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Die Universität Paris-Süd verpflichtet sich, Christian Vélot zu unterstützen

Der Vortrag von Werner Müller über die EFSA wird derzeit von den ehrenamtlichen ÜbersetzerInnen von Coorditrad, dem ehrenamtlichen ÜbersetzerInnen-Netzwerk von Attac International, ins Französische übersetzt. Dabei wurde die Agrargruppe von Attac Wuppertal auf einen wichtigen Erfolg in Frankreich aufmerksam gemacht: Aufgrund seines kritischen und mutigen Eintretens zu gentechnisch veränderten Organismen war der Wissenschaftler Dr. Christian Vélot an seiner Uni "Paris Süd" in große Probleme gekommen. Wie die Fondation Sciences Citoyennes berichtet, wurde er am 9. Juli 2008 aufgrund des Erfolgs einer internationalen Kamagne in Begleitung einer Delegation vom Präsidium seiner Universität rehabilitiert.

Hier nun der Originalartikel in der Übersetzung von Coorditrad:

Die Universität Paris-Süd verpflichtet sich, Christian Vélot zu unterstützen

Am 9. Juli 2008 wurde Christian Vélot in Begleitung einer Delegation vom Präsidium seiner Universität empfangen

Fondation Sciences Citoyennes, 18. Juli 2008 von Fabien Piasecki

Am 9. Juli 2008, wurde der Biologe und Whistleblower Christian Vélot vom Vorstand der Universität Paris-Süd empfangen. Dieses Treffen erfolgte im Anschluss an den für ihn veranstalteten Aktionstag vom 25. Juni. Ergebnis: Ein offenes Ohr und verbindliche Zusagen. Es ist zweifellos der Anfang vom Ende des Leidenswegs für den Dozenten und Forscher.

Zwei Jahre aufreibender Behördengänge und heftiger Auseinandersetzungen mit seinen Vorgesetzten, 50 000 Unterschriften zu seinen Gunsten, mehrere Hundert Menschen, die am 25. Juni gekommen waren, ihn in der Universität von Orsay und im Ministerium für Hochschulbildung und Forschung zu unterstützen, und schließlich der Sieg. Denn für Christian Vélot und die Fondation Sciences Citoyennes (übersetzt etwa: Stiftung bürgerliche Wissenschaften oder Stiftung Wissenschaften für Gesellschaft und BürgerInnen) legen die in Orsay am letzten Mittwoch eingegangenen Zusagen Zeugnis von einem wirklichen Bewusstwerden seiner Lage ab.

Konkret ist Christian Vélot, in Begleitung der Senatorin des Nord-Departements Marie-Christine Blandin, von Gewerkschaftsvertretern (Isabelle Goldringer von Sud-Recherche und Patrick Boumier von SNTRS-CGT) und Mitgliedern der Fondation Sciences Citoyennes, durch die Universitätspräsidentin Anita Bersellini, den Vizepräsidenten Guy Couarraze, den Generalsekretär Jean-Pierre Leclere sowie den Dekan der Universität für Wissenschaft von Orsay, Philippe Masson und den Regionalabgeordneten des CNRS Michèle Saumon empfangen worden. Das Gespräch war für den Biologen Anlass, auf die Problematik seiner Lage im Institut für Genetik und Mikrobiologie (IGM), in dem er seine Forschungen betreibt, aufmerksam zu machen: Wiederholt wurden ihm von Seiten der Leitung des IGM sein "Anti-GVO-Kreuzzug" vorgehalten, Kreditrestsummen sowie ein Praktikant vorenthalten sowie die Beschlagnahme seiner Forschungsräume unter dem Vorwand eines Phantomprojekts angekündigt, und er wurde fälschlicherweise beschuldigt, einen tätlichen Übergriff ( der im Übrigen inzwischen von dem Betroffenen dementiert wurde) auf einen Kollegen verübt zu haben, usw. ...

Die Universitätsvertreter haben die Tragweite des Verleumdungsfeldzugs gegen ihren Dozenten und Forscher erfasst, den das IGM sogar beschuldigte, "die Wissenschaft zu beschmutzen". Nach einer herzlichen Diskussion hat der Universitätsvorstand verbindliche Zusagen zu einer Reihe von Punkten gemacht:

- Christian Vélot behält ausdrücklich das Recht, sich weiterhin zu Untersuchungen von GVO (gentechnisch veränderten Organismen) zu äußern, und dabei seine Berufszugehörigkeit mitzuteilen, um seine Sachkenntnis zu begründen;

- die Universität erteilt Christian Vélot ihre volle Unterstützung, dass sein Forschungsteam weiter bestehen kann, sei es für den Lehrbetrieb, sei es als ein mit einer anderen Forschungseinheit der Universität von Orsay verbundenes Labor;

- der Universitätsvorstand wird einen Brief schreiben, auf den man sich öffentlich berufen werden kann, um Christian Vélot und sein Team von den gegen sie vorgebrachten lügnerischen Beschuldigungen freizusprechen und in dem ausgeführt werden wird, dass nur die künftige Bewertung des Forschers berücksichtigt werden wird, was insbesondere die Bestätigung gestattet, dass Beschlüsse innerhalb der Universität nur gefasst werden können wenn das Beurteilungsverfahren transparent ist und die Methoden dafür im gesetzlichen Rahmen liegen.

Im Übrigen wird das CNRS (Nationales Zentrum für wissenschaftliche Forschung) im Rahmen der Vertragsfrist, während der Christian Vélot noch an das IGM gebunden ist, die Möglichkeiten und Wege einer Neuzuteilung von Forschungskrediten für sein Team untersuchen.

"Ich wünsche mir für Sie Wohlergehen und innerhalb der Universität den Frieden", erklärte die Präsidentin der Universität Anita Bersellini gegenüber Christian Vélot. Für die Fondation Sciences Citoyennes "müssen auf die Gesamtheit der gemachten Zusagen Tatsachen und konkrete Handlungen folgen, aber Christian Vélot ist dabei, innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft rehabilitiert zu werden, und das ist wohl das Wesentliche. Er ist keine Unperson mehr, der es wagt, den GVO-Kulturen Schlechtes nachzusagen, sondern lediglich ein verantwortungsbewusster und engagierter Dozent und Forscher sowie Whistleblower."

Durch seinen Fall kommt das Anliegen der Whistleblower nach den Siegen von Pierre Méneton und Véronique Lapidès, die beide vor Gericht gegen die Verleumdungen ihnen gegenüber Recht erhalten hatten, wieder einen Schritt weiter.

Aus dem Französischen von Angelika Gross, ehrenamtliche Übersetzerin bei Coorditrad

Hinweis: Auf arte.tv kann das Video der Debatte mit Christian Vélot, José Bové und Renate Sommer (CDU) aufgerufen werden.


Die Erstveröffentlichung dieses Artikels erfolgte auf der Seite der Agrargruppe von Attac Wuppertal.

Stammheimer Schauprozess wird fortgesetzt

Zur Zeit findet in Stuttgart-Stammheim ein - leider nicht nur von bürgerlichen Massenmedien - weitgehend unbeachteter Prozess gegen 5 Linke statt. Ihnen wird gemäß dem Paragraphen 129b die Mitgliedschaft in einer verbotenen ausländischen Organisation -“ konkret der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) -“ vorgeworfen. Der Prozess reiht sich in den "Kampf gegen den internationalen Terrorismus" ein, ein Schlagwort, mit dem heutezutage beliebige - vor allem jedoch fortschrittliche und revolutionäre oppositionelle Bewegungen mit einem Bannfluch belegt werden können. Wie auch immer man im einzelnen zur Programatik und politischen Praxis der DHKP-C stehen mag, bleibt festzustellen, daß hier offensichtlich ein Prozeß stattfindet, der durchaus als "Testlauf" in der Anwendung des "Terrorismusparagrafen" 129b mit im Falle einer Verurteilung weitreichenden Konsequenzen für migrantische, vor allem revolutionäre Organisationen und internationalistische Arbeit gesehen werden kann. Der bisherige Verlauf der Verhandlungen spricht Bände. Seit dem 28. Juli 2008 läuft die Anhörung des rechtskräftig wegen MIT-Arbeit verurteilten Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram.
Die Anklage basiert bisher allein auf der Aussage des ehemaligen deutsch-türkischen Doppelagenten Hüseyin Hiram, dem ein Gutachter schwere psychische Störungen attestierte und der vor Gericht immer wieder behauptet, sich nicht genau erinnern zu können. Außer an den Waffendeal, den beschreibt er dezidiert -“ wenn auch in verschiedenen Varianten.

Auch in der zweiten Vernehmungswoche beschimpfte Hiram mehrfach die Angeklagten und verwickelte sich permanent in Widersprüche. Außerdem bestritt er vehement seine Tätigkeit für den türkischen Geheimdienst MIT sowie den Verfassungsschutz (VS) Rheinland-Pfalz. Letzteres wurde in einem anderen Verfahren von der Staatsschutzbehörde indes bestätigt.

Am Mittwoch setzte Hiram dann seine Selbstdemontage fort: Er erfände gerne Geschichten und stünde gern im Mittelpunkt, gab er zum besten. Außerdem sähe er sich in seinen Erzählungen gern im Zusammenhang mit wichtigen Persönlichkeiten. Dann outete er sich auch noch als Agent des CIA und des israelischen Geheimdienstes Mossad.

Das Gericht legte ihm als Beweismittel für seine MIT-Tätigkeit eine Reihe von Handy-Kurzmitteilungen vor, in denen er sich mit einem Mann namens Tuncay ausgetauscht hatte. Laut des Hamburger Strafverteidigers Heinz-Jürgen Schneider ist davon auszugehen, daß es sich dabei um einen Führungsoffizier des MIT handelt. Hiram hingegen behauptete, Tuncay sei sein älterer Bruder. Aufforderungen von Tuncay per SMS wie "Verlange von ihnen, daß sie dir eine Pistole geben", erschienen selbst dem Gericht als Kommunikation unter Brüdern seltsam. ("junge Welt", 08.08.2008)
Das "Komitee gegen die Paragrafen 129" beurteilt daher den Prozeß als Farce, "die an Absurdität und Lächerlichkeit nur schwer zu überbieten ist" und stellt die berechtigte Frage, wie "dieser Prozess der Wahrheitsfindung dienen soll, wenn der Hauptbelastungszeuge psychisch krank, stark medikasiert und voreingenommen ist und seine Antworten durch die Art und Weise der Fragen des Senates schon vorgegeben werden."
Trotz aller offenkundigen Falschaussagen geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass ausgerechnet seine Aussagen bezüglich des angeblich geplanten Waffenschmuggels glaubwürdig seien. Dass die Angaben eines solchen Gewährsmannes überhaupt zur Verhaftung der Angeklagten führen konnten, ist grotesk genug. Dass auf dieser Grundlage nun seit über 18 Monaten Haftbefehle aufrechterhalten werden, zeigt, dass es den Behörden um die Schaffung eines Präzedenzfalles geht. Mit der DHKP-C wird erstmals eine im Ausland aktive linke Bewegung als "ausländische terroristische Vereinigung" verfolgt. Damit wäre der Verfolgung internationaler Befreiungsbewegungen Tür und Tor geöffnet. ("Rote Hilfe", 10.0.2008)
Darüber hinaus werden vom "Komitee gegen die Paragrafen 129" fortgesetzte Menschenrechtsverletzungen, insbesondere hinsichtlich der Isolationshaft festgestellt:
Der Gefangene Mustafa Atalay, der zwei Wochen vor seiner Verhaftung am 15. November 2006 in der Rehaklinik von Bad Bevensen eine Herzoperation über sich ergehen lassen musste, bei der ihm Bypässe gelegt worden waren, befindet sich seitdem in Isolationshaft. Die durch die Operation geöffneten Herzgefäße sind aufgrund der Haftbedingungen wieder verstopft. Statt einer notwendigen zweiten Operation zur Öffnung der Gefäße wurden ihm lediglich Stands gelegt, die keine dauerhafte Lösung darstellen.

Drei unabhängige GutachterInnen haben beim Gefangenen Ilhan Demirtas eine Psychose diagnostiziert. Ein vom Gericht beauftragter Arzt jedoch unterstellt dem Gefangenen Demirtas, dass er seine Leiden nur simuliere, um bessere Haftbedingungen zu erhalten.

Die drei weiteren Gefangenen -“ Ahmet Düzgün Yüksel, Hasan Subasi und Devrim Güler - befinden sich weiterhin in Isolationshaft, welche bekanntlich international als Folter geächtet ist.
Menschenrechtsverletzungen finden offenbar nicht nur in Guantanamo statt. Die dortigen Zustände - jahrelang verschwiegen, verharmlost und abgestritten - werden medial oftmals als "Begleiterscheinung des Kampfes gegen den Terror" verharmlost, die in Deutschland eher undenkbar seien. Dabei sind die Stammheimer Verfahren sind nicht losgelöst von der Geschichte der Repression in Deutschland zu sehen. Sie stehen vielmehr in deren Tradition, vom Verbot der KPD 1956 über die Repression gegen die Gegner der Wiederbewaffnung über die RAF Prozesse in Stammheim bis hin zu den rechtswidrigen Hausdurchsuchungen bei G8 Gegnern im vergangenen Jahr im Vorfeld des G8 Gipfels in Heiligendamm oder auch dem "mg Verfahren". Sie werden aktuell flankiert von der Verschärfung des bayerischen Versammlungsrechtes und der geplanten Verschärfung des Versammlungs- und Polizeigesetzes in Baden- Württemberg.

Der Öffentlichkeit wird die Prozessbeobachtung durch einen Besuch der Verhandlungen zwar formal gestattet, jedoch mit Einlaßkontrollen, Erfassung der Personalien usw. derart vergällt, daß nicht nur der Eindruck entsteht, daß derartiges nicht erwünscht ist. Bei den kommenden Prozesstagen am 15.09., 17.09., 22.09. und am 24.09. besteht die Möglichkeit, sich trotzdem selbst ein Bild zu machen. Für weitere Informationen, auch zu bisherigen Prozessberichten empfiehlt sich die Seite des "Komitee gegen die Paragrafen 129".