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"Freeze" Aktion in New Yorker Bahnhof: "Kein Krieg gegen den Iran!"

200 Friedensaktivisten betraten am 10. Juli gegen 5:25 die "Grand Central Station" in New York und liefen in der Haupthalle herum. Genau um 5:40 blieben alle verabredet stehen und verharrten wie erstarrt, wo immer sie gerade standen bis 5:45. Die Menschen im Bahnhof nahmen von der überraschenden Aktion Notiz, viele versuchten während dieser 5 Minuten die Aktivisten anzusprechen oder machten Fotos von ihnen.

Genau um 5:45 brachen die Aktivisten mit lauten Rufen: "No Attack on Iran!" aus. Für die Aktion gab es viel Beifall von den Reisenden, nicht wenige stimmten in den Chor ein.

Die Aktion wurde von World Can't Wait organisiert und von einer Reihe weiterer Friedensorganisationen wie dem Activist Response Team (ART), United for Peace and Justice, Code Pink, Brooklyn For Peace, und weiteren wie der Granny Peace Brigade, StopWarOnIran.org and Theater Against War.

Die Flashmob Aktionen sollen auch in anderen Städten weitergeführt werden, ein nächster größerer Aktionstag ist am 6. August, dem 63. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima, geplant.

Das Video dokumentiert die Aktion in New York:



Diese Aktionen haben Tradition in der Grand Central Station / NYC

Wann “A.C.A.B.” eine Beleidigung ist und wann nicht

Darf man Polizisten eigentlich als uneheliche Kinder bezeichnen oder nicht? Diese Frage klärte das Oberlandesgericht Stuttgart:

Wer Polizisten “A.C.A.B.– zuruft, macht sich wegen Beleidigung strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Der Angeklagte war wegen Beleidigung zu einer Geldbuße von 200.- € verurteilt worden. Der zur Tatzeit 17-jährige Krankenpflegeschüler rief einem Polizeibeamten, der mit einer Unfallaufnahme beschäftigt war, aus einiger Entfernung laut „A.C.A.B.“ zu und zeigte dabei mit ausgestrecktem Arm auf den Polizeibeamten.

In seinem Beschluss führt das Oberlandesgericht aus, es sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Tatrichter der genannten Buchstabenkombination den Sinngehalt „all cops are bastards“ beigemessen habe. Denn die Abkürzung „A.C.A.B.“ werde in Jugendsubkulturen und auch in der rechten Szene für diese englischsprachige Parole verwendet und andere Deutungen seien im vorliegenden Fall auszuschließen.

Die individuelle Bezeichnung eines Polizeibeamten („cop“) als „bastard“ sei sowohl in der englischen wie auch in der deutschen Sprache objektiv ehrverletzend und sei nach den Urteilsfeststellungen auch subjektiv gewollt als ehrverletzend geäußert worden, ohne dass es dazu irgendeinen Anlass gegeben hätte. (...)

Was denn nun? Weiterlesen bei LawBlog zur Entscheidung des OLG Stuttgart vom 23. Juni 2008 (1 Ss 329/08)
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