trueten.de

»Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.« Einstein

22. - 26. August 1992: Pogrome in Rostock-Lichtenhagen. The Truth lies in Rostock

Heute vor 19 Jahren begann in Rostock - Lichtenhagen ein "Volksfest" der ganz besonderen Art: Eine Woche lang, vom 22. bis zum 26. August 1992, griffen mehrere hundert junge Rechtsradikale die Flüchtlingsunterkunft und ein von vietnamesischen VertragsarbeiterInnen bewohntes Haus im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen an. Unterstützt wurde der Mob von über tausend "ganz normalen" Deutschen, die Polizei griff kaum ein. Es handelte sich um die massivsten rassistischen Ausschreitungen der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Der von Mark Saunders und Siobhan Cleary produzierte Dokumentarfilm „The truth lies in Rostock“ dokumentiert die Ereignisse. Er entstand 1993 unter maßgeblicher Beteiligung von Menschen, die sich zum Zeitpunkt der Geschehnisse im attackierten Wohnheim befanden. Deshalb zeichnet sich die Produktion nicht nur durch einen authentischen Charakter aus, sondern versteht sich auch Jahre danach als schonungslose Kritik an einer Grundstimmung in der bundesrepublikanischen Gesellschaft, die Pogrome gegen Migranten oder einfach nur „anders aussehende“ überhaupt erst möglich macht. Nicht umsonst sorgte der Film auch in der Linken für eine heiße Debatte um die Frage, in wieweit die rassistischen Übergriffe mit der „Wiedervereinigung“ Deutschlands und dem darauf folgenden nationalistischen Taumel zu tun hatten.



Quellen: FAU-FFM / Umbruch Bildarchiv / gegen0310 / Antifa SFA - Soltau Fallingbostel Walsrode / Filmquelle

Hamburg und Stuttgart - Angriffe auf Pressefreiheit

Wie das Hamburger Radio Freier Sender Kombinat 93,0 (FSK) in einer Pressemitteilung mitteilt, hat die Hamburger Polizei gestern - Samstag, 20. August 2011 - am Rande des Schanzenfest einen seiner Redakteure in Gewahrsam genommen, obwohl dieser sich eindeutig als Journalist ausweisen konnte.

"(...) Ein Mitglied der Geschäftsführung des FSK sagte dazu: „Wir werten diesen Vorgang als erneuten massiven Eingriff in die Pressefreiheit seitens der Hamburger Polizei.“

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Januar 2011 entschieden, dass frühere Aktionen der Hamburger Polizei gegen das FSK verfassungswidrig waren. Der betreffende FSK-Redakteur hat erst am vergangenen Freitag ein Resümee des letzten Schanzenfestes gesendet, bei dem auch das von FSK ausführlich recherchierte damalige Vorgehen der Hamburger Polizei dargestellt wurde. Diese Recherchearbeit wurde durch die Ingewahrsamnahme für das aktuelle Schanzenfest verhindert.""


Recht haben und Recht bekommen sind offenbar nicht nur in Hamburg zwei verschiedene Paar Stiefel. Am vergangenen Donnerstag "trafen sich der cams21 Filmer Rico (Pseudonym im Netz 3c5x9) aus Hamburg und Thomas Wüppesahl, (Mitgründer und Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V.) in Krümmel, um über die kürzlich statt gefundenen Hausdurchsuchungen bei Stuttgart 21-Gegnern, Filmern und Fotografen von cams21 zu sprechen. Thomas Wüppesahl liefert dabei interessante Ein- und Ansichten rund um die statt findenden Repressalien bei Gegnern und Journalisten die sich aktiv um das Thema Stuttgart21 bemühen. (...)"

Mehr dazu im Video Beitrag von Tilman36 auf Bei Abriss Aufstand via blog.cams21.de.

Offenbar stört sich die Polizei weder in Hamburg noch in Stuttgart an dem Grundrecht auf freie Berichterstattung, kurz Pressefreiheit:

Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.