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Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde

Am 19. April 2010 beginnt um 8.30 Uhr die Berufungsverhandlung gegen sieben Antifaschisten vor dem Landgericht Stuttgart. Ihnen wird vorgeworfen, in Sindelfingen im Februar 2007 (!) Nazis verprügelt zu haben. Dies im Anschluss an eine als „Faschingsveranstaltung“ getarnte Versammlung der NPD mit dem singenden Volksverhetzer Frank Rennicke.

Um den Prozess unter das Vorzeichen von „Bandenkriminalität“ zu stellen und damit den Angeklagten jeglichen politischen Anspruch und antifaschistische Motive abzusprechen, wurden nach unseren Informationen zwischenzeitlich Zwei der Angeklagten mit Migrationshintergrund in Stammheim festgesetzt. Damit soll dem frommen Bürger der Schrecken eingejagt werden, welche Großverbrecher hier nun ihrer Strafe zugeführt werden.

Offensichtlich will die Justiz –“ vorneweg die durch die Verfolgung von zerschlagenen Hakenkreuzen bundesweit berüchtigte Stuttgarter Staatsanwaltschaft –“ ein Exempel statuieren. Die Justiz soll schließlich wieder einmal Beflissenheit zeigen und die Direktive des Innenministers Rech (CDU) umsetzen: Nazis verharmlosen und fördern –“ und gegen Links draufhauen! Insbesondere draufhauen, wenn Deutsche und Ausländer gemeinsam dem Faschismus entgegentreten.

Einiges zur Vorgeschichte

Sieben Angeklagte werden vom Amtsgericht Böblingen am 22. September 2008 der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten.

Für die Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. D. z.B. hat bereits Vorstrafen und Bewährungsauflagen, die er sich ebenfalls als Antifaschist „eingefangen“ hat, u.a. drei Verurteilungen (!) wegen des Tragens zerschlagener Hakenkreuze. Fünf der Angeklagten haben sogenannten Migrationshintergrund; einem von ihnen droht bei Rechtskraft des Urteils die Abschiebung. Auch sie haben als von den Nazis besonders beleidigte „Ausländer“ Vorstrafen wegen ihres antifaschistischen Widerstands „auf dem Kerbholz“. Vor Gericht standen hier also politisch engagierte Antifaschisten, aber Richter Kirbach wollte „die Politik aus dem Prozess heraus halten“.

Der skandalöse Urteilsspruch löste tumultartige Szenen im Zuhörerraum aus und konnte nur unter Androhung von Geld- und/oder Haftstrafen, Saalverweisen und massiver Polizeipräsenz verlesen werden.

Und auch, wenn man es nicht fassen kann, das Folgende ist wortwörtlich:

„Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren, um den Rechten eine Lektion zu erteilen“. So begründete Richter Kirbach das Urteil –“ und entsprechend war auch der Verlauf der zwei Verhandlungstage.

Sieben Angeklagte, sieben Rechtsanwälte, eine Fülle von Unklarheiten bei den Zeugenaussagen und Defiziten bei der Beweisführung, für den Richter kein Problem. Man fühlte sich erinnert an „Nathan der Weise“: „Der Jude wird verbrannt“! Er lehnte alle Anträge der Rechtsanwälte ab und zog den Prozess im „Schweinsgalopp“ durch, am zweiten Tag musste die Verurteilung stehen, komme was da wolle. Richter Kirbach folgte mit geringfügiger Abweichung bei den Bewährungsstrafen der Vorgabe der Staatsanwältin, die den Angeklagten vorwarf, die Tat „gemeinschaftlich geplant“ „bewaffnet..., ... hinterhältig und kriminell“ durchgeführt zu haben.

Ausgangslage für die Gerichtsverhandlung war die NPD-Veranstaltung im Februar 2007, bei der Rennicke, einer der aggressivsten Naziakteure in Sachen Ideologieeinpeitscher auftrat. Rennicke ist den Verantwortlichen im Landkreis Sindelfingen/Böblingen sehr wohl bekannt, hatte er doch –“ bevor er 2004 ins mittelfränkischen Altengreuth bei Schillingsfürst verzog –“ in Ehningen bei Böblingen seinen Wohnort. Er stand vor Gericht wegen Volksverhetzung u.a. in Böblingen. Er gehörte der verbotenen Wiking-Jugend an und ist NPD-Mitglied.

Trotz NPD-Ankündigung einer Veranstaltung mit dem selbsternannten „nationalen Barden“ behauptete die Stadt Sindelfingen als Verpächter der Stadion-Gaststätte, sie habe von nichts gewusst, außerdem sei die Veranstaltung als Faschingsparty angemeldet worden. Nicht erst im Gericht wurde deutlich, dass die Verantwortlichen sehr genau um die NPD-Zusammenrottung aus allen Landesteilen wussten, denn es kam heraus, dass nicht nur Polizeistreifen Wache fuhren, sondern auch direkt vor dem „Floschenstadion“ Polizei in Zivil postiert war. (Trotzdem sprach der Richter des Öfteren von „Faschingsfeier“ und befragte die Nazizeugen nach ihrer Maskierung.)

An jenem 16. Februar 2007 gab es keinen Zweifel, dass die Behörden bestens informiert waren. Statt das NPD-Treiben zu verbieten, erging an die Öffentlichkeit Nachrichtensperre. Nachfragen von Journalisten wurden zwei Tage lang abgewiesen. Die Polizei, angewiesen von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, vom Verfassungsschutz und den örtlichen Sindelfinger Behörden, verstärkt durch auswärtige Einsatzkräfte, sollten für einen ungestörten Verlauf des braunen „Faschingstreibens“ sorgen. An der S-Bahnhaltestelle Goldberg wurden die ankommenden Antifaschisten von einem massiven Polizeiaufgebot erwartet. Schnell wurde nun klar, dass die Nazis vor Ort sein mussten. Doch statt ihren Protest zum Ausdruck bringen zu können, wurden die Antifaschisten eingekesselt, zur S-Bahn und Rückfahrt durch Polizeieskorte gezwungen.

Jetzt vor Gericht werden diese Gewaltmaßnahmen, die mit Rechtstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun hatten, damit gerechtfertigt, dass es darum ginge, Links und Rechts auseinander zu halten.

Die Festnahme der sieben Männer und ihre jetzige Verurteilung sollen davon ablenken, wie damals am 16. Februar 2007 die Verantwortlichen die Nazi-Veranstaltung beschirmten. Verdeckt werden soll auch die Unverhältnismäßigkeit der Mittel, die die Polizei anwandte, um die angeblichen Täter zu schnappen. Da gab es abenteuerliche Verfolgungsjagden, ohne erkennbar zu sein, dass die Verfolger Polizisten waren, erkennungsdienstliche Behandlung, erzwungene DNA-Proben, Führerscheinentzug und Beschlagnahme der Autos.

Aber es sollte ja „auf Teufel komm–™ raus" verurteilt werden:

Unwichtig
  • warum man sich in Sindelfingen aufhielt,
  • dass man von der Polizei gezwungen wurde mit der S-Bahn nach Stuttgart ohne das abgestellte Auto zu fahren
  • dass keiner der Angeklagten von den Zeugen als Täter überführt wurde
  • dass keiner auf den Polizeifotos, in derselben Nacht geschossen, schwarz, vermummt, mit Kapuzen bekleidet war
  • dass keine der „Waffen“ mit Blut befleckt war und keine „Waffe“ einem der Angeklagten zugeordnet werden konnte.
Unwichtig
  • dass die Anzahl der „Täter“ laut Zeugenaussagen viel höher sein musste,
  • dass schließlich dunkle Nacht und schlechte Beleuchtung herrschte.
Gerichte, Behörden und Staatsorgane rechtfertigen ihr Vorgehen damit, dass sie eine Eskalation zwischen Links und Rechts, wie damals in der Weimarer Republik, verhindern wollen. Bei diesem Geschichtsbild aus der untersten Schublade wird geflissentlich übersehen, dass damals bereits die so genannten „Eliten“ aus Wirtschaft, Staatsapparat und nicht zuletzt der Justiz ganz überwiegend rechts standen, die Nazis förderten und schließlich an die Macht brachten. Den Widerstand gegen diese verhängnisvolle Entwicklung zu verhindern –“ darin sahen diese Kräfte ihre vornehmste Pflicht. Die Gleichsetzung von Links und Rechts hat letztlich den „vornehmen“ Zweck, das Bürgertum für seine verantwortungslose Unterstützung des Faschismus bzw. seine Indifferenz gegen Rechts aus der Verantwortung zu nehmen.

Und der damalige Richter muss sich die Frage gefallen lassen: „Wollten Sie wirklich mit Ihrem Urteil dazu beitragen, dass inzwischen der NPD-Anführer Nowak im Böblinger Kreistag sitzt? Haben Sie denn gar nichts gelernt? Wissen Sie noch immer nicht, dass Faschismus keine Meinungsäußerung ist, sondern ein Verbrechen?“

Links gegen rechts aufzuwiegen, würde eine Verharmlosung des Faschismus bedeuten und dem Staat und seiner Polizei noch mehr Befugnisse einräumen, um mit den ach so ungeliebten, weil unbequemen Nazigegnern kurzen Prozess zu machen. Junge Antifaschistinnen und Antifaschisten sind es heute, die unermüdlich und vorne dran den Faschisten, diesen Totengräbern der Demokratie und Feinden sozialen Fortschritts, die Stirn bieten.

Die Solidarität mit den Angeklagten, die jetzt vor der nächsten Instanz stehen, wird Teil des Kampfs sein, an dem sich auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –“ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) beteiligt:

Nazis keine Basis bieten

Gegen Rechts –“ für Links!

NPD-Verbot jetzt!


Brigitte Renkl für den Kreisvorstand der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen-Leonberg
Kreisvereinigung der VVN-BdA Stuttgart
Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA Baden - Württemberg


Vor Prozessbeginn am 19.04. wird –“ wie bereits angekündigt –“ um 8:30 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20 eine Kundgebung abgehalten, auf der u.a. Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA, sprechen wird.

Siehe auch die Beiträge zum Thema:

• Freitag, 9. Februar 2007:
Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
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