hausdurchsuchungen und ständige Prozesse gegen AntifaschistInnen aufgrund konstruierter Vorwürfe sind nur einige Ausdrücke einer mehr als fragwürdigen politischen Linie.

Wir erklären uns solidarisch mit dem, von gezielter Repression betroffenen, Antifaschisten. Es ist nicht hinzunehmen, dass der notwendige und legitime antifaschistische Widerstand angegriffen und diffamiert werden soll. Gerade im Hinblick auf wachsende Naziaktivitäten, gilt es antifaschistisches Engagement auf allen Ebenen und mit vielen Mitteln weiter aufzubauen und zu etablieren.–
cronjob