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Offener Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

SharePic zur Kampagne "30 Jahre sind genug –“ Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!" - es gibt nur eine Menschenwürde! Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023
OFFENER BRIEF 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
info@bmas.bund.de
arbeitundsoziales@bundestag.de

An den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales Herrn Bernd Rützel 
und die Verantwortliche der einzelnen Parteien 

30 Jahre sind genug –“ Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! 

Vor 30 Jahren, am 26. Mai 1993, wurde im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Obwohl das gesetzliche Existenzminimum für Bezieher*innen von Bürgergeld (Hartz IV) bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger als das staatlich festgelegte Existenzminimum.

Das AsylbLG bedeutet eine massive Einschränkung der Grundrechte von Menschen auf der Flucht, die in der Bundesrepublik Schutz suchen. Mit dem Gesetz wurde das Sachleistungsprinzip, verpflichtende „gemeinnützige Arbeit“ für 80 Cent/h und eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für Geflüchtete eingeführt. Weiterhin wurde über die Jahre ein umfassender Sanktionskatalog festgelegt, mit dem weitere Kürzungen der nur minimal gewährten Leistungen möglich sind. Das Gesetz dient auch der Durchsetzung von Sammellagern, in denen eine Wohnsitzauflage, ein Ausbildungs- und Arbeitsverbot sowie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit existieren.  

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen die im AsybLG festgeschriebene soziale Ausgrenzung, Ungleichbehandlung und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Vielfach wurde das Gesetz aus verschiedenen Perspektiven ausführlich und fundiert kritisiert und jüngst von 62 großen Organisationen dessen Abschaffung gefordert.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, sie wolle das „Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln“. Für uns kann eine „Weiterentwicklung“ nur bedeuten, dass die Bundesregierung endlich aufhört, Menschen in ein Leben unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum und in ein staatlich diktiertes Sachleistungssystem zu zwingen.

Daher sagen wir: 30 Jahre sind genug! Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. 

+++ENDE Offener Brief+++

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass das AsylbLG nach 30 Jahren endlich abgeschafft wird und werdet Teil der Kampagne!
Mehr infos hier: MITMACHEN

Die Existenzangst wächst - es droht massive Verarmung

Logo: Auf Recht bestehenOb bei den Lebensmitteln, den Energiekosten, der Miete oder anderen Ausgabeposten: Die Preise steigen in hohem Tempo. Besonders für diejenigen, die schon vor der Krise finanziell nicht über die Runden gekommen sind, prekär Beschäftigte, arme Rentner*innen und Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, ist die Aussicht auf Herbst und Winter äußerst düster. Viele Menschen fürchten, bald ganz ohne Heizung und Strom dazustehen oder am Ende des Monats hungern zu müssen. Die bisher von der Bundesregierung geplanten Entlastungen ändern daran wenig, sie sind völlig unzureichend. Den größten Anteil beim jüngsten Entlastungspaket hat zudem die geplante Steuerentlastung, von der der Chefarzt achtmal so stark profitiert wie die Kassiererin.

Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung
Das geplante „Bürgergeld“ setzt trotz kleiner Verbesserungen Hartz IV als System der Verarmung und der Angst weiter fort. Daran ändert auch die zum 1.1.2023 angekündigte Anpassung der Regelsätze an die Inflation der letzten Monate wenig. 502 statt 449 Euro für eine alleinstehende Person sollen die Menschen in der Grundsicherung über den Monat bringen. Doch das ist bei weitem nicht genug. Die Anpassung kommt viel zu spät und geht von einem kleingerechneten Ausgangswert aus, der schon jetzt nicht zum Leben reicht. Auf den Tag gerechnet steht Betroffenen so sehr wenig Geld zu, von dem sie dann Lebensmittel, Strom, Kleidung, Schuhe, Anschaffung von Möbeln, und vieles andere bezahlen sollen –“ sofern das Jobcenter nicht schon etwas davon für ein vorheriges Darlehen o. ä. aufrechnet. Für Lebensmittel bleiben so rechnerisch knapp 6 Euro pro Tag übrig. Dass das reicht, glauben offenbar nicht einmal die Leitungen der Jobcenter mehr, die von NRW haben schon Anfang 2022 in einem offenen Brief eine sofortige Erhöhung der Regelsätze um 100 Euro verlangt!

Wir fordern konkret:
- Die Regelsätze müssen auf mindestens 678 Euro ab 2023 erhöht werden. Bis dahin ist ein sofortiger monatlicher Zuschlag von mindestens 150 Euro notwendig.
- Der Strom muss zusätzlich zum Regelsatz übernommen werden.
- Bei massiven Preissteigerungen muss der Regelsatz zügig angeglichen werden.
- Die Wohnkosten einschließlich Heizkosten müssen für alle Grundsicherungsempfänger*innen vollständig in tatsächlicher Höhe übernommen werden.
- Der Regelsatz soll das Existenzminimum sichern und Teilhabe ermöglichen. Leistungskürzungen wie zum Beispiel Sanktionen müssen deshalb ausgeschlossen werden.

Es reicht!
Das „Bündnis AufRecht bestehen“ will die Unzufriedenheit und die Wut vieler Menschen bei einem dezentralen Aktionstag unter dem Motto „Etikettenschwindel „Bürgergeld“ –“ Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung!“ klar zum Ausdruck bringen. Bisher haben bereits Gruppen in Berlin, Bonn, Dortmund, Herne, Koblenz, Kaiserslautern, Münster, Oldenburg und Wolfsburg verschiedene Aktivitäten angekündigt, die vor allem am 14.Oktober stattfinden sollen. Wir sind sicher, dass noch mehr dazu kommen. Eine Übersicht, wo etwas stattfindet, gibt es hier.

Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB–KV Bonn/Rhein–Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG–PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Quelle: Pressemitteilung 10. Oktober 2022

Berlin: Internationaler Kampf- und Feiertag der Arbeitslosen - Heraus zum 2. Mai!

Demo zum internationalen Tag der Arbeitslosen am 2. Mai 2022 in Berlin. Foto: © Oliver Feldhaus via Umbruch Bildarchiv
Foto: © Oliver Feldhaus via Umbruch Bildarchiv
Am 2. Mai 2022 beteiligten sich 100 Menschen mit einem Demonstrationszug durch den Prenzlauer Berg in Berlin am Internationalen Kampf- und Feiertag der Arbeitslosen.

Zu den Fotos beim Umbruch Bilddarchiv

Weitere Ereignisse zu diesem Thema

Bundesweite Aktionswoche vom 6.9. - 12.9.2021: Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung

Die Armut wächst –“ der Reichtum auch

Nicht erst seit der Corona-Pandemie wächst in der reichen Bundesrepublik die Armut in erschreckendem Ausmaß. Immer mehr Menschen haben Probleme, mit ihrem Geld über den Monat zu kommen. Doch Geld ist genug da. So ist das Vermögen der Superreichen im Krisenjahr 2020 um sage und schreibe 9 Prozent gestiegen. Mit dem kärglichen Hartz IV-Satz hingegen lässt sich ein menschenwürdiges Leben kaum bestreiten. Dies gilt auch für die Löhne der rund 7,7 Millionen Erwerbstätigen, die im Niedriglohnsektor festhängen.

Es reicht! Gute Löhne und soziale Absicherung für alle, die hier leben!

Wir fordern: Arbeitslosengeld für die gesamte Dauer der Erwerbslosigkeit

Das „System Hartz IV“ bedeutet Armut, Ausgrenzung und Angst. Wir wollen das „System Hartz IV“ mitsamt seinem Sanktionsapparat abschaffen und ersetzen durch von den Arbeitgebern mitfinanzierte Versicherungsleistungen, die über die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit ein auskömmliches Leben ermöglichen. Für alle, die keine oder zu geringe Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben, fordern wir eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung. Diese muss mindestens 600 Euro im Monat betragen und außerdem die tatsächlichen Wohnkosten abdecken. Die Abschaffung des „Systems Hartz IV“ verringert den Druck auf Erwerbslose und Beschäftigte, schlechte Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen notgedrungen zu akzeptieren.

Wir fordern: Einkommen, die zum Leben reichen

Doch auch ein Arbeitsplatz schützt nicht vor Existenznot, mit 33 Prozent sind die „arbeitenden Armen“ die größte von Armut betroffene Gruppe. Wir fordern daher eine deutliche Anhebung der Mindestlöhne, die auch für die Miete reichen müssen, die sich mittlerweile Millionen buchstäblich vom Munde absparen. Wir unterstützen gleichzeitig die Kämpfe um eine Deckelung der Mieten auf Bundesebene, um billigen Wohnraum und um die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne.

Gemeinsam werden wir unseren Protest bei einer Reihe von Aktionen vom 6. bis 12. September in vielen Städten und Gemeinden auf die Straße tragen, um vor der Bundestagswahl unseren Forderungen Gehör zu verschaffen!


Das Bündnis AufRecht bestehen wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), „AufRecht bestehen“ Rhein-Main, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

Weitere Informationen:

https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten


Quelle: Pressemitteilung

Betroffene brauchen endlich besseren Zugang zu den Jobcentern!

Die Situation bei vielen Jobcentern und Agenturen für Arbeit ist für erwerbslose und / oder einkommensarme Menschen seit längerem sehr problematisch. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind diese Behörden nur noch schwer erreichbar. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE. im Bundestag (BT-Drs. 19/31534) belegt nun nach Ansicht des Bündnisses „AufRecht bestehen“, dass es der Bundesregierung absolut an Problembewusstsein fehlt. Nach Ansicht der Bundesregierung liegt es in der Verantwortung der örtlichen Jobcenter ihre Erreichbarkeit zu gewährleisten. Probleme könne man nicht erkennen. Eine Kontaktaufnahme Betroffener zum Jobcenter sei auch in der Pandemie überall möglich gewesen.

Für diese nichtssagende und die Situation verharmlosende Antwort hat die Bundesregierung mehr als zwei Monate gebraucht.

Dazu erklärt Frank Jäger für das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“: „In Bezug auf die Zugangsmöglichkeiten ist die aktuelle Lage bei vielen Jobcentern noch immer beunruhigend. Unter Corona-Bedingungen sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Behörde häufig kaum erreichbar, nicht einmal in akuten Notsituationen. Immer wieder berichten Betroffene, dass es für sie auch im akuten Notfall gar nicht möglich ist, zum Jobcenter einen Zugang zu bekommen! Viele Ratsuchende berichten, dass ihnen eine schnelle Hilfe des Jobcenters schlicht verweigert wird und dass das aufgrund ausstehender Mietzahlungen und geplatzter Überweisungen z. B. zu erheblichen Problemen mit dem Vermieter führt.

Die Erreichbarkeit des Jobcenters ist besonders bei fehlendem Telefon- oder Internetzugang von Betroffenen und bei mangelnden Deutschkenntnissen kaum gegeben. Zumal die Jobcenter die durch die Corona-Pandemie verursachte Schließung zum Anlass nehmen, um den Leistungszugang zu digitalisieren: Anträge und Dokumente sollen möglichst alle elektronisch übermittelt werden. Beratungsgespräche und Nachfragen sollen nur noch telefonisch abgewickelt werden. Das grenzt viele Menschen aus dem Hilfesystem aus. Wer nicht über die notwendigen Geräte und Kenntnisse im Umgang mit der EDV verfügt, seine Anliegen sprachlich im Telefonat nicht eindeutig und in deutscher Sprache vorbringen oder nicht gut lesen und schreiben kann, dringt mit seinem Anliegen in der Regel nicht durch. Das gilt auch z. B., wenn das Handy wegen Schulden beim Anbieter gesperrt ist, o. ä.“ Antragstellende erleben auch, dass sie lange in der Warteschleife gehalten werden, bis sie in der Telefon-Hotline jemand erreichen. Die Antragstellung wird so massiv erschwert. Selbst wer nach längerer Wartezeit durchkommt, kann den Sachverhalt häufig nicht klären, da die Hotline-Mitarbeiter*innen viele Vorgänge in der elektronischen Leistungsakte gar nicht einsehen können.

Erwerbslose sind oft mittellos und verzweifelt, weil man sie mit ihren Problemen allein lässt. So darf es nicht weitergehen. Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert deshalb, sofort ein niedrigschwelliges Angebot von persönlichen Notfallsprechstunden bei allen Jobcentern und Agenturen für Arbeit einzurichten. Diese sollen bundesweit unter Wahrung der erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich sein. So können Betroffene persönliche Anliegen, die sich anderweitig nicht klären lassen, schnell zur Sprache bringen. Wer Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen benötigt oder Unterlagen kopieren will, soll ebenso Hilfe bekommen. Auch muss es für Betroffene möglich sein, Eingangsstempel zu erhalten, um die Abgabe von Unterlagen rechtssicher nachweisen zu können.

Quelle: Pressemitteilung


Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Jobcenter: Selbst bei dringenden Notlagen für Betroffene kaum zu erreichen

Das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ weist darauf hin, dass die aktuelle Situation bei vielen Jobcentern und Agenturen für Arbeit für erwerbslose und / oder einkommensarme Menschen sehr problematisch ist. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen sind diese Behörden kaum noch erreichbar. Das gilt sogar in akuten Notsituationen.

Wegen der Corona-Pandemie ist die persönliche Vorsprache bei den meisten Behörden fast unmöglich. Daher kommt es oft zu Problemen und Verzögerung bei der Bewilligung von Sozialleistungen. So werden z. B. Anträge auf Arbeitslosengeld nur nach vorheriger Anfrage in Papierform zugesendet, ansonsten ist das Ausfüllen nur online möglich. Viele Menschen mit Sprachbarrieren haben damit Probleme. Nicht jeder, der erwerbslos wird, hat die Möglichkeit oder die Kompetenz, online Formulare auszufüllen. Zusätzlich erschwert wird das Ausfüllen, wenn kein Computer, sondern nur ein Smartphone zur Verfügung steht, das zur Antragstellung nicht geeignet ist.

Die Bundesagentur für Arbeit nutzt die durch die Corona-Pandemie verursachte Schließung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter auch dazu, den Leistungszugang zu digitalisieren: Anträge sollen möglichst alle elektronisch übermittelt werden. Ebenso sollen Dokumente von den Betroffenen selbst hochgeladen werden. Diese sollen sich persönlich online identifizieren. Beratungsgespräche und Nachfragen sollen nur noch telefonisch geführt werden. Das grenzt viele Menschen aus dem Hilfesystem aus. Wer nicht über die notwendigen Geräte und Kenntnisse im Umgang mit der EDV verfügt, seine Anliegen sprachlich im Telefonat nicht eindeutig und in deutscher Sprache vorbringen, kaum lesen und schreiben kann, dringt mit seinem Anliegen in der Regel nicht durch.

Oft genug erleben Antragstellende auch, dass sie eine Stunde oder länger in der Warteschleife gehalten werden, bis sie in der Telefon-Hotline überhaupt einen Menschen erreichen. Die Antragstellung wird so massiv erschwert. Dazu kommt, dass die Hotline oft gar nicht wirklich weiterhelfen kann, da die Hotline-Mitarbeiter*innen viele Vorgänge in der elektronischen Leistungsakte gar nicht einsehen können.

Werden Schreiben und Unterlagen beim Jobcenter eingereicht, gibt es aktuell keine Möglichkeit, die Abgabe der Dokumente in Form eines amtlichen Eingangsstempels bestätigen zu lassen. Die auf den Bescheiden angegebenen Fax-Nummern funktionieren sehr oft ebenfalls nicht. Das Jobcenter verweist dann auf den Einwurf in Briefkästen. Wer beweissicher Antragsunterlagen, Widersprüche und Beschwerden einreichen will, hat ein Problem. Betroffenen bleibt nur die teure und langsame Möglichkeit, die Post als Einschreiben mit Rückschein zu senden.

Insgesamt ist durch den Behörden-Lockdown die Antragstellung sehr stark beeinträchtigt und die Bearbeitung stark verlangsamt. Das führt vielfach zu Mittellosigkeit und Verzweiflung bei den Betroffenen, die sich selbst oft nicht mehr zu helfen wissen. Nicht nur deshalb braucht es einen Corona-Mehrbedarf von 100 Euro im Monat!

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ begrüßt einen verbesserten digitalen Zugang zum Jobcenter. Dabei muss sichergestellt werden, dass die digitale Kommunikation zwischen Antragstellenden und der Behörde in jedem Einzelfall transparent und rechtssicher erfolgt. Außerdem dürfen digitale Angebote den analogen Antrag und den persönlichen Zugang zur Behörde nicht ersetzen, sondern müssen zusätzlich zur Wahl stehen.

Wir fordern von der Bundesagentur für Arbeit und allen Jobcentern ferner ein flächendeckendes und unbürokratisches Angebot von persönlichen Notfallsprechstunden. Diese sollen unter Wahrung aller pandemiebedingten Hygienebestimmungen in allen Jobcentern und Agenturen für Arbeit niedrigschwellig zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich sein. So können Betroffene persönliche Anliegen, die sich anderweitig nicht klären lassen, schnell zur Sprache bringen. Wer Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen benötigt oder Unterlagen kopieren will, soll ebenso Hilfe bekommen. Auch muss es für Betroffene möglich sein, Eingangsstempel zu bekommen, um die Abgabe von Unterlagen rechtssicher nachweisen zu können.


Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Quelle: Tacheles Pressemitteilung

Regelsatzbedarfsermittlungsgesetz - jetzt einschreiten!

Das bundesweite Bündnis AufRecht bestehen fordert den Bundesrat dazu auf, den Entwurf der Bundesregierung für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form zu stoppen, indem es den Vermittlungsausschuss anruft.

Bei der Sitzung am 27. November wird dem Bundesrat der vom Bundestag verabschiedete Entwurf für ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz zur Zustimmung vorliegen (Bundesrats-Drucks. 654/20). Die darin enthaltenen neuen Regelbedarfe werden die materielle Situation und die Teilhabechancen von beinahe 8 Mio. Menschen in den kommenden Jahren bestimmen. Wir hoffen sehr, dass der Bundesrat bei seiner kritischen Haltung zu den Methoden und Ergebnissen der Bedarfsermittlung bleibt und den Vermittlungsausschuss anruft. Auch, wenn das bedeuten sollte, dass die geplante Anhebung der Regelbedarfe zum nächsten 1. Januar zunächst verschoben oder diese –“ ersatzweise –“ auf Grundlage des alten Bedarfsermittlungsgesetzes bestimmt werden müssten.

Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben einfach nicht gemacht. Die vom Bundesrat vorgetragene dezidierte Kritik hat sie gänzlich unbeeindruckt gelassen. Die Erwiderung der Bundesregierung zu dieser Kritik, die sich in der Bundestags-Drucksache 19/34549 findet, lässt keine ernsthafte Bereitschaft erkennen, auf die Länderkammer zuzugehen. Abgesehen von den Anpassungen, die im Zuge der Aktualisierung anhand der jüngsten Preis- und Lohnentwicklung vorgenommen wurden, und der Hinzufügung weiterer Artikel bleibt der wesentliche Inhalt des Gesetzes in den hier maßgeblichen Artikeln 1, 2 und 3 der alte. Die Summe der Streichungen einzelner Ausgabepositionen widerspricht dem Statistikmodell und stellt die Ermittlung der Regelsätze insgesamt in Frage.

Wir teilen zusammen mit Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden die fundierte Kritik der Länderkammer an dem Gesetzesentwurf der Regierung (Näheres dazu auch unter https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/716-kritik-an-zu-niedrigen-regelsaetzen). Der Umfang der letztlich willkürlichen Streichungen bei einzelnen Bedarfspositionen macht z. B. für Alleinstehende rund 160 EUR aus. Das ist für die Betroffenen ein gewaltiger Betrag, der Monat für Monat in der Haushaltskasse fehlt. Tatsächlich verfügte das ärmste Zehntel der Bevölkerung 2017 nach dem aktuellen Verteilungsreport 2020 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung real sogar über niedrigere Einkommen als 2010. In dieser Einkommensgruppe wird das Einkommensniveau bei den meisten Menschen vermutlich fast vollständig durch die staatlichen Grundsicherung (SGB II, XII und AsylBlG) bestimmt. Das weist deutlich darauf hin, dass die jährlichen Anhebungen der Regelbedarfe nicht ausreichen, um den ohnehin niedrigen Lebensstandard der Leistungsbeziehenden zumindest auf niedrigem Niveau stabil zu halten. Armut und Ausgrenzung in Deutschland werden also schlimmer, nicht besser. Dieser Befund wird durch den jüngst vorgestellten Armutsbericht 2020 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bestätigt. Von Armut betroffen sind neben Arbeitslosen auch z. B. viele Alleinerziehende, Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen, die dies durch Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Pflegende und auch viele Kinder, die mit im Haushalt leben.

Das sind für uns und viele Betroffene ausreichende Gründe, den Gesetzentwurf der Regierung abzulehnen. Bundesländer, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände haben wiederholt auf die methodischen Unzulänglichkeiten bei der Bedarfsermittlung hingewiesen und Alternativen vor-geschlagen. Die Bundesregierung hingegen schaltet auf stur. Sie möchte eine breitere Diskussion über die Art der Regelsatzbemessung und die Höhe der daraus resultierenden Sätze offenkundig vermeiden. Die bisherigen Fehler und Schwächen der Bedarfsermittlung werden mit dem Entwurf einfach fortgeschrieben.

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert die Vertreter und Vertreterinnen der Bundesländer beim Bundesrat daher auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung abzulehnen. Sie sollten sich stattdessen für ein faires und nachvollziehbares Verfahren zur Bestimmung der Regelbedarfshöhe sowie für eine armutsfeste Regelleistung einsetzen. Das fordern wir zusammen mit all den anderen Menschen, die anlässlich der Aktionstage am 30./ 31.10.2020 bundesweit in vielen Städten unter Beteiligung von Gewerkschaften und Sozialverbänden protestiert haben (siehe dazu die Dokumentation). Die in diesem Zusammenhang unter den erschwerten Bedingungen einer Pandemie gesammelten über 1.500 Unterschriften für die Rücknahme aller politisch motivierten Streichungen am Existenzminimum und für eine Bemessung der Regelbedarfe, die Armut und Ausgrenzung verhindern, werden wir beim Präsidenten des Bundesrates einreichen.


Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen


Quelle: Pressemitteilung 26. November 2020

Berlin: Leerstand Hab-ich-saath

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
Am 29.10. gegen Mittag haben 20 wohnungslose- und obdachlose Menschen und UnterstützerInnen mehrere Wohnungen in der Habersaathstraße 46 in Berlin-Mitte besetzt. Insgesamt 85 Wohnungen stehen hier seit Jahren leer, die verbliebenen MieterInnen werden mit Entmietungstaktiken schikaniert. Auf Twitter verkündete Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne), dass der Bezirk die Beschlagnahmung prüfe, da man die Wohnungen für Personen brauche, die ohne Wohnraum ihre Quarantäneverpflichtung nicht erfüllen könnten. Am Abend wurde die Besetzung von der Polizei dennoch gewaltsam geräumt.

Um die 150 Menschen versammelten sich vor dem Haus um die Aktion zu unterstützen. Gegen 20 Uhr wurde die Besetzung gewaltsam geräumt. Für die BesetzerInnen gibt es weiterhin keinen langfristig gesicherten Wohnraum. Das Recht auf Wohnen und Gesundheit zählen in Berlin weiterhin weniger als der Profit. “Die selbstbestimmte Beendigung von Obdachlosigkeit wird bestraft, die jahrelange Zweckentfremdung von Wohnraum wird hingegen mit teuren Polizeieinsätzen gewährleistet.–, kommentiert die Sprecherin Valentina Hauser.

Der Eigentümer Andreas Pichotta wollte zu keinem Zeitpunkt verhandeln. Er bestand auf eine polizeiliche Räumung. Er plant den Abriss der bezugsfertigen Wohnungen zugunsten eines Luxusneubaus.

Der rot-rot-grüne Senat schob am Ende die Polizeipräsidentin Slowik vor, um die Räumung zu verkünden. Dabei ist klar, dass mit entsprechendem politischen Willen von Innensenator Geisel und dem grünen Bezirksbürgermeister von Mitte von Dassel eine politische Lösung möglich gewesen wäre. Zahlreiche PolitikerInnen hatten sich den Tag über hierfür eingesetzt. (...)

Die BesetzerInnen wurden in festgenommen. Die Frage, wo sie in Zukunft eine würdige, langfristige Wohnung finden werden, bleibt offen. Wir werden hartnäckig nach einer Antwort suchen.

–“ Pressemitteilung der Initiative “Leerstand Hab-ich-saath– –“

Für Donnerstag, den 5. November lädt die Initiative dazu ein, um 12:30 vor das Rathaus Tiergarten, am Mathilde-Jacob-Platz 1 zu kommen, um bei einem gemeinsamen Mittagessen von den Menschen, die aus der Habersaathstraße geräumt wurden zu erfahren, wie sie die Besetzung und die Räumung erlebt haben und wie es ihnen nun zurück auf der Straße ergeht.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Bericht von den BesetzerInnen am Tag danach:

Guten Morgen! Wir sind alle noch dabei, den Tag zu verarbeiten. Hier ein Abriss der Geschehnisse im Haus: Die Habersaathstraße wurde von uns gegen Mittag bezogen. Die Wohnungen sahen aus als würden sie nur auf BewohnerInnen warten. Möbel, TV, Skincare war da.

Für die neuen NachbarInnen, die MieterInnen, die sich vom Investor nicht haben verjagen lassen, haben wir ganz klassisch Brot und Salz zum Einzug mitgebracht. Ihnen verdanken wir dass das Haus überhaupt noch steht. Auf gute Nachbarschaft!

Für uns alle war es unfassbar, dass viele von uns in der Kälte, im Regen schlafen müssen während man sich in der HabersaathStrasse wortwörtlich ins gemachte Bett legen könnte. Ein paar obdachlose Menschen nutzten die seltene Gelegenheit zur Ruhe zu kommen und gingen schlafen. Weil man auf der Straße nun mal kein Badezimmer hat wurde auch schnell die Badewanne gefüllt und ein warmes Bad genossen. „Egal wie das hier ausgeht, allein dafür hat es sich gelohnt“ sagt der frisch Gebadete.

Viele von uns hatten seit Jahren zum ersten mal Privatsphäre, die Möglichkeit die Tür hinter sich zuzumachen, sich sicher zu fühlen. Eine ehemals obdachlose Frau schließt ihre neue Wohnung auf und sagt „wow, i don–™t remember this feeling“

Wir waren gerührt wie viele Menschen sich für #habichsaath vor dem Haus versammelt hatten. Immer wieder gingen Grüße nach draußen und von dort an uns. Besonderen Dank an die Berliner Obdachlosenhilfe und Hände weg vom Wedding für die Kundgebung!

Die Stimmung war gespannt, aber fröhlich. Als das Angebot von Bürgermeister von Dassel kam, das Haus für obdachlose Menschen zur Verfügung zu stellen, wurde sie euphorisch. Das Angebot wurde unter der Bedingung, dass die BewohnerInnen selbstbestimmt leben können angenommen. Für einen Moment schien alles zu funktionieren: Der Leerstand sollte wieder bewohnt werden, die obdachlosen Menschen wieder eine Wohnung erhalten.

Dann kam die große Ernüchterung: von Dassel hatte sein Angebot zurückgezogen, die Polizei machte sich für die Räumung fertig. Bei der Aussicht, statt endlich im eigenen Bett wieder in der Kälte schlafen zu müssen flossen viele Tränen. Schließlich räumte die Polizei das Haus. Friedlich ließen alle BesetzerInnen sich abführen. Die Verzweiflung und die Wut war groß. Manche von uns wussten sich nicht anders zu helfen als laut um Hilfe zu rufen. Schlafsäcke und Isomatten wurden von der Polizei mitgenommen.

Erst spät in der Nacht wurden wir alle aus quer über die Stadt verteilten Zellen entlassen. Dafür, Gesundheit und Sicherheit für uns und unsere FreundInnen zu wollen, erwarten uns jetzt Anklagen und Strafen.

Nach der Zelle machten sich viele von uns auf zu ihren Schlafplätzen auf Parkbänken, in Hauseingängen oder Bahnhöfen um eine weitere kalte und ungemütliche Nacht zu verbringen. Wieder sind ein paar mehr auf der Straße, die ihr kurz entkommen waren. Wir wollen Wohnungen für alle, und die Beschlagnahmung der Habersaath Strasse ist der erste Schritt! Wir machen weiter! Es bleibt uns keine andere Wahl –“ wo sollen wir denn hin?

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Bündnis kritisiert die skandalösen Arbeits- und Lebensbedingungen von Migrant*innen in Deutschland in Zeiten von Covid 19

Zentrale gesellschaftliche Bereiche würden ohne migrantische Arbeitskräfte nicht funktionieren: die Lebensmittelindustrie (z. B. Fleischproduktion und -verarbeitung), Pflege, Medizin, Erziehung, Transport, aber auch klassische Industriebereiche wie die Autoindustrie. Dort arbeiten und leben Migrant*innen unter skandalösen Bedingungen. Doch gegen Arbeitszeitüberschreitungen, Lohndumping, mangelhafte bis gar keine Arbeitsschutzmaßnahmen, menschenunwürdige Unterbringungen, Körperverletzungen durch Vorarbeiter und Chefs, usw. geht seit Jahren niemand ernsthaft vor. Dabei sind die Zustände etwa in den Fleischfabriken katastrophal. Migrantische Fleischproduzenten*innen müssen in überfüllten Sammelunterkünften wohnen. Sie werden in überfüllten Kleinbussen transportiert und stehen ohne Schutz eng an eng an den Fließbändern.

Erst als die Medien während der Corona-Pandemie die skandalösen Verhältnisse aufgreifen und Betroffene sie als sklavenhalterische Behandlung öffentlich anprangern, reagiert die Bundesregierung. Sie kündigt mehr Kontrollen und Schutzmaßnahmen an. Außerdem ein Gesetz zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Großbetrieben der Fleischindustrie. Arbeiter*innen berichten allerdings aus diesen Fabriken, dass Kontrollen schon vorher bekannt sind. Die Schweinelobby läuft zudem gegen das drohende Verbot von Werkverträgen Sturm. Ungeniert schielt sie auf gesetzliche Ausnahmeregelungen.

Wir fordern, dass endlich konsequent gegen Missstände vorgegangen wird:

• Abschaffung der Werkverträge und der sachgrundlosen Befristung,

• Erhöhung des Mindestlohns auf mindestens 12 Euro/Stunde, keine Lohnabzüge für Werkzeug, Arbeitskleidung o. ä.; keine Strafen für vermeintliches Fehlverhalten,

• voll umfänglicher Arbeitsschutz nach aktuellen medizinisch notwendigen Standards,

• Einhaltung von vorgeschriebenen Pausen und Ruhetagen,

• respektvoller Umgang mit den Beschäftigten jeglicher Nationalität,

• Schutz vor ausbeuterischer und menschenunwürdiger Unterbringung.

Insgesamt halten wir eine nachhaltige Umstellung auf eine ökologische, faire und regionale Lebensmittelproduktion und -verarbeitung für notwendig!

Wir fordern eine menschenwürdige Existenzsicherung!

Mit der Forderung gerechter und gerechterer Arbeitsbedingungen ist die Forderung nach einer menschenbezogenen Existenzsicherung unmittelbaren. Der erschwerte Zugang zu Sozialleistungen, die zur vollen ausbeuterischen Arbeitsbedingungen bei. Denn sonst können sich Betroffene kaum gegen ausbeuterische Arbeits- und Wohnbedingungen wehren. Dies sind migrantische Arbeitskräfte, die in der Lage sind, durch die Corona-Pandemie betroffen zu sein: Durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in einigen Branchen, durch die schlechte Kinderbetreuung, die Krankheitsanfälligkeit und den erschwerten Zugang zu Sozialleistungen und Arbeitslosigkeit. Dazu kommen noch z. B. sprachliche Hürden, die Knüpfung von Aufenthaltsrecht und die Existenzsichernden Rechte an ein bestehendes Arbeitsverhältnis, verkaufende,

Wir fordern eine konsequente Unterstützung von Migrant*innen durch

• mehrsprachige Informationen über das Sozial- und Gesundheitssystem in Deutschland schon bei der Einreise (Anmeldung) und / oder bei der Arbeitsaufnahme,

• mehrsprachige und kostenlose Informationen und Anträge zum Arbeitslosengeld I (SGB III) und Arbeitslosengeld II (SGB II),

• ein mehrsprachiges, kostenloses und zeitnahes Angebot an Dolmetscher*innen bei der Bundesagentur für Arbeit, allen Jobcentern und den Optionskommunen,

• Unterstützung bei der Anerkennung der vorhandenen Qualifikationen und Vermittlung in erlernte Berufe,

• Unterstützung bei Obdachlosigkeit, Zugang zu Obdachlosenunterkünften,

• keine Leistungsausschlüsse aufgrund von ausländerrechtlichen Bestimmungen.

Es kann nicht sein, dass Migrant*innen in Deutschland in gesellschaftlich dringend notwendigen Bereichen unter oft übelsten Bedingungen arbeiten müssen und nun in der aktuellen Pandemiesituation allein gelassen werden. Wir fordern den Bund und die Handelnden vor Ort in den Jobcentern, Sozialämtern, Ausländerämtern der Kommunen, usw. auf, ihrer Verantwortung für die betroffenen Menschen endlich gerecht zu werden!

Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Quelle: Pressemitteilung, 15. Oktober 2020