Skip to content

100 Jahre Frauenwahlrecht

Erst seit 100 Jahren haben Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht. Am 30. November 1918 trat die entsprechende Wahlordnung in Kraft. Doch in den Parlamenten, sei es Gemeinderat, Landtag, Bundestag oder Europaparlament, sind weibliche Abgeordnete immer noch in der Minderheit. Der baden-württembergische Landtag bildet mit einem Frauenanteil von knapp 26 Prozent das Schlusslicht im Ländervergleich.

Broschüre zum Verbot von Indymedia linksunten erschienen

Die Rote Hilfe e.V. hat eine Broschüre zum Verbot der linken Medienplattform Indymedia linksunten veröffentlicht. Darin wird das Verbot und der Umgang damit aus drei Perspektiven betrachtet. Im ersten Beitrag schreiben die RechtsanwältInnen der Betroffenen aus juristischer Perspektive. Das zweite Kapitel, verfasst vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, befasst sich mit der politischen Auseinandersetzung um das Verbot. Im dritten Beitrag legen Betroffene der Verbotsverfügung dar, was linke Medien auszeichnet und warum diese weiterhin notwendig sind. Außerdem beinhaltet die Broschüre eine Chronik der Repression und Hintergrundinformationen zu dem Spitzel, der die Medienaktivistinnen ausspionierte.

Das Heft kann über den Literaturvertrieb der Roten Hilfe, gegen Erstattung der Versandkosten bezogen werden. Ausserdem ist es online als PDF verfügbar

Für die Klagen gegen das Verbot und die Unterstützung der Betroffenen werden weiterhin Spenden benötigt:

Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart
IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: linksunten

Legitimer Protest für elementare demokratische Rechte erneut unter Strafe gestellt!

Urteil des Amtsgerichts Augsburg legitimiert massive Polizeigewalt gegen Geflüchtete mit "Generalprävention"–“ Solidarität und Protest wurden erneut kriminalisiert.

Der Prozess gegen zwei Gambische Geflüchtete aus der EA Donauwörth vor dem Amtsgericht Augsburg war gestern an nebulöser Beweisführung und Generalkriminalisierung kaum zu überbieten. Das Gericht entschied, die Strafbefehle der zwei Gambischen Geflüchteten wegen angeblichem Landfriedensbruch in der EA Donauwörth in der Nacht zum 14.3.2018 zu bestätigen und hat sie zu achtzig und neunzig Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. In ihrer Urteilsbegründung bezeichnete die Richterin Asylsuchende als "Gäste", die sich dementsprechend zu benehmen hätten. Ihr Urteil beschrieb sie als notwendige Generalprävention, ein Maßnahme also, das andere Geflüchtete davon abhalten soll, ihre Rechte zu fordern und die Solidarität zwischen den Geflüchteten grundsätzlich kriminalisiert. Die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerung der Bewohner*innen des EA Donauwörth in der Nacht zum 14.3.2018 stigmatisierte sie in ihren Kommentaren und Zwischenfragen wiederholt als "Zusammenrottung".

Den Angeklagten konnte kein konkreter Tatbeitrag nachgewiesen werden. Der Richterin genügte die bloße Anwesenheit der beiden am Ort des Geschehens zur Verwirklichung eines Landfriedensbruchs. Selbst die Anwesenheit konnte durch die Zeuginnenaussagen nicht zweifelsfrei geklärt werden. Die deutlichen Widersprüche und Lücken in den Aussagen der Security-Mitarbeiterinnen, der Malteser und der Polizeibeamten wurden vom Gericht schlicht ignoriert. Stattdessen wurden sie wiederholt zu ihrem subjektiven Empfinden über eine mögliche Bedrohung durch die Bewohner gefragt. Im Besonderen wurde der Fragwürdigkeit der Methoden der Identifizierung, die laut den Anwälten tendenziös und nicht rechtmäßig waren, vom Gericht nicht weiter nachgegangen. Die Darlegungen der Anwälte dazu wurden von der Richterin als nicht ausschlaggebend zurückgewiesen.

Das Amtsgericht Augsburg führte das rassistisches Anvisieren von ausschließlich Gambischen Geflüchteten in der EA Donauwörth, sowie deren ungerechte und systematische Kriminalisierung durch Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent weiter. Wiederholt drückten die vernommenen Security-Mitarbeiter*innen ihren Ärger über die Organisierung der Gambier in der EA Donauwörth aus, die Gleichbehandlung mit anderen Geflüchteten im Lager gefordert hatten. Damit wird klar, dass die eigentliche 'Bedrohung' die politische Arbeit der gambischen Community-Organisierung in der EA Donauwörth war.

Eine Auseinandersetzung mit der vorausgegangenen Polizeigewalt gegen die Geflüchteten in Donauwörth blieb aus. Vielmehr wurde deutlich, dass die anschließenden Festnahmen, die Untersuchungshaft, aber auch dieses Gerichtsverfahren allein der Einschüchterung der Geflüchteten und der Legitimierung des gewaltsamen Vorgehens seitens der Polizei diente.

Alle Zeug*innen bestätigten, entgegen der Anklage, dass die Geflüchteten nicht die Abschiebung eines gambischen Flüchtlings verhindern wollten. Es ging ihnen vielmehr darum, ihren Unmut über die unmenschlichen Bedingungen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth zum Ausdruck zu bringen; ferner wollten sie sogar freiwillig das Land verlassen.

Die ausführlichen Einlass- und Identitätskontrollen vor dem Gerichtssaal, so wie die anfängliche Verweigerung des Einlasses von Geflüchteten, deren Ausweise von der Ausländerbehörde rechtswidrig als "ungültig" gestempelt worden waren, hat den staatlichen Rassismus nochmal deutlich gemacht. Eine der wichtigen Forderungen der gambischen Community in Donauwörth vor der Polizeirazzia am 14.3. war, die tagtäglichen rassistischen Polizeikontrollen von Schwarzen Menschen abzuschaffen und die damit verbundenen Sprüche der Polizei, dass sie nicht im Land sein dürften. Am Amtsgericht Augsburg führte der kontrollierende Polizeibeamte diese Praxis bei der Einlasskontrolle fort: "Den kann man doch dann gleich abschieben!"

Donauwörth ist kein Einzellfall. Ein ähnliches Muster der Kriminalisierung war u.a. in Ellwangen und Donaueschingen zu beobachten. Auch in dortigen Prozessen bestätigten die Gerichte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und versäumten es, sich kritisch mit den Einsätzen der Polizei auseinanderzusetzen.

Wir fordern sofortige Einstellung aller Verfahren gegen Geflüchtete aus Donauwörth und die Beendung der Polizeigewalt und der systemischen Kriminalisierung.

Quelle: Pressemitteilung 8. November 2018

Freiburg: Solidarität mit der italienischen Gemeinde Riace und dessen Bürgermeister Domenico Lucano

Kundgebung und Demonstration, Sa. 10. November 2018, 13 Uhr, Rathausplatz in Freiburg

Solidarität mit der italienischen Gemeinde Riace und dessen Bürgermeister Domenico Lucano.

Am kommenden Samstag ( 10.11.18) wollen wir unsere Solidarität mit Riace und mit Mimmo Lucano zum Ausdruck bringen. Seit 20 Jahren ist Riace bei der Aufnahme von Geflüchteten ein Vorbild, das zeigt, wie Europa auch sein könnte. Der Hausarrest von Mimmo Lucano, sein Aufenthaltsverbot in Riace sowie die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, empören uns. Wir stehen hinter diesem „einzigartigen Projekt des Miteinanders“ (Newsletter der Stadt Dresden), das in Riace entstanden ist.

Deshalb fordern wir die italienische Regierung auf, dass Riace weiterhin die Fördermittel aus dem Projekt SPAR (Sistema di protezione per richiedenti asilo e rifugiati –“ Schutzsystem für Aslybewerber) erhält, die das Innenministerium für das Jahr 2019 blockiert hat.

Darüber hinaus fordern wir, dass die bereits gewährten und der Gemeinde Riace zustehenden Fördermittel für die Jahre 2017 und 2018 schnellstens an diese ausbezahlt werden, damit Riace weiterhin, Geflüchtete aufnehmen kann.

Weitere Informationen

Bei der Kundgebung wird es einen Redebeitrag zur aktuellen politischen Lage in Italien sowie zu den Ereignissen der letzten Wochen in Riace geben. Stadträte der Fraktionsgemeinschaft Unabhängige Listen Freiburg und der JPG-Fraktion werden ebenfalls sprechen. Eine Vertreterin der Initiative Solidarity City Freiburg wird sich mit der Bedeutung einer solidarischen Stadt in der heutigen politischen Situation auseinandersetzen. Vor dem italienischen Konsulat steht ein weiterer Redebeitrag auf dem Programm und es wird eine Forderung an die italienische Regierung vorgelesen.

Riace ist nur die Spitze des Eisberges. Laut der Lega Nord sollen in der lombardischen Provinzhauptstadt Lodi Flüchtlingskinder nicht mehr am kostenlosen Schulessen teilnehmen dürfen. Das hat die Partnerstadt Konstanz und Fontainebleau aus Frankreich auf den Plan gerufen, die dagegen vehement protestiert haben und selbst die Städte-Partnerschaft in Frage stellen.

Ein Beitrag zur Migranten-Karawane in Mittelamerika wird es voraussichtlich ebenfalls geben.

Weitere Informationen, u.a. zum Manifest für eine solidarische Stadt Freiburg sind hier zu finden

Initiative Solidarity City Freiburg

cronjob