Skip to content

Mumia Abu-Jamal: Juristischer Durchbruch nach 20 Jahren!

Nach 37 Jahren im Gefängnis, fast 29 davon im Todestrakt, ist das Urteil von Richter Leon Tucker vom Court of Common Pleas* in Philadelphia, USA, ein juristischer Durchbruch für Mumia Abu-Jamal. Es eröffnet ihm endlich die Chance auf ein neues Verfahren, in dem er die vielen ungehörten Beweise für seine Unschuld vorlegen könnte.

Der Inhalt der bemerkenswerten Entscheidung:

Das Oberste Gericht des US-Bundesstaates Pennsylvania war befangen, als es 1998 Abu-Jamals Berufung gegen seine Verurteilung zum Tod wegen Mordes an dem Polizeibeamten Daniel Faulkner zurückwies. Kernfigur des Urteils ist Ronald Castille. Er war als Richter an dieser Entscheidung gegen Abu-Jamal beteiligt.

Juristischer Haken: Richter Castille war vorher als Leiter der Staatsanwaltschaft von Philadelphia Ankläger gegen Abu-Jamal, und darüber hinaus ein öffentlicher scharfer Befürworter der Verhängung von Todesstrafen-Urteilen und eiliger Hinrichtungstermine, insbesondere gegen „Polizistenmörder“.

Abu-Jamal war im Dezember 1981 für den Mord an dem Polizeibeamten Daniel Faulkner zum Tod verurteilt worden –“ eine Tat, die er von Anfang an und seither unermüdlich bestritten hat. Er verbringt fast 29 Jahre im Todestrakt, bis das Todesurteil im Dezember 2001 wegen verfassungswidriger Verfahrensfehler aufgehoben wird, womit die Staatsanwaltschaft sich aber erst Ende 2011 endgültig zufriedengibt. Entscheidend für den Fall –“ Abu-Jamal ist Afro-Amerikaner und ehemaliger Black Panther. Der erschossene Polizist war –šweiß–™ und Mitglied der rechtslastigen Polizeibruderschaft FOP.

Abu-Jamal hat mithilfe engagierter Anwälte und Anwältinnen zahllose Versuche unternommen Gehör zu finden und zu seinem Recht zu kommen. Nach 37 Jahren könnte das jetzt möglich werden.

Richter Tucker in seinem Präzedenz-Urteil: „Falls ein Richter zuerst als Staatsanwalt/Ankläger und dann als Richter gearbeitet hat, stellt das einen Fall automatischer Voreingenommenheit und der Verletzung eines ordentlichen Verfahrens dar“. Und: „Das Gericht befindet, dass der Rückzug durch Richter Castille angemessen gewesen wäre, um die Neutralität des rechtlichen Verfahrens in Abu-Jamals Berufung vor dem Pennsylvania Supreme Court sicherzustellen.“

Amnesty International hat bereits im Jahr 2000 auf 32 Seiten zum Fall Abu-Jamal die dramatischen Verfahrensfehler aufgelistet und abschließend ein neues Verfahren gefordert, eine Forderung, die AI seither mehrmals erneuert hat.

Alle Augen richten sich nun auf den neuen, bürgerrechtsorientierten Bezirksstaatsanwalt Phila­delphias, Larry Krasner. Er war vor einem Jahr mit großer Mehrheit für sein Versprechen ins Amt gewählt worden, mit dem notorisch rassistisch motivierten Fehlverhalten seiner Behörde in einer Stadt mit fast 50% schwarzer Bevölkerung aufzuräumen. Seine Behörde hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen Berufung gegen dieses Urteil einzulegen. Daran, ob er darauf verzichtet, wird sich sein Anspruch messen lassen, etwas wirklich Neues zu bewegen.

*Der "Court of Common Pleas" ist ein (erstinstanzliches) Gericht für Zivil- und Strafsachen.

Quelle: Pressemitteilung

Siehe auch unseren Kurzbeitrag: US-Gericht gewährt Mumia Abu-Jamal Berufungsrechte

Demoaufruf zum 14. Todestag von Oury Jalloh am 7. Januar 2019 in Dessau / Sachsen-Anhalt

Im Namen der Hinterbliebenen der Familie Diallo, insbesondere im Namen der ohne Aufklärung und Beantwortung ihrer berechtigten Fragen zum grausamen Brandmord an ihrem Sohn Oury Jalloh verstorbenen Eltern Mariama Djombo Diallo und Elhadji Boubakar Diallo –“ laden wir alle solidarischen Menschen, Aktivist*innen, Initiativen und Organisationen zu unserer jährlichen Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh am 7. Januar 2019 nach Dessau ein. Zum Demoaufruf.



Informationen der Initiative Break the Silence in Gedenken an Oury Jalloh

Chronologie der systematischen Repression gegen Angehörige der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Aktuelle Presseberichte: junge Welt, nochmal junge Welt , Neues Deutschland

Siehe auch: Die drei unaufgeklärten Dessauer Todesfälle im Oury Jalloh Komplex

Spendenkonto der unabhängigen Untersuchungskommission:

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33BER
IBAN: DE22100205000001233601

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Beamten im Landeskriminalamt BaWü

Screenshot: Vergleich
Der/die Berliner PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze hat Dienstaufsichtsbe­schwerde gegen einen Mitarbeiter der Inspektion Linksextremismus etc. des Landeskriminal­amtes Baden-Württemberg erhoben. Hintergrund ist, daß sich Schulze und zwei andere Berli­ner Autoren, Peter Nowak und Achim Schill, gegen das Verbot der internet-Zeitung linksunten.indymedia ausgesprochen hatten, die im vergangenen Jahr vom Bundesinnen­ministerium als „Verein“ verboten worden war.

Der fragliche Kriminalhauptkommissar hatte dann, fast ein halbes Jahr nach Veröffentlichung der Protesterklärung –“ nach Eingang eines Hinweises des Baden-Württembergischen Innen­ministeriums (= Verfassungsschutz?) –“ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grund: Die drei AutorInnen sollen mit der Bebilderung ihres internet-Blogs (bei dem Bild handelt es sich u.a. um einen Ausriß aus der Verbotsverfügung) dem Verbot des vermeintlichen Vereins zuwider gehandelt haben.

Dagegen wendet sich Schulze nun sowohl mit verfahrensrechtlichen als auch materiell-rechtli­chen (–šinhaltlichen–™) Gründen:

Schulze wendet sich in verfahrensrechtlicher Hinsicht dagegen,
  • daß sich der LKA-Beamte überhaupt für die Entscheidung über die Einleitung eines Er­mittlungsverfahren zuständig fühlte und die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts nicht der Staatsanwaltschaft überließ;

  • daß der LKA-Beamte –“ soweit den Akten zu entnehmen –“ bei Einleitung des Ermitt­lungsverfahrens nicht einmal einen Vermerk anfertigte, in dem er seine eigene rechtliche Beurteilung des Sachverhalts darlegt;

  • daß der Beamte nicht einmal die Staatsanwaltschaft „ohne Verzug“ über sein Vorgehen informierte, wie es aber § 163 Absatz 2 Satz 1 Strafprozeßordnung vorschreibt.

In der Sache selbst argumentiert Schulze:
  • Der Ausriß aus der Verbotsverfügung (einschließlich eines Teils des Textes der Verbots­verfügung) sei kein Kennzeichen eines (verbotenen) Vereins, wie aber der LKA-Beamte meint.

  • Erstens sei das Logo der verbotenen internet-Zeitung durch hinzugekommenen Text deutlich verändert; zweitens müsse zwischen der internet-Zeitung selbst und der Struk­tur, die die Zeitung bis zum Verbot herausgegeben hatte, unterschieden werden: Wäh­rend die Zeitung zwar ein Logo hatte, hatte der Verein –“ anders als das Bundesinnen­ministerium behauptet –“ kein Kennzeichen.

  • Drittens sei stark zu bezweifeln, daß die herausgeberische Struktur von linksunten.in­dymedia überhaupt ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes gewesen sei. Viertens: Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz verbiete zwar bestimmte Vereine; aber das Zensurver­bot des Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz stehe dem Verbot des künftigen Erschei­nens von Medien entgegen. Es dürfte nur gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz nach­träglich gegen bereits erschienene rechtswidrige Medieninhalte eingegriffen werden.

  • Fünftens: Überhaupt sei ein digitales Bild kein Kennzeichen im Sinne des Vereinsge­setzes. Denn von „Datenspeichern“ ist nur in § 11 Absatz 3 Strafgesetzbuch in Verbin­dung mit § 86a Absatz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch in Bezug auf bereits bestandskräftig verbotene Vereine die Rede. Gegen das vom Bundesinnenministerium ausgespro­chene Verbot von linkunten.indymedia ist aber weiterhin ein Prozeß beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

    § 9 Vereinsgesetz erwähnt dagegen in Bezug auf bloß vollziehbare, aber noch nicht be­standskräftig verbotene Vereine „Datenspeicher“ nicht. Außerdem wollte der Gesetzgeber auch nicht-digitale Schriften von der Strafandrohung des § 20 Vereinsgesetz ausneh­men (Bundestags-Drucksache V/2860, S. 31: „nicht [...] auch dann [bestrafen], wenn der Täter sie [die Kennzeichen] –šin von ihm verbreiteten Schriften usw. verwendet–™“).

    Gemäß § 9 Absatz 2 Vereinsgesetz umfaßt der Begriff „Kennzeichen“ ausschließlich „Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen“ und ähnliches; deren bloße Darstellung oder Abbildung in Schriften etc. ist dagegen nur dann strafbar, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich anordnet, was er in § 86a StGB, aber nicht in § 20 Vereinsgesetz macht.
Außerdem wendet sich Schulze gegen eine sog. Bestandsdatenabfrage, die das LKA bei der internet-Firma 1 & 1, vorgenommen hat, sowie dagegen, daß Baden-Württemberg bisher die Richtlinie (EU) 2016/680 „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbe­zogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Auf­deckung oder Verfolgung von Straftaten“. etc. nicht in Landesrecht umgesetzt hat. Dies hätte aber bereits bis zum 6. Mai diesen Jahres geschehen müssen (Artikel 63 Absatz 1; ABl. EU L 119, S. 131). Es sei daher davon auszugehen, daß das LKA BaWü EU-rechtswidrig „Daten, aus denen [...] politische Meinungen [...] hervorgehen“, verarbeitet hat, ohne daß die von Artikel 10 der genannten Richtlinie verlangten „geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person“ (ebd., S. 109) bei der Verarbeitung solcher Daten bestanden haben dürften.

Am Ende der Dienstaufsichtsbeschwerde heißt es: „Nach alledem dürfte unstrittig sein, daß das gegen uns geführte Ermittlungsverfahren vielfältige Rechtsfragen aufwirft, die die unver­zügliche Einschaltung der Staatsanwaltschaft –“ als für Rechtsfragen kompetente Ermittlungs­instanz –“ erforderlich machten.“ Dies unterlassen zu haben, könne dem LKA-Beamten nicht nachgesehen werden.

Bisher berichteten über den Vorgang u.a.:
Quelle: Pressemitteilung 19.12.2018

Das Verbot von linksunten.indymedia.org

Vor über einem Jahr wurde die Webseite „linksunten.indymedia.org“ durch eine Verfügung des Bundesinnenministeriums mit den Mitteln des Vereinsrechts verboten. Dies bedeute das Ende der bedeutendsten linken Internetplattform im deutschsprachigen Raum.

Die Vorgehensweise des Bundesinnenministeriums wirft eine Vielzahl an Fragen im Umgang mit kritischen und unbequemen Presseorganen auf. Nicht nur die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ sieht im Verbot eine gefährliche rechtsstaatliche Entwicklung.

Eine Rechtsanwältin der Betroffenen wird über den bisherigen Verlauf des Verfahrens berichten, das Verbot in den aktuellen Sicherheitsdiskurs einordnen sowie die Gefahren aufzeigen, die sich daraus für andere Organisationen und Internetmedien ergeben.

13.12.2018, 19:30 Uhr
Angela Furmaniak (Fachanwältin für Strafrecht)
Bibliothek am Mailänder Platz 1 70173 Stuttgart, N48.790324 E9.183079 (Karte)
Zur Person:

Angela Furmaniak ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Mitglied des Republikanischen AnwältInnenvereins RAV und vertritt zwei der Betroffenen im Verbotsverfahren.

Rede von Lothar Letsche vor dem „Landesamt für Verfassungsschutz“

Die VVN-BdA Baden-Württemberg hat am 5.12.2018 eine Kundgebung vor dem Landesamt für Verfassungsschutz in Stuttgart durchgeführt.

Lothar Letsche, Mitglied des Landesvorstands, hielt dabei eine Rede, bei der er deutlich machte, warum der Verfassungsschutz nicht reformiert werden kann, sondern aufgelöst werden muss.

Wir stehen vor einer Einrichtung, die ein bekannter Rechtsanwalt bezeichnet hat als „ein ideologisches Kind des kalten Krieges –“ gezüchtet als nachrichtendienstliche Waffe im Ost-West-Konflikt der 50/60er Jahre zur Westintegration, Wiederbewaffnung und Absicherung des westdeutschen –šBollwerks gegen den Kommunismus–™“.

Rolf Gössner hat mir in seiner Rede, die er am 19. August dieses Jahres vor dem „Bundesamt für Verfassungsschutz“ in Köln hielt, so oft aus dem Herzen gesprochen, dass er mir bitte nachsieht, dass ich heute immer wieder daraus zitiere.

In jener Zeit eines militanten Antikommunismus, in der Zeit, als ich zur Schule ging, erwarb sich dieses „Amt“ –“ ich zitiere –“ seine „zweifelhaften Verdienste bei der systematischen Ausspähung, Stigmatisierung und gesellschaftlichen Ausgrenzung von Kommunisten, anderen Linken und Antifaschisten aus dem politischen Willensbildungsprozess. Diese geheimdienstlichen Praktiken haben seinerzeit maßgeblich zu einer exzessiven Kommunistenverfolgung mit einer halben Million Betroffener beigetragen und in den 70er/80er Jahren zu einer einschüchternden Berufsverbote-Politik, die zu millionenfachen Ausforschungen führte und der Tausende zum Opfer fielen.“

Als einer der persönlich Betroffenen füge ich hinzu: dafür haben ihm Politiker –“ die Ministerpräsidenten der Länder –“ am 28. Januar 1972 mit dem „Radikalenerlass“ zu dem größten Arbeitsbeschaffungsprogramm seiner Geschichte verholfen und die betreffende Konferenz stand unter dem Vorsitz des damaligen sozialdemokratischen Bundeskanzlers Willy Brandt, der das später als einen großen Irrtum bezeichnete.

Das Ergebnis hat der niedersächische Landtag am 16. Dezember 2016 in einem Beschluss so zusammengefasst und es gilt genauso für Baden-Württemberg: den damaligen Betroffenen seien „fast ausnahmslos legale politische Aktivitäten, wie die Kandidatur bei Wahlen, die Teilnahme an Demonstrationen oder das Mitunterzeichnen politischer Erklärungen vorgeworfen“ worden, wodurch es „zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen“ kam. „Systemkritische und missliebige Organisationen und Personen wurden an den Rand der Legalität gedrängt, die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs-, Organisations- und Versammlungsfreiheit wurde behindert, bedroht und bestraft. Bis weit in die 1980er-Jahre vergiftete die Jagd auf vermeintliche –šRadikale–™ das politische Klima. Statt Zivilcourage und politisches Engagement zu fördern, wurden Duckmäusertum erzeugt und Einschüchterung praktiziert.“

Fünf ehemalige Mitglieder des Parlamentarischen Rats, am 23. Mai 1949 Unterzeichner des von ihnen erarbeiteten Grundgesetzes, hatten schon am 18. März 1982 in Hannover öffentlich erklärt: „Wir sehen in der Berufsverbotepraxis, wie sie durch den sogenannten Radikalenerlass vom 28. 1. 1972 ausgelöst wurde- auch nach den inzwischen erfolgten Korrekturen –“ eine Gefahr für die von uns gewollte freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wir sehen diese Gefahr nicht nur in dem vom Grundgesetz unseres Erachtens nicht gedeckten Ausschluss einzelner Personen vom öffentlichen Dienst, sondern mindestens ebensosehr in der allgemeinen Verunsicherung, insbesondere der Jugend, durch die inzwischen entwickelte Verfassungsschutzpraxis.“

Das änderte damals allerdings nichts daran, dass es in einigen Bereichen noch jahrelang so weiter ging, bis die internationalen öffentlichen Verurteilungen der Berufsverbote als Verstöße gegen arbeitsrechtliche Normen, als Verstöße gegen Menschenrechte und gegen das Diskriminierungsverbot nicht mehr auf die Seite gewischt werden konnten. Und dass es in Bayern bis heute so weiter geht.

Die mittlerweile 68jährige Geschichte des „Verfassungsschutzes“ lässt sich auch –“ ich zitiere wieder Rolf Gössner –“ als eine Geschichte weiterer „Skandale und Bürgerrechtsverletzungen schreiben: von der Waffenbeschaffung für militante Gruppen; der Überwachung demokratischer Organisationen und Parteien, die als –šextremistisch beeinflusst–™ gelten, sowie politisch-sozialer Bewegungen, wie der Anti-Atom- und Friedensbewegung, über skandalöse Sicherheitsüberprüfungen, Bespitzelung von Journalisten, Anwälten, Abgeordneten und Gewerkschaftern, illegale Telefonabhöraktionen bis hin zu jenem fingierten Bombenattentat, das als –šCeller Loch–™ in die Geschichte einging –“ eine Chronik ohne Ende, die mit der V-Mann-Affäre im NPD-Verbotsverfahren, mit den V-Mann-Verflechtungen in Neonaziszenen und im NSU-Umfeld ihre vorläufigen Tiefpunkte fand.“

Wissen muss man jedenfalls, dass es zwischen den Beiträgen zur politischen Brunnenvergiftung und zur Ablenkung von ihrer Rolle, die sie in ihre Berichte schreiben, und dem, was sie wirklich tun, noch einmal einen Unterschied gibt.

In ihrem Umgang mit unserer 1947 von Überlebenden der Naziverfolgung gegründeten VVN-BdA erkennen wir verschiedene Ebenen:

In Bayern werden wir offiziell im Bericht als „linksextremistisch beeinflusst“ gelistet. Das dient vor allem dazu, bundesweit –“ wohlgemerkt: in allen Ländern –“ ständig das Drohszenario eines Entzugs der Gemeinnützigkeit bereit zuhalten. Wiederum muss man sagen, Politiker waren es, die die entsprechenden Gesetzesparagraphen beschlossen haben.

Argumentiert wird mit einem gemeinsamen Dokument des Bundes- und der Landes„verfassungsschutz“ämter, wo tatsachenwidrig, behauptet wird die VVN-BdA sei eine „linksextremistisch beeinflusste Organisation“, deren Bestrebungen „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gerichtet seien. Die VVN-BdA sei „dem orthodox-kommunistischen Antifaschismus verpflichtet“ und trete demzufolge „für eine sozialistisch/kommunistische Diktatur“ als „einzig konsequente Alternative zu –šfaschistischen–˜ [in Gänsefüßchen!] Gefahren“ ein.

In Baden-Württemberg taucht allerdings seit 2012 unsere antifaschistische Organisation nicht in den Berichten auf. Auch in Hessen und auf Bundesebene nicht.

Das hindert die Herrschaften aber nicht, einzelne bekannte Antifaschistinnen und Antifaschisten permanent zu bespitzeln mit der Begründung, dass sie bei uns sind und mitarbeiten. Michael Csaszkóczy aus Heidelberg betrifft das beispielsweise und Silvia Gingold aus Kassel. Als Silvia dagegen klagte, gab der Geheimdienst offen zu, dass er auch Organisationen „beobachte“, die in den Jahresberichten nicht aufgeführt seien. Im „Beweismaterial“ war der Video-Mitschnitt eines Vortrags enthalten, den Silvia auf einem gewerkschaftlichen Podium neben dem heutigen thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow hielt. In dem Gerichtsurteil, das den Einlassungen des Geheimdienstes in allen wesentlichen Punkten folgte, wird ihr als belastend vorgehalten, dass sie –“ als eine der bekanntesten Berufsverbote-Betroffenen –“ auf einer entsprechenden Kundgebung eine Rede hielt und dass sie aus den Memoiren ihres Vaters, des jüdischen Resistancekämpfers Peter Gingold vorliest, und damit –“ O-Ton –“ „wegen der relativen Bekanntheit ihres Namens als Tochter eines Widerstandskämpfers gegen den Nationalsozialismus quasi als Magnet für Personen gewirkt hat, die den Zielen der Veranstalter bislang eher fern gestanden haben.“

Bei diesem Feindbild können wir also davon ausgehen, dass diese Herrschaften nicht einmal eine Spur von Scham empfinden, sondern sich als verdiente Beamte vorkommen, falls sie auch hier in Bad Cannstatt ein paar hundert Meter entfernt am 9. November die Kundgebung am Platz der ehemaligen Synagoge bespitzelt haben sollten, wo der Opfer der Reichspogromnacht gedacht wurde und Silvia eine Rede hielt.

Besonders empörend ist die Behauptung in den genannten Dokument, der Schwur von Buchenwald sei eine verfassungsfeindliche kommunistische Hervorbringung. Da haben die überlebenden Buchenwald-Häftlinge am 19. April 1945 nämlich nicht nur dem kurz vorher verstorbenen Präsidenten der USA Franklin D. Roosevelt ein ehrendes Andenken ausgesprochen, indem sie ihn als „großen Freund der Antifaschisten aller Länder, Initiator und Organisator des Kampfes um eine neue, demokratische, friedliche Welt“ würdigen, sondern auch geschworen: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln“, behaupten die „Verfassungsschützer“, sei das „orthodoxe“, „kommunistische“ Faschismus-Verständnis, als alle nicht-marxistischen Systeme –“ also auch die parlamentarische Demokratie –“ als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet würden, die es zu bekämpfen gelte.

Abgesehen von der Beleidigung der 21.000 überlebenden und der 51.000 ermordeten Buchenwald-Häftlinge zeugt es davon, dass die Verfasser solcher Hervorbringungen einfach strohdumm sind. Antifaschisten jedenfalls wissen dass die Demokratie nicht die Vorstufe, sondern das Gegenteil des Faschismus ist. Faschismus und Demokratie verhalten sich wie Feuer und Wasser. Deshalb wehren sich Antifaschisten gegen den Abbau demokratischer Rechte.

Aber wir haben es mit organisierter Dummheit zu tun, die mit staatlichen Machtmitteln ausgestattet existenzbedrohende Folgen hatte und weiterhin haben kann!

„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln!“ –“ das rührt durchaus an den Kern dessen, wofür die Einrichtung steht, vor deren Gebäude wir stehen. Der Artikel 139 des Grundgesetzes legt die Weitergeltung der zur Befreiung Deutschlands vom Nazismus und Militarismus erlassenen Bestimmungen fest. Nur auf dieser Grundlage konnte die Bundesrepublik 1970 überhaupt der UNO beitreten. So etwas ist in diesem Haus selbstverständlich unbekannt.

Es drängt sich die Frage auf, ich zitiere wieder Rolf Gössner, „welche Werbefirma wohl auf die glorreiche Idee kam, diese Institution ausgerechnet –šVerfassungsschutz–™ zu nennen. Was verbirgt sich in Wirklichkeit hinter dem wohlklingenden, aber irreführenden Label, das wir oft unhinterfragt benutzen? Wenn man die Kritik am –šVerfassungsschutz–™ als Inlandsgeheimdienst und an seinen Praktiken zusammenfassen möchte, so könnte man diesen Problemfall der Demokratie komprimiert so auf den Punkt bringen: Der –šVerfassungsschutz–™ mit seinen 17 Ämtern in den Bundesländern und auf Bundesebene ist ein im kalten Krieg geprägter, antikommunistischer und skandalgeneigter Inlandsgeheimdienst mit geheimen Strukturen, Mitteln und Methoden sowie der Lizenz zu Gesinnungskontrolle, Infiltration und Desinformation. Er ist ein Regierungsgeheimdienst, der seine frühen altnazistisch-personellen Prägungen lange verleugnet und verdrängt hat; der eine ellenlange Skandalgeschichte hat und immer wieder Bürger- und Persönlichkeitsrechte vieler Menschen verletzt; der weite Teile der Linken und politisch Andersdenkende als –šVerfassungsfeinde–™ und –šLinksextremisten–™ verdächtigt und heimlich bespitzelt –“ und bei der Bekämpfung des Neonazismus weitgehend versagt; der sich mit seinen bezahlten V-Leuten und seinem unkontrollierbaren V-Leute-System heillos in mörderische Neonaziszenen und kriminelle Machenschaften verstrickt und diese deckt; der ein skrupelloses Vertuschungssystem betreibt, wichtige Beweismittel manipuliert und beseitigt sowie brisante Akten schreddert; der demokratisch kaum zu kontrollieren ist, weil er demokratischen Grundprinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht und auch deshalb zu Verselbständigung und Machtmissbrauch neigt, und der aus all diesen Gründen Verfassung und Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaat notorisch gefährdet und schädigt, anstatt sie auftragsgemäß zu schützen. –šVerfassungsschutz–™ ist also in Wirklichkeit ein euphemistischer Tarnname, hinter dem sich weitgehend demokratiewidrige Geheiminstitutionen verbergen. Folgerichtig könnte man hinzufügen: Hätte der –šVerfassungsschutz–™ den ideologisch aufgeladenen Begriff –šExtremismus–™ und das Verdikt –šverfassungsfeindlich–™ nicht gepachtet und für die radikalen –šRänder–™ der Gesellschaft reserviert, dann könnten diese Vorwürfe letztlich auch gegen ihn selbst gerichtet werden –“ strenggenommen also: ein Fall für den Verfassungsschutz.“

Einer der abstrusesten Vorwürfe gegen Gössner, stellvertretender Richter am Bremer Staatsgerichtshof, der natürlich auch selbst jahrzehntelang bespitzelt wurde, lautet: er würde mit seiner Staats- und Geheimdienst-Kritik „die Sicherheitsorgane diffamieren, wolle den Staat wehrlos machen gegen seine inneren und äußeren Feinde.“

Er spricht davon –“ ich habe es zitiert -, der Inlandsgeheimdienst habe bei der Bekämpfung des Neonazismus „weitgehend versagt“, er habe „als Frühwarnsystem versagt“. Kernproblem ist, sagt er, dass der „Verfassungsschutz“ „ein dubioses V-Leute-System unterhält, das sich als unkontrollierbar und erhebliches Gefahrenpotential herausgestellt hat: V-Leute in Neonaziszenen sind nicht etwa –šAgenten–™ des demokratischen Rechtsstaates, sondern staatlich alimentierte Naziaktivisten–“ zumeist gnadenlose Rassisten und Gewalttäter, über die sich der –šVerfassungsschutz–™ heillos in kriminelle Machenschaften und Naziszenen verstrickt;... Das Erschreckendste, was ich bei meinen Recherchen erfahren musste, ist, dass der –šVerfassungsschutz–™ seine kriminellen V-Leute oft deckt und gezielt gegen polizeiliche Ermittlungen abschirmt, um sie weiter abschöpfen zu können –“ anstatt sie unverzüglich abzuschalten. Das ist zwar strafbare Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zu Straftaten, womöglich auch zu Morden, doch die Verantwortlichen sind dafür nie zur Rechenschaft gezogen worden.“

Alles richtig, bin ich überzeugt! Aber beschreibt er da nicht genau die Arbeitsweise dessen, wofür dieses „Amt“ da ist? Wo es nicht „versagt“, sondern genau seinen Job macht?

Genauso wie es seinen Job macht, wenn es –“ arbeitsteilig mit der Polizei –“ in antifaschistische und linke Strukturen seine bezahlten Leute schickt, die nicht nur zu unüberlegten Aktionen und Straftaten provozieren, sondern auch privateste Dinge ausspähen und vor allem die Solidarität zerstören sollen?

Solidarität ist etwas prinzipiell anderes als das mafiose Schweigen derer, die hektisch Beweise ihrer konspirativen Machenschaften schreddern, sobald parlamentarische Untersuchungsausschüsse sich dafür zu interessieren beginnen! Aber dieser Unterschied ist in der Abteilung für psychologische Kriegsführung, die ich in diesem Haus ebenfalls vermute, wahrscheinlich nicht bekannt.

Solidarität ist für uns ein Vermächtnis des antifaschistischen Widerstands, das wir hoch halten.

Vor sieben Jahren haben wir schon einmal eine Kundgebung vor diesem Haus durchgeführt. Der Redner sagte: „Den wichtigsten Dienst, den der Geheimdienst Verfassungsschutz der Verfassung erweisen könnte, wäre wenn er sich vom Acker machen würde. Die Auflösung dieser strukturell demokratiegefährdenden Institution Verfassungsschutz würde weit mehr zum Schutz der Verfassung beitragen, als der allerschönste Geheimdienst es je könnte, selbst wenn er wollte.“

Dieser Forderung namhafter Bürgerrechtsorganisationen –“ sagt Gössner heute –“ „steht nicht etwa das Grundgesetz entgegen, denn danach muss der –šVerfassungsschutz–™ [verstanden als wirklicher Schutz der Verfassung] keineswegs als Geheimdienst ausgestaltet sein. Seiner sozialverträglichen Auflösung als Inlandsgeheimdienst stünde verfassungsrechtlich also nichts im Wege. Im Fall von konkreten Gefahren, Gewaltorientierung und strafbaren Handlungen sind ohnehin Polizei und Justiz zuständig. In diesem Sinne: Schicken wir den –šVerfassungsschutz“ nach 68 Jahren endlich in den unverdienten Ruhestand –“ zum Schutz von Verfassung, Bürgerrechten und demokratischem Rechtsstaat.

Danke für eure Aufmerksamkeit.

Quelle: VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen

10. Jahrestag des Mordes an Alexandros Grigoropoulos

Am 6. Dezember 2008 wurde der 15-jährige Alexandros Grigoropoulos (griechisch Αλέξανδρος Γρηγορόπουλος) in Athen durch den Polizisten Epaminondas Korkoneas getötet. Zeugen sagen aus: weil sich der Streifenbeamte von einem Wurf mit einer Plastikflasche provoziert gefühlt hatte. Die Polizisten stiegen aus dem beworfenen Auto aus, und eröffneten nach allerlei obszönen Drohungen das Feuer. Danach fuhren sie weiter und ließen den Jungen liegen...

Siehe auch: Schrei im Dezember –“ Griechenland 2008 –“ ein erschossener Demonstrant

Rote Hilfe e.V. ist politische AkteurIn und leistet legitime Solidaritätsarbeit



Logo der Roten Hilfe


Pressemeldungen zufolge plant das Bundesinnenministerium ein Verbot unseres strömungsübergreifen linken Solidaritätsvereins. Mit Verweis auf angeblichen „Extremismus“ soll uns demnach die politische Arbeit untersagt werden.

Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:

„Vieles an den Berichten über ein angebliches Verbot unseres Vereins erscheint erstmal unklar. Wir wissen nicht, ob es sich um ein vorschnelles Statement aus dem Umfeld des durch Wahldebakel und Maaßen-Affäre politisch angeschlagenen Bundesinnenministers Horst Seehofer handelt, oder ob er selbst die Absicht verfolgt, die Rote Hilfe e.V. zu verbieten. Falls es zu einem Verbotsverfahren kommen sollte, werden wir uns natürlich juristisch und politisch verteidigen. Die Arbeit der Roten Hilfe e.V. ist legitim. Wir stehen linken Aktivistinnen und sozialen Bewegungen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es zu Repression, Polizeigewalt oder Grundrechtsverletzungen kommt. Mit dieser Arbeit sind wir seit Jahrzehnten Teil der politischen Landschaft in der BRD. Das mag konservativen und rechten Kreisen nicht gefallen, rechtfertigt aber kein Verbot. Die Rote Hilfe e.V. ist manchen Behörden ein Dorn im Auge, weil sie politische Repression öffentlich thematisiert und Partei für die Betroffenen ergreift.

Die Rote Hilfe e.V. ist ein offener, pluraler Verein für alle linken Initiativen und sozialen Bewegungen. Wir geben Hilfestellung im Fall von Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen. Zum Beispiel vermitteln wir Anwältinnen oder leisten finanzielle Unterstützung, damit Aktivistinnen nach einem langwierigen Verfahren nicht vor dem Ruin stehen. Angesichts der repressiven Verhältnisse und einer Verschiebung des politischen Diskurses nach rechts ist die Arbeit der Roten Hilfe e.V. notwendiger denn je.

Egal ob es sich um Repression im Hambacher Forst, die Unterstützung von Demonstrantinnen gegen AfD Parteitage oder die Forderung nach Freilassung von in Deutschland vor Gericht stehenden türkisch-kurdischen Oppositionellen handelt: Die Rote Hilfe e.V. steht an der Seite der Betroffenen und bündelt die Solidaritätsarbeit für die Betroffenen. Das ist der Grund, warum wir Mitgliederzulauf bekommen, für den wir sehr dankbar sind.


Wir rufen alle Menschen aus den sozialen Bewegungen auf, unserer pluralen strömungsübergreifenden Organisation beizutreten. Wir haben eine Vielzahl an Beteiligungsmöglichkeiten und freuen uns immer über neue politische Impulse. Und wir danken darüber hinaus den zahlreichen Spender*innen, die unsere Arbeit erst möglich machen. Wir lassen uns nicht einschüchtern und führen unsere Arbeit fort.“

Quelle: Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

cronjob