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Bayerisches Versammlungsgesetz: Einsatz für die Versammlungsfreiheit erfolgreich

Soeben ist eine Pressemitteilung von ver.di Bayern zum Thema Versammlungsrecht / Versammlungsgesetz veröffentlicht worden. Morgen wird zur neuen Vorlage von CSU und FDP im bayerischen Landtag eine erste Lesung stattfinden:

Bayerisches Versammlungsgesetz:Einsatz für die Versammlungsfreiheit erfolgreich


Der von CSU und FDP neu vorgelegte Entwurf eines bayerischen Versammlungsgesetzes setzt den durch die Verfassungsbeschwerde erreichten Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht dem Buchstaben nach um. „Das ist das Ergebnis unseres breiten gewerkschaftlichen und demokratischen Engagements“, stellt Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, fest.

Gegen das im Juli 2008 trotz aller Widerstände von der CSU verabschiedete Gesetz haben 13 Organisationen und Verbände, darunter ver.di Bayern und der DGB Bayern, die von Anfang an beteiligten Rechtsanwälte Klaus Hahnzog und Harmut Wächtler mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Die dazu am 17. Februar erfolgte
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war ein wichtiger Teilerfolg, der nun von CSU/FDP in dem Gesetzentwurf umzusetzen war. Die Vorschriften, mit denen die Versammlungsleitung als quasi-Hilfspolizisten in die Pflicht genommen werden, sollen ersatzlos gestrichen werden. Das von der CSU neu erschaffene „Militanzverbot“ soll um einen Gang herunter geschalten, Ton- und Bildaufzeichnungen im Umfang der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgefahren werden.

„Wichtige Hinweise aus der Hauptsache-Entscheidung bleiben allerdings noch unberücksichtigt“, kritisiert Falbisoner. So hat das Bundesverfassungsgericht die Frage aufgeworfen, ob es bei der im Art. 8 Grundgesetz gewährleisteten Anmelde- und Erlaubnisfreiheit gerechtfertigt sei, dies für alle Arten von Versammlungen unabhängig von ihrem Gefahrenpotential oder ihrer Größe gleich zu beurteilen. Dies aufgreifend fordert ver.di, Streikposten aus der Anmeldepflicht auszunehmen. Der Gesetzentwurf von CSU/FDP belässt es aber - von der Fallgestaltung der Spontanversammlung abgesehen - bei der ausnahmslosen Anzeigepflicht.

Soweit Verschlechterungen wieder zurückgenommen worden sind, habe sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erledigt, erklärt Hedwig Krimmer von ver.di Bayern. „Aber um auch spätere Vorstöße nach dem
Vorbild Bayerns wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen (jeweils mit CDU/FDP-Koalition) zu verhindern, halten wir daran fest, die Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22.07.2008 feststellen zu lassen“, erklärt Hedwig Krimmer für die von ver.di Bayern eingerichtete Koordinationsstelle Versammlungsfreiheit.
„Sinnvoll wäre ohnehin eine einheitliches bundesweites Versammlungsgesetz statt des Flickenteppichs unterschiedlicher Lösungen in den Bundesländern“, kritisierte Falbisoner.



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Ulm gegen rechts: Positive Bilanz und kritisches Nachdenken

Ein erstes Resümee zu den Protesten gegen den faschistischen Aufmarsch am 1. Mai zieht das Bündnis Ulm gegen rechts in einer Pressemitteilung vom 7.5.2009:

Unser Ziel viele Bürgerinnen zu erreichen, die am 1. Mai ein deutliches Zeichen setzen für Demokratie und Toleranz und gegen faschistische Aufmärsche friedlich auf die Straße gehen, sei erreicht worden, so das erste Fazit. „Wir müssen jedoch auch zur Kenntnis nehmen, dass an mehreren Stellen in der Stadt Ulm eine Eskalation von Gewalt stattfand“, so Maria Winkler in ihrer Funktion als Sprecherin des Koordinierungskreis, dies bedarf „einer ehrlichen Analyse ohne vorschnelle Schuldzuweisungen“.

Am Dienstag traf sich der Koordinierungskreis des Bündnisses Ulm gegen rechts, um mit den Nacharbeiten zu beginnen. Dass 20.000 Bürger der Doppelstadt das richtige Signal und ein politische Bekenntnis gegen den Naziaufmarsch gefunden haben, ist die Positiv-Seite der Bilanz. Nur die breite Aufstellung des Bündnisses quer durch alle gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen, Parteien und Kirchen –“ so die gemeinsame Einschätzung –“ hat diesen Erfolg möglich gemacht und dafür „bedanken wir uns bei allen, die ihren Beitrag geleistet haben“. In den letzten Wochen und Monaten wurde dadurch in Ulm eine Plattform geschaffen „die für eine Stadt einmalig sein dürfte und auch nachhaltig sein wird“.

Die Betroffenheit über gewaltsame Auseinandersetzung an mehreren Stellen in der Stadt stand jedoch im Vordergrund der ersten Aufbereitung des 1. Mai. „Die Aufarbeitung von Fehlern, die wir als Verantwortliche für das Bündnis zu tragen haben“ ist genauso Teil der Nachbereitung wie mögliche Konsequenzen um „künftig solche Ausschreitungen bei ähnlichen Anlässen zu vermeiden“. Das Bündnis UGR entschuldigt sich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Menschen „die am 1. Mai in Ulm Gewalt erleben mussten oder als unmittelbar von Gewalt Betroffene sogar verletzt wurden.“ Das Bündnis hat sich immer klar von Gewalt distanziert –“ das wird auch in Zukunft so bleiben“. Dass nach erster Einschätzung Platzverweise an friedliche Bürger verteilt wurden, „die zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort waren ist genauso wenig nachvollziehbar wie das stundenlange Einkesseln von vorwiegend jungen Menschen, Migranten und GewerkschafterInnen“. Das Bündnis steht für eine offene und ehrliche Aufarbeitung, „politisches Schubladendenken“ lehnen wir genauso ab wie vorschnelle Schuldzuweisungen. „Gruppierungen mit dem politischen Farbtopf zu lackieren“ sind dabei wenig hilfreich und gehören nicht zum Sprachgebrauch der Bündnispartner.

Bis zum nächsten Bündnistreffen, das am 14. Mai 2009 um 18 Uhr im Haus der Gewerkschaften stattfindet, hat sich der Koordinierungskreis noch viel vorgenommen. Gespräche mit der Stadt und der Polizei sind wichtiger Bestandteil der Aufarbeitung aber auch der offene Umgang untereinander und der Austausch von Informationen „um einen umfassenden Überblick aller Geschehnisse zu erhalten“.
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