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Stuttgart: "Kampagne gegen Sanktionen"

Grafik: Günther E. Gerhold

EINLADUNG zum Kampagnen-Treffen am 7.6.2013 um 18.30 Uhr im Gewerkschaftshaus, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart, Raum 245

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
am 12.4.2013 hat das Landessozialgericht NRW in einem Gerichtsurteil (L12 AS 374/13 BER) zu den Sanktionsregelungen festgestellt: "Eine Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum liegt nicht vor."
Das Gericht bezieht sich dabei auf den Absatz 3 im Sanktionsparagraphen 31a. Dort wird auf eine Möglichkeit des Jobcenters verwiesen: Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes ll um mehr als 30% des Regelbedarfs ll eine Sachleistung oder geldwerte Leistung erbracht werden. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig unsere Kampagne ist.Lasst uns bei unserem Treffen am 7.6. gemeinsam diskutieren, welche nächsten Schritte wir tun können:
• um weitere Argumente zu sammeln
• um weiter aufzuklären
• um Aktionen zu beschließen.

Entgegen allen höchstrichterlichen Meinungen halten wir es mit der mutigen Hamburger Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann:
"Es gibt nur eine Alternative: Abschaffung der Sanktionen! Der Druck der Existenzbedrohung muss aufhörenl" Wir freuen uns auf Euer Kommen und überjede Form der Unterstützung und Mitarbeit!

i.A. des Erwerbslosenausschusses ver.di Stuttgart
Gisela Vomhof

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