Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart fand am 20.04., am 2. Verhandlungstag, ein unerwartet rasches Ende. Die sieben erfahrenen Rechtsanwälte hatten offenbar erkannt, dass das Stuttgarter Gericht auf Biegen und Brechen verurteilen wollte. Dafür bot das Gericht an, dass keiner der Angeklagten wegen der Vorfälle in Sindelfingen in den Knast einrücken müsse und dass es im Strafmaß gegenüber dem Urteil des Amtsgerichts Böblingen Reduzierungen gäbe. Dieses Angebot hatten die Angeklagten und ihre Rechtsanwälte abzuwägen gegenüber:
- der Drohung eines sich noch weitere Jahre hinziehenden Prozesses mit allen Ungewissheiten, die auch die nächste Instanz mit sich bringt.
- Zwischen dem Anlass des Verfahrens und dem heutigen Tag sind mehr als drei Jahre vergangen. In dieser Zeit haben die jungen Leute immer unter dem Damokles-Schwert der Vorstrafe gelebt. Sie hatten erhebliche Einschränkungen. Einer von ihnen hatte zwei Jahre Führerscheinentzug.
- Zudem unter ständiger Beobachtung der Polizei und z.T. mit neuen Verfahren überzogen, verbunden bei zwei der Angeklagten mit U-Haft in Stammheim.
- Ganz abgesehen von mentalen Belastungen: Der Druck, bei politischer Betätigung sich aus Allem heraushalten zu sollen, um nur ja keinen Vorwand zu liefern, erneut festgenommen zu werden.
- Auch das Schielen darauf, dass man sich mit Vorstrafe und Knast seine berufliche Perspektive ruiniert.
Diese Agenda der modernen Folterinstrumente vor Augen haben sich die Angeklagten entschieden, das Urteil zu akzeptieren.
Dazu ist festzuhalten: Strafen verhängen, ohne Schuld nachgewiesen zu haben -“ dahin hat es die Stuttgarter Justiz gebracht. Und die Botschaft ganz im Sinne von Innenminister Rech: Gegen Nazis zu kämpfen, soll in diesem Land noch teurer, noch mehr erschwert werden. Wer solchermaßen die Verurteilung von Antifaschisten fordert (vgl. Stuttgarter Zeitung vom 27.3.2010: „Rech beklagt Gewalt von links“), macht sich mitverantwortlich dafür, dass die Nazis hochkommen und damit der ganze braune Dreck von Rassismus, Antisemitismus, von Fremdenfeindlichkeit und Chauvinismus sich weiter ausbreitet.
Natürlich hätten sich alle beteiligten Antifaschisten einen rauschenden Sieg in Form eines Freispruchs gewünscht oder zumindest wegen der Unschuldsvermutung eine Einstellung des Verfahrens, wie es etwa die „Blockierer“ von Gräfenberg/Bayern erreichen konnten. Vielleicht ging auch die Hoffnung dahin, dass die Sieben mit flammenden politischen Erklärungen dem Justizapparat getrotzt und ihm die Binde von den Augen gerissen hätten. Das ist aber eine Rechnung, die die Verwirklichung der eigenen Wünsche an den Mut und an die Kraft von Anderen knüpft. Wir wissen mit Brecht:“Die Schwachen kämpfen nicht. Die Stärkeren kämpfen vielleicht eine Stunde lang....“. Wir haben den Angeklagten zu danken, dass sie ein paar Jahre gegen den Faschismus gestanden haben Und sie haben ein Leben noch vor sich.
Wir bitten um Spenden, damit die Betroffenen sehen, dass sie, die im Kampf nicht allein gestanden haben, nun auch bei den Folgen des gemeinsamen Kampfs nicht im Stich gelassen werden.
Brigitte Renkl, 21.4.2010
Kreisvereinigung der VVN-BdA Böblingen-Leonberg-Sindelfingen
Siehe auch: Blog der Soligruppe
Bisherige Beiträge zu den Prozessen auf dieser Seite:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
• Freitag, 9. April 2010: Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde
• Sonntag, 11.April2010: Prozess gegen sieben Antifaschisten am Landgericht, Stuttgart Erklärung der Roten Hilfe
• Montag, 12. April 2010: Ein Besuch in Stammheim
• Sonntag, 18. April 2010: Pagepeel zur Solidarität mit den 7 in Stuttgart angeklagten Antifaschisten
• Montag, 19. April 2010: Erfolgreiche Kundgebung und Prozessbeobachtung zum Auftakt des Antifaprozesses in Stuttgart
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Erfolgreiche Kundgebung und Prozessbeobachtung zum Auftakt des Antifaprozesses in Stuttgart
Heute hat der Prozess gegen die sieben angeklagten Antifas vor dem Stuttgarter Landgericht begonnen. Für die Berufungsverhandlung sind weitere fünf Prozesstage angelegt, die einen Zeitraum von drei Wochen umfassen. Ein Bündnis aus verschiedenen linken Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen mobilisierte zum heutigen Prozessauftakt zu einer Kundgebung und der anschließenden kollektiven Prozessbeobachtung, bei der über 90 solidarische AntifaschistInnen zugegen waren.
Ab 8:30 Uhr sammelten sich nach und nach die UnterstützerInnen der Angeklagten vor dem Stuttgarter Landgericht und machten mit Fahnen und Transparenten auf ihr Anliegen aufmerksam. Skeptisch beobachtet und gefilmt wurden sie dabei von einem großen Aufgebot der Stuttgarter Bereitschaftspolizei, die im gesamten Umkreis des Landerichtes stationiert war.
Nachdem Redebeiträge der VVN/BdA Leonberg und des Solikreis-Stuttgart die skandalösen Umstände des Prozessablaufes vor dem Böblinger Amtsgericht im Jahre 2008, die Dringlichkeit und Legitimität eines starken antifaschistischen Widerstandes, sowie die generelle Notwendigkeit einer offensiven Antirepressionsarbeit herausstellten, bewegten sich die Gruppe mit inzwischen über 90 TeilnehmerInnen in das Gerichtsgebäude.
Im Eingangsbereich des Gebäudes erwarteten sie zunächst einige völlig überforderte Justizbeamte, deren Aufgabe das Einscannen der Personalausweise sämtlicher anwesender PorzessbeobachterInnen war. Der anfängliche Versuch dabei, Menschen mit lediglich türkischen Ausweispapieren den Zutritt zu den Gerichtssäälen zu verwehren, weil diese keine gültigen EU-Papiere mit sich führten, wurde in Anbetracht der großen Anzahl an ProzessbeobachterInnen nach kurzer Zeit wieder verworfen.
Nach dieser ersten Prozedur warteten die Sicherheitsbeamte schließlich unterstützt von einigen Bereitschaftspolizisten mit eingehenden Körperkontrollen und einem extra hierfür aufgebauten Metallscanner auf. Neben jeglichen Metallgegenstände mussten etliche Anwesende, die nicht der Presse angehören, hier ebenso sämtliche Schreibutensilien abgeben.
Im Gerichtssaal fanden sich schließlich neben den inzwischen knapp 100 ProzessbeobachterInnen fünf nervöse BereitschaftspolizistInnen ein, die mit Kamera und Schlagstöcken im Anschlag das Geschehen verfolgten. Als nach wenigen Warteminuten ein seit Anfang Dezember 2009 in Untersuchungshaft sitzender und mitangeklagter Antifaschist den Saal betrat, erhoben sich sämtliche anwesende ProzessbesucherInnen unter lautem Beifall und empfingen ihn mit der Parole "Freiheit für alle politischen Gefangenen!".
40 Minuten nach dem angesetzten Beginn betrat das Gericht den Saal, wobei sich nur ein Bruchteil der Anwesenden die Mühe zum Aufstehen machte.
Den Anfang machte nun der vorsitzende Richter Polachowski mit der Verlesung des Urteils, welches das Böblinger Amtsgericht im September 2008 fällte. Gegen dieses haben damals alle Angeklagten, ebenso wie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Nachdem die Feststellungen zur Sache in detailreicher Ausführung aus diesem fragwürdigen Urteilsspruch entnommen wurden, wurde den Angeklagten die Möglichkeit gegeben, Angaben zu Person und Sache machen. Während Angaben zur Sache von allen Angeklagten, wie bereits im ersten Prozess auf Amtsebene, verweigert wurden, entschieden sich nun sechs der sieben dafür, Angaben zur Person, also ihrer Geschichte und aktuellen Situation zu machen.
Nach der kurzen Aufnahme der jeweiligen Lebenssituation und wenigen Zwischenfragen von Seiten der Staatsanwältin Weiss endete der erste Prozesstag bereits. Zum Schluss ging der Richter noch kurz auf die anwesenden ProzessbesucherInnen ein und kündigte an, dass die Körperkontrollen bei den folgenden Prozessterminen nicht mehr nötig sein sollten. Eine Ausnahme machte er allerdings: Am 27. April, dem vierten Prozesstag sind sämtliche "Geschädigte" - also die NPD-Faschisten - geladen. Der Richter stellte treffend fest, dass für diesen Tag von AntifaschistInnen erneut zu größerer Teilnahme an der Prozessbeobachtung aufgerufen wurde. Um für die Sicherheit der in den Worten des Richters bereits "vertrümmten" NPDler an jenem Prozesstag zu sorgen, soll es also am 27. April erneut eingehendere Kontrollen geben.
Wir freuen uns über die rege Teilnahme am Prozessauftakt und hoffen auf die Unterstützung der Angeklagten und der Soliarbeit durch kontinuierliche antifaschistische Präsenz an den kommenden Prozesstagen.
Nächste Prozesstermine: Di. 20.04., Mo. 26.04., Di. 27.04., Mo. 10.05., Di. 11.05.
Quelle: Prozessbesucher der Soligruppe
Bisherige Beiträge zu den Prozessen bei uns:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
• Freitag, 9. April 2010: Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde
• Sonntag, 11.April2010: Prozess gegen sieben Antifaschisten am Landgericht, Stuttgart Erklärung der Roten Hilfe
• Montag, 12. April 2010: Ein Besuch in Stammheim
• Sonntag, 18. April 2010: Pagepeel zur Solidarität mit den 7 in Stuttgart angeklagten Antifaschisten
Ab 8:30 Uhr sammelten sich nach und nach die UnterstützerInnen der Angeklagten vor dem Stuttgarter Landgericht und machten mit Fahnen und Transparenten auf ihr Anliegen aufmerksam. Skeptisch beobachtet und gefilmt wurden sie dabei von einem großen Aufgebot der Stuttgarter Bereitschaftspolizei, die im gesamten Umkreis des Landerichtes stationiert war.
Nachdem Redebeiträge der VVN/BdA Leonberg und des Solikreis-Stuttgart die skandalösen Umstände des Prozessablaufes vor dem Böblinger Amtsgericht im Jahre 2008, die Dringlichkeit und Legitimität eines starken antifaschistischen Widerstandes, sowie die generelle Notwendigkeit einer offensiven Antirepressionsarbeit herausstellten, bewegten sich die Gruppe mit inzwischen über 90 TeilnehmerInnen in das Gerichtsgebäude.
Im Eingangsbereich des Gebäudes erwarteten sie zunächst einige völlig überforderte Justizbeamte, deren Aufgabe das Einscannen der Personalausweise sämtlicher anwesender PorzessbeobachterInnen war. Der anfängliche Versuch dabei, Menschen mit lediglich türkischen Ausweispapieren den Zutritt zu den Gerichtssäälen zu verwehren, weil diese keine gültigen EU-Papiere mit sich führten, wurde in Anbetracht der großen Anzahl an ProzessbeobachterInnen nach kurzer Zeit wieder verworfen.
Nach dieser ersten Prozedur warteten die Sicherheitsbeamte schließlich unterstützt von einigen Bereitschaftspolizisten mit eingehenden Körperkontrollen und einem extra hierfür aufgebauten Metallscanner auf. Neben jeglichen Metallgegenstände mussten etliche Anwesende, die nicht der Presse angehören, hier ebenso sämtliche Schreibutensilien abgeben.
Im Gerichtssaal fanden sich schließlich neben den inzwischen knapp 100 ProzessbeobachterInnen fünf nervöse BereitschaftspolizistInnen ein, die mit Kamera und Schlagstöcken im Anschlag das Geschehen verfolgten. Als nach wenigen Warteminuten ein seit Anfang Dezember 2009 in Untersuchungshaft sitzender und mitangeklagter Antifaschist den Saal betrat, erhoben sich sämtliche anwesende ProzessbesucherInnen unter lautem Beifall und empfingen ihn mit der Parole "Freiheit für alle politischen Gefangenen!".
40 Minuten nach dem angesetzten Beginn betrat das Gericht den Saal, wobei sich nur ein Bruchteil der Anwesenden die Mühe zum Aufstehen machte.
Den Anfang machte nun der vorsitzende Richter Polachowski mit der Verlesung des Urteils, welches das Böblinger Amtsgericht im September 2008 fällte. Gegen dieses haben damals alle Angeklagten, ebenso wie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Nachdem die Feststellungen zur Sache in detailreicher Ausführung aus diesem fragwürdigen Urteilsspruch entnommen wurden, wurde den Angeklagten die Möglichkeit gegeben, Angaben zu Person und Sache machen. Während Angaben zur Sache von allen Angeklagten, wie bereits im ersten Prozess auf Amtsebene, verweigert wurden, entschieden sich nun sechs der sieben dafür, Angaben zur Person, also ihrer Geschichte und aktuellen Situation zu machen.
Nach der kurzen Aufnahme der jeweiligen Lebenssituation und wenigen Zwischenfragen von Seiten der Staatsanwältin Weiss endete der erste Prozesstag bereits. Zum Schluss ging der Richter noch kurz auf die anwesenden ProzessbesucherInnen ein und kündigte an, dass die Körperkontrollen bei den folgenden Prozessterminen nicht mehr nötig sein sollten. Eine Ausnahme machte er allerdings: Am 27. April, dem vierten Prozesstag sind sämtliche "Geschädigte" - also die NPD-Faschisten - geladen. Der Richter stellte treffend fest, dass für diesen Tag von AntifaschistInnen erneut zu größerer Teilnahme an der Prozessbeobachtung aufgerufen wurde. Um für die Sicherheit der in den Worten des Richters bereits "vertrümmten" NPDler an jenem Prozesstag zu sorgen, soll es also am 27. April erneut eingehendere Kontrollen geben.
Wir freuen uns über die rege Teilnahme am Prozessauftakt und hoffen auf die Unterstützung der Angeklagten und der Soliarbeit durch kontinuierliche antifaschistische Präsenz an den kommenden Prozesstagen.
Nächste Prozesstermine: Di. 20.04., Mo. 26.04., Di. 27.04., Mo. 10.05., Di. 11.05.
Quelle: Prozessbesucher der Soligruppe
Bisherige Beiträge zu den Prozessen bei uns:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
• Freitag, 9. April 2010: Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde
• Sonntag, 11.April2010: Prozess gegen sieben Antifaschisten am Landgericht, Stuttgart Erklärung der Roten Hilfe
• Montag, 12. April 2010: Ein Besuch in Stammheim
• Sonntag, 18. April 2010: Pagepeel zur Solidarität mit den 7 in Stuttgart angeklagten Antifaschisten
Stuttgart: Pagepeel zur Solidarität mit den 7 in Stuttgart angeklagten Antifaschisten
Seit kurzem ist ein Eselsohr / Pagepeel erschienen, mit dem Webmaster und Blogger auf die morgen in Stuttgart beginnenden Prozesse gegen 7 Antifaschisten aufmerksam machen können. Siehe rechts oben auf dieser Seite.
Wie binde ich das Pagepeel in meine Seite ein?
Alternativ ist auch eine Einbindung des Seitenbanners und die Verlinkung auf den Soliblog möglich:

Dazu bitte folgenden HTML Code speichern:
<a href="http://antifaprozess.blogspot.com/"><img src width=100% src="http://2.bp.blogspot.com/_gee8Ir2zugw/S5_qBQBnajI/AAAAAAAAACw/fXpNQV33ecE/S1600-R/7ab.jpg"></a>
Bisherige Beiträge zu den Prozessen bei uns:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
• Freitag, 9. April 2010: Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde
• Sonntag, 11.April2010: Prozess gegen sieben Antifaschisten am Landgericht, Stuttgart Erklärung der Roten Hilfe
• Montag, 12. April 2010: Ein Besuch in Stammheim
Wie binde ich das Pagepeel in meine Seite ein?
Relevant sind drei Bilder, ein CSS- und ein HTML-Code. Ich liste hier alles einmal auf:
Bilder (skaliert):

In eurem Webspace sollte sich auch diese
Info-Grafik befinden.
Bitte speichert die Bilder auf euren eigenen Webspace.
Dann braucht ihr noch den CSS-Code, den ihr einbinden könnt. Ihr könnt es als externe CSS, oder direkt in den head-Bereich der HTML-Datei einbinden. Mein Code ist für den head-Bereich gedacht, kann aber natürlich durch kleine Modifikation auch extern eingebunden werden.
CSS Code
Jetzt noch den HTML-Code in den body-Bereich. Genauer Ort ist egal.
HTML Code
Alternativ ist auch eine Einbindung des Seitenbanners und die Verlinkung auf den Soliblog möglich:

Dazu bitte folgenden HTML Code speichern:
<a href="http://antifaprozess.blogspot.com/"><img src width=100% src="http://2.bp.blogspot.com/_gee8Ir2zugw/S5_qBQBnajI/AAAAAAAAACw/fXpNQV33ecE/S1600-R/7ab.jpg"></a>
Bisherige Beiträge zu den Prozessen bei uns:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
• Freitag, 9. April 2010: Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde
• Sonntag, 11.April2010: Prozess gegen sieben Antifaschisten am Landgericht, Stuttgart Erklärung der Roten Hilfe
• Montag, 12. April 2010: Ein Besuch in Stammheim
Ein Besuch in Stammheim
Vergangenen Freitag wurde hier der Beitrag "Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde" veröffentlicht. Heute folgt ein Bericht von einem Besuch bei einem der Angeklagten.
Seit Dezember 2009 bereits sitzt ein kurdischer Kollege, der im 1. Prozess in Böblingen einer der sieben Angeklagten war, in Stammheim ein.
Ich frage mich, kann/darf man überhaupt so lange in Untersuchungshaft einsitzen? Aber gleich beruhige ich mich, denn ich denke, ach Untersuchungshaft, das ist doch nicht tragisch!
Und es muss doch klar sein, dass der Kollege, weil er natürlich unschuldig ist und einen Rechtsanwalt hat, auch sehr bald frei kommen wird.
Aber wieder täusche ich mich: Der folgende Haftprüfungstermin folgt und der Richter verfügt die Fortsetzung der Untersuchungshaft -“ ohne die juristischen Argumente des Anwalts zu erörtern, man hat ja schließlich die Macht dazu.
Das macht mich nun doch ärgerlich! Gleich am nächsten Tag möchte ich den Kollegen besuchen. Aber weit gefehlt. Da kann man nicht einfach hin spazieren wie zu einem Krankenbesuch, da geht es auch nicht um die Einhaltung der Besuchszeiten, da geht es darum, von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Sonderbesuchserlaubnis zu bekommen. Und dann auch gleich noch zu organisieren, dass ein Kriminalbeamter mitkommt, der den Besuch überwacht, sozusagen für das eigene Abgehört werden und das des Gefangenen zu sorgen.
Während ich auf die schriftliche Bestätigung der Staatsanwaltschaft warte, dass ich den Untersuchungshäftling besuchen darf, wird der Zugang zum Internet von zu Hause aus zur reinsten Geduldsprobe...
Wie wird das von anderen Betroffenen gehandhabt? Zumal, wenn man kein direkter Angehöriger ist. Wer leistet schon gerne dieser Überwachung Vorschub und meldet mit Adresse und allen Details einen Besuch in Stammheim an? Ist jeder Gefangenenbesucher per se ein potentieller Täter oder Komplize? Oder geht es darum, von vorneherein zu verhindern, dass Gefangene im Gefängnis Stammheim besucht werden?
Dieser Eindruck wird durchaus bestätigt, wenn man die weitern Maßnahmen kennt, die so ein Besuch mit sich bringt:
Es sind 20,- € vorbereitet mit zu bringen, um dem Gefangenen ein Mitbringsel zukommen lassen zu können. Das Mitbringsel besteht aus 10,- € Wertgutschein, der an einem Automaten im Gebäude der JVA einzulösen ist. In diesem Automaten gibt es das Meiste in Form von Süßigkeiten, die man nicht mal in größter Not auf dem freien Markt kaufen würde, dazu Getränke, die einzig aus Zuckerwasser bestehen und dann noch Nüsse, die aber bis auf ein Paket ausverkauft waren. Die anderen 10,-€ gelten als Pfand für den Wertgutschein, der einem ja in den verwirrenden Gängen von Stammheim leicht abhanden kommen kann.
Um bis ins Innerste des Gefängnisses zu gelangen, ist vorher noch eine ganze Latte an Prozeduren nötig, vom Kennlernen des Polizeiüberwachers bis zur eingehenden Ausweiskontrolle, der Abgabe von Ohrringen, Uhr und sonstigem Schmuck bis zur Leibesvisitation und dem Schließfach mit besonderer Nummer, das alle nicht benötigten Gegenstände aufzunehmen hat. Den Raum zur Leibesvisitation betrete ich ohne lange zu überlegen, schließlich steht die Anzeige auf grün. Die Tür schließt sich und ich kann aus dem engen Raum nicht mehr heraus. Kein wirklich erfreuliches Gefühl. Die Wärterin kommt endlich herein und schnauzt mich an, wie ich ohne spezielle Aufforderung eintreten konnte.
Nach all den Prozeduren marschiere ich in Begleitung einen ewig langen Gang entlang, an der Seite eine Fensterfront mit Blick auf die Gefängnismauern, die Kameras, die zusätzlichen Stacheldrähte in verschiedenen Varianten und Abständen. Und die Schritte zweier Menschen brechen sich an diesen Betonwänden fünffach in unendlichem Hall. Ich versuche auf Zehenspitzen zu laufen.
Für wen ist dieses Stammheim gebaut? Für Monster, für Außerirdische? Für Menschen jedenfalls nicht.
Endlich werde ich zu einem Raum geführt, in dem der Untersuchungshäftling mich erwartet. Wir begrüßen uns. Viel zu distanziert -“ bin ich schon „eingestimmt“? Wir sitzen uns gegenüber, an der Kopfseite des Tisches die Überwachung.
Ich erfahre nun vom Untersuchungshäftling, dass nur zwei Besuche im Monat erlaubt sind, dass Bücher und dergleichen nur über anerkannte Vertriebsfirmen bestellt werden können, darunter Amazon, das noch immer Naziwerbeseiten im Angebot hat. Ich erfahre, dass er lieber nicht viel Sport treibt, weil nur zwei Mal die Woche geduscht werden kann. Ich erfahre, dass Besuch mit/bei anderen Häftlingen nicht möglich ist, weil ein Mitangeklagter im gleichen Gefängnis einsitzt. Also Einzelhaft und 10 Minuten Hofgang pro Tag.
Ich erfahre, was dem Untersuchungshäftling vorgeworfen wird und mir verschlägt es den Atem: es soll um organisierte Kriminalität gehen. So ähnlich, fällt mir ein, wurde die Handhabe konstruiert, um den politischen Kampf der Kurden mundtot zu machen, um die PKK zu verbieten, dem türkischen Staat bei seiner Kurdenverfolgung zur Seite zu springen.
Vor mir sitzt ein Antifaschist, mit kurdischen Eltern, ich kenne ihn von vielen Aktionen gegen die Faschisten. Ihn hat immer ausgezeichnet, dass er sich nicht hat unterkriegen lassen, dass er sich gegen Menschenschinder wie die Faschisten gestellt hat....
Eigentlich wollte ich helfen, ihn aufzumuntern. Es ist mir nicht besonders gut gelungen, glaube ich. Stattdessen: Er hat mir und uns allen Mut gemacht! Das gibt es auch.
Vor Prozessbeginn am 19.04. wird -“ wie bereits angekündigt -“ um 8:30 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20 eine Kundgebung abgehalten, auf der u.a. Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA, sprechen wird.
Siehe auch die Beiträge zum Thema:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
• Freitag, 9. April 2010: Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde
• Sonntag, 11.April2010: Prozess gegen sieben Antifaschisten am Landgericht, Stuttgart Erklärung der Roten Hilfe
Seit Dezember 2009 bereits sitzt ein kurdischer Kollege, der im 1. Prozess in Böblingen einer der sieben Angeklagten war, in Stammheim ein.
Ich frage mich, kann/darf man überhaupt so lange in Untersuchungshaft einsitzen? Aber gleich beruhige ich mich, denn ich denke, ach Untersuchungshaft, das ist doch nicht tragisch!
Und es muss doch klar sein, dass der Kollege, weil er natürlich unschuldig ist und einen Rechtsanwalt hat, auch sehr bald frei kommen wird.
Aber wieder täusche ich mich: Der folgende Haftprüfungstermin folgt und der Richter verfügt die Fortsetzung der Untersuchungshaft -“ ohne die juristischen Argumente des Anwalts zu erörtern, man hat ja schließlich die Macht dazu.
Das macht mich nun doch ärgerlich! Gleich am nächsten Tag möchte ich den Kollegen besuchen. Aber weit gefehlt. Da kann man nicht einfach hin spazieren wie zu einem Krankenbesuch, da geht es auch nicht um die Einhaltung der Besuchszeiten, da geht es darum, von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Sonderbesuchserlaubnis zu bekommen. Und dann auch gleich noch zu organisieren, dass ein Kriminalbeamter mitkommt, der den Besuch überwacht, sozusagen für das eigene Abgehört werden und das des Gefangenen zu sorgen.
Während ich auf die schriftliche Bestätigung der Staatsanwaltschaft warte, dass ich den Untersuchungshäftling besuchen darf, wird der Zugang zum Internet von zu Hause aus zur reinsten Geduldsprobe...
Wie wird das von anderen Betroffenen gehandhabt? Zumal, wenn man kein direkter Angehöriger ist. Wer leistet schon gerne dieser Überwachung Vorschub und meldet mit Adresse und allen Details einen Besuch in Stammheim an? Ist jeder Gefangenenbesucher per se ein potentieller Täter oder Komplize? Oder geht es darum, von vorneherein zu verhindern, dass Gefangene im Gefängnis Stammheim besucht werden?
Dieser Eindruck wird durchaus bestätigt, wenn man die weitern Maßnahmen kennt, die so ein Besuch mit sich bringt:
Es sind 20,- € vorbereitet mit zu bringen, um dem Gefangenen ein Mitbringsel zukommen lassen zu können. Das Mitbringsel besteht aus 10,- € Wertgutschein, der an einem Automaten im Gebäude der JVA einzulösen ist. In diesem Automaten gibt es das Meiste in Form von Süßigkeiten, die man nicht mal in größter Not auf dem freien Markt kaufen würde, dazu Getränke, die einzig aus Zuckerwasser bestehen und dann noch Nüsse, die aber bis auf ein Paket ausverkauft waren. Die anderen 10,-€ gelten als Pfand für den Wertgutschein, der einem ja in den verwirrenden Gängen von Stammheim leicht abhanden kommen kann.
Um bis ins Innerste des Gefängnisses zu gelangen, ist vorher noch eine ganze Latte an Prozeduren nötig, vom Kennlernen des Polizeiüberwachers bis zur eingehenden Ausweiskontrolle, der Abgabe von Ohrringen, Uhr und sonstigem Schmuck bis zur Leibesvisitation und dem Schließfach mit besonderer Nummer, das alle nicht benötigten Gegenstände aufzunehmen hat. Den Raum zur Leibesvisitation betrete ich ohne lange zu überlegen, schließlich steht die Anzeige auf grün. Die Tür schließt sich und ich kann aus dem engen Raum nicht mehr heraus. Kein wirklich erfreuliches Gefühl. Die Wärterin kommt endlich herein und schnauzt mich an, wie ich ohne spezielle Aufforderung eintreten konnte.
Nach all den Prozeduren marschiere ich in Begleitung einen ewig langen Gang entlang, an der Seite eine Fensterfront mit Blick auf die Gefängnismauern, die Kameras, die zusätzlichen Stacheldrähte in verschiedenen Varianten und Abständen. Und die Schritte zweier Menschen brechen sich an diesen Betonwänden fünffach in unendlichem Hall. Ich versuche auf Zehenspitzen zu laufen.
Für wen ist dieses Stammheim gebaut? Für Monster, für Außerirdische? Für Menschen jedenfalls nicht.
Endlich werde ich zu einem Raum geführt, in dem der Untersuchungshäftling mich erwartet. Wir begrüßen uns. Viel zu distanziert -“ bin ich schon „eingestimmt“? Wir sitzen uns gegenüber, an der Kopfseite des Tisches die Überwachung.
Ich erfahre nun vom Untersuchungshäftling, dass nur zwei Besuche im Monat erlaubt sind, dass Bücher und dergleichen nur über anerkannte Vertriebsfirmen bestellt werden können, darunter Amazon, das noch immer Naziwerbeseiten im Angebot hat. Ich erfahre, dass er lieber nicht viel Sport treibt, weil nur zwei Mal die Woche geduscht werden kann. Ich erfahre, dass Besuch mit/bei anderen Häftlingen nicht möglich ist, weil ein Mitangeklagter im gleichen Gefängnis einsitzt. Also Einzelhaft und 10 Minuten Hofgang pro Tag.
Ich erfahre, was dem Untersuchungshäftling vorgeworfen wird und mir verschlägt es den Atem: es soll um organisierte Kriminalität gehen. So ähnlich, fällt mir ein, wurde die Handhabe konstruiert, um den politischen Kampf der Kurden mundtot zu machen, um die PKK zu verbieten, dem türkischen Staat bei seiner Kurdenverfolgung zur Seite zu springen.
Vor mir sitzt ein Antifaschist, mit kurdischen Eltern, ich kenne ihn von vielen Aktionen gegen die Faschisten. Ihn hat immer ausgezeichnet, dass er sich nicht hat unterkriegen lassen, dass er sich gegen Menschenschinder wie die Faschisten gestellt hat....
Eigentlich wollte ich helfen, ihn aufzumuntern. Es ist mir nicht besonders gut gelungen, glaube ich. Stattdessen: Er hat mir und uns allen Mut gemacht! Das gibt es auch.
Vor Prozessbeginn am 19.04. wird -“ wie bereits angekündigt -“ um 8:30 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20 eine Kundgebung abgehalten, auf der u.a. Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA, sprechen wird.
Siehe auch die Beiträge zum Thema:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
• Freitag, 9. April 2010: Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde
• Sonntag, 11.April2010: Prozess gegen sieben Antifaschisten am Landgericht, Stuttgart Erklärung der Roten Hilfe
Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde
Am 19. April 2010 beginnt um 8.30 Uhr die Berufungsverhandlung gegen sieben Antifaschisten vor dem Landgericht Stuttgart. Ihnen wird vorgeworfen, in Sindelfingen im Februar 2007 (!) Nazis verprügelt zu haben. Dies im Anschluss an eine als „Faschingsveranstaltung“ getarnte Versammlung der NPD mit dem singenden Volksverhetzer Frank Rennicke.

Um den Prozess unter das Vorzeichen von „Bandenkriminalität“ zu stellen und damit den Angeklagten jeglichen politischen Anspruch und antifaschistische Motive abzusprechen, wurden nach unseren Informationen zwischenzeitlich Zwei der Angeklagten mit Migrationshintergrund in Stammheim festgesetzt. Damit soll dem frommen Bürger der Schrecken eingejagt werden, welche Großverbrecher hier nun ihrer Strafe zugeführt werden.

Offensichtlich will die Justiz -“ vorneweg die durch die Verfolgung von zerschlagenen Hakenkreuzen bundesweit berüchtigte Stuttgarter Staatsanwaltschaft -“ ein Exempel statuieren. Die Justiz soll schließlich wieder einmal Beflissenheit zeigen und die Direktive des Innenministers Rech (CDU) umsetzen: Nazis verharmlosen und fördern -“ und gegen Links draufhauen! Insbesondere draufhauen, wenn Deutsche und Ausländer gemeinsam dem Faschismus entgegentreten.

Einiges zur Vorgeschichte

Sieben Angeklagte werden vom Amtsgericht Böblingen am 22. September 2008 der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten.

Für die Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. D. z.B. hat bereits Vorstrafen und Bewährungsauflagen, die er sich ebenfalls als Antifaschist „eingefangen“ hat, u.a. drei Verurteilungen (!) wegen des Tragens zerschlagener Hakenkreuze. Fünf der Angeklagten haben sogenannten Migrationshintergrund; einem von ihnen droht bei Rechtskraft des Urteils die Abschiebung. Auch sie haben als von den Nazis besonders beleidigte „Ausländer“ Vorstrafen wegen ihres antifaschistischen Widerstands „auf dem Kerbholz“. Vor Gericht standen hier also politisch engagierte Antifaschisten, aber Richter Kirbach wollte „die Politik aus dem Prozess heraus halten“.

Der skandalöse Urteilsspruch löste tumultartige Szenen im Zuhörerraum aus und konnte nur unter Androhung von Geld- und/oder Haftstrafen, Saalverweisen und massiver Polizeipräsenz verlesen werden.

Und auch, wenn man es nicht fassen kann, das Folgende ist wortwörtlich:

„Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren, um den Rechten eine Lektion zu erteilen“. So begründete Richter Kirbach das Urteil -“ und entsprechend war auch der Verlauf der zwei Verhandlungstage.

Sieben Angeklagte, sieben Rechtsanwälte, eine Fülle von Unklarheiten bei den Zeugenaussagen und Defiziten bei der Beweisführung, für den Richter kein Problem. Man fühlte sich erinnert an „Nathan der Weise“: „Der Jude wird verbrannt“! Er lehnte alle Anträge der Rechtsanwälte ab und zog den Prozess im „Schweinsgalopp“ durch, am zweiten Tag musste die Verurteilung stehen, komme was da wolle. Richter Kirbach folgte mit geringfügiger Abweichung bei den Bewährungsstrafen der Vorgabe der Staatsanwältin, die den Angeklagten vorwarf, die Tat „gemeinschaftlich geplant“ „bewaffnet..., ... hinterhältig und kriminell“ durchgeführt zu haben.

Ausgangslage für die Gerichtsverhandlung war die NPD-Veranstaltung im Februar 2007, bei der Rennicke, einer der aggressivsten Naziakteure in Sachen Ideologieeinpeitscher auftrat. Rennicke ist den Verantwortlichen im Landkreis Sindelfingen/Böblingen sehr wohl bekannt, hatte er doch -“ bevor er 2004 ins mittelfränkischen Altengreuth bei Schillingsfürst verzog -“ in Ehningen bei Böblingen seinen Wohnort. Er stand vor Gericht wegen Volksverhetzung u.a. in Böblingen. Er gehörte der verbotenen Wiking-Jugend an und ist NPD-Mitglied.

Trotz NPD-Ankündigung einer Veranstaltung mit dem selbsternannten „nationalen Barden“ behauptete die Stadt Sindelfingen als Verpächter der Stadion-Gaststätte, sie habe von nichts gewusst, außerdem sei die Veranstaltung als Faschingsparty angemeldet worden. Nicht erst im Gericht wurde deutlich, dass die Verantwortlichen sehr genau um die NPD-Zusammenrottung aus allen Landesteilen wussten, denn es kam heraus, dass nicht nur Polizeistreifen Wache fuhren, sondern auch direkt vor dem „Floschenstadion“ Polizei in Zivil postiert war. (Trotzdem sprach der Richter des Öfteren von „Faschingsfeier“ und befragte die Nazizeugen nach ihrer Maskierung.)

An jenem 16. Februar 2007 gab es keinen Zweifel, dass die Behörden bestens informiert waren. Statt das NPD-Treiben zu verbieten, erging an die Öffentlichkeit Nachrichtensperre. Nachfragen von Journalisten wurden zwei Tage lang abgewiesen. Die Polizei, angewiesen von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, vom Verfassungsschutz und den örtlichen Sindelfinger Behörden, verstärkt durch auswärtige Einsatzkräfte, sollten für einen ungestörten Verlauf des braunen „Faschingstreibens“ sorgen. An der S-Bahnhaltestelle Goldberg wurden die ankommenden Antifaschisten von einem massiven Polizeiaufgebot erwartet. Schnell wurde nun klar, dass die Nazis vor Ort sein mussten. Doch statt ihren Protest zum Ausdruck bringen zu können, wurden die Antifaschisten eingekesselt, zur S-Bahn und Rückfahrt durch Polizeieskorte gezwungen.

Jetzt vor Gericht werden diese Gewaltmaßnahmen, die mit Rechtstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun hatten, damit gerechtfertigt, dass es darum ginge, Links und Rechts auseinander zu halten.

Die Festnahme der sieben Männer und ihre jetzige Verurteilung sollen davon ablenken, wie damals am 16. Februar 2007 die Verantwortlichen die Nazi-Veranstaltung beschirmten. Verdeckt werden soll auch die Unverhältnismäßigkeit der Mittel, die die Polizei anwandte, um die angeblichen Täter zu schnappen. Da gab es abenteuerliche Verfolgungsjagden, ohne erkennbar zu sein, dass die Verfolger Polizisten waren, erkennungsdienstliche Behandlung, erzwungene DNA-Proben, Führerscheinentzug und Beschlagnahme der Autos.

Aber es sollte ja „auf Teufel komm-™ raus" verurteilt werden:

Unwichtig
Unwichtig
Gerichte, Behörden und Staatsorgane rechtfertigen ihr Vorgehen damit, dass sie eine Eskalation zwischen Links und Rechts, wie damals in der Weimarer Republik, verhindern wollen. Bei diesem Geschichtsbild aus der untersten Schublade wird geflissentlich übersehen, dass damals bereits die so genannten „Eliten“ aus Wirtschaft, Staatsapparat und nicht zuletzt der Justiz ganz überwiegend rechts standen, die Nazis förderten und schließlich an die Macht brachten. Den Widerstand gegen diese verhängnisvolle Entwicklung zu verhindern -“ darin sahen diese Kräfte ihre vornehmste Pflicht. Die Gleichsetzung von Links und Rechts hat letztlich den „vornehmen“ Zweck, das Bürgertum für seine verantwortungslose Unterstützung des Faschismus bzw. seine Indifferenz gegen Rechts aus der Verantwortung zu nehmen.

Und der damalige Richter muss sich die Frage gefallen lassen: „Wollten Sie wirklich mit Ihrem Urteil dazu beitragen, dass inzwischen der NPD-Anführer Nowak im Böblinger Kreistag sitzt? Haben Sie denn gar nichts gelernt? Wissen Sie noch immer nicht, dass Faschismus keine Meinungsäußerung ist, sondern ein Verbrechen?“

Links gegen rechts aufzuwiegen, würde eine Verharmlosung des Faschismus bedeuten und dem Staat und seiner Polizei noch mehr Befugnisse einräumen, um mit den ach so ungeliebten, weil unbequemen Nazigegnern kurzen Prozess zu machen. Junge Antifaschistinnen und Antifaschisten sind es heute, die unermüdlich und vorne dran den Faschisten, diesen Totengräbern der Demokratie und Feinden sozialen Fortschritts, die Stirn bieten.

Die Solidarität mit den Angeklagten, die jetzt vor der nächsten Instanz stehen, wird Teil des Kampfs sein, an dem sich auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) beteiligt:

Nazis keine Basis bieten

Gegen Rechts -“ für Links!

NPD-Verbot jetzt!

Brigitte Renkl für den Kreisvorstand der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen-Leonberg
Kreisvereinigung der VVN-BdA Stuttgart
Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA Baden - Württemberg

Vor Prozessbeginn am 19.04. wird -“ wie bereits angekündigt -“ um 8:30 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20 eine Kundgebung abgehalten, auf der u.a. Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA, sprechen wird.
Siehe auch die Beiträge zum Thema:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
Um den Prozess unter das Vorzeichen von „Bandenkriminalität“ zu stellen und damit den Angeklagten jeglichen politischen Anspruch und antifaschistische Motive abzusprechen, wurden nach unseren Informationen zwischenzeitlich Zwei der Angeklagten mit Migrationshintergrund in Stammheim festgesetzt. Damit soll dem frommen Bürger der Schrecken eingejagt werden, welche Großverbrecher hier nun ihrer Strafe zugeführt werden.
Offensichtlich will die Justiz -“ vorneweg die durch die Verfolgung von zerschlagenen Hakenkreuzen bundesweit berüchtigte Stuttgarter Staatsanwaltschaft -“ ein Exempel statuieren. Die Justiz soll schließlich wieder einmal Beflissenheit zeigen und die Direktive des Innenministers Rech (CDU) umsetzen: Nazis verharmlosen und fördern -“ und gegen Links draufhauen! Insbesondere draufhauen, wenn Deutsche und Ausländer gemeinsam dem Faschismus entgegentreten.
Einiges zur Vorgeschichte
Sieben Angeklagte werden vom Amtsgericht Böblingen am 22. September 2008 der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten.
Für die Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. D. z.B. hat bereits Vorstrafen und Bewährungsauflagen, die er sich ebenfalls als Antifaschist „eingefangen“ hat, u.a. drei Verurteilungen (!) wegen des Tragens zerschlagener Hakenkreuze. Fünf der Angeklagten haben sogenannten Migrationshintergrund; einem von ihnen droht bei Rechtskraft des Urteils die Abschiebung. Auch sie haben als von den Nazis besonders beleidigte „Ausländer“ Vorstrafen wegen ihres antifaschistischen Widerstands „auf dem Kerbholz“. Vor Gericht standen hier also politisch engagierte Antifaschisten, aber Richter Kirbach wollte „die Politik aus dem Prozess heraus halten“.
Der skandalöse Urteilsspruch löste tumultartige Szenen im Zuhörerraum aus und konnte nur unter Androhung von Geld- und/oder Haftstrafen, Saalverweisen und massiver Polizeipräsenz verlesen werden.
Und auch, wenn man es nicht fassen kann, das Folgende ist wortwörtlich:
„Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren, um den Rechten eine Lektion zu erteilen“. So begründete Richter Kirbach das Urteil -“ und entsprechend war auch der Verlauf der zwei Verhandlungstage.
Sieben Angeklagte, sieben Rechtsanwälte, eine Fülle von Unklarheiten bei den Zeugenaussagen und Defiziten bei der Beweisführung, für den Richter kein Problem. Man fühlte sich erinnert an „Nathan der Weise“: „Der Jude wird verbrannt“! Er lehnte alle Anträge der Rechtsanwälte ab und zog den Prozess im „Schweinsgalopp“ durch, am zweiten Tag musste die Verurteilung stehen, komme was da wolle. Richter Kirbach folgte mit geringfügiger Abweichung bei den Bewährungsstrafen der Vorgabe der Staatsanwältin, die den Angeklagten vorwarf, die Tat „gemeinschaftlich geplant“ „bewaffnet..., ... hinterhältig und kriminell“ durchgeführt zu haben.
Ausgangslage für die Gerichtsverhandlung war die NPD-Veranstaltung im Februar 2007, bei der Rennicke, einer der aggressivsten Naziakteure in Sachen Ideologieeinpeitscher auftrat. Rennicke ist den Verantwortlichen im Landkreis Sindelfingen/Böblingen sehr wohl bekannt, hatte er doch -“ bevor er 2004 ins mittelfränkischen Altengreuth bei Schillingsfürst verzog -“ in Ehningen bei Böblingen seinen Wohnort. Er stand vor Gericht wegen Volksverhetzung u.a. in Böblingen. Er gehörte der verbotenen Wiking-Jugend an und ist NPD-Mitglied.
Trotz NPD-Ankündigung einer Veranstaltung mit dem selbsternannten „nationalen Barden“ behauptete die Stadt Sindelfingen als Verpächter der Stadion-Gaststätte, sie habe von nichts gewusst, außerdem sei die Veranstaltung als Faschingsparty angemeldet worden. Nicht erst im Gericht wurde deutlich, dass die Verantwortlichen sehr genau um die NPD-Zusammenrottung aus allen Landesteilen wussten, denn es kam heraus, dass nicht nur Polizeistreifen Wache fuhren, sondern auch direkt vor dem „Floschenstadion“ Polizei in Zivil postiert war. (Trotzdem sprach der Richter des Öfteren von „Faschingsfeier“ und befragte die Nazizeugen nach ihrer Maskierung.)
An jenem 16. Februar 2007 gab es keinen Zweifel, dass die Behörden bestens informiert waren. Statt das NPD-Treiben zu verbieten, erging an die Öffentlichkeit Nachrichtensperre. Nachfragen von Journalisten wurden zwei Tage lang abgewiesen. Die Polizei, angewiesen von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, vom Verfassungsschutz und den örtlichen Sindelfinger Behörden, verstärkt durch auswärtige Einsatzkräfte, sollten für einen ungestörten Verlauf des braunen „Faschingstreibens“ sorgen. An der S-Bahnhaltestelle Goldberg wurden die ankommenden Antifaschisten von einem massiven Polizeiaufgebot erwartet. Schnell wurde nun klar, dass die Nazis vor Ort sein mussten. Doch statt ihren Protest zum Ausdruck bringen zu können, wurden die Antifaschisten eingekesselt, zur S-Bahn und Rückfahrt durch Polizeieskorte gezwungen.
Jetzt vor Gericht werden diese Gewaltmaßnahmen, die mit Rechtstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun hatten, damit gerechtfertigt, dass es darum ginge, Links und Rechts auseinander zu halten.
Die Festnahme der sieben Männer und ihre jetzige Verurteilung sollen davon ablenken, wie damals am 16. Februar 2007 die Verantwortlichen die Nazi-Veranstaltung beschirmten. Verdeckt werden soll auch die Unverhältnismäßigkeit der Mittel, die die Polizei anwandte, um die angeblichen Täter zu schnappen. Da gab es abenteuerliche Verfolgungsjagden, ohne erkennbar zu sein, dass die Verfolger Polizisten waren, erkennungsdienstliche Behandlung, erzwungene DNA-Proben, Führerscheinentzug und Beschlagnahme der Autos.
Aber es sollte ja „auf Teufel komm-™ raus" verurteilt werden:
Unwichtig
- warum man sich in Sindelfingen aufhielt,
- dass man von der Polizei gezwungen wurde mit der S-Bahn nach Stuttgart ohne das abgestellte Auto zu fahren
- dass keiner der Angeklagten von den Zeugen als Täter überführt wurde
dass keiner auf den Polizeifotos, in derselben Nacht geschossen, schwarz, vermummt, mit Kapuzen bekleidet war
dass keine der „Waffen“ mit Blut befleckt war und keine „Waffe“ einem der Angeklagten zugeordnet werden konnte.
- dass die Anzahl der „Täter“ laut Zeugenaussagen viel höher sein musste,
- dass schließlich dunkle Nacht und schlechte Beleuchtung herrschte.
Und der damalige Richter muss sich die Frage gefallen lassen: „Wollten Sie wirklich mit Ihrem Urteil dazu beitragen, dass inzwischen der NPD-Anführer Nowak im Böblinger Kreistag sitzt? Haben Sie denn gar nichts gelernt? Wissen Sie noch immer nicht, dass Faschismus keine Meinungsäußerung ist, sondern ein Verbrechen?“
Links gegen rechts aufzuwiegen, würde eine Verharmlosung des Faschismus bedeuten und dem Staat und seiner Polizei noch mehr Befugnisse einräumen, um mit den ach so ungeliebten, weil unbequemen Nazigegnern kurzen Prozess zu machen. Junge Antifaschistinnen und Antifaschisten sind es heute, die unermüdlich und vorne dran den Faschisten, diesen Totengräbern der Demokratie und Feinden sozialen Fortschritts, die Stirn bieten.
Die Solidarität mit den Angeklagten, die jetzt vor der nächsten Instanz stehen, wird Teil des Kampfs sein, an dem sich auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) beteiligt:
Nazis keine Basis bieten
Gegen Rechts -“ für Links!
NPD-Verbot jetzt!
Brigitte Renkl für den Kreisvorstand der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen-Leonberg
Kreisvereinigung der VVN-BdA Stuttgart
Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA Baden - Württemberg
Vor Prozessbeginn am 19.04. wird -“ wie bereits angekündigt -“ um 8:30 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20 eine Kundgebung abgehalten, auf der u.a. Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA, sprechen wird.
Siehe auch die Beiträge zum Thema:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
Am 19. April beginnt der Berufungsprozess gegen 7 Antifaschisten aus Stuttgart vor dem Stuttgarter Landgericht. Ihnen wird ein Angriff auf 5 NPD-Nazis vorgeworfen, der sich im Rahmen eines Nazikonzertes 2007 in Sindelfingen ereignete. In einem skandalösen Prozess in erster Instanz wurden mehrjährige Haft- und Bewährungsstrafen gegen die Angeklagten verhängt. Ebenso wie zum vorangegangenen Prozess, gilt es nun eine starke antifaschistische Solidaritätsarbeit aufzubauen!
Die Vorgeschichte
Am 16. Februar 2007 organisierte die regionale NPD in Sindelfingen bei Stuttgart konspirativ ein "Faschingskonzert" mit einem Auftritt des bundesweit bekannten Naziliedermachers Frank Rennicke. Der eigentliche Veranstaltungsort - die Stadiongaststätte des VfL Sindelfingen - wurde von Stadtverwaltung und Polizei geheimgehalten. Lediglich durch eine kurzfristig noch erfolgreiche Recherchearbeit konnten AntifaschistInnen an selbigen Abend zum Ort des Geschehens gelangen. Dort wurden sie schließlich von einem Großaufgebot der Polizei empfangen, mit schikanösen Kontrollen überzogen und anschließend mit Polizeibegleitung per S- Bahn zurück nach Stuttgart geschickt.
Am späteren Abend ereignete sich noch ein antifaschistischer Angriff auf 5 NPD-Nazis, bei dem diese sich einige blauen Flecken zuzogen. Wenige Zeit später hatte die Polizei 7 Antifaschisten in ihren Autos aufgegriffen, festgenommen und sie der Tat beschuldigt. Eine direkt darauf von Polizei und Staatsanwaltschaft verhängte Pressesperre verhinderte jegliche Berichterstattung zu den Vorfällen.
Der erste Prozess
Das Verfahren gegen die beschuldigten Antifas folgte im September 2008. Wie nicht anders zu erwarten, reihten sich die 2 Prozesstage vor dem Böblinger Amtsgericht nahtlos in das bisherige Vorgehen der Repressionsorgane ein. Im Zusammenspiel zwischen Richter und Staatsanwaltschaft kristallisierte sich schnell der politische Charakter des Repressionsschlages heraus. Das eigentlich schwerwiegende Problem, dass Nazis ein durch die Polizei und die Sindelfinger Stadtverwaltung verheimlichtes und geschütztes Konzert durchführen konnten, während jeglicher Protest dagegen von selbigen eingedämmt und verhindert werden sollte, wurde im Rahmen der Verhandlung komplett ausgeblendet. Gleichzeitig jedoch durfte der angebliche "politische Fanatismus" der Angeklagten als ausschlaggebender Faktor für möglichst hohe Strafmaße herhalten. Ohne schlüssige Beweisketten, mit widersprüchlichen Zeugenaussagen und lediglich auf der Grundlage von Indizien konstruierten sich Staatsanwaltschaft und Gericht so die Geschehnisse zurecht. Dass entlastendes Material, sowie zahlreiche Anträge der Anwälte dabei keine Beachtung fanden, war unter den gegebenen Bedingungen nicht verwunderlich.
Die Staatsanwaltschaft konnte mit richterlicher Unterstützung erwartungsgemäß harte Urteilssprüche gegen alle Angeklagten durchsetzen. So endete die Provinzposse für 3 der Angeklagten mit Haftstrafen von bis zu 2 Jahren und 4 Monaten, die restlichen 4 erhielten mehrmonatige Haftstrafen, die zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Die Anwälte der Angeklagten nahmen dieses eindeutig politische Urteil nicht hin und gingen geschlossen in Berufung. Im nächsten Verfahren soll der Fall nun auf höherer Instanz, vor dem Stuttgarter Landgericht, von Grund auf neu aufgerollt werden.
Jedoch ist nicht lediglich das skandalöse Urteil, sondern der gesamte Prozess inakzeptabel! Um dies zu verdeutlichen und die notwendige Solidarität mit den Angeklagten zum Ausdruck zu bringen, begleiteten zahlreiche AntifaschistInnen die beiden Prozesstage vor dem Böblinger Amtsgericht mit vielschichtigen Protesten vor und im Gerichtssaal. Mit Veröffentlichungen und Kundgebungen stellten sie den politischen Charakter des Prozesses heraus, dessen Funktion offensichtlich in der Kriminalisierung und Einschüchterung aktiver Antifaschisten bestand. Das Gericht wusste sich nicht weiter zu helfen, als mit Kontrollen, ständigen Drohungen, Ordnungsgeldern und Anzeigen gegen die Solidaritätsbekundungen vorzugehen, um diese zu unterbinden - ein Vorhaben, das sich als sichtlich erfolglos erwies.
Es geht weiter...
Mitte April beginnt nun der Berufungsprozess gegen die sieben angeklagten Antifaschisten vor dem Stuttgarter Landgericht. Dieser ist mit insgesamt sechs Prozesstagen auf einen Zeitraum von einem Monat angesetzt. Zu dessen Vorgeschichte kann jedoch nicht einzig der Prozess vor dem Böblinger Amtsgericht gezählt werden. 2 der 7 Beschuldigten wurden in den letzten Monaten aufgrund von unhaltbaren und herbeikonstruierten Vorwürfen in unterschiedlichen Fällen für mehrere Wochen und Monate in Untersuchungshaft genommen wurden. Einer der Beiden wird trotz entlastender Zeugenaussagen weiterhin im Trakt für Untersuchungshäftlinge des Gefängnisses Stammheim festgehalten. In beiden Fällen setzte sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen die offensichtlich entlastenden Faktenlagen und Forderungen der Verteider durch. Dass dieses Vorgehen in erster Linie die Demoralisierung, das Schwächen und Brandmarken der Angeklagten zur Folge haben soll, ist mehr als ersichtlich. Was jetzt zählt, sind viele Stimmen der Solidarität! Es ist nicht hinzunehmen, dass Einzelne für unseren gemeinsamen und bitter notwendigen antifaschistischen Kampf inhaftiert werden!
Wir werden auch das anstehende Verfahren solidarisch begleiten und entgegen den Forderungen der Staatsanwaltschaft deutlich machen, dass Antifaschismus auf allen Ebenen und mit allen Mitteln legitim bleibt.
Mit Kundgebungen und einer kritischen Prozessbeobachtung werden wir einem stillen Vorbeiziehen dieses repressiven Vorstoßes der Stuttgarter Staatsanwaltschaft eine Absage erteilen.
Unterstützt die Proteste! Schafft Solidarität!
Für einen starken antifaschistischen Widerstand!
Prozesstermine:
19., 20., 26., 27. April, 10., 11. Mai
Der Beginn ist jeweils um 9:00 Uhr am Stuttgarter Landgericht (Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart)
Auftaktkundgebung: 19. April, 8:30 am Stuttgarter Landgericht
Überregionale Prozessdelegationen: 27. April, 9:00 Uhr am Stuttgarter Landgericht
UnterstützerInnen:
Solikreis Stuttgart
Rote Hilfe
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart
Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart
Revolutionäre Aktion Stuttgart
VVN Böblingen
Thomas Trüten (IGM Vertrauenskörperleiter Esslingen
Annette Groth MdB Die LINKE
Günther Klein (Personalrat Uni, ver.di)
Die Vorgeschichte
Am 16. Februar 2007 organisierte die regionale NPD in Sindelfingen bei Stuttgart konspirativ ein "Faschingskonzert" mit einem Auftritt des bundesweit bekannten Naziliedermachers Frank Rennicke. Der eigentliche Veranstaltungsort - die Stadiongaststätte des VfL Sindelfingen - wurde von Stadtverwaltung und Polizei geheimgehalten. Lediglich durch eine kurzfristig noch erfolgreiche Recherchearbeit konnten AntifaschistInnen an selbigen Abend zum Ort des Geschehens gelangen. Dort wurden sie schließlich von einem Großaufgebot der Polizei empfangen, mit schikanösen Kontrollen überzogen und anschließend mit Polizeibegleitung per S- Bahn zurück nach Stuttgart geschickt.
Am späteren Abend ereignete sich noch ein antifaschistischer Angriff auf 5 NPD-Nazis, bei dem diese sich einige blauen Flecken zuzogen. Wenige Zeit später hatte die Polizei 7 Antifaschisten in ihren Autos aufgegriffen, festgenommen und sie der Tat beschuldigt. Eine direkt darauf von Polizei und Staatsanwaltschaft verhängte Pressesperre verhinderte jegliche Berichterstattung zu den Vorfällen.
Der erste Prozess
Das Verfahren gegen die beschuldigten Antifas folgte im September 2008. Wie nicht anders zu erwarten, reihten sich die 2 Prozesstage vor dem Böblinger Amtsgericht nahtlos in das bisherige Vorgehen der Repressionsorgane ein. Im Zusammenspiel zwischen Richter und Staatsanwaltschaft kristallisierte sich schnell der politische Charakter des Repressionsschlages heraus. Das eigentlich schwerwiegende Problem, dass Nazis ein durch die Polizei und die Sindelfinger Stadtverwaltung verheimlichtes und geschütztes Konzert durchführen konnten, während jeglicher Protest dagegen von selbigen eingedämmt und verhindert werden sollte, wurde im Rahmen der Verhandlung komplett ausgeblendet. Gleichzeitig jedoch durfte der angebliche "politische Fanatismus" der Angeklagten als ausschlaggebender Faktor für möglichst hohe Strafmaße herhalten. Ohne schlüssige Beweisketten, mit widersprüchlichen Zeugenaussagen und lediglich auf der Grundlage von Indizien konstruierten sich Staatsanwaltschaft und Gericht so die Geschehnisse zurecht. Dass entlastendes Material, sowie zahlreiche Anträge der Anwälte dabei keine Beachtung fanden, war unter den gegebenen Bedingungen nicht verwunderlich.
Die Staatsanwaltschaft konnte mit richterlicher Unterstützung erwartungsgemäß harte Urteilssprüche gegen alle Angeklagten durchsetzen. So endete die Provinzposse für 3 der Angeklagten mit Haftstrafen von bis zu 2 Jahren und 4 Monaten, die restlichen 4 erhielten mehrmonatige Haftstrafen, die zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Die Anwälte der Angeklagten nahmen dieses eindeutig politische Urteil nicht hin und gingen geschlossen in Berufung. Im nächsten Verfahren soll der Fall nun auf höherer Instanz, vor dem Stuttgarter Landgericht, von Grund auf neu aufgerollt werden.
Jedoch ist nicht lediglich das skandalöse Urteil, sondern der gesamte Prozess inakzeptabel! Um dies zu verdeutlichen und die notwendige Solidarität mit den Angeklagten zum Ausdruck zu bringen, begleiteten zahlreiche AntifaschistInnen die beiden Prozesstage vor dem Böblinger Amtsgericht mit vielschichtigen Protesten vor und im Gerichtssaal. Mit Veröffentlichungen und Kundgebungen stellten sie den politischen Charakter des Prozesses heraus, dessen Funktion offensichtlich in der Kriminalisierung und Einschüchterung aktiver Antifaschisten bestand. Das Gericht wusste sich nicht weiter zu helfen, als mit Kontrollen, ständigen Drohungen, Ordnungsgeldern und Anzeigen gegen die Solidaritätsbekundungen vorzugehen, um diese zu unterbinden - ein Vorhaben, das sich als sichtlich erfolglos erwies.
Es geht weiter...
Mitte April beginnt nun der Berufungsprozess gegen die sieben angeklagten Antifaschisten vor dem Stuttgarter Landgericht. Dieser ist mit insgesamt sechs Prozesstagen auf einen Zeitraum von einem Monat angesetzt. Zu dessen Vorgeschichte kann jedoch nicht einzig der Prozess vor dem Böblinger Amtsgericht gezählt werden. 2 der 7 Beschuldigten wurden in den letzten Monaten aufgrund von unhaltbaren und herbeikonstruierten Vorwürfen in unterschiedlichen Fällen für mehrere Wochen und Monate in Untersuchungshaft genommen wurden. Einer der Beiden wird trotz entlastender Zeugenaussagen weiterhin im Trakt für Untersuchungshäftlinge des Gefängnisses Stammheim festgehalten. In beiden Fällen setzte sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen die offensichtlich entlastenden Faktenlagen und Forderungen der Verteider durch. Dass dieses Vorgehen in erster Linie die Demoralisierung, das Schwächen und Brandmarken der Angeklagten zur Folge haben soll, ist mehr als ersichtlich. Was jetzt zählt, sind viele Stimmen der Solidarität! Es ist nicht hinzunehmen, dass Einzelne für unseren gemeinsamen und bitter notwendigen antifaschistischen Kampf inhaftiert werden!
Wir werden auch das anstehende Verfahren solidarisch begleiten und entgegen den Forderungen der Staatsanwaltschaft deutlich machen, dass Antifaschismus auf allen Ebenen und mit allen Mitteln legitim bleibt.
Mit Kundgebungen und einer kritischen Prozessbeobachtung werden wir einem stillen Vorbeiziehen dieses repressiven Vorstoßes der Stuttgarter Staatsanwaltschaft eine Absage erteilen.
Unterstützt die Proteste! Schafft Solidarität!
Für einen starken antifaschistischen Widerstand!
Prozesstermine:
19., 20., 26., 27. April, 10., 11. Mai
Der Beginn ist jeweils um 9:00 Uhr am Stuttgarter Landgericht (Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart)
Auftaktkundgebung: 19. April, 8:30 am Stuttgarter Landgericht
Überregionale Prozessdelegationen: 27. April, 9:00 Uhr am Stuttgarter Landgericht
UnterstützerInnen:
Solikreis Stuttgart
Rote Hilfe
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart
Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart
Revolutionäre Aktion Stuttgart
VVN Böblingen
Thomas Trüten (IGM Vertrauenskörperleiter Esslingen
Annette Groth MdB Die LINKE
Günther Klein (Personalrat Uni, ver.di)
