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Foto-Rückblick: Der § 88a und die Verhaftung der AGIT-Drucker

Foto: Monika von Wegerer/Umbruch Bildarchiv
Im November 1977 wurden vier AGIT-Drucker in Berlin verhaftet. Sie saßen neun Monate in U-Haft, weil sie die linksradikale Wochenzeitung INFO BUG gedruckt hatten. Dass Drucker für Inhalte kriminalisiert wurden, die sie nicht selbst verfasst hatten, setzte neue Maßstäbe im Strafrecht. Der § 88a StGB, ein Gummiparagraph, der "verfassungsfeindliche Befürwortung von Gewalt" unter Strafe stellte, machte dies möglich. Ein Komitee und eine Theatergruppe stellte einiges auf die Beine, um die GenossInnen wieder aus dem Knast zu holen: "Kann denn drucken Sünde sein? Freiheit für die AGIT-Drucker!"

Mehr darüber und einige Fotos beim Umbruch Bildarchiv

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