Skip to content

Leonberg: Antifaschist ins Auge geschossen

In der Nacht vom 11. auf den 12. März wurden drei junge Antifaschisten von einer Gruppe von Nazis angegriffen. In der Auseinandersetzung zog einer der Nazis eine Gaspistole und drückte aus kürzester Entfernung ab. Er verletzte einen 17-jährigen Antifaschisten so schwer am Auge, dass er im Krankenhaus 2 Mal operiert werden musste, um sein Augenlicht zu retten.

In den vorangegangenen verbalen Auseinandersetzungen brüstete sich einer der Nazis, dass er schon bei den gewaltsamen Angriffen auf einen Informationstisch der jungen Antifaschisten im Sommer 2010 in Leonberg dabei gewesen sei.

Damals warfen sie mit Glasflaschen, heute benutzen sie Gaspistolen...

Damals drückte die Polizei beide Augen zu. Wir werden beobachten, ob in der alten Nazihochburg Leonberg aufs Neue diese braune Brut gedeckt, gezüchtet und aufgepäppelt wird.

Gegen den Angreifer wird Strafanzeige erstattet.

Morgen am Sonntag, den 13. März wird um 18 Uhr aufgrund der Ereignisse ein Treffen des Protestes und der Solidarität am Bahnhof Leonberg stattfinden.

Dazu erklärt die VVN-BdA KV Böblingen - Sindelfingen - Leonberg:

Nazis wittern Morgenluft

Ein besonderes braunes Früchtchen stellt die NPD im Landkreis Böblingen, Wahlkreis Leonberg, als Kandidaten auf.

Der 33jährige Janus Nowak, gebürtig in Strzelce Opolskie (das er immer noch in Schlesien –“ polnisch ÅšlÄ…sk - verortet), gibt sich mal als „Unternehmer“, mal als „selbständiger Programmierer“ aus. Mit 1,2% der abgegebenen Stimmen rutschte er 2009 in den Böblinger Kreistag. Dort bläht er sich mit dunklen Andeutungen zu Überfremdung und Volksgesundheit als „Stimme des Volkes“ auf. Die ganz dicke Lippe darf er aber derzeit nicht riskieren. Der Herr ist wegen Volksverhetzung vorbestraft; die drei Monate Gefängnis wurden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Verurteilt wurde er, weil er das Gedenken an die Opfer des KZ Hailfingen/Tailfingen verunglimpft hatte.

Nach unten treten, so wollen sich die Nazis profilieren.

Dazu passt, dass Nowak ein weiteres Mal verurteilt wurde, weil er im Mai 2009 den 82jährigen Rentner Carl Friedrich (SPD) zusammen mit zwei Kumpanen niedergeschlagen und verletzt hatte. So sehen diese „Helden“ aus.

Das Bild dieses „Ehrenmannes“ runden Vorstrafen wegen Urkundenfälschung und Wahlbetrug ab.

Leider ist es so, dass manche auch einen Besenstiel wählen würden –“ Hauptsache er steht für Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Das ist schon verheerend genug, angesichts der in diesem Sinn verübten Verbrechen der Nazis im 12jährigen Reich. Gefährlich wird es, wenn solche Vorstellungen wieder Boden in der sog. bürgerlichen Mitte finden.

Mit der von Sarrazin angestoßenen neuen Welle von Ausländerfeindlichkeit und der von der CDU geschürten Angst vor „islamistischem“ Terror wird den Nazis eine Steilvorlage gegeben. Die Chancen steigen, ihr menschenverachtendes Gedankengut auch in den sog. besseren Kreisen zu verankern. Zweck der Übung: Ablenken davon, dass zuletzt unsere heiligsten Institutionen beschädigt wurden. Nicht nur kirchliche Würdenträger, die als Kinderverführer überführt wurden. Mit der Finanz- und Wirtschaftskrise erwiesen sich unsere ehrenwerten Banken, Versicherungen und industrielle Großkonzerne als Brutstätten für Lumpereien in einer Größenordnung, dass unser Land an den Rand des Ruins gebracht wurde. Ein Schuldenberg wurde angehäuft, der auf die „kleinen Leute“ abgewälzt werden soll. Der unvermeidliche Widerstand soll sich aber nicht gegen die wahren Verantwortlichen in den Chefetagen richten. Da müssen Sündenböcke her! Da biedern sich die Nazis an, den Widerstand zu schwächen und zu unterdrücken. Deutsche gegen Ausländer, Christen gegen Muslime –“ damit Erlösung komme dank solcher „Urgermanen“ wie Janus Nowak.

Nazis keine Basis bieten

Verbot der NPD


Quelle: Flugblatt und Presseerklärung der VVN-BdA Leonberg - Sindelfingen - Böblingen

Stuttgart: Prozess gegen „die Sieben“ zu Ende

Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart fand am 20.04., am 2. Verhandlungstag, ein unerwartet rasches Ende. Die sieben erfahrenen Rechtsanwälte hatten offenbar erkannt, dass das Stuttgarter Gericht auf Biegen und Brechen verurteilen wollte. Dafür bot das Gericht an, dass keiner der Angeklagten wegen der Vorfälle in Sindelfingen in den Knast einrücken müsse und dass es im Strafmaß gegenüber dem Urteil des Amtsgerichts Böblingen Reduzierungen gäbe. Dieses Angebot hatten die Angeklagten und ihre Rechtsanwälte abzuwägen gegenüber:

- der Drohung eines sich noch weitere Jahre hinziehenden Prozesses mit allen Ungewissheiten, die auch die nächste Instanz mit sich bringt.
- Zwischen dem Anlass des Verfahrens und dem heutigen Tag sind mehr als drei Jahre vergangen. In dieser Zeit haben die jungen Leute immer unter dem Damokles-Schwert der Vorstrafe gelebt. Sie hatten erhebliche Einschränkungen. Einer von ihnen hatte zwei Jahre Führerscheinentzug.
- Zudem unter ständiger Beobachtung der Polizei und z.T. mit neuen Verfahren überzogen, verbunden bei zwei der Angeklagten mit U-Haft in Stammheim.
- Ganz abgesehen von mentalen Belastungen: Der Druck, bei politischer Betätigung sich aus Allem heraushalten zu sollen, um nur ja keinen Vorwand zu liefern, erneut festgenommen zu werden.
- Auch das Schielen darauf, dass man sich mit Vorstrafe und Knast seine berufliche Perspektive ruiniert.

Diese Agenda der modernen Folterinstrumente vor Augen haben sich die Angeklagten entschieden, das Urteil zu akzeptieren.

Dazu ist festzuhalten: Strafen verhängen, ohne Schuld nachgewiesen zu haben –“ dahin hat es die Stuttgarter Justiz gebracht. Und die Botschaft ganz im Sinne von Innenminister Rech: Gegen Nazis zu kämpfen, soll in diesem Land noch teurer, noch mehr erschwert werden. Wer solchermaßen die Verurteilung von Antifaschisten fordert (vgl. Stuttgarter Zeitung vom 27.3.2010: „Rech beklagt Gewalt von links“), macht sich mitverantwortlich dafür, dass die Nazis hochkommen und damit der ganze braune Dreck von Rassismus, Antisemitismus, von Fremdenfeindlichkeit und Chauvinismus sich weiter ausbreitet.
Natürlich hätten sich alle beteiligten Antifaschisten einen rauschenden Sieg in Form eines Freispruchs gewünscht oder zumindest wegen der Unschuldsvermutung eine Einstellung des Verfahrens, wie es etwa die „Blockierer“ von Gräfenberg/Bayern erreichen konnten. Vielleicht ging auch die Hoffnung dahin, dass die Sieben mit flammenden politischen Erklärungen dem Justizapparat getrotzt und ihm die Binde von den Augen gerissen hätten. Das ist aber eine Rechnung, die die Verwirklichung der eigenen Wünsche an den Mut und an die Kraft von Anderen knüpft. Wir wissen mit Brecht:“Die Schwachen kämpfen nicht. Die Stärkeren kämpfen vielleicht eine Stunde lang....“. Wir haben den Angeklagten zu danken, dass sie ein paar Jahre gegen den Faschismus gestanden haben Und sie haben ein Leben noch vor sich.

Wir bitten um Spenden, damit die Betroffenen sehen, dass sie, die im Kampf nicht allein gestanden haben, nun auch bei den Folgen des gemeinsamen Kampfs nicht im Stich gelassen werden.

Brigitte Renkl, 21.4.2010
Kreisvereinigung der VVN-BdA Böblingen-Leonberg-Sindelfingen

Siehe auch: Blog der Soligruppe

Bisherige Beiträge zu den Prozessen auf dieser Seite:

• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
• Freitag, 9. April 2010: Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde
• Sonntag, 11.April2010: Prozess gegen sieben Antifaschisten am Landgericht, Stuttgart Erklärung der Roten Hilfe
• Montag, 12. April 2010: Ein Besuch in Stammheim
• Sonntag, 18. April 2010: Pagepeel zur Solidarität mit den 7 in Stuttgart angeklagten Antifaschisten
• Montag, 19. April 2010: Erfolgreiche Kundgebung und Prozessbeobachtung zum Auftakt des Antifaprozesses in Stuttgart

Ein Besuch in Stammheim

JVA Stammheim
Vergangenen Freitag wurde hier der Beitrag "Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde" veröffentlicht. Heute folgt ein Bericht von einem Besuch bei einem der Angeklagten.

Seit Dezember 2009 bereits sitzt ein kurdischer Kollege, der im 1. Prozess in Böblingen einer der sieben Angeklagten war, in Stammheim ein.

Ich frage mich, kann/darf man überhaupt so lange in Untersuchungshaft einsitzen? Aber gleich beruhige ich mich, denn ich denke, ach Untersuchungshaft, das ist doch nicht tragisch!
Und es muss doch klar sein, dass der Kollege, weil er natürlich unschuldig ist und einen Rechtsanwalt hat, auch sehr bald frei kommen wird.
Aber wieder täusche ich mich: Der folgende Haftprüfungstermin folgt und der Richter verfügt die Fortsetzung der Untersuchungshaft –“ ohne die juristischen Argumente des Anwalts zu erörtern, man hat ja schließlich die Macht dazu.

Das macht mich nun doch ärgerlich! Gleich am nächsten Tag möchte ich den Kollegen besuchen. Aber weit gefehlt. Da kann man nicht einfach hin spazieren wie zu einem Krankenbesuch, da geht es auch nicht um die Einhaltung der Besuchszeiten, da geht es darum, von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Sonderbesuchserlaubnis zu bekommen. Und dann auch gleich noch zu organisieren, dass ein Kriminalbeamter mitkommt, der den Besuch überwacht, sozusagen für das eigene Abgehört werden und das des Gefangenen zu sorgen.
Während ich auf die schriftliche Bestätigung der Staatsanwaltschaft warte, dass ich den Untersuchungshäftling besuchen darf, wird der Zugang zum Internet von zu Hause aus zur reinsten Geduldsprobe...

Wie wird das von anderen Betroffenen gehandhabt? Zumal, wenn man kein direkter Angehöriger ist. Wer leistet schon gerne dieser Überwachung Vorschub und meldet mit Adresse und allen Details einen Besuch in Stammheim an? Ist jeder Gefangenenbesucher per se ein potentieller Täter oder Komplize? Oder geht es darum, von vorneherein zu verhindern, dass Gefangene im Gefängnis Stammheim besucht werden?
Dieser Eindruck wird durchaus bestätigt, wenn man die weitern Maßnahmen kennt, die so ein Besuch mit sich bringt:
Es sind 20,- € vorbereitet mit zu bringen, um dem Gefangenen ein Mitbringsel zukommen lassen zu können. Das Mitbringsel besteht aus 10,- € Wertgutschein, der an einem Automaten im Gebäude der JVA einzulösen ist. In diesem Automaten gibt es das Meiste in Form von Süßigkeiten, die man nicht mal in größter Not auf dem freien Markt kaufen würde, dazu Getränke, die einzig aus Zuckerwasser bestehen und dann noch Nüsse, die aber bis auf ein Paket ausverkauft waren. Die anderen 10,-€ gelten als Pfand für den Wertgutschein, der einem ja in den verwirrenden Gängen von Stammheim leicht abhanden kommen kann.
Um bis ins Innerste des Gefängnisses zu gelangen, ist vorher noch eine ganze Latte an Prozeduren nötig, vom Kennlernen des Polizeiüberwachers bis zur eingehenden Ausweiskontrolle, der Abgabe von Ohrringen, Uhr und sonstigem Schmuck bis zur Leibesvisitation und dem Schließfach mit besonderer Nummer, das alle nicht benötigten Gegenstände aufzunehmen hat. Den Raum zur Leibesvisitation betrete ich ohne lange zu überlegen, schließlich steht die Anzeige auf grün. Die Tür schließt sich und ich kann aus dem engen Raum nicht mehr heraus. Kein wirklich erfreuliches Gefühl. Die Wärterin kommt endlich herein und schnauzt mich an, wie ich ohne spezielle Aufforderung eintreten konnte.

Nach all den Prozeduren marschiere ich in Begleitung einen ewig langen Gang entlang, an der Seite eine Fensterfront mit Blick auf die Gefängnismauern, die Kameras, die zusätzlichen Stacheldrähte in verschiedenen Varianten und Abständen. Und die Schritte zweier Menschen brechen sich an diesen Betonwänden fünffach in unendlichem Hall. Ich versuche auf Zehenspitzen zu laufen.
Für wen ist dieses Stammheim gebaut? Für Monster, für Außerirdische? Für Menschen jedenfalls nicht.

Endlich werde ich zu einem Raum geführt, in dem der Untersuchungshäftling mich erwartet. Wir begrüßen uns. Viel zu distanziert –“ bin ich schon „eingestimmt“? Wir sitzen uns gegenüber, an der Kopfseite des Tisches die Überwachung.

Ich erfahre nun vom Untersuchungshäftling, dass nur zwei Besuche im Monat erlaubt sind, dass Bücher und dergleichen nur über anerkannte Vertriebsfirmen bestellt werden können, darunter Amazon, das noch immer Naziwerbeseiten im Angebot hat. Ich erfahre, dass er lieber nicht viel Sport treibt, weil nur zwei Mal die Woche geduscht werden kann. Ich erfahre, dass Besuch mit/bei anderen Häftlingen nicht möglich ist, weil ein Mitangeklagter im gleichen Gefängnis einsitzt. Also Einzelhaft und 10 Minuten Hofgang pro Tag.

Ich erfahre, was dem Untersuchungshäftling vorgeworfen wird und mir verschlägt es den Atem: es soll um organisierte Kriminalität gehen. So ähnlich, fällt mir ein, wurde die Handhabe konstruiert, um den politischen Kampf der Kurden mundtot zu machen, um die PKK zu verbieten, dem türkischen Staat bei seiner Kurdenverfolgung zur Seite zu springen.

Vor mir sitzt ein Antifaschist, mit kurdischen Eltern, ich kenne ihn von vielen Aktionen gegen die Faschisten. Ihn hat immer ausgezeichnet, dass er sich nicht hat unterkriegen lassen, dass er sich gegen Menschenschinder wie die Faschisten gestellt hat....
Eigentlich wollte ich helfen, ihn aufzumuntern. Es ist mir nicht besonders gut gelungen, glaube ich. Stattdessen: Er hat mir und uns allen Mut gemacht! Das gibt es auch.


Vor Prozessbeginn am 19.04. wird –“ wie bereits angekündigt –“ um 8:30 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20 eine Kundgebung abgehalten, auf der u.a. Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA, sprechen wird.

Siehe auch die Beiträge zum Thema:

• Freitag, 9. Februar 2007:
Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
• Freitag, 9. April 2010: Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde
• Sonntag, 11.April2010: Prozess gegen sieben Antifaschisten am Landgericht, Stuttgart Erklärung der Roten Hilfe

Stuttgart: Der Skandalprozess gegen „Die Sieben“ geht in die nächste Runde

Am 19. April 2010 beginnt um 8.30 Uhr die Berufungsverhandlung gegen sieben Antifaschisten vor dem Landgericht Stuttgart. Ihnen wird vorgeworfen, in Sindelfingen im Februar 2007 (!) Nazis verprügelt zu haben. Dies im Anschluss an eine als „Faschingsveranstaltung“ getarnte Versammlung der NPD mit dem singenden Volksverhetzer Frank Rennicke.

Um den Prozess unter das Vorzeichen von „Bandenkriminalität“ zu stellen und damit den Angeklagten jeglichen politischen Anspruch und antifaschistische Motive abzusprechen, wurden nach unseren Informationen zwischenzeitlich Zwei der Angeklagten mit Migrationshintergrund in Stammheim festgesetzt. Damit soll dem frommen Bürger der Schrecken eingejagt werden, welche Großverbrecher hier nun ihrer Strafe zugeführt werden.

Offensichtlich will die Justiz –“ vorneweg die durch die Verfolgung von zerschlagenen Hakenkreuzen bundesweit berüchtigte Stuttgarter Staatsanwaltschaft –“ ein Exempel statuieren. Die Justiz soll schließlich wieder einmal Beflissenheit zeigen und die Direktive des Innenministers Rech (CDU) umsetzen: Nazis verharmlosen und fördern –“ und gegen Links draufhauen! Insbesondere draufhauen, wenn Deutsche und Ausländer gemeinsam dem Faschismus entgegentreten.

Einiges zur Vorgeschichte

Sieben Angeklagte werden vom Amtsgericht Böblingen am 22. September 2008 der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten.

Für die Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. D. z.B. hat bereits Vorstrafen und Bewährungsauflagen, die er sich ebenfalls als Antifaschist „eingefangen“ hat, u.a. drei Verurteilungen (!) wegen des Tragens zerschlagener Hakenkreuze. Fünf der Angeklagten haben sogenannten Migrationshintergrund; einem von ihnen droht bei Rechtskraft des Urteils die Abschiebung. Auch sie haben als von den Nazis besonders beleidigte „Ausländer“ Vorstrafen wegen ihres antifaschistischen Widerstands „auf dem Kerbholz“. Vor Gericht standen hier also politisch engagierte Antifaschisten, aber Richter Kirbach wollte „die Politik aus dem Prozess heraus halten“.

Der skandalöse Urteilsspruch löste tumultartige Szenen im Zuhörerraum aus und konnte nur unter Androhung von Geld- und/oder Haftstrafen, Saalverweisen und massiver Polizeipräsenz verlesen werden.

Und auch, wenn man es nicht fassen kann, das Folgende ist wortwörtlich:

„Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren, um den Rechten eine Lektion zu erteilen“. So begründete Richter Kirbach das Urteil –“ und entsprechend war auch der Verlauf der zwei Verhandlungstage.

Sieben Angeklagte, sieben Rechtsanwälte, eine Fülle von Unklarheiten bei den Zeugenaussagen und Defiziten bei der Beweisführung, für den Richter kein Problem. Man fühlte sich erinnert an „Nathan der Weise“: „Der Jude wird verbrannt“! Er lehnte alle Anträge der Rechtsanwälte ab und zog den Prozess im „Schweinsgalopp“ durch, am zweiten Tag musste die Verurteilung stehen, komme was da wolle. Richter Kirbach folgte mit geringfügiger Abweichung bei den Bewährungsstrafen der Vorgabe der Staatsanwältin, die den Angeklagten vorwarf, die Tat „gemeinschaftlich geplant“ „bewaffnet..., ... hinterhältig und kriminell“ durchgeführt zu haben.

Ausgangslage für die Gerichtsverhandlung war die NPD-Veranstaltung im Februar 2007, bei der Rennicke, einer der aggressivsten Naziakteure in Sachen Ideologieeinpeitscher auftrat. Rennicke ist den Verantwortlichen im Landkreis Sindelfingen/Böblingen sehr wohl bekannt, hatte er doch –“ bevor er 2004 ins mittelfränkischen Altengreuth bei Schillingsfürst verzog –“ in Ehningen bei Böblingen seinen Wohnort. Er stand vor Gericht wegen Volksverhetzung u.a. in Böblingen. Er gehörte der verbotenen Wiking-Jugend an und ist NPD-Mitglied.

Trotz NPD-Ankündigung einer Veranstaltung mit dem selbsternannten „nationalen Barden“ behauptete die Stadt Sindelfingen als Verpächter der Stadion-Gaststätte, sie habe von nichts gewusst, außerdem sei die Veranstaltung als Faschingsparty angemeldet worden. Nicht erst im Gericht wurde deutlich, dass die Verantwortlichen sehr genau um die NPD-Zusammenrottung aus allen Landesteilen wussten, denn es kam heraus, dass nicht nur Polizeistreifen Wache fuhren, sondern auch direkt vor dem „Floschenstadion“ Polizei in Zivil postiert war. (Trotzdem sprach der Richter des Öfteren von „Faschingsfeier“ und befragte die Nazizeugen nach ihrer Maskierung.)

An jenem 16. Februar 2007 gab es keinen Zweifel, dass die Behörden bestens informiert waren. Statt das NPD-Treiben zu verbieten, erging an die Öffentlichkeit Nachrichtensperre. Nachfragen von Journalisten wurden zwei Tage lang abgewiesen. Die Polizei, angewiesen von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, vom Verfassungsschutz und den örtlichen Sindelfinger Behörden, verstärkt durch auswärtige Einsatzkräfte, sollten für einen ungestörten Verlauf des braunen „Faschingstreibens“ sorgen. An der S-Bahnhaltestelle Goldberg wurden die ankommenden Antifaschisten von einem massiven Polizeiaufgebot erwartet. Schnell wurde nun klar, dass die Nazis vor Ort sein mussten. Doch statt ihren Protest zum Ausdruck bringen zu können, wurden die Antifaschisten eingekesselt, zur S-Bahn und Rückfahrt durch Polizeieskorte gezwungen.

Jetzt vor Gericht werden diese Gewaltmaßnahmen, die mit Rechtstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun hatten, damit gerechtfertigt, dass es darum ginge, Links und Rechts auseinander zu halten.

Die Festnahme der sieben Männer und ihre jetzige Verurteilung sollen davon ablenken, wie damals am 16. Februar 2007 die Verantwortlichen die Nazi-Veranstaltung beschirmten. Verdeckt werden soll auch die Unverhältnismäßigkeit der Mittel, die die Polizei anwandte, um die angeblichen Täter zu schnappen. Da gab es abenteuerliche Verfolgungsjagden, ohne erkennbar zu sein, dass die Verfolger Polizisten waren, erkennungsdienstliche Behandlung, erzwungene DNA-Proben, Führerscheinentzug und Beschlagnahme der Autos.

Aber es sollte ja „auf Teufel komm–™ raus" verurteilt werden:

Unwichtig
  • warum man sich in Sindelfingen aufhielt,
  • dass man von der Polizei gezwungen wurde mit der S-Bahn nach Stuttgart ohne das abgestellte Auto zu fahren
  • dass keiner der Angeklagten von den Zeugen als Täter überführt wurde
  • dass keiner auf den Polizeifotos, in derselben Nacht geschossen, schwarz, vermummt, mit Kapuzen bekleidet war
  • dass keine der „Waffen“ mit Blut befleckt war und keine „Waffe“ einem der Angeklagten zugeordnet werden konnte.
Unwichtig
  • dass die Anzahl der „Täter“ laut Zeugenaussagen viel höher sein musste,
  • dass schließlich dunkle Nacht und schlechte Beleuchtung herrschte.
Gerichte, Behörden und Staatsorgane rechtfertigen ihr Vorgehen damit, dass sie eine Eskalation zwischen Links und Rechts, wie damals in der Weimarer Republik, verhindern wollen. Bei diesem Geschichtsbild aus der untersten Schublade wird geflissentlich übersehen, dass damals bereits die so genannten „Eliten“ aus Wirtschaft, Staatsapparat und nicht zuletzt der Justiz ganz überwiegend rechts standen, die Nazis förderten und schließlich an die Macht brachten. Den Widerstand gegen diese verhängnisvolle Entwicklung zu verhindern –“ darin sahen diese Kräfte ihre vornehmste Pflicht. Die Gleichsetzung von Links und Rechts hat letztlich den „vornehmen“ Zweck, das Bürgertum für seine verantwortungslose Unterstützung des Faschismus bzw. seine Indifferenz gegen Rechts aus der Verantwortung zu nehmen.

Und der damalige Richter muss sich die Frage gefallen lassen: „Wollten Sie wirklich mit Ihrem Urteil dazu beitragen, dass inzwischen der NPD-Anführer Nowak im Böblinger Kreistag sitzt? Haben Sie denn gar nichts gelernt? Wissen Sie noch immer nicht, dass Faschismus keine Meinungsäußerung ist, sondern ein Verbrechen?“

Links gegen rechts aufzuwiegen, würde eine Verharmlosung des Faschismus bedeuten und dem Staat und seiner Polizei noch mehr Befugnisse einräumen, um mit den ach so ungeliebten, weil unbequemen Nazigegnern kurzen Prozess zu machen. Junge Antifaschistinnen und Antifaschisten sind es heute, die unermüdlich und vorne dran den Faschisten, diesen Totengräbern der Demokratie und Feinden sozialen Fortschritts, die Stirn bieten.

Die Solidarität mit den Angeklagten, die jetzt vor der nächsten Instanz stehen, wird Teil des Kampfs sein, an dem sich auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –“ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) beteiligt:

Nazis keine Basis bieten

Gegen Rechts –“ für Links!

NPD-Verbot jetzt!


Brigitte Renkl für den Kreisvorstand der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen-Leonberg
Kreisvereinigung der VVN-BdA Stuttgart
Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA Baden - Württemberg


Vor Prozessbeginn am 19.04. wird –“ wie bereits angekündigt –“ um 8:30 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20 eine Kundgebung abgehalten, auf der u.a. Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA, sprechen wird.

Siehe auch die Beiträge zum Thema:

• Freitag, 9. Februar 2007:
Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Donnerstag, 23. Oktober 2008: Ein Gespräch der "Stattzeitung" mit den Betroffenen zum Skandalurteil von Böblingen
• Freitag, 26. März 2010: Stuttgart: Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde

Böblingen: Nazis raus aus den Parlamenten!

Dokumentiert: Redebeitrag beim Aktionstag gegen den Einzug der NPD in den Kreistag in Böblingen am 21.09.2009

Ich bin Brigitte Renkl von der VVN-BdA und spreche heute für das Antifa-Bündnis Sindelfingen –“ Böblingen - Leonberg.

Zusammengefunden haben wir uns, nachdem ein gewisser Janus Nowak mit Ach und Krach, dank Ausgleichsmandat in den Kreistag gerutscht ist. Das hätte uns alles erspart werden können, wenn die NPD verboten wäre, wie es zuletzt 175 000 Bürger mit der Unterschriftensammlung der VVN-BdA gefordert haben. Dass das Verbot der NPD systematisch von den Schäubles, Rechs usw. hintertrieben wird, ist bekannt.

Wir wissen, dass ein Verbot der Nazipartei noch nicht automatisch den Nazidreck aus den Hirnen befördert, aber wir wissen auch, dass die Duldung, Förderung und Finanzierung der NPD durch Teile des Staatsapparats eben auch die Verbreitung des Nazidrecks befördert. Da sie nun mit Janus Nowak, den einschlägig als Fälscher vorbestraften Unternehmer auf den Sessel eines Kreisrats befördert haben, nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr, nicht nur heute gegen diese saubere Zierde des Böblinger Parlaments zu protestieren. Hier hält Einzug der offene Hass auf Migranten, hier hält Einzug der offene Rassismus und blutige Nationalismus, der sich unverhüllt in die Tradition des Hitlerfaschismus stellt.

Von den im Kreistag bisher vertretenen Parteien kein einziges Wort zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit NPD- und Naziideologie. Statt dessen das Nennen von NPD und der Partei Die Linken in einem Atemzug, Ausgrenzung der Partei Die Linke genauso wie die Nazipartei aus den Gremien. Was hier von den bürgerlichen Parteien betrieben wird, ist Verharmlosung und dadurch wieder Salonfähig machen des Faschismus. Hier die Verursacher der nationalen Katastrophe Deutschlands und ihrer Nachfolger, die Befürworter von Krieg und Vernichtung, dort eine Partei, die sich gegen den Abbau demokratischer Grundrechte, gegen den Afganistankrieg, gegen Sozialabbau usw. ausspricht. Und kommt nicht daher mit Nachfolgepartei der SED. Das sind doch olle Kamellen! Denen sind doch die Maßstäbe verloren gegangen, was Demokratie und was Faschismus bedeutet, für Links und Rechts.
Leider gibt es auch unter linker Flagge diese geistige Verwirrnis. Wenn z.B. alle Parteien inklusive der Partei Die Linke als „brauner Haufen“ neben der NPD dargestellt werden. Das trägt nicht dazu bei, den politischen Blick zu schärfen, das ist Entpolitisierung und der Weg ins politische Niemandsland, der nur den Faschisten nützt.

Während Links für die Erweiterung der Demokratie um soziale Rechte für die Masse der Menschen durch Änderung der Eigentumsverhältnisse steht, steht Faschismus für die Beseitigung der Demokratie und für die Verewigung von Krieg, Unterdrückung und Ausbeutung.

Aus unserer Geschichte wissen wir:

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

Und zum Komplizen des Verbrechens macht sich nicht nur, wer diese Partei unterstützt, wer sie in Schutz nimmt. Zum Komplizen macht sich, wer sie nicht aktiv bekämpft, sondern durch Indifferenz, Politikverdrossenheit, durch Passivität und durch Gleichsetzen von Links und Rechts indirekt der braunen Seuche Vorschub leistet.

Nazis keine Basis bieten! Verbot der NPD und aller faschistischen Organisationen!
Und in Erweiterung unserer Losung aus den antifaschistischen Kehrwochen muss es jetzt heißen: Nazis nicht nur von der Straße, sondern auch aus den Parlamenten kehren!


Siehe auch:

Presseberichte zum Aktionstag:

Kein Händedruck für NPD-Mann:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2206106_sz_hier_artikel_9223_-kein-haendedruck-fuer-npd-mann.html

DIE NPD UND JANUS NOWAK:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2200108_0_9223_-die-npd-und-janus-nowak.html

Ein Nazi zieht in den Kreistag ein
http://linksunten.indymedia.org/de/node/11329

Krawall im Kreistag - Konfrontation zwischen Linken und Rechten
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/2206513

Bündnisaufruf des Bündnis "Nazis keine Basis bieten!"
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Dienstag, 8. Mai 2007: Mit Rolf Gössner gegen die NPD. Bericht über eine Veranstaltung am 13.04.07 in Sindelfingen.
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Freitag, 26. September 2008: Böblingen: Ein Skandalurteil unter Polizeischutz
• Donnerstag, 2. Oktober 2008: VVN-BdA Pressemitteilung zum Skandalurteil von Böblingen
• Mittwoch, 20. Mai 2009:"Auf der Strasse und in Parlamenten: Nazis keine Basis bieten" Beitrag von Brigitte Renkl, Vorsitzende der Kreisvereinigung der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen- Leonberg.
• Samstag, 23.Mai.2009: Städtetour "Nazis keine Basis bieten" von Polizei schikaniert!
• Samstag, 23.Mai.2009: Antifaschistische Städtetour vorzeitig abgebrochen! Bericht der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart
• Sonntag, 24. Mai 2009 Rede von Conny Renkl, gehalten am 23.5.2009 bei der Städtetour "Nazis keine Basis bieten"

Auf der Strasse und in Parlamenten: Nazis keine Basis bieten

Im Rahmen der Kampagne „Nazis keine Basis bieten“ kamen zwei Sozialwissenschaftler, die von der Heinrich-Böll-Stiftung gefördert werden, aus Dresden zu Veranstaltungen in Böblingen, Stuttgart und Leonberg.

Eingeladen waren sie vom Antifabündnis Stuttgart und Region. Angesichts der bevorstehenden Wahlen, an denen sich die NPD beteiligt, waren die Erfahrungen, die Sachsen mit Nazis in Parlamenten gemacht hat, von Interesse. Dort war sie 2004 mit 12 Vertretern in den Landtag eingezogen. Darunter befand sich auch der als Bankräuber verurteilte Klaus Wartenfelser. Die Referenten gaben einen Überblick über die „Arbeit“ dieser Fraktion, die im Wesentlichen aus medienwirksamen Provokationen besteht, wie z.B. den Boykott des Gedenkens an die Shoa im Landtag, während das Bombardement von Dresden als „Bomben-Holocaust“ bezeichnet werden kann. Auf der Bühne des Landtags darf der Abgeordnete Menzel Hitler als den größten Staatsmann Deutschlands benennen. Der Landtagsabgeordnete Matthias Paul, NPD, der sich besonders als „Saubermann“ hervor getan hatte, wurde wegen Kinderpornographie verurteilt. Während die NPD in den Ausschüssen des Landtages nicht in Erscheinung tritt, werden auf Kosten des Steuerzahlers „Experten“ in den Landtag eingeladen, wie auch den in Böblingen gerichtsbekannte Frank Rennicke, der im Landtag zur Jugendmusik referieren darf. Auch aus Steuermitteln wird die NPD-Fraktionszeitung „Klartext“ in Sachsen verteilt; monatlich, an jeden Haushalt wird so menschenverachtendes Gedankengut transportiert. Hinzu kommen Diäten und Gehälter für die Abgeordneten und ihre Assistenten, die Abgeordneten-Büros, die Wahlkampfkostenerstattung in Millionenhöhe und natürlich das Privileg, steuerbegünstigt Spenden einsammeln zu können. Bei einer Wiederwahl der NPD in den Landtag ergäbe sich ferner die Möglichkeit, eine eigene Parteistiftung zu errichten. Mit alledem könne, so die Referenten, die NPD sich legitimieren und als legal und rechtsstaatlich ihre rassistische, ausländerfeindliche und antidemokratische Propaganda verbreiten. Mitfinanziert werden von der NPD die nahe stehenden so genannten „Freien Kameradschaften“. Von denen gingen allein im Jahr 2008 in Sachsen 401 Gewaltakte aus. Dabei sei die Dunkelziffer sehr hoch, da gerade in ländlichen Gebieten sich viele Betroffene nicht trauen würden, Anzeige zu erstatten.

In den Diskussionen im Anschluss an das Referat wurde das Verbot der NPD kontrovers diskutiert. Nach den Äußerungen von Innenminister Rech zur Bedeutung der V-Leute in der NPD wurde auch die Frage gestellt, ob der Staat Teil der Lösung oder doch eher Teil des Problems der neuerlichen Ausbreitung faschistischen Gedankenguts sei. Weitgehende Einigkeit bestand aber darin, dass der Einzug der NPD in weitere Parlamente verhindert werden muss und in unserem Land das offene, ungestörte Auftreten von Nazis niemals Selbstverständlichkeit werden darf.

Die Kampagne, die wie bekannt mit Infotischen, einer Kundgebung am Sindelfinger Markt zur Erinnerung an die Befreiung vom Faschismus mit 150 Teilnehmern, begonnen hat, wird weiter geführt mit der Städtetour am kommenden Samstag: Stuttgart-Waiblingen-Böblingen-Stuttgart und dem Konzert am 30.5. im Jugendhaus-Süd in Sindelfingen.

Brigitte Renkl, Vorsitzende der Kreisvereinigung der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen- Leonberg.

Böblingen: Ein Skandalurteil unter Polizeischutz

Sieben Angeklagte werden der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten.

Für die Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. D. z.B. hat bereits Vorstrafen und Bewährungsauflagen, die er sich ebenfalls als Antifaschist „eingefangen“ hat, u.a. drei Verurteilungen (!) wegen des Tragens zerschlagener Hakenkreuze. Fünf der Angeklagten haben so genannten Migrationshintergrund; einem von ihnen droht bei Rechtskraft des Urteils die Abschiebung. Auch sie haben als von den Nazis besonders beleidigte „Ausländer“ Vorstrafen wegen ihres antifaschistischen Widerstands „auf dem Kerbholz“. Vor Gericht standen hier also politisch engagierte Antifaschisten, aber Richter Kirbach wollte „die Politik aus dem Prozess heraus halten“.

Der skandalöse Urteilsspruch löste tumultartige Szenen im Zuhörerraum aus und konnte nur unter Androhung von Geld- und/oder Haftstrafen, Saalverweisen und massiver Polizeipräsenz verlesen werden.
Und auch, wenn man es nicht fassen kann, das Folgende ist wortwörtlich:

„Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren, um den Rechten eine Lektion zu erteilen“. So begründete Richter Kirbach das Urteil - und entsprechend war auch der Verlauf der zwei Verhandlungstage.

Die Zeugenaussagen der NPD-Anhänger waren widersprüchlich, ohne wirkliche Beweiskraft. Bei den Polizeizeugen war es ähnlich und es kamen grobe Mängel bei der Beweissicherung zu Tage. Sieben Angeklagte, sieben Rechtsanwälte, eine Fülle von Unklarheiten bei den Zeugenaussagen und Defiziten bei der Beweisführung, für den Richter kein Problem. Man fühlte sich erinnert an „Nathan der Weise“: „Der Jude wird verbrannt“! Er lehnte alle Anträge der Rechtsanwälte ab und zog den Prozess im „Schweinsgallop“ durch, am zweiten Tag musste die Verurteilung stehen, komme was da wolle. Richter Kirbach folgte mit geringfügiger Abweichung bei den Bewährungsstrafen der Vorgabe der Staatsanwältin, die, nachdem ihr das Freireden ziemlich misslungen war, den Text ablas, um dann genüsslich - in der Arroganz der Macht - ob ihrer provokanten Urteilsbegründung die Wut des „Volks“ im Gerichtssaal zu beobachten. Ihre Zusammenfassung war: Es handle sich um keinerlei politischen Protest –“ die Angeklagten hatten ja keine Umhängetafeln dabei (O-Ton) –“ sondern um reine Körperverletzung mit gemeinschaftlicher Planung, „bewaffnet“...,...“ hinterhältig und kriminell“.

Schon im Vorfeld und bei der Berichterstattung zum ersten Prozesstag hatten einige Journalisten die Intension von Richter Kirbach aufgegriffen, „die Politik aus dem Prozess heraus zu halten“ und zu betonen, es ginge bei dem Verfahren nur um die Verhandlung eines Delikts der Körperverletzung. Dabei wurde aber mit politischer Etikettierung nicht gespart, wenn es darum ging, die Angeklagten in eine politische Outlaw-Ecke zu manövrieren, in der Hoffnung, eine Solidarisierung in der Öffentlichkeit zu vermeiden. So wurde immer wieder betont, es handele sich hier um vorbestrafte Schlägertypen, um linke Radaubrüder, um Chaoten einer „Gruppe Rote Hilfe“, vom Verfassungsschutz beobachtet, die nichts anderes im Sinn hätten, als –“ so der Richter –“„den Rechten eine Lektion zu erteilen“.

Das Zauberwort aber hieß „Autonome“. Damit wurden die „erhöhten Sicherheitsvorkehrungen“ für die Angeklagten und besonders für „ihr“ Klientel im Zuschauerraum begründet.
Vor dem Zutritt zum Verhandlungssaal waren Polizeikontrollen aufgebaut, Leibesvisitation und Taschenkontrolle. Handys und Getränke wurden einkassiert, Personalausweise einbehalten, abgelichtet und die Kopien einzeln zum Richtertisch gebracht. Und diese Zeremonie 12 Stunden lang, bei jeder Pause –“ das „Volk“ hätte sich ja bei einer solchen Unterbrechung aufmunitionieren können. Fast unglaublich mit welcher Gleichmut dies die vielen Migranten und besonders die jungen Leute über sich ergehen ließen. Im Fall der Konfiszierung stiftähnlicher Gegenstände wie Kugelschreiber, Kajalstifte etc. hatte Richter Kirbach dann doch den Bogen überspannt und musste auf Protest der Rechtsanwälte diese Anordnung à la Stammheim rückgängig machen. Im Gerichtssaal setzten sich die Schikanen fort. Ermahnungen, Strafandrohung, häufig gegen junge langhaarige Frauen mit Piercings. (Dies entspricht offenbar dem Weltbild der Böblinger Justiz nicht!)

Interessant war auch das von Richter und Polizei eingeführte Vokabular: Motorradhauben wurden als „Sturmhauben“ bezeichnet, der Ort des Geschehens wurde zum „Kampfplatz“, Besenstiel oder abgesägter Billiardqueue mutierten zu „Bewaffnung“. Dass der „Kampfplatz“ nicht mehr an Gemetzel und Blut hergab, als Prellungen und jeweils eine Platzwunde bei zwei NPD-Anhängern, konnte der Richter gar nicht begreifen. Selbst drängende Nachfragen bei den Nazi-Zeugen ergaben jedoch kein Mehr an Blessuren.
In der politischen Zuordnung der Angeklagten und Prozessbeobachter wurde weder von der Presse noch vom Gericht gespart, während NPDler schlicht als Rechte verharmlost wurden.

Ausgangslage für die Gerichtsverhandlung war die NPD-Veranstaltung im Februar 2007, bei der Rennicke, einer der aggressivsten Naziakteure in Sachen Ideologieeinpeitscher auftrat. Rennicke ist den Verantwortlichen im Landkreis Sindelfingen/Böblingen sehr wohl bekannt, hatte er doch –“ bevor er 2004 ins mittelfränkischen Altengreuth bei Schillingsfürst verzog –“ in Ehningen bei Böblingen seinen Wohnort und Prozesse wegen Volksverhetzung u.a. in Böblingen. Er gehörte der verbotenen Wiking-Jugend an und ist NPD-Mitglied.1

Trotz NPD-Ankündigung des selbsternannten „nationalen Barden“ behauptete die Stadt Sindelfingen als Verpächter der Stadiongaststätte, sie habe von nichts gewusst, außerdem sei die Veranstaltung als Faschingsparty angemeldet worden. Nicht erst im Gericht wurde deutlich, dass die Verantwortlichen sehr genau um die NPD-Zusammenrottung aus allen Landesteilen wussten, denn es kam heraus, dass nicht nur Polizeistreifen Wache fuhren, sondern auch direkt vor dem „Floschenstadion“ Polizei in Zivil postiert war. (Trotzdem sprach der Richter des Öfteren von „Faschingsfeier“ und befragte die Nazizeugen nach ihrer Maskierung.)

An jenem 16. Februar 2007 gab es keinen Zweifel, dass die Behörden bestens informiert waren. Statt das NPD-Treiben zu verbieten, erging an die Öffentlichkeit Nachrichtensperre. Die Polizei, angewiesen von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, vom Verfassungsschutz und den örtlichen Sindelfinger Behörden, verstärkt durch auswärtige Einsatzkräfte, sollten für einen ungestörten Verlauf des braunen „Faschingstreibens“ sorgen. An der S-Bahnhaltestelle Goldberg wurden die ankommenden Antifaschisten von einem massiven Polizeiaufgebot erwartet. Schnell wurde nun klar, dass die Nazis vor Ort sein mussten. Doch statt ihren Protest zum Ausdruck bringen zu können, wurden die Antifaschisten eingekesselt, zur S-Bahn und Rückfahrt durch Polizeieskorte gezwungen.

Jetzt vor Gericht, werden diese Gewaltmaßnahmen, die mit Rechtstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun hatten, damit gerechtfertigt, dass es darum ginge, Links und Rechts auseinander zu halten.

Die Festnahme der sieben Männer und ihre jetzige Verurteilung sollen davon ablenken, wie damals am 16. Februar 2007 die Verantwortlichen die Nazi-Veranstaltung beschirmten. Verdeckt werden soll auch die Unverhältnismäßigkeit der Mittel, die die Polizei anwandte, um die angeblichen Täter zu schnappen. Da gab es abenteuerliche Verfolgungsjagden, ohne erkennbar zu sein, dass die Verfolger Polizisten waren, erkennungsdienstliche Behandlung, erzwungene DNA-Proben, Führerscheinentzug und Beschlagnahme der Autos.

Aber es sollte ja „auf Teufel komm–™“ raus verurteilt werden:
Unwichtig
• warum man sich in Sindelfingen aufhielt,
• dass man von der Polizei gezwungen wurde mit der S-Bahn nach Stuttgart ohne das abgestellte Auto zu fahren
• dass keiner der Angeklagten von den Zeugen als Täter überführt wurde
• dass keiner auf den Polizeifotos, in derselben Nacht geschossen, schwarz, vermummt, mit Kapuzen bekleidet war
• dass keine der „Waffen“ mit Blut befleckt war und keine „Waffe“ einem der Angeklagten zugeordnet werden konnte.

Unwichtig
• dass die Anzahl der „Täter“ laut Zeugenaussagen viel höher sein musste,
• dass schließlich dunkle Nacht und schlechte Beleuchtung herrschte.

Gerichte, Behörden und Staatsorgane rechtfertigen ihr Vorgehen damit, dass sie eine Eskalation zwischen Links und Rechts, wie damals in der Weimarer Republik, verhindern wollen. Bei diesem Geschichtsbild aus der untersten Schublade wird geflissentlich übersehen, dass damals bereits die so genannten „Eliten“ aus Wirtschaft, Staatsapparat und nicht zuletzt der Justiz ganz überwiegend rechts standen, die Nazis förderten und schließlich an die Macht brachten. Den Widerstand gegen diese verhängnisvolle Entwicklung zu verhindern –“ darin sahen diese Kräfte ihre vornehmste Pflicht.

Und der Herr Richter Kirbach muss sich die Frage gefallen lassen: „Haben Sie denn gar nichts gelernt? Wissen Sie noch immer nicht, dass Faschismus keine Meinungsäußerung ist, sondern ein Verbrechen?“
Links gegen rechts aufzuwiegen, würde eine Verharmlosung des Faschismus bedeuten und dem Staat und seiner Polizei noch mehr Befugnisse einräumen, um mit den ach so ungeliebten, weil unbequemen Nazigegnern kurzen Prozess zu machen. Junge Antifaschistinnen und Antifaschisten sind es heute, die unermüdlich und vorne dran den Faschisten, diesen Totengräbern der Demokratie und Feinden sozialen Fortschritts, die Stirn bieten.

Mit seinem Urteil muss sich Richter Kirbach auch fragen lassen, ob er den Widerstand gegen die Kandidatur der NPD für den Sindelfinger Gemeinderat diskreditieren will. Die Demonstration am 19.Juli 2008 in Sindelfingen hatte schließlich gezeigt, dass viele Menschen auch bereit sind, gegen die Nazikandidatur auf die Straße zu gehen.

Die Solidarität mit den Angeklagten, die in die nächste Instanz gehen, wird Teil der Auseinandersetzung sein, die auch die VVN-BdA (Kreisvereinigung Leonberg-Sindelfingen-Böblingen) unterstützt:

Nazis keine Basis bieten
Gegen Rechts –“ für Links!
NPD-Verbot jetzt!

80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“

Am 16. April fand in den Räumen der Betriebsseelsorge in Böblingen eine Veranstaltung zum Thema „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“ statt. Geladen hatte ein breites Bündnis aus DGB, GEW, IGM, Verdi, „Gegen das Vergessen, Für Demokratie“, DIDF, attac, VVN /BdA und verschiedene antifaschistische Gruppen aus der Region. Dieses Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, den Einzug der NPD in die Gemeinderäte bei den Kommunalwahlen 2009 zu verhindern. Als Referentin hatten die Antifaschisten Sevim Dagdelen eingeladen, Mitglied des Bundestags für die Partei `DIE LINKE´. Wie der Sprecher der VVN, Conny Renkl bei der Vorstellung von Frau Dagdelen betonte, sei nicht ihre Tätigkeit im Bundestag entscheidend für ihre Einladung gewesen. Sevim Dagdelen sei Expertin, weil sie am eigenen Leib die Behandlung von Migranten in Deutschland erfahren und reflektiert habe. Sie habe Erfahrung mit deutscher Leitkultur, die von den Nazis Ausländern, aber auch Obdachlosen, Behinderten usw. eingeprügelt werden soll. Norbert Füssinger von der GEW gab einen kurzen Rückblick auf bereits erfolgte Veranstaltungen und Aktivitäten und warb für eine geplante Demonstration gegen die Naziumtriebe im Juni.

Mit einer Gedenkminute zu Ehren des verstorbenen Landessprechers der VVN-BdA Reinhard Hildebrandt und einem musikalischen Beitrag von Norbert Füssinger schloss die Einführung ab.

In ihrem Referat stellte Frau Dagdelen zunächst in den Vordergrund, dass faschistische Einstellungen offenbar wesentlich größere Bevölkerungsteile erfasst hätten, als die 7000 Mitglieder der NPD. Sie stützte sich dabei auf aktuelle Studien, u.a. von Heitmeyer, sowie von Decker/Brähler. Dieses Potenzial zu mobilisieren schicke sich die NPD gerade an. Dabei setze sie seit Neuestem verstärkt auf antikapitalistische Parolen. Die Nazis würden an real existierenden Problemen ansetzen, wie z.B. der Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen u.ä. Es ginge ihnen dabei nicht um eine generelle und wirkliche Lösung der Probleme, sondern darum vorzuspiegeln, dass durch mehr Nationalismus, durch mehr Kampf gegen Ausländer eine Verbesserung der Verhältnisse möglich wäre. „Verändert werden soll der Kapitalismus nur da, wo er auch auf die vermeintlich höherwertigen arischen Deutschen negative Auswirkungen hat“, so die Referentin. Ellenbogen ja, Individuum gegen Individuum, Nation gegen Nation –“ aber bitte nicht, wenn es Deutsche trifft. Darauf lässt sich die Kapitalismuskritik der Nazis reduzieren. Ebenso knüpften die Nazis an die alte Hetze vom raffenden Kapital an, das mit Juden und USA identifiziert wird, dem das Gute arisch-deutsche schaffende Kapital entgegengestellt wird. Die mit Staatsgeldern alimentierte NPD wende sich an soziale Verlierer, die u.a. durch den Rückzug des Staates aus seinen sozialen Verpflichtungen entstehen.

Frau Dagdelen betonte, dass es auf die soziale Frage keine nationale Antwort geben könne. Es sei Aufgabe der Antifaschisten und aller Linken ihre Forderungen, Stellungnahmen so zu gestalten, dass völkische und nationalistische Interpretationen ausgeschlossen sind. Die Gegensätze in der Welt verliefen nicht zwischen Völkern, sondern zwischen Oben und Unten.

Sevim Dagdelen verwies schließlich darauf, dass Antifaschismus geprägt sei durch die Verbindung eines „universellen, humanistischen Weltbildes mit sozialer Teilhabe an den gesellschaftlichen Reichtümern für ´Alle`“.

Zum Schluss ging die Bundestagsabgeordnete noch auf ihre konkreten Aktivitäten ein, vor allem auf den „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus“, der von der Bundesregierung vorgelegt wurde, sowie zu den Überlegungen zum Verbot der NPD.

In der anschließenden Diskussion wurde vor allem deutlich, dass ein Verbot wenigstens den Skandal beenden würde, dass die rassistische Hetze auch noch aus Steuergeldern bezahlt wird. Es wurde aber auch deutlich, dass mit einem Verbot die Einstellungen und die gesellschaftlichen Strukturen, die diese Einstellungen ermöglichen oder befördern, noch nicht überwunden sind. Im Kampf gegen die Nazis und die faschistische Gefahr müsse die Linke auch bürgerlich-humanistische Personen ansprechen. Sie dürfe sich aber auch nicht davon abhalten lassen, der völkisch-nationalistischen Kapitalismus- und Imperialismus-„Kritik“ die Kritik an den herrschenden Verhältnissen entgegen zu stellen, die unabhängig von nationaler Zugehörigkeit, Arm und Reich sowie Oben und Unten produzieren.

Die etwa 80 Teilnehmer an dieser Veranstaltung folgten der Diskussion mit großer Aufmerksamkeit. Sie beschlossen die Veranstaltung mit dem gemeinsamen Singen des berühmten, antifaschistischen Liedes „Die Moorsoldaten“.

Quelle: Presseerklärung Antifaschistisches Bündnis Sindelfingen-Böblingen-Leonberg

Mit Rolf Gössner gegen die NPD. Bericht über eine Veranstaltung am 13.04.07 in Sindelfingen.

Dr. Rolf Gössner ist ein unbequemer Mann. Natürlich in erster Linie für Staatsorgane, à la „Schnüffel und Horch“. Deren Treiben deckt er seit Jahren publizistisch auf durch seine Bücher, als Mitherausgeber des „Grundrechte-Reports“, der Zeitschrift „Ossietzky“, als Mitverleiher des Negativpreises „BigBrotherAward“ sowie als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. In letztgenannter Funktion und als ihr Prozessbeobachter leistet er eine nicht zu überschätzende Arbeit, wenn zu befürchten ist, dass Gerichtsverfahren verschleppt, Prozesse unfair geführt oder Menschenrechte verletzt werden könnten –“ gerade bei Verfahren, in denen es um die persönliche Existenz von Betroffenen geht: die berufliche, die soziale Existenz oder die durch Verfolgung bedrohte physische Existenz. Seine Prozessbeobachtung soll der Justiz besondere Aufmerksamkeit signalisieren und dazu beitragen, dass die gerichtlichen Vorgänge in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert werden. So begleitet Rolf Gössner den gerade laufenden Prozess vor dem Landgericht Dessau, in dem es um den Verbrennungstod eines Migranten in Polizeigewahrsam geht.

Darüber hinaus zählt er zu den leider nicht sehr zahlreichen Stimmen im Land, die sich gegen den Abbau demokratischer Rechte, vor allem seit dem 11. September 2001 im Zuge der sogenannten Terrorismusbekämpfung, zur Wehr setzen (von den „Otto-Paketen“ bis hin zu den derzeit laufenden Anschlägen auf die Demokratie und Bürgerrechte wie sie von Schäuble & Co geplant werden). Insoweit sei auf sein neuestes, soeben erschienenes Buch verwiesen, das den Titel „Menschenrechte in Zeiten des Terrors“ trägt –“ „Kollateralschäden an der –šHeimatfront–™“.

Rolf Gössner ist aber auch unbequem, weil er zu jenen Demokraten zählt, die den (formalen) Gleichheitsgrundsatz der bürgerlichen Demokratie, die Unschuldsvermutung und rechtsstaatliche Verfahrensweisen verteidigen und zugleich davor warnen, den (bürgerlichen) Staat als Schutzorgan vor dem Anwachsen der Nazi-Szene und der faschistischen Gefahr vorbehaltlos in Anspruch zu nehmen. Er sieht in den Verbotsforderungen hinsichtlich rechtsextremer Organisationen und Aufmärsche die Gefahr einer „Verdrängung des Neonazi-Problems“, das weit in die Mitte der Gesellschaft reiche; damit werde „womöglich eine Sicherheitskonzeption befördert, die der Bevölkerung vorgaukelt, verhängnisvolle politische Entwicklungen könnten etwa geheimdienstlich oder per Verbotsdekret verhindert werden“.

Kundgebung am 16.2.2007 in Stuttgart gegen NPD Fasching
Foto: Roland Hägele
Von daher versprach die Veranstaltung mit ihm in Sindelfingen am 13. April 2007 spannend zu werden. Diese Veranstaltung hatte den Titel: „Zwischen Nachsicht und Härte“. Der staatliche Umgang mit Neonazismus und rechter Gewalt ist äußerst widersprüchlich und steht im Konflikt mit antifaschistischen Grundsätzen und Aktionen“. Neben der Kreisvereinigung der VVN-BdA Leonberg-Sindelfingen-Böblingen hatten als Veranstalter die Gewerkschaften GEW, ver.di und IG Metall aufgerufen, sowie attac, das baden-württembergische Rosa-Luxemburg-Forum und das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart und Region.
Unmittelbarer Anlass für die Einladung an Rolf Gössner waren die Ereignisse um das Auftreten des wegen Volksverhetzung verurteilten Nazibarden Rennicke in einer von der NPD ausgerichteten und von der Polizei geschützten „Faschingsfete“ (siehe auch die Presseerklärung). Das kam auch im Motto der Veranstaltung zum Ausdruck.

Aber wir stecken ja auch bekanntermaßen in der Kampagne zum Verbot der NPD. Wie würde sich Rolf Gössner in dieser Frage positionieren, ein Demokrat, der aus seiner Skepsis gegenüber Verboten keinen Hehl macht?

Seit Anfang der 90er Jahre, so Gössner, sind über 130 Menschen durch rechte Gewalt und faschistische Anschläge zu Tode gekommen, die Schwerverletzten gehen in die Tausende. 2006 verzeichnet die bundesweite Statistik über 18.000 Delikte mit rechtem und rassistischem Hintergrund. Rolf Gössner betonte, dass der fremdenfeindliche Nährboden weit in die Mitte einer nach rechts driftenden Gesellschaft reiche –“ es sich also keineswegs allein um ein Randphänomen „extremistischer“ Gewalttäter handele, das man einfach verbieten könne. Polizei, Verfassungsschutz (VS) und Justiz hätten allzu lange das Neonaziproblem verharmlost und damit schon frühzeitig - aber bis hinein in die jüngere Zeit - falsche Zeichen gesetzt. Über seine bezahlten V-Leute in den rechten Szenen habe der VS sogar direkte Förderhilfe für ihre Neonazi-Strukturen geleistet –“ ganz abgesehen von den Mitteln, die rechte Parteien durch Parteienfinanzierung, Abgeordnetendiäten und ihre begüterten „Gönner“ erhalten.

Erst als das „Ansehen Deutschlands in der Welt“ nach mehreren Gewaltakten und Neonazi-Anschlägen auf dem Spiel gestanden habe und der Rechtsradikalismus zum wirtschaftlichen Standort-Nachteil geraten sei, habe die herrschende Politik den „Aufstand der Anständigen“ ausgerufen und das Verfahren zum Verbot der NPD eingeleitet. Rolf Gössner sprach von einem „fachlich und politisch unverantwortlichen Antrag auf Verbot der NPD“ und von einem „geheimdienstlich verseuchten Prozess“. Unverantwortlich sei dieser Antrag deshalb gewesen, weil er ungeachtet und in Kenntnis der V-Leute-Unterwanderung der NPD gestellt worden sei; damit habe man die absehbaren verfahrensrechtlichen Folgen - nämlich eines drohenden Geheimverfahrens - offenbar billigend in Kauf genommen. Insoweit sei es verfassungsrechtlich konsequent gewesen, dass das Gericht diesen Prozess im März 2003 aus verfahrensrechtlichen –“ nicht etwa aus inhaltlichen Gründen - eingestellt hat.

Rolf Gössner wies darauf hin, dass jedes 7. Vorstandsmitglied der NPD als V-Mann vom VS besoldet gewesen sei; bei den vom Staat bezahlten Schnüfflern handle es sich in aller Regel um hart-gesottene Nazis, die aus den jeweiligen Neonaziszenen stammen - zumeist mit kriminellem Hintergrund. Er nannte u.a. Toni Stadler und Mirko Hesse, die im Solde des VS verantwortlich waren für den Vertrieb von CDs, die auf Schulhöfen verteilt wurden, und rassistische, antisemitische, chauvinistische Hetze verbreiteten. Die Beiden seien zwar später wegen ihrer Taten –“ mit Strafrabatt - verurteilt worden; aber das Verfahren gegen den V-Mann-Führer von Toni Stadler sei wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Am Rande bemerkt: Die Entgelte der V-Männer, die in Einzelfällen bis in die Hunderttausende gehen können, sind für sie insoweit steuer- und abgabenfrei, als ihnen Einkommenssteuererklärungen aus Geheimhaltungsgründen erspart bleiben - der VS führt bereits einen günstigen Steuersatz von gerade mal zehn Prozent pauschal an das Finanzamt ab.

In Zusammenhang mit diesen Geheimdienstmachenschaften wies Rolf Gössner auch auf die rechtslastige Geschichte des VS hin, an dessen Aufbau auch ehemalige Gestapo-Beamte führend mitgewirkt hatten, die sich dann bei der extensiven Kommunistenverfolgung der 50er und 60er Jahren und später in den gegen Linke gerichteten Berufsverbotsverfahren der 70er und 80er Jahre entsprechend „bewährt“ hätten. Er verwies auch auf die Verfahren in jüngster Zeit, z.B. gegen unseren Kameraden Martin Löwenberg vor dem Münchner Amtsgericht. Dieser hatte dazu aufgerufen, sich einem Naziaufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung entgegenzustellen. Das Gericht erkannte auf „öffentlichen Aufruf zu Straftaten“ wegen „Störung einer nicht verbotenen Versammlung“, und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. In der Diskussion brachte unser Landessprecher Reinhard Hildebrandt den Fall Siggi Hubele zur Sprache, der einen Strafbefehl über 1600,- € erhalten hat, weil er angeblich den Naziaufmarsch in Ellwangen gestört habe.

An unsere Adresse in Zusammenhang mit der VVN-Kampagne für ein NPD-Verbot gerichtet, führte Rolf Gössner aus: Wer wirklich ein Verbot der NPD durchsetzen wolle, wie immer man dazu stehe, komme an der Forderung nach Rückzug der V-Leute des VS aus der NPD nicht vorbei. Eine solche Forderung vermisse er bisher in unseren Aufrufen; sie sei aber unabdingbar, denn an dieser Hürde würde jeder neue Verbotsanlauf scheitern. Bei so manchen bürgerlichen Politikern, die den Rückzug der V-Leute strikt ablehnen würden, erhalte der VS-Schutz geradezu antifaschistische Weihen. Dabei seien die „Erkenntnisse“, die der VS über die Naziszene liefere, geradezu bescheiden –“ trotz des massiven V-Leute-Einsatzes. Diese Aufgabe könne seiner Ansicht nach weit besser erledigt werden, etwa durch ein unabhängiges politikwissenschaftliches Institut.

Insgesamt brachte Rolf Gössner damit sein Anliegen auf den Punkt: Er will zwar eine Fixierung auf staatliche „Autoritäten“ und Instanzen vermeiden, wie sie auch bei einem neuerlichen Verbotsverfahren gegen die NPD zutage trete. Er plädierte vielmehr für eine offensive und offene gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit rechts. Dennoch begrüßte er unsere Kampagne, soweit diese dazu beitragen könne, das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen, die Menschen gegen die rechte Gefahr zu mobilisieren und damit auch bis hinein in die Schulen, Universitäten, Betriebe und Gewerkschaften zu wirken.

Neben der lebhaften Diskussion zu Fragen des NPD-Verbots und unserem Verhältnis zum Staat tauschten die Anwesenden auch Informationen über die Naziszene in Sindelfingen aus. So wurde u. a. bekannt gemacht, dass der lokale Möchtegernführer der NPD, Janus Nowak, den Ausländeranteil in Sindelfingen von 22 Prozent auf drei Prozent drücken möchte, was aber offensichtlich von den Staatsorganen nicht als Aufruf zu Straftaten gewertet wird. Dagegen wurde eine große Bereitschaft erkennbar, sich weiter zusammen zu schließen und die Kampagne gegen das NPD-Verbot noch entschiedener voran zu treiben, z.B. am 1. Mai mit einem Unterschriftenstand bei der DGB-Kundgebung in Böblingen.

Besonderen Dank gilt den jungen Antifaschistinnen und Antifaschisten der Kreisvereinigung, die mit zahlreich erschienenen Freunden des –šAntifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart und Region–™ als Ordner unsere Veranstaltung vor angekündigten Störungen der Nazis schützten.

Was bei der Nachbesprechung bemängelt wurde, möchten wir an dieser Stelle nicht unterschlagen: Gänzlich unbehandelt blieb die unsägliche und gefährliche Debatte, die uns die Reaktion aufzuzwingen versucht, Links gleich Rechts oder in ihrer Terminologie: Linksextremismus sei gleichzusetzen mit Rechtsextremismus.

Buchveröffentlichungen von Rolf Gössner (Auswahl)
(leider nicht mehr über den Buchhandel lieferbar –“ nur noch antiquarisch zu finden)
Der Apparat - Ermittlungen in Sachen Polizei (Kiepenheuer & Witsch, Köln 1982; akt. 1984);
Im Schatten des Rechts - Methoden einer neuen Geheim-Polizei (Kiepenheuer & Witsch, Köln 1984, russische Ausgabe: Moskau 1990; beide zusammen mit Uwe Herzog);
Das Anti-Terror-System - Politische Justiz im präventiven Sicherheitsstaat (VSA, Hamburg 1991):
Mythos Sicherheit - Der hilflose Schrei nach dem starken Staat (Hg., Nomos, Baden-Baden 1995);
Polizei im Zwielicht - Gerät der Apparat außer Kontrolle? (zus. mit Oliver Neß; Campus-Verlag, Frankfurt/New York 1996);
Die vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs. Verdrängung im Westen - Abrechnung mit dem Osten?
(akt. und erw. Neuauflage) Aufbau-Verlag, Berlin 1998
Erste Rechts-Hilfe. Rechts- und Verhaltenstipps im Umgang mit Polizei, Justiz und Geheimdiensten, Verlag Die Werkstatt Göttingen 1999.
>BigBrother< & Co. Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft, Konkret Literatur Verlag, Hamburg 2000.
Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates, Verlag Droemer-Knaur, München 2003

Neuerscheinung Ende April 2007:
Rolf Gössner
MENSCHENRECHTE IN ZEITEN DES TERRORS
Kollateralschäden an der „Heimatfront“
Konkret Literatur Verlag, Hamburg
Ca 280 Seiten, € 17,00.
Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001kommt es weltweit zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen –“ nicht allein durch Terrorakte, sondern durch die weltweite „Terrorismusbekämpfung“. Auch in der Bundesrepublik übertrafen sich nach den Terroranschlägen von New York, Madrid und London Parteien und Sicherheitspolitiker gegenseitig mit Gesetzesvorschlägen, die der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dienen sollen, mit Sicherheit aber ihre Freiheitsrechte einschränken. Rolf Gössner analysiert und kommentiert kritisch die bundesdeutsche „Antiterror“-Politik und deckt die oft skandalösen Kollateralschäden an der „Heimatfront“ auf.
cronjob