Skip to content

Spendensammlung für die KIA - Praxis der Solidarität

„Wir haben in der solidarischen Praxis für das neue Jahr angefangen. Allerdings ist alles wegen der Koronasache beschränkt –“ keine Zahnärzte, wir dürfen nur sehr wenige Termine haben, es darf keine Patienten im Warteraum geben usw usw.

Die Bewegung in Thessaloniki ist in einer schlechten Lage - KIA auch: Weniger Menschen nehmen teil, keine neuen Menschen erscheinen, unsere PsychologInnen haben sich entschieden nicht mehr mitzumachen.

Traurig... Und auch noch dazu ist KIA finanziell in einer schlechten Lage. In ein paar Monaten werden wir pleite sein...“

Es besteht ein großer Bedarf an Medikamenten, hauptsächlich Schmerzmitteln und entzündungshemmenden Medikamenten, nicht nur in der Arztpraxis, sondern auch in den verschiedenen Außenanlagen, in die inzwischen viele Flüchtlinge kommen und für die eine medizinische Behandlung fast nicht existiert.

Wir von der Solireisegruppe „Gegen Spardiktate und Nationalismus!“ haben in den letzten Jahren diese Klinik regelmäßig besucht, über sie berichtet und Geld gespendet. Zuletzt waren wir 2017 dort und berichteten über die Diskussionen, die geführt wurden, nachdem die Syriza-Regierung unversicherten Menschen wieder den Zugang zu Krankenhäusern ermöglicht hatte.

Mittlerweile ist dies schon wieder Geschichte. Die Rechtsregierung unter Mitsotakis verhindert, dass Geflüchtete eine Behandlung erhalten können. Die einzigen Anlaufstellen sind die noch existierenden solidarischen Kliniken wie die KIA in Saloniki.

KIA musste im Lockdown geschlossen werden, der in Griechenland auch deshalb besonders strikt war, weil das öffentliche Gesundheitswesen nach den Zerstörungen durch die Austeritätspolitik äußerst prekär ausgestattet ist.

Da KIA nach wie vor aber dringend gebraucht wird, unternimmt das Kollektiv jetzt den Versuch, die Medikamentenausgabe vorerst im Freien, aber auch den Betrieb der Kollektiv-Praxis wieder aufzunehmen.

Alle Kosten vor Ort sind auf ein Minimum runtergefahren; für die Beschaffung der Arzneimittel geht das meiste Geld drauf. Aber das wird jetzt für die Aufrechterhaltung der kollektiven Gesundheitsversorgung dringend gebraucht. Die aus früheren Spenden gewachsenen Geldreserven reichen nur noch für die nächsten paar Monate. Für den minimalsten Grundbetrieb werden nicht mehr als tausend Euro im Monat benötigt, also jede kleine Spende von 20 Euro hilft weiter.

Wir rufen deshalb dazu auf, diese solidarische Klinik mit einer Spende zu unterstützen. Wir als Solireisegruppe haben von unserem Solikonto bereits 1000,- Euro überwiesen.

Piraeus Bank

ΙΒΑΝ : GR89 0172 2720 0052 7205 9087 744

BIC : PIRBGRAA

Website: http://www.kiathess.gr/de/information

Kontakt: Mail an: Manfred.Klingele@t-online.de

„Wir bitten um Spenden für griechische KollegInnen, die unsere Hilfe in ihrem Kampf benötigen. Über die Verwendung der gespendeten Gelder werden wir öffentlich berichten. Spendenkonto: Manfred Klingele-Pape, Konto-Nr: 1211 478 910, Hamburger Sparkasse (BLZ 200 505 50) Verwendungszweck: Griechenland-Soli“

Schillerkiez sagt: Räumung is nich! - Syndikat Bleibt!

Foto: © Freundeskreis Syndikat via Umbruch Bildarchiv
Am 7. August soll um 9 Uhr morgens das Syndikat geräumt werden. Die kollektiv betriebene Kiezkneipe existiert schon seit 1985 und ist nicht nur beim linksradikalen Publikum von nah und fern beliebt, sondern auch stark im Kiez verwurzelt. Um das bildlich zu zeigen, hat die Kiezgruppe „Widerständige Aktion Schillerkiez“ diese Foto-Serie inititiert. Auf mehreren Infoständen am Markt auf dem Herrfurthplatz, sowie bei mehreren Kieztouren hatten Anwohnende und ansässige Gewerbetreibende die Möglichkeit ihrer Solidarität mit dem Syndikat ein Gesicht zu geben. Die Ressonanz war enorm. Fast alle im Kiez wissen über das drohende Aus Bescheid und finden dies durchweg beschissen. Kaum jemand, der*die nicht bereit für ein Foto war. Das zeigt nochmals deutlich, mit welch breitem Widerstand der Eigentümer Pears Global und der R2G-Senat rechnen müssen, wenn sie das Syndikat wirklich räumen wollen.

Zu den Bildern beim Umbruch Bildarchiv

Termine:
29. Juli, 19 Uhr Köpi-Hof, Köpenicker Straße 137, Infoveranstaltung Projekte update, Letzte Demo Infos, Tag X, Aktionswoche
30. Juli 20 Uhr, Videokundgebung vorm Syndikat mit Zwangsräumung verhindern!
31. Juli ab 16 Uhr, Kiezkultur von unten! Musikkundgebung in der Weisestraße. Live umsonst und draußen!
1. August, 20 Uhr Herrfurthplatz
Großdemonstration: „Raus aus der Defensive!“ Egal ob Meute, Liebig 34, Rigaer, Syndikat oder Potse: Räumungen verhindern! Wir bleiben alle!
2. August, 11-17 Uhr, Blockadetraining in Theorie und Praxis von Zwangsräumung verhindern! auf dem Tempelhofer Feld vor dem Haus 104
6. August ab 20 Uhr Weisestraße 56–²
„Lange Nacht der Weisestraße. Zusammen kommen damit Syndikat bleibt!“
7. August 9 Uhr Syndikat, Räumung verhindern!

Weitere Termine und aktuelle Infos:
https://syndikatbleibt.noblogs.org/
Twitter: @syndikat44

Weitere Ereignisse zu diesem Thema:

syndikat bleibt

Stuttgart: Aufruf zur politischen Prozessbegleitung wegen Silvesterspaziergang am Knast

Seit über 30 Jahren gehen jedes Jahr an Silvester Linke zum Hochsicherheitstrakt nach Stammheim, um den politischen und sozialen Gefangenen ihre Solidarität zu zeigen. So auch am 31.12.2018 unter dem Motto „Unsere Solidarität ist ihr Kontrollverlust –“ gegen Kapitalismus und Polizeistaat“. In diesem Jahr kam es, wie in den Vorjahren zu einem

unangemeldeten Demozug um den Knast, bei dem wie auch sonst Feuerwerk zum Einsatz kam. Weitere Aktionen waren eine Plakataktion auf die Knastmauern, sowie eine Farbaktion auf das neue Oberlandesgericht.

Dem Angeklagten wird nun Landfriedensbruch vorgeworfen. Unter anderem soll er auch die Plakataktion koordiniert „bzw. das Signal zur Tatausführung“ gegeben haben.

Ihm und einer Genossin werden aber auch vorgeworfen, „einen maßgeblichen Einfluss auf den gewalttätigen Verlauf der Versammlung“ zu haben und „durch ihr Handeln die Tathandlungen der Menge“ zu fördern.

Mit dem Verfahren geht es sicherlich nicht nur darum, einen Prozess gegen eine einzelne Person zu führen, was auch der Knastspaziergang letztes Silvester gezeigt hat: Dieser wurde von hunderten Bullen gestoppt, fast alle Demoteilnehmer*innen eingekesselt, Personalien festgestellt und das Feuerwerk beschlagnahmt. Das rigorose Vorgehen zeigt, dass es darum geht, den Silvesterknastspaziergang an sich zu kriminalisieren und zu verhindern.

Kommt am Dienstag zum Prozess und zeigt euch solidarisch –“ Solidarität ist eine Waffe!

Dienstag, 28. Juli | 13.45 Uhr | Amtsgericht Bad Cannstatt | Badstraße 23 | Saal 1 EG

Mehr Informationen: stuttgart.rote-hilfe.de

#Corona: Paritätischer fordert Überbrückungsgeld zum Schutz von Risikogruppen vor Verdienstausfall

Der Paritätische Wohlfahrtsverband macht in einer aktuellen Stellungnahme an den Bundestagsausschuss für Gesundheit auf eine sozialrechtliche Leerstelle von hoher Brisanz aufmerksam: Infolge erster Lockerungen von behördlich angeordneten Coronavirus-Schutzmaßnahmen und der damit einhergehenden Öffnung von Arbeitsstätten droht eine Situation, in der gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte allein aus Angst vor Verdienstausfall ihre Arbeit in den Betrieben wieder aufnehmen und sich damit in Lebensgefahr begeben. Nach aktueller Rechtslage können Risikogruppen zwar der Beschäftigung fernbleiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Paritätische fordert daher für alle besonders gefährdeten Beschäftigten ein Überbrückungsgeld, orientiert an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld.

"So wie Eltern eine Entschädigung erhalten, wenn sie corona-bedingt Verdienstausfälle haben, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, braucht es auch eine finanzielle Absicherung für diejenigen, die zu einer Risikogruppe gehören und deshalb nicht zur Arbeit gehen können", fordert Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Es braucht ein Überbrückungsgeld in angemessener Höhe, damit Beschäftigte nicht aus finanzieller Sorge heraus unter Druck geraten, sich in Lebensgefahr zu begeben." Das Überbrückungsgeld solle sich an den Regelungen des Kurzarbeitergeldes orientieren, so der Vorschlag des Paritätischen, und 80 Prozent bzw. 87 Prozent des Verdienstausfalls betragen, wenn Kinder im Haushalt leben. Die steuerfinanzierte Leistung sei allen Beschäftigten zu gewähren, die aufgrund ihres höheren Risikos für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf in der konkreten betrieblichen Situation nicht mehr ohne Gefährdung von Gesundheit und Leben beschäftigt werden können und von erheblichen, bis hin zu existenzgefährdenden finanziellen Einbußen bedroht sind.

Der Verband weist darauf hin, dass für Beamt*innen in vielen Bundesländern und bspw. auch im Ausland bezahlte Freistellungen vorgesehen sind, sofern die Beschäftigten zu einer Risikogruppe gehören. "Die Gefährdung beispielsweise von Erzieher*innen in gemeinnützigen Kindertageseinrichtungen, von Pflegekräften oder von Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe ist keine geringere als bei Lehrkräften des öffentlichen Dienstes. Wir brauchen eine Lösung, wie wir alle besonders gefährdeten Beschäftigten finanziell absichern, um ihnen den Schutz vor einer Infektion mit erwartbar besonders schwerem Verlauf so gut es geht zu ermöglichen", so Hesse. Das Überbrückungsgeld sei ein pragmatischer Ansatz, "um den Sorgen und Nöten, die infolge dieser noch nie dagewesenen Pandemie-Krise sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch der Beschäftigten bestehen, entgegen zu wirken."

Quelle: Pressemitteilung

FIfF veröffentlicht Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die #Corona-App

Es geht nicht um Privatsphäre, sondern es geht darum, eine Technik sozial beherrschbar zu machen.“ Dieses Datenschutzverständnis von Wilhelm Steinmüller (1934–“2013), Datenschutzpionier und langjähriges FIfF-Mitglied, möchten wir, eine Gruppe Wissenschaftlerïnnen und Datenschützerïnnen im Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V., wieder stark machen.

Seit einigen Wochen kreist die Diskussion um die Eindämmung der Corona-Pandemie zunehmend um den Einsatz technischer Hilfsmittel. Es wird geplant, die Pandemie durch den Einsatz von Tracing-Apps für Smartphones einzudämmen. Diese Systeme sollen automatisiert die zwischenmenschlichen Kontakte aller Nutzerïnnen aufzeichnen und es so erlauben, die Infektionsketten des Virus schnell und effizient nachzuvollziehen, um möglicherweise exponierte Personen frühzeitig warnen und isolieren zu können.
Wir haben es angesichts der geplanten Corona-Tracing-Systeme mit einem gesellschaftlichen Großexperiment zur digitalen Verhaltenserfassung unter staatlicher Aufsicht in Europa zu tun. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet die Betreiberïnnen umfangreicher Datenverarbeitungssysteme (zu denen auch ein Corona-Tracing-System zählen würde) zur Anfertigung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) im Falle eines hohen Risikos für die Grund- und Freiheitsrechte. Hierbei handelt es sich um eine strukturierte Risikoanalyse, die mögliche grundrechtsrelevante Folgen einer Datenverarbeitung im Vorfeld identifiziert und bewertet.

Wirksamkeit und Folgen entsprechender Apps sind noch nicht absehbar und es ist davon auszugehen, dass innerhalb der EU verschiedene Varianten erprobt und evaluiert werden. Die datenschutz- und somit grundrechtsrelevanten Folgen dieses Unterfangens betreffen potenziell nicht nur Einzelpersonen, sondern die Gesellschaft als Ganze. Aus diesem Grunde ist nicht nur die Anfertigung einer DSFA angezeigt, sondern insbesondere auch ihre Veröffentlichung –“ und eine öffentliche Diskussion. Da bisher keine der beteiligten Stellen eine allgemein zugängliche DSFA präsentiert hat und selbst die vorgelegten privacy impact assessments unvollständig bleiben, legen wir vom FIfF mit diesem Dokument eigeninitiativ eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung als konstruktiven Diskussionsbeitrag vor.

Download der DSFA (Creative-Commons-Lizenz: Namensnennung, CC BY 4.0 Int.): Aktuelle Version 1.1 (PDF, 101 S., 426 kB), alte Versionen unter https://www.fiff.de/dsfa-corona

Zusammenfassung und Ergebnisse



1. Die in den Diskussionen vielfach betonte Freiwilligkeit der App-Nutzung ist eine Illusion. Es ist vorstellbar und wird auch bereits diskutiert, dass die Nutzung der App als Voraussetzung für die individuelle Lockerung der Ausgangsbeschränkungen gelten könnte. Das Vorzeigen der App könnte als Zugangsbarriere zu öffentlichen oder privaten Gebäuden, Räumen oder Veranstaltungen dienen. Denkbar ist, dass Arbeitgeberïnnen solche Praktiken schnell adaptieren, weil sie mittels freiwillig umgesetzter Schutzmaßnahmen schneller ihre Betriebe wieder öffnen dürfen. Dieses Szenario bedeutet eine implizite Nötigung zur Nutzung der App und bedeutet erhebliche Ungleichbehandlung der Nicht-Nutzerïnnen. Weil nicht jede Person ein Smartphone besitzt, wäre hiermit auch eine Diskriminierung ohnehin schon benachteiligter Gruppen verbunden. Kirsten Bock vom FIfF kommentiert: „Die Einwilligung ist nicht das richtige Regelungsinstrument für die Nutzung der Corona App, weil deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, dass Nutzungsrisiko der App nicht auf die Bürgerïnnen abzuwälzen, sondern selbst die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere und grundrechtsverträgliche Lösung in einem Gesetz vorzugeben und die Bürgerïnnen so vor Grundrechtsverletzungen - auch durch Dritte - wirksam zu schützen.“ Martin Rost vom FIfF ergänzt prägnant „Von einer Einwilligung geht keine Schutzwirkung für Betroffene aus."

2. Ohne Intervenierbarkeit und enge Zweckbindung ist der Grundrechtsschutz gefährdet. So besteht ein hohes Risiko fälschlich registrierter Expositionsereignisse (falsch positiv), die zu unrecht auferlegter Selbst-Isolation oder Quarantäne zur Folge haben (zum Beispiel Kontaktmessung durch die Wand zwischen zwei Wohnungen). Um dem zu begegnen, bedarf es rechtlicher und faktischer Möglichkeiten zur effektiven Einflussnahme, etwa das Zurückrufen falscher Infektionsmeldungen, die Löschung falsch registrierter Kontaktereignisse zu einer infizierten Person und das Anfechten von infolge der Datenverarbeitung auferlegter Beschränkungen. Eine solche Möglichkeit sieht bisher keines der vorgeschlagenen Systeme vor. „Beim Datenschutz geht es genauso wenig um den Schutz von Daten, wie es beim Sonnenschutz um den Schutz der Sonne geht oder beim Katastrophenschutz um den Schutz von Katastrophen.“ spitzt Jörg Pohle vom FIfF zu.

3. Alle bislang erwähnten Verfahren verarbeiten personenbezogene Gesundheitsdaten. Das Verfahren besteht aus der Verarbeitung von Kontaktdaten auf den Smartphones, der Übermittlung dieser Daten auf einen Server nach der Diagnose einer Infektion und letztendlich deren Verteilung an alle anderen Smartphones zur Prüfung auf einen möglichen Kontakt mit Infizierten. Alle Daten auf einem Smartphone sind personenbezogen, nämlich bezogen auf die Nutzerïn des Gerätes. Weil nur diejenigen Personen Daten übertragen, die als infiziert diagnostiziert wurden, sind die übertragenen Daten zugleich Gesundheitsdaten. Somit unterliegen diese dem Schutz der DSGVO.

4. Anonymität der Nutzerïnnen muss in einem Zusammenspiel rechtlicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen erzwungen werden. Nur durch einen mehrdimensionalen Ansatz kann der Personenbezug wirksam und irreversibel von den verarbeiteten Daten abgetrennt werden, so dass danach von anonymen Daten gesprochen werden kann. Allen derzeit vorliegenden Vorschlägen fehlt es an einem solchen expliziten Trennungsvorgang. "Wenn man sich hier nur auf technische Maßnahmen oder allein auf politische Beteuerungen verlässt, besteht ein großes Risiko der nachträglichen De-Anonymisierung." so Rainer Mühlhoff vom FIfF. Wir haben in dieser DSFA rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen formuliert, deren Umsetzung in der Praxis eine wirksame und irreversible Trennung sicherstellen kann –“ nur unter diesen Voraussetzungen dürften die infektionsanzeigenden Daten ohne Personenbezug (iDoP) an alle Apps verbreitet werden.

Wesentliche Voraussetzung für Transparenz bezüglich der Umsetzung aller Datenschutz-Grundsätze nicht nur für Datenschutzaufsichtsbehörden, sondern gerade auch für die Betroffenen und die (Zivil-)Gesellschaft insgesamt ist die quelloffene Entwicklung von Server und Apps nebst allen ihren Komponenten beispielsweise als freie Software. Nur so kann es gelingen, Vertrauen auch bei jenen zu erzeugen, die nicht alle informationstechnischen Details verstehen. Ergriffene Maßnahmen müssen immer aktiv prüfbar gemacht und sauber dokumentiert werden.

Abschluss



Datenschutzanalysen betrachten die gesamte Verarbeitung von Daten, nicht nur die dabei eingesetzten Apps. „Die Grenzen der App sind nicht die Grenzen der Verarbeitung.“ erläutert Christian Ricardo Kühne vom FIfF. In der öffentlichen Diskussion und in den betrachteten App-Projekten wird Datenschutz nach wie vor auf den Schutz der Privatsphäre, also Geheimhaltung gegenüber Betreiberïnnen und Dritten, und auf Aspekte der IT-Sicherheit wie Verschlüsselung reduziert. Mit dieser Verengung der Sichtweise kommen die erheblichen, gesellschaftlich wie politisch fundamentalen Risiken, die wir in dieser Folgeabschätzung aufzeigen, nicht nur nicht in den Blick –“ sie werden zum Teil sogar verschleiert. „Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes gehen die wesentlichen Risiken nicht von Hackerïnnen oder anderen Benutzerïnnen aus, sondern von den Betreiberïnnen des Datenverarbeitungssystems selbst.“ kommentiert abschließend Rainer Rehak, Vorstandsmitglied des FIfF.

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.



Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. ist ein deutschlandweiter Zusammenschluss von gut 700 Menschen, die sich kritisch mit Auswirkungen des Einsatzes der Informatik und Informationstechnik auf die Gesellschaft auseinandersetzen. Unsere Mitglieder arbeiten überwiegend in informatiknahen Berufen, vom IT-Systemelektroniker bis hin zur Professorin für Theoretische Informatik. Das FIfF wirkt seit 1984 in vielen technischen und nichttechnischen Bereichen der Gesellschaft auf einen gesellschaftlich reflektierten Einsatz von informationstechnischen Systemen zum Wohle der Gesellschaft hin. Zu unseren Aufgaben zählen wir Öffentlichkeitsarbeit, sowie Beratung und das Erarbeiten fachlicher Studien. Zudem gibt das FIfF vierteljährlich die „FIfF-Kommunikation –“ Zeitschrift für Informatik und Gesellschaft“ heraus und arbeitet mit anderen Friedens- sowie Bürgerrechtsorganisationen zusammen.

Quelle

Antifaschismus ist gemeinnützig: Unser Einsatz für eine solidarische Gesellschaft ist unteilbar!

Öffentliche Erklärung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA und andere Organisationen.

Wir verurteilen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes –“ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) durch das Berliner Finanzamt aufs Schärfste. Wir sind beschämt, dass die Auschwitz-Überlebende und heutige Ehrenvorsitzende der VVN-BdA Esther Bejarano diese Entscheidung erleben muss.
„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

Dieser Schwur der Befreiten von Buchenwald ist das Fundament der jahrzehntelangen antifaschistischen Arbeit der VVN-BdA und unser Kampf gegen Faschismus ist #unteilbar. Darum sind wir solidarisch mit der VVN-BdA.

Die Entscheidung gegen die VVN-BdA ist keine Einzelentscheidung. Vielmehr werden die Bewegungsräume für eine politische und demokratisch aktive Zivilgesellschaft, wie sie sich etwa bei #unteilbar zusammengeschlossen hat, auch mit Hilfe des Steuerrechts, immer enger gesteckt. Belege dafür sind die rigide Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts auch für andere politisch aktive Vereine wie attac, Campact oder das Demokratische Zentrum Ludwigsburg.

Auch an anderer Stelle beobachten wir mit großer Sorge, dass im Zuge der fatalen Umstrukturierung des Programms „Demokratie Leben“ ca. 100 Projekte in ihrem Kampf für eine vielfältige Gesellschaft vor dem Aus stehen. Geplant waren sogar massive Kürzungen für das Programm „Demokratie Leben“, die erst nach vehementen Protesten zurückgezogen wurden. In Zeiten, in denen parteipolitisch organisierte Faschistinnen und Faschisten und gewalttätige Neo-Nazis gemeinsam marschieren, verhallen Forderungen nach einer substantiellen Aufstockung der Mittel folgenlos.

Darum fordern wir:

  • Dass das Land Berlin dem Beispiel NRWs folgt und die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA anerkennt.

  • Damit die Arbeitsfähigkeit der VVN-BdA nicht beeinträchtigt wird, soll die Vollziehung der Bescheide zur Zahlung/Steuerzahlung ausgesetzt werden.

  • Politisches Engagement der kritischen und demokratischen Zivilgesellschaft muss im Zuge der anstehenden Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts durch das Bundesfinanzministerium gestärkt und zweifelsfrei abgesichert werden!

  • Wir brauchen ein „Demokratiefördergesetz“, das seinen Namen verdient und eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung zivilgesellschaftlich getragener Projekte sicherstellt.

Wir werden diese Forderungen so lange und so laut vertreten, bis sie umgesetzt werden. Mit den #unteilbar Demonstrationen und dem gemeinsamen Einstehen auf der Straße haben wir alle auch ein Versprechen auf Solidarität miteinander abgegeben.

Berlin, den 28.11.2019
Diese Erklärung wurde von Aktiven und Organisationen aus dem #unteilbar-Bündnis initiiert.
Weitere Initiator*innen und Unterzeichnen der Erklärung unter unteilbar.org/gemeinnuetzig

Deutsch-afghanische Kooperation in der Abschiebemaschinerie

Deutsch-afghanische Kooperation in der Abschiebemaschinerie: Afghanisches Konsulat erstellt falsche Dokumente für staatenlosen linken Aktivisten aus dem Iran, damit Deutschland ihn am 06.11. nach Afghanistan abschieben kann.

Als Afghane im Iran unterdrückt und diskriminiert, als politischer Aktivist im Iran verfolgt und als Flüchtling in deutsch-afghanischer Zusammenarbeit verfolgt und bald abgeschoben: Sayed Morteza Hosseini wurde als Sohn afghanischer Eltern in Teheran im Iran geboren, wuchs dort auf und erhielt die iranische Staatsbürgerschaft. Nach seiner Teilnahme an Protesten 2009 inhaftierte der iranische Geheimdienst Etela–˜at ihn und erkannte seine Staatsbürgerschaft ab. Als er nach Jahren des illegalen Aufenthalts im Iran wieder festgenommen wurde, wurde ihm nur eine Möglichkeit gelassen, im Iran zu bleiben: Er musste für den Iran im Krieg in Syrien gegen Daesh (IS) kämpfen. Als er die Gewalt und die Grausamkeiten dort nicht mehr ertrug, floh er Anfang 2015 nach Deutschland.

Der deutsche Staat will ihn als linken Aktivisten wie schon andere vor ihm loswerden, sodass er nicht gegen die Ausbeutung und Unterdrückung hier aktiv werden kann. In den Iran kann man ihn als politisch Verfolgten nicht abschieben, weil ihm dort Haft, Folter oder Tod drohen würden. Deswegen drängte der deutsche Staat das afghanische Konsulat in Deutschland, Hosseini „andere“ Papiere auszustellen. Sayed Morteza Hosseini, geboren am 14.04.1991 in Teheran als Sohn von Sayed Gholamali, soll am 06.11.2019 mit einem afghanischen Reisepass abgeschoben werden als Sayed Mirhasan, geboren am 01.01.1995 in Mazarsharif, Afghanistan, als Sohn von Sayed Akbar.

Wer bei der Passbeschaffung „nicht mitwirkt“ oder mit gefälschten Papieren einreist, erhöht damit das Risiko, abgeschoben zu werden. Wer aber einen Pass hat, mit dem er nicht abgeschoben werden kann, kriegt einen passenden Pass zur Abschiebung erstellt. Eine ähnliche Politik wird u.a. auch mit den Ländern des Balkans und mit Nigeria betrieben, in die Rücknahmeabkommen und staatlich angeordnete falsche Papiere zahlreiche Abschiebungen ermöglichen. Wir sehen mal wieder, wie „Recht und Ordnung“ nur für die Untergeordneten gelten, nicht für die Vollstrecker des „Rechts“.

Hosseini alias Mirhasan wird momentan im Abschiebeknast Pforzheim festgehalten. Von hier soll er in ein Land abgeschoben werden, das er nicht kennt und das seit Jahrzehnten in einem Krieg zerstört wird, an dem Deutschland seit 2001 beteiligt ist. Die Flucht der Menschen aus Afghanistan ist eine Folge der Politik imperialistischer Staaten, Banken und Unternehmen. Die Vertriebenen werden hier unmenschlich behandelt und dahin zurückgeschickt, wo sie herkommen oder nicht herkommen. Wo welche Menschen unter welchen Umständen leben können, hängt im Kapitalismus vom Bedarf an ökonomisch verwertbarer Arbeitskraft ab. Vom deutschen Staat können wir uns keinen „humanen“ Umgang mit seinen Staatsbürger*innen und erst recht nicht mit seinen Nicht-Bürger*innen erwarten. Trotzdem überschreitet dieses Vorgehen selbst den Rahmen des bürgerlichen Rechtes des deutschen Staates und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Wir fordern, dass unser Genosse Sayed Morteza Hosseini mit dem deutsch-afghanischen Alias Sayed Mirhasan den Flüchtlingsstatus und einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland erhält!

Freiheit und unbefristeter Aufenthalt für Sayed Morteza Hosseini und alle Inhaftierten in den Abschiebeknästen!

Quelle: Pressemitteilung

5 Jahre Stadtteilzentrum Gasparitsch - ein Grund zu feiern!

Am Samstag, den 19. Oktober ab 14 Uhr feiert das Stadtteilzentrum Gasparitsch sein 5 Jahresfest. Ein buntes Programm für Groß und Klein lädt zum Vorbeikommen und Verweilen ein:

  • Kinderschminken und ein Bastelprogramm,
  • Tombola mit tollen Preisen,
  • Musik,
  • Informationen über die Angebote und Aktionen,
  • Kaffee und Kuchen,
  • ein reichhaltiges Büfett,
  • ab 18 Uhr mit einem leckeren warmem Abendessen
  • ab 20 Uhr Konzert mit Access_Denied (Alternative), Das blanke Extrem (Post Punk), Dog Dimension (Noise Funk), Gurutari (Funk).
5 Jahre Selbstverwaltung, Unabhängigkeit und für die Menschen in Stuttgart-Ost. Was könnte es für einen besseren Grund zum Feiern geben als diesen?

Kommt zum 5 Jahres Fest und feiert mit uns die letzten großartigen Jahre. Auf dass es noch viele mehr werden.

#G7 Proteste: Solikundgebung für die drei Nürnberger Gefangenen in Frankreich

Wir dokumentieren den Aufruf des Arbeitskreises Solidarität zur Solidaritätskundgebung am morgigen Samstag um 15.00 Uhr vor dem französischen Konsulat (Berliner Platz) für die "Drei von der Autobahn":

Am Mittwoch den 21. August 2019 machten sich drei Menschen aus Nürnberg auf den Weg in den Urlaub ins spanische Baskenland. Auf ihrer Fahrt gerieten sie in Frankreich in eine Polizeikontrolle. Dort wurden sie mit dem Vorwurf verhaftet zum G7 Gipfel zu reisen und dort Straftaten begehen zu wollen.

Allem Anschein nach wurden die drei auf Geheiß des Deutschen Bundeskriminalamtes verhaftet, das im Vorfeld des G7 Gipfels zahlreiche Datensätze über politische AktivistInnen (sog. Gefährder) an die französischen Behörden übermittelt hatte. Bereits wenige Tage darauf wurden die drei dann zu 3 bzw. 2 Monaten Haft verurteilt. Grundlage der Urteile ist ein Gesetz nach dem bereits die Vermutung, dass sich Personen spontan zusammenschließen könnten, um Straftaten zu begehen für eine Haftstrafe bis zu 3 Monaten ausreicht.

Zusätzlich zu der auch in Frankreich durchaus umstrittenen gesetzlichen Grundlage wurden den drei Verhafteten verweigert ihre Verteidigung selbst zu wählen. Bis heute dürfen die Gefangenen sich keine selbstgewählten AnwältInnen nehmen noch ist es ihnen erlaubt zu Telefonieren.

Um gegen das Vorgehen der französischen bzw. deutschen Behörden zu protestieren und um den Betroffenen unsere Solidarität auszudrücken organisieren wir am Samstag, den 21. September um 15 Uhr eine Kundgebung vor dem französischen Konsulat in Stuttgart.

Kommt und zeigt den drei von der Autobahn, dass sie nicht allein sind!

Den Widerstand auf der Straße gemeinsam verteidigen!

AK Solidarität

cronjob