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Erfolg gegen Debanking: Gericht stärkt Vereinigungsfreiheit und setzt Sparkassen Grenzen

Das Landgericht Göttingen (LG) hat heute im Hauptsacheverfahren entschieden, dass die Sparkasse Göttingen das Konto der Roten Hilfe nicht kündigen durfte. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte zusammen mit Rechtsanwalt Jasper Prigge das Verfahren der Roten Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen unterstützt.

Bereits im Eilverfahren hatten sowohl das LG Göttingen als auch das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) zugunsten der Roten Hilfe entschieden und die Sparkasse verpflichtet, das Konto vorerst weiterzuführen. Mit dem heutigen Urteil ist nun auch im Hauptsacheverfahren geklärt: Für die Kündigung von Konten zivilgesellschaftlicher Organisationen gelten enge grundrechtliche Grenzen.

Die Sparkasse Göttingen hatte das Konto der Roten Hilfe am 9. Dezember 2025 gekündigt. Im anschließenden Rechtsstreit führte sie unter anderem einen erhöhten Prüfaufwand im Zusammenhang mit Spendenkampagnen der Organisation an. Dabei ging es um Spenden zur Unterstützung von Menschen in politischen Strafverfahren, etwa für Anwalts- und Prozesskosten oder für die Abwehr drohender Auslieferungen. Die Kündigung erfolgte kurz nachdem die US-Regierung die sogenannte Antifa Ost aus Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hatte. Die Bezeichnung „Antifa Ost“ wird dabei für verschiedene Personen und Zusammenhänge verwendet und erweckt den Eindruck einer einheitlich organisierten Gruppe. Die Sparkasse befürchtete nach eigenen Angaben Risiken für den internationalen Zahlungsverkehr und verwies auf das SWIFT-System. Den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand und die Risiken machte sie zum Grund für die Kündigung.

Für die GFF ging es in dem Verfahren um die Voraussetzungen, unter denen zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Arbeit ausüben können. Sie sind auf ein Konto angewiesen, um Spenden zu empfangen, Rechnungen zu bezahlen und ihre Arbeit abzuwickeln. Wird ihnen diese Möglichkeit ohne ausreichenden Grund entzogen, kann das ihre Tätigkeit und ihre Vereinigungsfreiheit erheblich beeinträchtigen.

„Ein Vereinsverbot durch die Hintertür darf es nicht geben. Wer einer zivilgesellschaftlichen Organisation das Bankkonto entzieht, nimmt ihr die Grundlage für ihre Arbeit. Ohne ausreichenden Grund kann das in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel sein“, betont Jannik Jaschinski, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Das heutige Urteil ist deshalb über den konkreten Fall hinaus von Bedeutung. Es stärkt die Vereinigungsfreiheit und setzt dem Entzug grundlegender Infrastruktur für zivilgesellschaftliche Organisationen Grenzen.

Der Fall der Roten Hilfe zeigt zugleich: Die Politik der US-Regierung darf nicht durch vorauseilenden Gehorsam deutscher Institutionen und Unternehmen auf die deutsche Zivilgesellschaft durchschlagen. Eine lebendige und wehrhafte Demokratie muss sich gegen solche Versuche politischer Einflussnahme und Einschüchterung durch die US-Regierung behaupten.


Weitere Informationen zum Verfahren.

Quelle: Pressemitteilung Gesellschaft für Freiheitsrechte, 08.101.2026


 

Jüdische Berliner Antifaschistinnen und Antifaschisten protestieren gegen Anti-Linke-Kampagne

Das Foto zeigt die VVN-BdA Fahne im Sonnenuntergang. Die Sonne scheint durch die Fahne.
Foto: VVN-BdA

Wir dokumentieren nachfolgend die Stellungnahme von Nachkommen jüdischer Verfolgter des Naziregimes, die mit uns eng verbunden sind, zur Diffamierung der LINKEN nach ihrem Wahlsieg in Berlin:

Wir, jüdische Antifaschistinnen und Antifaschisten, Kinder derer, die durch den deutschen Nationalsozialismus verfolgt wurden, erheben unsere Stimme gegen die antidemokratische, antisemitische, antiislamische Kampagne der im Berliner Wahlkampf geschlagenen Parteien und der sie fördernden Medien gegen die Partei Die Linke.

Die Nazis haben versucht, alle Jüdinnen und Juden in Deutschland und Europa zu vernichten. Die Familien unserer Vorfahren wurden fast alle ausgelöscht. Unsere Eltern überlebten in Konzentrationslagern, im Exil, als Kämpfer in den alliierten Streitkräften für die Befreiung Deutschlands vom Faschismus. Sie kehrten in das aufgeteilte Deutschland zurück, weil dort wie seit Jahrhunderten Jüdinnen und Juden leben sollten. Das sehen wir durch das Erstarken der AfD und Antisemitismus gefährdet. Diese Tendenzen werden durch die Kampagne gegen die Berliner Linke gestärkt.
Die Berliner Linke hat über ein Viertel der Wählerstimmen erhalten, indem sie sich dafür einsetzt, das Leben der Berlinerinnen und Berliner konkret zu verbessern. Aus Sorge um ihre Pfründe und um sie unterstützende finanzkräftige Kreise wird unter Instrumentalisierung des Antisemitismus durch die AfD, CDU, Teilen der SPD und Grünen ein Angriff auf die Partei Die Linke geführt, um die Bildung einer Stadtregierung unter Führung von Elif Eralp zu verhindern.

Rassismus, Antisemitismus, Antiislamismus, Menschenrechtsverletzungen, durch welche Regierung und politische Kraft auch immer, verurteilen wir aufs Schärfste. Am Tag der Befreiung, dem 8. Mai 2026, hat Erif Eralp den 5-Punkte-Plan „Jüdisches Leben in Berlin stärken und schützen“ vorgelegt. Ihr Landesverband setzt sich konsequent mit jenen Parteimitgliedern auseinander, die zwischen israelischer Politik und dem völkerrechtlich erklärtem Existenzrecht des Staates Israels nicht klar unterscheiden. Dieser Prozess ist nicht beendet.

Die völlig enthemmte Kampagne gegen die Berliner Partei Die Linke instrumentalisiert auf verlogene Weise Antisemitismus und trägt genau dadurch dazu bei, zutreffende Vorwürfe von Antisemitismus unglaubwürdig zu machen. Dagegen protestieren wir als Antifaschistinnen und Antifaschisten mit jüdischen Wurzeln mit aller Entschiedenheit.

Berlin, 26. September 2026

Ellen Händler
Judith Dellheim
Irene Zierke
Michael Brie
Michael Fleischhacker
Thomas Friedländer
André Goldstein

Quelle: VVN-BdA, 26. September 2026