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Stuttgart: Erwerbslose starten Kampagne gegen Sanktionspraxis der Jobcenter

Flyer zur Kampagne
Im zweiten Buch des Sozialgesetzbuches, landläufig bekannt als Hartz IV, ist geregelt, dass gegen Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II Sanktionen verhängt werden können. Stufenweise kann der Bezug bis auf 0 Euro herunter gekürzt werden - bei Betroffenen unter 25 Jahren sogar direkt mit der ersten Sanktion!

Im letzten Jahr wurden im Bundesgebiet rund 1 Mio. Sanktionen ausgesprochen, davon etwa 70 % wegen einfacher Meldeversäumnisse –“ nach Meinung des Stuttgarter Erwerbslosenausschusses von ver.di ein unerträglicher Zustand.

Der Erwerblosenausschuss ruft deshalb für 2013 zu einer Kampagne für die Abschaffung der Sanktionsparagraphen auf.

In der Auftaktveranstaltung berichteten betroffene Erwerbslose von ihren vielfältigen Schwierigkeiten, mit ihrem Leben am Existenzminimum zurechtzukommen. Schon jetzt - auch mit dem minimal erhöhten Regelsatz in 2013 –“ besteht permanente finanzielle Not. Da löst jedes Schreiben des Jobcenters, das immer mit einer Sanktionsdrohung versehen ist, Stress und Ängste aus. Eine Teilnehmerin erklärte, dass sie sich wegen der dauernden Probleme und wegen der als herabwürdigend empfundenen Behandlung traumatisiert fühle.

Die Teilnehmer der Auftaktveranstaltung waren sich einig, dass man die schlimme Situation nicht weiter widerstandslos hinnehmen kann und dass es gilt, zu gemeinsamen Aktionen zu kommen.

Vielfältige Ideen zielen darauf ab, das Thema Sanktionen noch stärker in die Öffentlichkeit zu bringen.

Die Planung sieht für 2013 u.a. vor, vor den Stuttgarter Jobcentern zu informieren und Unterschriften gegen die Sanktionspraxis zu sammeln. Außerdem sollen die in Stuttgart erteilten Sanktionsbescheide gesammelt, dokumentiert und ausgewertet werden.

Im März ist im Gewerkschaftshaus eine von einem Mitglied des Stuttgarter Erwerbslosenausschusses konzipierte und umgesetzte Plakatausstellung zum Thema SGB II und Grundsicherung für Arbeitslose vorgesehen.

Es wird erwartet, dass sich die politische Auseinandersetzung um Hartz IV im Laufe des Jahres weiter zuspitzt. Da darf die Meinung der Betroffenen nicht ungehört bleiben.

Quelle: Ver.di Erwerbslosenausschuss Stuttgart

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Was tun gegen Hartz IV Sanktionen?

"Ihr Arbeitslosengeld fällt komplett weg": Das bekommen nicht nur immer mehr Hartz IV EmpfängerInnen zu hören, sie sind zudem auch noch ständig am Medienpranger, allen voran in "BILD". Eine der wenigen Möglichkeiten, sich dagegen mit Erwerbstätigen zusammenzuschließen ist die gewerkschaftliche Organisierung. In Stuttgart lädt der ver.di Erwerbslosenausschuss ein zur Veranstaltung "Keine Sanktion des Existenzminimums“ am Mittwoch, 16. Januar 2013, um 18.30 Uhr, im Gewerkschaftshaus Stuttgart, Raum 116, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart. Dazu heißt es in einem Flugblatt des Ausschusses:

"Der ver.di Erwerbslosenausschuss wird 2013 eine Kampagne gegen Sanktionen/Repressionen gegenüber Erwerbslosen und prekär Beschäftigten durchführen.

Worum geht es ?
• Im SGB II (Hartz IV) ist mit dem § 31 geregelt, dass gegen Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II Sanktionen verhängt werden können: Stufenweise kann der Bezug bis auf 0 Euro heruntergekürzt werden - bei Jugendlichen sogar direkt mit der ersten Sanktion!

• In 2012 wurden im Bundesdurchschnitt ca. 1 Million Sanktionen von den Jobcentern ausgesprochen, viele davon ohne Berechtigung oder aus nichtigem Anlass (70 % aufgrund von so genannten Meldeversäumnissen).

Was bedeuten Sanktionen?
• Sie bedeuten vor allem einen Angriff auf das Existenzminimum von Menschen im ALG II-Bezug.

• Das Existenzminimum selbst wurde aber bereits mit der Festlegung der Regelsätze bewusst, bedarfsunterdeckend heruntergerechnet. Die Leistungsberechtigten leben ein Leben in fortwährender finanzieller Not.

• Eben wegen dieser dauerhaften Geldknappheit löst jede Aufforderung zur Mitwirkung, Einladung etc., die vom Jobcenter immer mit Sanktionsandrohung versehen sind, beim Betroffenen Stress in Form von Existenzangst aus.

• Wird dann tatsächlich gekürzt, hat das für die Menschen oft katastrophale Folgen, die in den Bereich medizinischer Versorgung bis hin zu Verlust der Wohnung reichen können.

• Sanktionen erfüllen zudem die Funktion, einzuschüchtern und aus Angst vor Kürzungen jeden Job anzunehmen. Deutschland wurde so zum Niedriglohnland Nummer 1 in Europa!

Grundsätzlich gilt: ein von der Regierung selbst als Existenzminimum bezeichnetes Arbeitslosengeld II kann und darf nicht unterschritten werden!

Laut Bundesverfassungsgericht ist es "unverfügbar".

Was aber noch schwerwiegender ist: Sanktionen sind eine Form der Erniedrigung, die es ansonsten in keinem gesellschaftlichen Bereich gibt.

Das Ziel der Kampagne

• Wir wollen alle, die von ALG II betroffen sind, ermutigen, gemeinsam mit uns für die Abschaffung des Sanktionsparagraphen eine Aufklärungskampagne unter der Bevölkerung zu machen.

• Wir suchen Mitstreiter/innen (Einzelpersonen und Gruppen), die sich unserem Anliegen anschließen und unsere Kampagne unterstützen.

Wir laden Euch alle herzlich ein, mit uns bei diesem ersten Treffen Aktionen zu besprechen und zu planen.

ver.di Erwerbslosenausschuss Stuttgart"

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