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Antifaschisten als Opfer: durchgestrichenes Hakenkreuz krimineller als das Original?

Das Landgericht Stuttgart verurteilte Jürgen Kamm von Nix-Gut zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro wegen der Verwendung und des massenhaften Vertriebs Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es handelt sich dabei z.B. um T-Shirts ähnlich diesem hier, nur mit einem verbotenen Symbol statt Text:


Heute veröffentlichte das LabourNet folgende Hinweise zum “Hakenkreuzskandal”

a) Fördert die Justiz den Neofaschismus?

„Nach der jüngsten Entscheidung des Landgerichts Stuttgart gegen einen Versandhändler von Anti-Nazi-Logos (verurteilt zu 90 Tagessätze á 40 Euro) und der juristischen Einordnung von u.a. durchgestrichenen Hakenkreuzen als „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (StGB § 86a mit Bezug zu § 86) reicht es nicht, sich über eine „Kriminalisierung antifaschistischen Engagements“ (Linksfraktion) nur zu erregen bzw. empört zu sein, wie ein Stuttgarter Gemeinschaftskundelehrer seine Haltung zu diesem Urteil gegenüber Deutschlandradio Kultur am 29.09.2006 darstellte (vgl. 1). Zu fragen ist auch, wie diese Entscheidung im Hinblick auf geltendes Recht und Verfassung zu werten ist...“ Artikel von Armin Kammrad vom 07.10.2006 (pdf)

b) »Dann müssen wir zum Bundesverfassungsgericht«

Versandhändler aus Winnenden will Geldstrafe wegen durchgestrichener Hakenkreuze nicht akzeptieren. Ein Gespräch von Alex Kolodziejczyk mit Jürgen Kamm, Geschäftsführer von »Nix Gut«, einem Punk-Mailorder-Versand mit dazugehörigem Laden in Winnenden bei Stuttgart, in junge Welt vom 10.10.2006

c) Nix-Gut: Wir lassen uns das Dagegensein nicht verbieten! Protestseite gegen das Urteil


Unsere bisherigen Berichte zur Sache.

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