Das Landgericht Stuttgart hat einen Versandhändler verurteilt, der Buttons und T-Shirts verkaufte, die durchgestrichene oder in einen Papierkorb geworfenene Hakenkreuze zeigten. Die Begründung: Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Ausnahmen dürften nicht gemacht werden, sonst bestehe die "Gefahr der Gewöhnung" an die Symbole. Was denken Sie?
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