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»Der Krieg ist ein Massaker von Leuten, die sich nicht kennen, zum Nutzen von Leuten, die sich kennen, aber nicht massakrieren.« Paul Valéry

Berlin: Her mit den Wohnungen – runter mit den Mieten!

Farbfotografie einer Demonstration für bezahlbaren Wohnraum in Berlin. Vor dem Roten Rathaus halten Demonstrierende ein großes Transparent mit der Aufschrift „Her mit den Wohnungen! Runter mit den Mieten!“. Im Vordergrund posieren mehrere Menschen in auffälligen gelb-violetten Cheerleader-Kostümen mit glitzernden Pompons. Eine Person sitzt im Spagat auf der Straße, andere knien oder stehen mit erhobenen Armen. Im Hintergrund sind weitere Protestschilder, Fahnen und zahlreiche Demonstrierende zu sehen. Die Aufnahme entstand bei sonnigem Wetter und vermittelt eine kämpferische, zugleich ausgelassene Stimmung.

Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv

Zwei Wochen vor der Wahl beteiligten sich am 5. September 2026 in Berlin mehr als 10.000 Menschen an einer Demonstration des Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn. Unter dem Motto:  „Runter mit der Miete! Her mit den Wohnungen!“ forderten sie u.a. Wohnraum für alle, die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne, einen Mietendeckel, die Abschaffung von Eigenbedarfskündigungen und Zwangsräumungen sowie kommunalen, ökologischen Neubau.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

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Statement zu Einigung zu Vergesellschaftung in Sondierungsgesprächen

Farbfotografie einer Protestaktion vor einem roten Backsteingebäude. Zwei Männer mit weißen Schutzmasken halten ein großes gelbes Transparent mit violetter Aufschrift: „Keine Profite mit unserer Miete!“ Darunter stehen die Logos und Namen der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ und des Kiezteams Lichtenberg. Einer der Männer trägt eine violette Warnweste. Links steht eine weitere vermummte Person, im Hintergrund ist eine bunte Skulptur zu sehen.
Foto: Deutsche Wohnen & Co. enteignen

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen kommentiert die Einigung zu Vergesellschaftung in den Sondierungsgesprächen zwischen Linken, Grünen und SPD.

„Wir begrüßen, dass Linke, Grüne und SPD sich endlich darauf geeinigt haben, Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften. Das war längst überfällig. In ihrem Beschluss weichen die Parteien jedoch deutlich von dem ab, was die Berliner*innen im Volksentscheid 2021 entschieden haben. Sie fallen damit hinter ihrem demokratischen Auftrag zurück. Als Initiative müssen wir die Ergebnisse der Sondierungen nun gemeinsam bewerten und werden anschließend unsere nächsten Schritte bekannt geben“, kommentiert Bana Mahmood, Sprecherin der Initiative.

Ein zentraler Unterschied zwischen dem Beschluss aus dem Volksentscheid von 2021 und dem, worauf sich die Parteien in den Sondierungsgesprächen verständigt haben, liegt in der Vergesellschaftungsschwelle. Während sich der Volksentscheid auf alle Unternehmen bezieht, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen, sollen nach dem Ergebnis der Sondierungsgespräche nur Unternehmen, die mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin besitzen, von der Vergesellschaftung betroffen sein. Auch der Selbstbehalt der Unternehmen würde sich von 3.000 auf 10.000 Wohnungen erhöhen. Dadurch würde sich die Zahl der Wohnungen, die durch Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden, stark verringern. Zudem wären einige Unternehmen wie Grand City Properties und Blackstone nach dem Vorschlag der Parteien nicht von der Vergesellschaftung betroffen.

„Wir Berliner*innen haben entschieden, dass kein profitorientierter Konzern in Berlin mehr als 3.000 Wohnungen besitzen soll. Nun wollen Linke, Grüne und SPD die Grenze deutlich höher ansetzen. Damit würden ca. 70.000 Wohnungen weniger vergesellschaftet. Das widerspricht klar dem Willen der Wählenden. Nur die konsequente Überführung von Wohnungen in Gemeineigentum kann die Mietenkrise in unserer Stadt langfristig lösen“, so Mahmood abschließend.

Quelle: Pressemitteilung, 17.10.2026


 

Erfolg gegen Debanking: Gericht stärkt Vereinigungsfreiheit und setzt Sparkassen Grenzen

Das Landgericht Göttingen (LG) hat heute im Hauptsacheverfahren entschieden, dass die Sparkasse Göttingen das Konto der Roten Hilfe nicht kündigen durfte. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte zusammen mit Rechtsanwalt Jasper Prigge das Verfahren der Roten Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen unterstützt.

Bereits im Eilverfahren hatten sowohl das LG Göttingen als auch das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) zugunsten der Roten Hilfe entschieden und die Sparkasse verpflichtet, das Konto vorerst weiterzuführen. Mit dem heutigen Urteil ist nun auch im Hauptsacheverfahren geklärt: Für die Kündigung von Konten zivilgesellschaftlicher Organisationen gelten enge grundrechtliche Grenzen.

Die Sparkasse Göttingen hatte das Konto der Roten Hilfe am 9. Dezember 2025 gekündigt. Im anschließenden Rechtsstreit führte sie unter anderem einen erhöhten Prüfaufwand im Zusammenhang mit Spendenkampagnen der Organisation an. Dabei ging es um Spenden zur Unterstützung von Menschen in politischen Strafverfahren, etwa für Anwalts- und Prozesskosten oder für die Abwehr drohender Auslieferungen. Die Kündigung erfolgte kurz nachdem die US-Regierung die sogenannte Antifa Ost aus Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hatte. Die Bezeichnung „Antifa Ost“ wird dabei für verschiedene Personen und Zusammenhänge verwendet und erweckt den Eindruck einer einheitlich organisierten Gruppe. Die Sparkasse befürchtete nach eigenen Angaben Risiken für den internationalen Zahlungsverkehr und verwies auf das SWIFT-System. Den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand und die Risiken machte sie zum Grund für die Kündigung.

Für die GFF ging es in dem Verfahren um die Voraussetzungen, unter denen zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Arbeit ausüben können. Sie sind auf ein Konto angewiesen, um Spenden zu empfangen, Rechnungen zu bezahlen und ihre Arbeit abzuwickeln. Wird ihnen diese Möglichkeit ohne ausreichenden Grund entzogen, kann das ihre Tätigkeit und ihre Vereinigungsfreiheit erheblich beeinträchtigen.

„Ein Vereinsverbot durch die Hintertür darf es nicht geben. Wer einer zivilgesellschaftlichen Organisation das Bankkonto entzieht, nimmt ihr die Grundlage für ihre Arbeit. Ohne ausreichenden Grund kann das in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel sein“, betont Jannik Jaschinski, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Das heutige Urteil ist deshalb über den konkreten Fall hinaus von Bedeutung. Es stärkt die Vereinigungsfreiheit und setzt dem Entzug grundlegender Infrastruktur für zivilgesellschaftliche Organisationen Grenzen.

Der Fall der Roten Hilfe zeigt zugleich: Die Politik der US-Regierung darf nicht durch vorauseilenden Gehorsam deutscher Institutionen und Unternehmen auf die deutsche Zivilgesellschaft durchschlagen. Eine lebendige und wehrhafte Demokratie muss sich gegen solche Versuche politischer Einflussnahme und Einschüchterung durch die US-Regierung behaupten.


Weitere Informationen zum Verfahren.

Quelle: Pressemitteilung Gesellschaft für Freiheitsrechte, 08.101.2026