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Gegen den Polizeistaat - für solidarische Verhältnisse!

Krisenzeiten sind keine guten Zeiten für bürgerlich - demokratische Rechte. Wohl wissend, dass die Abwälzung die Krisenfolgen nicht auf Dauer ohne wirksame Proteste vonstatten gehen wird, findet in den europäischen Metropolen ein mehr oder weniger verdeckter aber dafür um so umfassenderer Angriff auf erkämpfte Rechte und Freiheiten statt.

Kaum sind die Bundestagswahlen vorbei kommen sie schon aus ihren Löchern gekrochen und hat das Stillhalteabkommen zwischen Politik und Kapital seine Aufgabe erfüllt: DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann hatte am Montag ein 100-Tage-Programm der neuen Regierung mit "Steuererleichterungen" für Unternehmen, dem Wegfall des Kündigungsschutzes für Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitsplätzen, einer "Flexibilisierung des Arbeitsmarktes", dem Durchsetzen der "Rente mit 67" und "Ausgabenkürzungen zur Sanierung des Haushaltes" gefordert. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, forderte von der neuen Bundesregierung eine weitere Stabilisierung der Banken, die Senkung von Steuern und Abgaben sowie die Rückkehr zum Kurs der Haushaltskonsolidierung, also Einsparungen vor allem bei den Sozialausgaben.

Dabei wird die Rechnung schon mit dem Wirt gemacht: "Die Krise kann man nicht gegeneinander bewältigen, den Aufschwung nicht gegeneinander gestalten. Wir brauchen eine Marktwirtschaft in gegenseitigem Respekt und Verantwortung. Das sollte auch das Verhältnis zwischen Bundesregierung, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Gruppen prägen. Wir müssen den Menschen mit einer Politik der Zuversicht die Angst vor der Zukunft nehmen."

Diese Kreidefresserei zielt auf die Aufrechterhaltung der Klassenzusammenarbeit und des parlamentarischen Betruges ab, die wie Driftmann und Co. wissen, brüchig ist und immer weniger zieht, wie die Ergebnisse der Bundestagswahlen mit den Nichtwählern als größter Gruppe zeigen. Aber alleine die Nichtteilnahme an Wahlen sagt noch nicht viel aus über die Motive oder den Stand des Bewußtseins der Nichtwähler. Kapitulation und Resignation oder Aufnahme des selbst organisierten Kampfes gegen die Krisenfolgen und für eine solidarische gesellschaftliche Perspektive als einziger Alternative, diese Frage stellt sich zunehmend und darauf richten sich die Angreifer ein, egal ob es zu diesen Kämpfen kommt oder nicht.

Wir hatten hier vor einigen Tagen auf Schäubles Horrorliste hingewiesen. Dieser kaum verhüllte Wunschzettel der Konzern- und Banketagen ist konkreter Ausdruck weitreichender Angriffspläne, zu dessen aktuellem Stand aus Sicht der Angreifer Warren E. Buffet im November 2006 sagte: "Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen."

Neben den Plänen zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes, der Zusammenführung von Verfassungsschutz und Polizei, dem BKA Gesetz, das jeden zur Verdachtsperson erklärt etc. ist auch auf europäischer Ebene eine Vernetzung polizeilicher Datenbanken geplant. Dabei sollen nach den Plänen der europäischen Innenministerien die Betroffenen in Unkenntnis darüber gelassen werden, ob und welche Daten über sie gesammelt werden, geschweige denn, ob dies überhaupt "rechtmäßig" ist. Kontrolle? Fehlanzeige, das machen die Datensammler - die Innenministerien und Polizeibehörden - selber. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Gegen diese Pläne richtet sich eine Kampagne, die europaweit von zahlreichen Bürgerrechtsbewegungen unterstützt wird:

Kampagne zu Auskunftsersuchen in europäischen Datenbanken

Europaweit sind personenbezogene Daten von Millionen von Menschen in Informationssystemen gespeichert, die von Polizei oder Geheimdiensten betrieben oder selbstverständlich abgefragt werden. Ergänzt und vernetzt werden die diversen nationalen Informationssysteme durch zentralisierte Datenbanken, wie das Schengen-Informationssystem (SIS) oder Europols Computersysteme, und die wachsende Automatisierung und Beschleunigung des grenzüberschreitenden Datenaustausches im Gefolge des Vertrages von Prüm und der „Schwedischen Initiative“.

Betroffen sind längst nicht nur Personen, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt sind. Regelmäßig erfasst werden MigrantInnen –“ sei es, weil sie das „Verbrechen“ begangen haben, sich ohne vorherige Bewilligung im europäischen Wohlstandsraum aufzuhalten, weil sie vom Asylrecht Gebrauch machen wollen oder auch nur, weil sie länger in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu Gast sind. Aber auch EU-BürgerInnen werden immer häufiger ohne strafrechtlichen Anlass, z.B. allein wegen einer Kontrolle bei politischen Protesten oder aufgrund eines polizeilichen Platzverweises, auf Vorrat gespeichert und somit zum Sicherheitsrisiko erklärt.

Europäische InnenministerInnen fordern angesichts einer „immensen Datenflut“ mehr Kompetenzen und die technischen Voraussetzungen zur Nutzbarmachung dieses „Daten-Tsunami“ für die Polizeibehörden. „Datamining“-Software soll die Auswertung der Datenbestände vereinfachen und „Entscheidungshilfen“ geben. Personen-, Sach- und Beziehungsdaten werden von Computern prozessiert, die „Risiken“ frühzeitig erkennen und etwaige Straftaten „vorhersehen“ sollen. Die Software hierzu wird von der Sicherheitsindustrie entwickelt, ihr Quellcode –“ und damit ihre Funktionsweise –“ bleibt geheim.

Die Schaffung eines grenzenlosen Informationsverbundes –“ der bis in die USA reichen soll –“ sowie die Entwicklung von technischen Plattformen für die Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Echtzeit gehört zu den obersten Prioritäten der europäischen InnenministerInnen. Mit dem „Stockholm Programm“, das der Europäische Rat im Dezember verabschieden will, sollen die Pläne offiziell zur Richtschnur für die EU-Innenpolitik der kommenden fünf Jahre werden. KritikerInnen warnen vor einer „Datenbank-Gesellschaft“.

Während der Binnenmarkt für den polizeilichen Datenaustausch immer stärker Kontur gewinnt, entziehen sich die Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten in der Regel der Kenntnis und dem Einfluss der Betroffenen. Datenschutz wird in der europäischen Polizeizusammenarbeit klein geschrieben: Gemeinsame Standards bewegen sich auf minimalem Niveau. Fragen der Verhältnismäßigkeit von Datenerfassung oder Speicherfristen werden meistens ausklammert. Erlaubt ist im Prinzip, was das jeweilige nationale Recht hergibt. Selbst dort, wo es europäische „Kontrollinstanzen“ gibt, haben Innenministerien und Polizeibehörden das letzte Wort. Internationaler Rechtsschutz muss von Betroffenen im Ernstfall weit jenseits des Wohnortes erstritten werden.

Damit droht die Normalisierung der unkontrollierten Speicherung und Anreicherung von Daten, die in einem Land erhoben wurden, durch die Sicherheitsbehörden eines anderen Landes. Höhere Datenschutzstandards bestimmter Länder können durch findige BeamtInnen über Länder mit niedrigeren Anforderungen umgangen werden. Und es drohen die Anhäufung einer größtmöglichen Menge von Daten in zentralen „Data Warehouses“, deren Zweck einzig und allein ihre Durchforstung nach der Methode der Rasterfahndung ist, sowie die Veralltäglichung standardisierter Abgleiche großer Datenbestände.

Gesteigert wird dadurch nicht nur das Potenzial für den Missbrauch der Daten. Vielmehr werden die Herkunft und Glaubwürdigkeit der Daten im Alltag grenzüberschreitender Polizeikooperation auch für wohlmeinende BeamtInnen noch weniger transparent sein, als sie es im nationalen Kontext bereits heute sind. Die Konsequenzen falscher „Treffer“ polizeilicher Recherchen im europäischen Informationsverbund können allerdings gravierend sein: verdeckte Überwachung zur Erstellung von Bewegungsprofilen, vorläufige Festnahmen, Aus- und Einreiseverbote, Abschiebung oder auch „nur“ lästige Hausbesuche und Vernehmungen durch ErmittlerInnen –“ die Last, die eigene Unschuld zu beweisen, obliegt den Betroffenen. Der Freispruch vom nagenden Verdacht, der persönliche Freiheit und zwischenmenschliches Vertrauen unterminieren kann, muss notfalls mühselig auf dem Rechtsweg erkämpft werden –“ falls die persönliche Lebenssituation dies überhaupt zulässt. Und wir wissen ja: selbst der „Kontakt“ zu Verdächtigten oder ein kleinster „Restverdacht“ rechtfertigen eine Speicherung.

Als Antwort auf diese bedrohliche Entwicklung rufen wir daher all jene, die unsere Sorgen teilen, im Rahmen der Kampagne gegen das „Stockholm-Programm“ dazu auf, nicht nur sich selbst und andere zu informieren, sondern konkret in Aktion zu treten und von ihren Rechten Gebrauch zu machen:  

Nadelöhre des grenzüberschreitenden europäischen Informationsaustausches sind (noch) die zentralen Polizeibehörden der EU-Mitgliedsstaaten –“ in Deutschland das Bundeskriminalamt (BKA). Das BKA ist nicht nur die nationale Kontaktstelle für das europäische Polizeiamt Europol und seine Computersysteme, für das Schengen-Informationssystem und für den Informationsaustausch im Rahmen bi- und multilateraler Vereinbarungen; das BKA ist auch verpflichtet, Auskunft über eventuell gespeicherte Daten zu geben.

Wer also wissen will, was die Polizei über sie oder ihn zu wissen glaubt, und wer sie damit beschäftigt sehen möchte, Auskunft über die Speicherungen ihrer bzw. seiner Daten in ihren Datenbanken zu geben, dem empfehlen wir, sogenannte Auskunftsersuchen zu stellen. Die Antworten werden Hinweise über das Ausmaß des polizeilichen Zugriffs auf die Bevölkerung geben und können Ausgangspunkt für individuelle Anträge auf Löschung und politischen Widerspruch sein.

Weitere Informationen und das Angebot einer automatisierten Erstellung entsprechender Anschreiben finden sich unter http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/moin.cgi/AuskunftErsuchen.

Mehr zu den zukünftigen Plänen europäischer Innen- und Justizminister: http://stockholm.noblogs.org.

September 2009
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