Skip to content

Rondenbarg-Prozess: Bundesweite Soli-Demo am 5. Dezember in Hamburg

Am Samstag, den 5. Dezember wird es im Zuge des beginnenden Rondenbarg-Prozesses ergänzend zum Aktionstag am 28. November eine bundesweite Soli-Demo in Hamburg geben.

„Es geht um ein klares Zeichen gegen Vereinzelung und Passivität für eine praktische und kollektive Solidarität –“ das muss heißen nicht nur symbolisch über Stadtgrenzen hinweg zusammenzustehen, sondern vor allem in gemeinsamer Aktion auf der Straße! Es ist höchste Zeit!“

https://gemeinschaftlich.noblogs.org/

Samstag | 5. Dezember 2020 | 16 Uhr | Hauptbahnhof | Hamburg

Aufruf „Gemeinschaftlicher Widerstand gegen ihre Klassenjustiz!“

Regelsatzbedarfsermittlungsgesetz - jetzt einschreiten!

Das bundesweite Bündnis AufRecht bestehen fordert den Bundesrat dazu auf, den Entwurf der Bundesregierung für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form zu stoppen, indem es den Vermittlungsausschuss anruft.

Bei der Sitzung am 27. November wird dem Bundesrat der vom Bundestag verabschiedete Entwurf für ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz zur Zustimmung vorliegen (Bundesrats-Drucks. 654/20). Die darin enthaltenen neuen Regelbedarfe werden die materielle Situation und die Teilhabechancen von beinahe 8 Mio. Menschen in den kommenden Jahren bestimmen. Wir hoffen sehr, dass der Bundesrat bei seiner kritischen Haltung zu den Methoden und Ergebnissen der Bedarfsermittlung bleibt und den Vermittlungsausschuss anruft. Auch, wenn das bedeuten sollte, dass die geplante Anhebung der Regelbedarfe zum nächsten 1. Januar zunächst verschoben oder diese –“ ersatzweise –“ auf Grundlage des alten Bedarfsermittlungsgesetzes bestimmt werden müssten.

Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben einfach nicht gemacht. Die vom Bundesrat vorgetragene dezidierte Kritik hat sie gänzlich unbeeindruckt gelassen. Die Erwiderung der Bundesregierung zu dieser Kritik, die sich in der Bundestags-Drucksache 19/34549 findet, lässt keine ernsthafte Bereitschaft erkennen, auf die Länderkammer zuzugehen. Abgesehen von den Anpassungen, die im Zuge der Aktualisierung anhand der jüngsten Preis- und Lohnentwicklung vorgenommen wurden, und der Hinzufügung weiterer Artikel bleibt der wesentliche Inhalt des Gesetzes in den hier maßgeblichen Artikeln 1, 2 und 3 der alte. Die Summe der Streichungen einzelner Ausgabepositionen widerspricht dem Statistikmodell und stellt die Ermittlung der Regelsätze insgesamt in Frage.

Wir teilen zusammen mit Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden die fundierte Kritik der Länderkammer an dem Gesetzesentwurf der Regierung (Näheres dazu auch unter https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/716-kritik-an-zu-niedrigen-regelsaetzen). Der Umfang der letztlich willkürlichen Streichungen bei einzelnen Bedarfspositionen macht z. B. für Alleinstehende rund 160 EUR aus. Das ist für die Betroffenen ein gewaltiger Betrag, der Monat für Monat in der Haushaltskasse fehlt. Tatsächlich verfügte das ärmste Zehntel der Bevölkerung 2017 nach dem aktuellen Verteilungsreport 2020 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung real sogar über niedrigere Einkommen als 2010. In dieser Einkommensgruppe wird das Einkommensniveau bei den meisten Menschen vermutlich fast vollständig durch die staatlichen Grundsicherung (SGB II, XII und AsylBlG) bestimmt. Das weist deutlich darauf hin, dass die jährlichen Anhebungen der Regelbedarfe nicht ausreichen, um den ohnehin niedrigen Lebensstandard der Leistungsbeziehenden zumindest auf niedrigem Niveau stabil zu halten. Armut und Ausgrenzung in Deutschland werden also schlimmer, nicht besser. Dieser Befund wird durch den jüngst vorgestellten Armutsbericht 2020 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bestätigt. Von Armut betroffen sind neben Arbeitslosen auch z. B. viele Alleinerziehende, Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen, die dies durch Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Pflegende und auch viele Kinder, die mit im Haushalt leben.

Das sind für uns und viele Betroffene ausreichende Gründe, den Gesetzentwurf der Regierung abzulehnen. Bundesländer, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände haben wiederholt auf die methodischen Unzulänglichkeiten bei der Bedarfsermittlung hingewiesen und Alternativen vor-geschlagen. Die Bundesregierung hingegen schaltet auf stur. Sie möchte eine breitere Diskussion über die Art der Regelsatzbemessung und die Höhe der daraus resultierenden Sätze offenkundig vermeiden. Die bisherigen Fehler und Schwächen der Bedarfsermittlung werden mit dem Entwurf einfach fortgeschrieben.

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert die Vertreter und Vertreterinnen der Bundesländer beim Bundesrat daher auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung abzulehnen. Sie sollten sich stattdessen für ein faires und nachvollziehbares Verfahren zur Bestimmung der Regelbedarfshöhe sowie für eine armutsfeste Regelleistung einsetzen. Das fordern wir zusammen mit all den anderen Menschen, die anlässlich der Aktionstage am 30./ 31.10.2020 bundesweit in vielen Städten unter Beteiligung von Gewerkschaften und Sozialverbänden protestiert haben (siehe dazu die Dokumentation). Die in diesem Zusammenhang unter den erschwerten Bedingungen einer Pandemie gesammelten über 1.500 Unterschriften für die Rücknahme aller politisch motivierten Streichungen am Existenzminimum und für eine Bemessung der Regelbedarfe, die Armut und Ausgrenzung verhindern, werden wir beim Präsidenten des Bundesrates einreichen.


Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen


Quelle: Pressemitteilung 26. November 2020

Heute vor 105 Jahren: Hinrichtung von Joe Hill

Joe Hill, 1915
Joe Hill (* 7. Oktober 1879 in Gävle in Schweden als Joel Emmanuel Hägglund; –  19. November 1915 in Salt Lake City), auch bekannt unter dem Namen Joseph Hillström, war ein US-amerikanischer Wanderarbeiter (Hobo), Arbeiterführer, Gewerkschaftsaktivist, Sänger und Liedermacher. Er spielte Banjo, Gitarre, Klavier und Akkordeon. Aus seiner Feder stammen zahlreiche populäre englischsprachige Folksongs, die u. a. im Little Red Songbook der IWW veröffentlicht wurden. Seine Liedtexte zeichnen sich durch Humor und Ironie aus.

In einem umstrittenen Gerichtsverfahren wurde er wegen Mordes zum Tode verurteilt; nach seiner Hinrichtung wurde er zur Legende und seinerseits zum Gegenstand zahlreicher Songs. Durch unglückliche Umstände und, wie sich im Nachhinein ergab, auch durch schlampige Ermittlungsverfahren wurde Joe Hill am 10. Januar 1914 in Salt Lake City des Mordes an dem Lebensmittelhändler John Morisson und dessen Sohn Arling angeklagt und trotz mangelhafter Beweise verurteilt.

Der Fall wurde zu einem der größten Justizskandale der USA. Vor Gericht wurde wichtiges Beweismaterial zurückgehalten, stattdessen aber der Brief eines kalifornischen Polizeichefs verlesen, der Hill einst widerrechtlich verhaftet hatte, weil er Hafenarbeiter für die IWW anzuwerben versuchte:

„Mir gelangte zur Kenntnis, dass Sie einen Joseph Hillstrom wegen Mordes verhaftet haben. Sie haben den richtigen Mann. Er ist gewiss ein unerwünschter Bürger. Er ist so etwas wie ein Musiker und ein Songschreiber für das IWW-Liederbuch.“

Sowohl der schwedische Konsul als auch US-Präsident Woodrow Wilson versuchten, ein Wiederaufnahmeverfahren in Gang zu setzen. Die IWW startete eine vehemente Kampagne. Doch der oberste Gerichtshof von Utah bestätigte den Schuldspruch. Während dieser Zeit dichtete Joe Hill im Gefängnis, und seine Lieder wurden überregional bekannt. Freunde legten Hill nahe, ein Gnadengesuch einzureichen, dem mit hoher Wahrscheinlichkeit stattgegeben worden wäre. Hills Antwort hierauf: „Nicht Gnade will ich, sondern Gerechtigkeit. Und wird mir diese nicht zuteil, gehe ich lieber unter, als dass ich um Gnade bitte.“

Quelle: WikiPedia

Literaturhinweis

Berlin: Proteste gegen die Abtreibungsgesetze in Polen - "We stand with the women of Poland!"

Foto: © Oliver Feldhaus via Umbruch Bildarchiv Berlin
Solidarität mit den Frauen in Polen zeigten hunderte Menschen am 24. Oktober vor dem Polnischen Kulturinstitut in Berlin und wenige Tage später am Brandenburger Tor. Sie demonstrierten gegen das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, das Schwangerschaftsabbrüche fast vollständig verbietet.

Die Initiative Dziewuchy Berlin (polnisch für Mädchen) rief zum wiederholten Mal zu Aktionen gegen das Abtreibungsgesetze in Polen auf. Mit schwarzen Regenschirmen zogen sie am 24. Oktober nach Zehlendorf, um im Umfeld des polnischen Botschaftsgebäudes ihren Protest sichtbar zu machen. Die Wut der Protestierenden galt ganz besonders der Frau des Botschafters in Berlin, Julia PrzyÅ‚Ä™bska. Denn sie war als Präsidentin des Verfassungsgerichts in Polen an der Entscheidung, dass die Verschärfung des Abtreibungsgesetzes geändert hat, maßgeblich beteiligt. Nun ist auch Frauen, deren Föten schwere Fehlbildungen haben, eine Abtreibung untersagt. Die Gerichtsentscheidung macht Abtreibungen in Polen damit rechtlich im Prinzip unmöglich.

Auch vor dem Brandenburger Tor kamen am Abend des 29. Oktober viele Frauen zusammen, um zu zeigen, dass die Frauen in Polen nicht allein sind im Kampf für ihre Rechte, denn das neue Gesetz betrifft alle Frauen und ist ein eindeutiger Angriff auf die weibliche Selbstbestimmung.

In Polen dauern die Proteste nun schon seit dem 22. Oktober an. Nicht nur in Warschau, auch in kleineren Städten gehen die Menschen auf die Straßen, obwohl Versammlungen in Polen wegen der steigenden Coronavirus-Infektionen untersagt sind. Aber die Wut ist groß!

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Links:

cronjob