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»The boundaries which divide Life from Death are at best shadowy and vague. Who shall say where the one ends, and where the other begins?« Edgar Allan Poe

S21 GegnerInnen erklären sich solidarisch mit Heilbronner Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Die Solidaritätserklärung von Stuttgart 21 GegnerInnen. Dieser wurde frei gehalten und führte den folgenden schriftlichen Beitrag aus:

Liebe Freundinnen , liebe Freunde

Wir, die eingekesselten Stuttgart 21- Gegner vom 25.1.2011 und vom 1.2.2011 erklären uns solidarisch mit eurem Anliegen. Auch wir haben Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen unsre Einkesselung erhoben.

Seit fast anderthalb Jahren warten wir jetzt vergeblich auf unseren Gerichtstermin. Deshalb erhoffen wir uns von euren Prozess auch eine Signalwirkung für unser Verfahren und wünschen euch einen positiven Ausgang eurer Klage.

Grußwort der DKP zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel

Der AK Kesselklage dokumentiert das von einem Vertreter der DKP an die TeilnehmerInnen gerichtete Grußwort der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011:

Solidarität mit den KlägerInnen! Der Kampf geht weiter!

Liebe Anwesende, liebe AntifaschistInnen,

zum zweiten Male protestieren wir hier vor dem Verwaltungsgericht gegen den skandalösen, brutalen und durch nichts zu rechtfertigen Polizeieinsatz in Heilbronn am 1. Mai 2011 und um unsere Solidarität mit den KesselklägerInnen zum Ausdruck zu bringen.

Als Kommunist und aktiver Gewerkschafter ist es für mich inakzeptabel, dass GewerkschafterInnen, AntifaschistInnen eingekesselt und in Gewahrsam genommen werden, während die Nazis ungestört, sondern sogar unterstützt von der Polizei und staatlichen Behörden ihren menschenverachtenden und volksverhetztenden Propagandafeldzug durchführen konnten.

Und dies am 1. Mai! Dem Kampftag der internationalen Arbeiterklasse

Laut Landesverfassung von Baden-Württemberg gilt der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“.

Das aber ist genau das Gegenteil von dem was die NPD und die Neonazis tun. Sie betreiben Kriegspropaganda, schüren Völkerhass und Rassismus, schrecken selbst vor Mord, versuchten Mords und Totschlag nicht zurück. Das zeigen die Blutspur die Neonazis durch Deutschland zogen und auch der Brandanschlag von Winterbach.

Es ist völlig inakzeptabel ist dass Menschen durch Polizeikräfte erstens verhindert werden zur Maikundgebung des DGB zu gehen und zweitens die antifaschistische Demonstration gegen Nazis durch den Poizeikessel verhindert wurde.

Die Einkesselungen von Demokraten und Antifaschistinnen sind:

  • eine skandalöse Freiheitsberaubung,
  • Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und
  • massive staatliche Parteinahme zugunsten von Neonazis.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Für den unrechtmäßigen Polizeikessel von Heilbronn war noch die CDU/FDP Landesregierung verantwortlich. Unter der Grün/SPD Landesregierung geht es grad so weiter als hätte es eine Abwahl von Mappus und der CDU nicht gegeben. Dies zeigen die Kessel von Stuttgart am 30.7. und von Göppingen am 6.10.

Wir fordern die Landesregierung und die staatlichen Institutionen auf macht endlich Schluss mit der Bekämpfung und Kriminalisierung von AntifaschistInnen. Beendet die Unterstützung von Faschisten und Neonazis.

Es bleibt dabei Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen.

  • Verbrechen sind zu bestrafen
  • Wir fordern Verbot und Auflösung der NPD und aller faschistrischen Organisationen und deren Propaganda gem. Art. 139 des GG!
  • Wir sind solidarisch mit den KlägerInnen und
  • fordern die dienstrechtliche Bestrafung der Verantwortlichen für die rechtswidrige Einkesselung von Antifaschisten.

Für die DKP geht es bei der Unterstützung der Kesselklage nicht nur um ein deutliches Zeichen gegen Rechts, sondern auch um die Verteidigung der demokratischen Grundrechte, die Ausweitung von Bürgerrechten und mehr direkte Demokratie. Dazu gehören Sitzblockaden und Spontanaktionen.

Der deutsche Imperialismus verschärft gegenwärtig seine aggressive Politik nach Aussen und Innen. Die Widersprüche zwischen Kapital und Arbeit verschärfen sich.

Es wird immer offensichtlicher: Maßgebliche Teile der Herrschenden in den Konzern, - Banken – und Rüstungszentrealen und ihre politischen Helfershelfer setzen auf einen reaktionären Ausweg aus der Krise. Dafür halten sie sich, wie die Geschichte zeigt die Option des Faschismus, als Herrschaftsinstrument offen.

Das aber gilt es mit gemeinsam allen Kräften und voller Kraft zu verhindern. Das sind wir den Opfern von Faschismus und Krieg schuldig.

Unabhängig wie der heutige Prozess ausgeht: Der Kampf geht weiter!

Solidaritätskomitee "Freiheit für Deniz K." solidarisch mit Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Die Erklärung des Solidaritätskomitees „Freiheit für Deniz K.“:

Externes Bild nicht verfügbar. Originalquelle öffnenDas Solidaritätskomitee „Freiheit für Deniz K.“ erklärt seine uneingeschränkte Solidarität mit eurer Klage gegen die Praxis der Einkesselungen durch die Polizei im Auftrag der staatlichen Administration. Die Einkesselungen in Heilbronn, Stuttgart und in Göppingen unterstützen nur die Faschisten und gibt ihnen Flankendeckung. Dabei behaupten die Gerichte, die Polizei usw., in einer Demokratie dürften auch die Faschisten demokratisch ihre Meinung sagen.

Faschismus und Rassismus ist aber keine Meinung, sondern ein Verbrechen und muss verboten werden. Mehr als 54 Millionen Tote und unsägliches Elend und Zerstörung war das Ergebnis einer 12-jährigen Herrschaft des Faschismus und seiner Hintermänner in den Banken und Konzernzentralen. Auch Deniz K. demonstrierte gemeinsam mit anderen Antifaschisten in Nürnberg am 31.3. 2012 unter dem Motto „Faschistische Strukturen bekämpfen - Verfassungsschutz auflösen!“ gegen das NSU-Mordkommando, das allein Nürnberg 3 Migranten feige ermordeten. Polizei und Staatsapparat schützten diese Mörderbande durch die Einrichtung einer „SoKo Bosperus“ und lenkten so gezielt von den Faschisten ab. Dagegen demonstrierten zahlreiche Antifaschisten, auch Deniz. Mehrmals wurde diese Demonstration und das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit angegriffen und ein „lebender Kessel“ gegen diese Demonstration gebildet.

Wochen später wurde Deniz durch eine konstruierte Anklage in U-Haft gesetzt und ihm der Prozess gemacht. Obwohl in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Geheimdienste eklatante Fehler auftraten (gemeinsam erstellten Polizisten in Absprache untereinander das Zeugenprotokoll und änderten später ihre Aussagen und Unterschriften usw.), wurde der 19 jährige revolutionäre Antifaschist zu sage und schreibe 2 1⁄2 Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und seine Zukunft kaputt gemacht.

Wir fordern:
-“ Weg mit den Kesseln gegen antifaschistische und demokratische Kräfte
-“ Umgehendes Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda
-“ Schluss mit der Kriminalisierung der Antifaschisten

Quelle

Grußwort des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel

Wir dokumentieren das von einer Vertreterin des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit an die TeilnehmerInnen gerichtete Grußwort der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011.


Liebe Prozessbesucher, liebe Unterstützer, Freunde, Interessierte, liebe Anwesende!

Heute findet der zweite Verhandlungstag zum „Heilbronner Polizeikessel“ vom 1. Mai 2011 statt.

Dieser unglaubliche Vorgang, bei dem im Wortsinn morgens vom Zug weg unter anderem Hunderte AntifaschistInnen und GewerkschafterInnen in den Kessel vor dem Bahnhof getrieben und dort bis in die Abendstunden hinein festgehalten wurden, konnte am ersten Verhandlungstag am 25. Oktober nicht zu einer richterlichen Entscheidung geführt werden.

Die Vertreterin des Landes argumentierte, es sei objektiv möglich gewesen, den Platz zu verlassen.
Die hunderte Betroffenen wissen es besser: Sie saßen den ganzen Tag in der prallen Sonne mit nichts außer eventuell selbst mitgebrachter Verpflegung, der Zugang zu den Toiletten war seltenst möglich was zu entwürdigenden Situationen sich im Freien erleichternder Menschen führte.

Das martialische Aufgebot tausender in Kampfmontur ausgestatteter Polizeibeamter und Hundestaffel signalisierte allen, die gegen die Nazis demonstrieren wollten: IHR seid das Problem, nicht die Faschisten. Keiner konnte abends den Platz verlassen ohne dass die Personalien erfasst und Bildaufnahmen angefertigt wurden.

Verkehrte Welt?
Der 1. Mai, der traditionell im Zeichen der Solidarität und Menschenwürde steht, wurde in Heilbronn seitens der baden-württembergischen Landesregierung konterkariert zum Tag des Schutzes der Faschisten.

Die Vertreterin des Landes führte am ersten Prozesstag an, um Eskalationen zu vermeiden, sollten die beiden Gruppen -“ also die Faschisten und die bunte Mischung 1.Mai-Demonstranten und Nazi-Gegner, getrennt gehalten werden.

Nun -“ Fakt war, die Nazis durften laufen und ihre ekelhaften Parolen skandieren, während die 1. Mai-Demonstrationen nicht stattfinden konnten und Nazigegner davon abgehalten wurden, ihren Feiertag zu begehen.

Das ist ein Skandal!

Doch wie wir wissen, nicht der einzige.
Kessel gegen Antifaschisten, die gegen Nazis demonstrieren hatten wir am 1. Mai 2009 in Ulm, am 30. Juli diesen Jahres in Stuttgart, am 6. Oktober in Göppingen; am 24. November wurden Demonstranten gegen den reaktionären Burschenschaftstag in Stuttgart gekesselt.
Ja, es ist inzwischen traurige Tradition und eine gewisse Routine, die Versammlungsfreiheit fortschrittlicher Demonstrationen mit repressiven Polizeiauflagen und entsprechendem polizeilichem Vorgehen einzuschränken oder gar unmöglich zu machen. Die „innere Versammlungsfreiheit“ ist durch die Anwesenheit einer großen Zahl von Polizeikräften und ihrer ständigen Filmerei der Demonstrierenden oftmals von vornherein eingeschränkt, da es massiv einschüchternd und abschreckend wirkt.

Gerade aus diesem Grund hat dieser Prozess eine hohe Bedeutung. Es geht nicht nur um diesen speziellen Heilbronner Kessel. Es geht auch nicht nur um Demonstrationen gegen Nazis. Es geht um grundlegend mehr.
Es geht um das Recht auf Versammlungsfreiheit, das uneingeschränkt und ohne behördliche Reglementierung für alle Menschen zu jeder Zeit mit ihren gewünschten Aktionsformen möglich sein muss, solange nicht menschenverachtende, faschistische Propaganda Ziel der Versammlung ist.

Wir reden hier nicht von einem x-beliebigen Recht. Das Versammlungsrecht ist ein sogenanntes Grundrecht, ein einklagbares Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat.
Aber davon ist nicht viel übrig, wenn es mittels Polizeigesetzen nahezu beliebig eingeschränkt werden kann.

Wir fordern euch alle auf -“ macht diesen Fall bekannt, unterstützt den Prozess mit eurer Anwesenheit, euren Spenden, eurer Solidarität. Engagiert euch im Bündnis für Versammlungsfreiheit!

Für den heutigen Prozesstag fordern wir das Gericht auf, im Sinne der Versammlungsfreiheit den Heilbronner Kessel als ungerechtfertigte Polizeimaßnahme zu verurteilen und dementsprechend alle in diesem Zusammenhang ergangenen Urteile aufzuheben und die Kosten zu erstatten!

Gerechtigkeit für die Opfer von Sant‘ Anna di Stazzema!

Gedenkstätte in Sant-˜ Anna di Stazzema
Foto: Hans Peter Schaefer
Lizenz: CC 3.0
Wir sind beschämt und empört darüber, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen gegen die in Italien verurteilten SS-Mörder von Sant‘ Anna di Stazzema eingestellt hat.

Es kann und darf nicht sein, dass dieses Verbrechen der Nazis auch heute in der Bundesrepublik Deutschland, 67 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus, von der deutschen Justiz nicht verfolgt und aufgearbeitet wird.

Von Anfang an war den Stuttgarter Ermittlungen, die seit nunmehr 10 Jahren geführt wurden, anzumerken, dass der zuständige Staatsanwalt Häußler keine Anklage erheben wollte. Im Gegensatz dazu steht sein Verfolgungswillen, wann immer es um die Wahrnehmung demokratischer Rechte und den Protest gegen bürgerfeindliche Entscheidungen geht, vor allem aber um das Engagement junger Menschen gegen Faschismus und Krieg.

Lange Jahre wurde das Verhalten dieses Staatsanwaltes gedeckt von einer Landesregierung, die von der CDU, der Partei der Kiesingers, Filbingers und Oettingers geführt wurde. Bedrückend und beklemmend ist nun, dass dieses Verhalten der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft Stuttgart, auch unter der neu gewählten grün-roten Landesregierung geduldet wird.

Die Einstellung der Ermittlungen ist eine skandalöse Verhöhnung des Rechts. Die Täter sind bereits 1995 von einem Italienischen Gericht verurteilt worden, wurden aber als deutsche Staatsbürger nicht ausgeliefert. Was in Italien zur Bestrafung geführt hat, darf in der Bundesrepublik nicht straffrei bleiben.

Wir fordern erneut, dass den Opfern von Sant‘ Anna die Stazzema Gerechtigkeit widerfährt: Die Ermittlungen müssen wieder aufgenommen werden mit dem Ziel, unverzüglich Anklage gegen die Mörder zu erheben.

Wir werden die entsprechenden Bemühungen der Hinterbliebenen und ihrer Anwälte nach Kräften unterstützen!

Wir fordern von Justizminister Stickelberger und der Landesregierung:

- unverzügliche Entbindung des Oberstaatsanwaltes Häußler von seiner Funktion, für die er untragbar geworden ist.

- eine klare Weisung an die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Ermittlungen wieder aufzunehmen mit dem Ziel einer raschen Anklageerhebung.

Unsere Solidarität gehört den Angehörigen der Opfer. Deshalb begrüßen und unterstützen wir die Solidaritätsfahrt der Stuttgarter Anstifter nach Sant Anna vom 7.-9. Dezember.

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 10.11.2012

Quelle: VVN-BdA Kreisverband Esslingen

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Zuletzt bearbeitet am 09.12.2012 08:58

Heilbronner Kesselklage abgewiesen - Kläger prüfen Einlegen weiterer Rechtsmittel

Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht
Foto: Denzinger / beobachternews.de
Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart fand heute die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung über den Heilbronner "Polizeikessel" statt. "Polizeikessel" - ein Kandidat für das "Unwort des Jahres", wie in einer Grußansprache bei der kurzen Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude vorgeschlagen wurde.

Fünf Klägerinnen und Kläger wollten feststellen lassen, dass die über 10 Stunden dauernde "Ingewahrsamnahme" von 450 Antifaschistinnen und Antifaschisten vor dem Heilbronner Hauptbahnhof unrechtmäßig war. Sie hatten die am 1. Mai 2011 an der dortigen DGB-Kundgebung teilnehmen und gegen einen Naziaufmarsch demonstrieren wollen. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab.

Der Arbeitskreis Kesselklage, in dem sich Klagende und Unterstützende zusammengefunden haben, sieht in an der vorherrschenden Polizeitaktik ein grundsätzlich politisches Problem. Der Tübinger Gewerkschafter Lothar Letsche: „Es ist ein Unding, dass AntifaschistInnen in Ihrer Demonstrations- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, sich am 1. Mai auf dem Weg zur Gewerkschsftskundgebung durchsuchen lassen sollen, nur damit Nazis ungestört marschieren können. Sogar die Landesverfassung sagt, dass dieser Feiertag 'dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung' gelte - also nicht für Naziparolen da ist. Ein solches Szenario war nicht nur vor anderthalb Jahren in Heilbronn zu beobachten, sondern auch bei antifaschistischen Protesten am 30 Juli 2012 in Stuttgart und am 6. Oktober in Göppingen.“

Der Arbeitskreis Kesselklage will eine solche Kriminalisierung von AntifaschistInnen nicht weiter hinnehmen. „Ob politisch oder juristisch ­ kein Kessel darf ohne Konsequenzen bleiben“, so ein Sprecher des Arbeitskreises.

Wegen der Vorfälle in Stuttgart am 30. Juli, wo etwa 70 AntifaschistInnen gekesselt wurden, um jeden Protest gegen eine Propagandatour der neonazistischen NPD zu unterbinden, wurde mittlerweile ebenfalls Klage eingereicht.

„Auch wenn das Gericht heute nicht im Sinne der Klägerinnen und Kläger entschieden hat so geht die politische und juristische Auseinandersetzung weiter. Wir prüfen das Einlegen weiterer Rechtsmittel“
, erklärte der Sprecher der des AK Kesselklage abschließend.

Mehr Informationen: AK Kesselklage

Quelle: Pressemitteilung

NPD-Verbot-garantiert ohne V-Leute-Zeugnis! Wenn da die Zuständigen sich bloß nicht wieder vertun....

Die Innenminister treten geschlossen an - und wollen die NPD endlich fertigmachen. Und es ist gesammelt worden und wurde in Zettelkästen gewühlt, um Beweise gegen die Neofaschisten zu finden. Kann jetzt in Karlsruhe vorgelegt werden! Und in allen Fällen glühendes Schlussbekenntnis: Ganz ohne V-Frau! Ganz ohne V-Mann! Alles pure Nazi-Natur.

Wenn da die Demokratievorreiter sich nur nicht vertun! Schon 1908 hat der Schriftsteller Chesterton das Problem in einem kleinen lustigen Roman dargelegt: "Der Mann, der Donnerstag war". Damals richtete sich die allgemeine Angst nicht gegen Rechte, sondern gegen etwas, das Chesterton und die englische Öffentlichkeit seinerzeit für anarchistisch hielt. Nach allgemeiner und Chestertons Meinung eine total geschlossene fast militärische Vereinigung, die vor allem Attentate betrieb. Die Pointe: Im Lauf der Erzählung stellt sich heraus, dass alle Mitglieder - nach Wochentagen benannt - vom englischen Geheimdienst - oder auch der Polizei eingeschleust worden waren. Und keiner wusste vom anderen. Gleich zu Beginn - wie realistisch - lässt Chesterton einen Spitzel loslegen gegen eine friedfertiger gefasste Resolution - und besteht auf dem umfassenden, absoluten Zerstörungswillen der Organisation. Großer Beifall - gleich wählen ihn alle anderen Polizeigünstlinge in den Vorstand.

Chestertons Pointe freilich - lang vor seiner Wende zum Katholischen - Chef der geheimen Organisation - und zugleich Anwerber aller Spitzel im Geheimen - ist Gott selbst. Ein pantheistischer freilich, der sich seinen gekauften und getäuschten Anhängern entzieht. Per Luftballon ins Himmelreich...

Gott entfällt auf jeden Fall in der Minister-Version. Damit aber vielleicht auch die Gewissheit, dass keine V-Leute - Aussagen mituntergeschlüpft sind? Schon als die SRP, erstverbotene der Republik, noch eine ärmliche Existenz führte, ging glaubhaft die Kunde um, der Verein wäre schon zwei Jahre vorher pleite gewesen, wenn nicht die verschiedenen Dienste über ihre Vertrauensleute immer wieder etwas zugeschossen hätten. Am Ende erbettelten sie vor dem Verfassungsgericht einen Anwalt auf Armenrecht.

Es ist also gar nicht unmöglich - auch nach den Ergebnissen des letzten Verbotsversuchs - dass unter den Leuten, die da Selbstzeugnis ablegen,sich Personen befinden, die sich in erster Linie selbst als überzeugte Parteimitglieder ansehen, und nur nebenberuflich als Geldempfänger über den Staat. Überraschend im Vergleich zu früher auch die große Nachsicht, die überführten Spitzeln von den Parteigenossen zu Teil wird.

Hieß es in Weimarer Zeiten noch "Verräter verfallen der Feme", ist von derlei nirgendwo in der NPD die Rede. Zahlt der Denunziant nur brav, ist alles verziehen. Ja, als Kriegslist höherer Art gebilligt.

Vermutlich kommen daher die Zweifel einiger am Verbotsantrag, die vielleicht größere Einsicht haben. Oder zumindest größere Angst in Kenntnis der Verfallenheit ihres ganzen Ladens.

Schade um die NPD wäre es nicht. Und ein Verbot würde es ausredesüchtigen Gemeinden erschweren, Aufmärsche der braunen Gesellen einfach zu verbieten. Nur der Aufbau und die Aufrechterhaltung von Organisationen wie des NSU wäre von einem Partei-Verbot in keinem Punkt betroffen. Gegen so etwas hilft, wie jetzt erkennbar, auch kein Verfassungs-Schutz. Allenfalls erhöhte Wachsamkeit und Tätigkeit antifaschistischer Organisationen. Mit breiter Veröffentlichungspraxis.

Verhandlung wegen Heilbronner Polizeikessel wird fortgesetzt

Vorderseite des Bündnisflyers
Am 6. Dezember findet ab 11 Uhr der zweite Verhandlungstermin der Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel statt. Bereits auf 10 Uhr ruft der Arbeitskreis Kesselklage zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude auf.

„Am ersten Verhandlungstag haben wir KlägerInnen unsere Erlebnisse am 1. Mai 2011 vor dem Heilbronner Hauptbahnhof dargestellt. Wir verbrachten einen kompletten Tag von morgens bis abends in einem Polizeikessel während den Nazis ihr Aufmarsch ermöglicht wurde.“ fasst Lothar Letsche, einer der Kläger den ersten Verhandlungstag zusammen und ergänzt: „Für uns ist es unerträglich, dass die Polizei immer wieder Nazis den Weg frei prügelt, und antifaschistischen Protest festsetzt. Die Unrechtmäßigkeit dieser Polizeitaktik möchten wir mit unserer Klage feststellen lassen.“

Termin: 6. Dezember 2012, 10 Uhr Kundgebung, ab 11 Uhr
Gerichtsverhandlung, Verwaltungsgericht Stuttgart (Augustenstr. 5)

Mehr Informationen: http://www.kesselklage.de

Quelle: Pressemitteilung

Repression gegen S21-GegnerInnen - Wir alle sind damit gemeint!

Mein Beitrag für die Diskussionsveranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray | Repression gegen politisch Aktive" der Reihe „Angriff mit System“ am 22.11.2012, zuerst veröffentlicht auf blognau:

Die Leitfragen der heutigen Veranstaltung und meines Inputs sind: Welche Tendenzen gibt es in der Repression gegen politisch Aktive? Und was können wir dem entgegensetzen? Und im Folgenden werde ich die Mechanismen der Repression gegen Stuttgart 21-GegnerInnen anhand einiger Beispiele aufzeigen.

Der Repressionbegriff, von dem ich dabei ausgehe, ist ganz einfach der, den jede und jeder im Duden nachlesen kann: Repression ist die (gewaltsame) Unterdrückung von Kritik, Widerstand, politischen Bewegungen, individueller Entfaltung, individuellen Bedürfnissen.

Zum Hintergrund des ersten Themenkomplexes:

Im Anschluss an eine der wöchentlichen Montagsdemos am 20. Juni 2011 hatten etwa 800 S21-GegnerInnen einen Baustellenplatz für die Grundwassermanagement-Anlage (GWM) einige Stunden lang besetzt und selbstständig wieder geräumt. Die AktivistInnen bemerkten im Nachhinein viele Ungereimtheiten. Für die Behörden gab es ein klares Fazit: Schwerer Landfriedensbruch, gemeinschaftliche, schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung in Millionenhöhe.

Schon Anfang Juli 2011 sollte es dann zu einer Durchsuchung des Parkschützer-Büros und der Privatwohnung des Pressesprechers der S21-GegnerInnen, Matthias von Herrmann, kommen – wegen eines frei zugänglichen Youtube-Videos, das er ein paar Tage vorher bei einer Pressekonferenz gezeigt hatte. Nachdem von Herrmann den BeamtInnen einen Datenträger mit dem Video übergab, verzichteten diese auf eine Durchsuchung der Räumlichkeiten.

Noch bei mindestens zwei weiteren Fotografen und einem halben Dutzend Livestream-Filmern der Plattform Cams21 wurden in diesem Zusammenhang Hausdurchsuchungen Ende Juli und Anfang August 2011 durchgeführt. Etliche Laptops, Kameras und sonstige Speichermedien der freien Journalisten wurden beschlagnahmt und erst nach Wochen wieder zurück gegeben.

Hieß es bei den ersten Hausdurchsuchungen im Juli noch, es handelte sich hier nur um Zeugen, waren alle späteren Fälle zugleich mit der Beschuldigung einer Straftat – meist schwerer Landfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Körperverletzung – verbunden.

Anschließend patrouillierten bei Demos, bei Blockadeaktionen oder auch einfach so im Schlossgarten kleinere Gruppen von PolizistInnen, ausgestattet mit Steckbriefen der verdächtigen S21-GegnerInnen. Meinte die Polizei, einen Menschen erkannt zu haben, wurden die Personalien festgestellt oder abgeglichen. Wer richtig Pech hatte, musste gleich mit aufs Revier zur erkennungsdienstlichen Behandlung (ED).

Ein paar wenige erhielten die Vorladung zur ED direkt per Post, ohne vorher von BeamtInnen auf der Straße mit dem Steckbrief abgeglichen zu werden. Es erwischte auch manche, die am 20.6. nachweislich gar nicht in Stuttgart waren. Eine bedrohliche Stimmung machte sich breit: Jede könnte die nächste sein. Auch die Anzahl der Demonstrierenden bei S21-Demos ging im Laufe des letzten Jahres zurück.

Doch nicht nur die Vorfälle am 20.6.2011 wurden als Grund für Hausdurchsuchungen bei S21-GegnerInnen von Polizei und Justiz ausgewählt. Die Gründe sind dabei so vielfältig, wie absurd. Ein Scherz über Twitter? Hausdurchsuchung. Protestbriefe an Bau-Unternehmen, die sich an Stuttgart 21 beteiligen? Hausdurchsuchung. Ein Onlineformular, um Protestmails an PolitikerInnen zu versenden? Hausdurchsuchung. Bei einer Blockadeaktion liegt eine Molotow-Cocktail-Bastelanleitung auf der Straße? Wieder einmal Hausdurchsuchung des Parkschützerbüros. Es werden nur Benzinkanister der Demosanitäter mitgenommen. Trotzdem folgt darauf der Beseitigungsgewahrsam eines S21-Gegners, wegen angeblicher Beteiligung am Bau eines Molotow-Cocktails. Nach der Räumung des Parks stellt sich der Vorwurf als nicht haltbar heraus und der Aktivist wird wieder freigelassen.

In den bürgerlichen Medien wird dieses schikanöse Gebaren der Stuttgarter Polizei und Justiz kaum thematisiert. Und wenn, dann werden oft nur die Pressemitteilungen der Polizei übernommen.

Daher ist es nur Wenigen bewusst, dass es fast 20 Hausdurchsuchungen innerhalb der letzten 2 Jahre bei S21-GegnerInnen gab. Es könnten aber noch mehr gewesen sein, da sich nicht jede Betroffene beim zuständigen Arbeitskreis der Parkschützer meldet. Polizei und Staatsanwaltschaft führen nach eigener Aussage keine Statistiken mehr über S21-Anzeigen und -Verfahren. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte mit solch einer Datensammlung im Frühsommer 2010 einmal begonnen. Doch schon nach einem dreiviertel Jahr und 1494 gezählten S21-Verfahren war Schluss.

Die Datenmenge sei einfach nicht mehr zu bewältigen gewesen, denn die Fälle würden nicht automatisch S21 zugeordnet, sondern müssten manuell eingegeben werden, heißt es bei der Pressestelle der Staatsanwaltschaft. Heute liegt die Zahl wohl bei mehreren tausend S21-Verfahren.

Es gibt auch ein prominentes Beispiel einer Hausdurchsuchung, das sogar im Spiegel thematisiert wurde: Die Hausdurchsuchung beim ehemalige Staatsanwalt und Richter a.D. Dieter Reicherter. Seit Ende 2010 arbeitet Reicherter in verschiedenen Gruppen mit, um insbesondere eine Aufklärung der Geschehnisse des 30.9.2010 zu erreichen. Am 24.2.2012 veröffentlichte er Informationen zur Überwachung von S21-GegnerInnen, über den Einsatz von verdeckten Ermittlern im S21-Widerstand und das Nutzen von Informationen des Verfassungsschutzes über diese. Reicherter war in den Besitz entsprechender Dokumente der Sicherheitsbehörden gelangt, der die Gefährdungslagebilder verschiedenster Aktivitäten der S21-GegnerInnen erfasst. Selbst Gottesdienste wurden hier, neben Treffen der SeniorInnen gegen S21 und anderer Fach- und Aktionsgruppen, aufgelistet.

Vier Monate später, bekam Reicherter die Reaktion der Behörden zu spüren – mit einer Hausdurchsuchung. Während er sich Ende Juni für einige Tage im Ausland aufhielt, durchsuchten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeikräfte sein Haus und beschlagnahmten zwei Computer sowie schriftliche Unterlagen. Ihm wurde weder eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Beweismittel angeboten, noch die Möglichkeit gegeben, zumindest einen Zeugen zur Überwachung der Durchsuchung zu kontaktieren. NachbarInnen wurden Befragungen zu seiner Person unterzogen, in denen wahrheitswidrig erklärt wurde, dass er verschollen sei.

Reicherter macht seine Erfahrungen öffentlich, die Resonanz ist groß. Etliche Medien, darunter der Spiegel sowie verschiedene Tageszeitungen und Fernsehmagazine berichten ausführlich über seinen Fall. Die anderen Hausdurchsuchungen werden in der Berichterstattung oft nicht einmal erwähnt.

Die Repression, die hier wirkt, ist subtiler, als das wortwörtliche Durchprügeln von S21 mit Wasserwerfer, Knüppel und Pfefferspray am 30.9., dem „Schwarzen Donnerstag“.

Aber es ist nicht nur so, dass Hausdurchsuchungen, Vernehmungen oder erkennungsdienstliche Behandelungen wie Damoklesschwerter drohend über den S21-AktivistInnen schweben. Die S21-GegnerInnen werden auch mit Bußgeldbescheiden und Gerichtsverfahren geradezu überschüttet.

Ein paar Bespiele:

  • Zwei Aktivisten betonieren sich am 15. Februar im Schlossgarten ein, um gegen das Fällen der verbliebenen Bäume dort zu protestieren. Obwohl ihr Protest gewaltfrei ist, meint Oberstaatsanwalt Häußler Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu erkennen. Die Richterin stimmt der Sicht zu. Das Urteil: 70 Tagessätze à 40 Euro und 10 Euro zuzüglich Verfahrenskosten. Häußlers abstruser Gewaltbegriff ist in dieser Art deutschlandweit einmalig.
  • Eine Aktivistin protestiert mit anderen am Baustellentor beim ehemaligen Nordflügel. Sie platzieren sich nicht direkt vor der Einfahrt. Trotzdem bleibt ein Lkw stehen, der Fahrer steigt aus und geht frühstücken. Die Gruppe der S21-GegnerInnen wird dennoch eingekesselt. 5 weigern sich zu gehen, ihre Personalien werden aufgenommen. Später erhalten nur zwei von ihnen, die besonders häufig an Blockadeaktion teilnehmen, einen Bußgeldbescheid über 500 Euro. Für das gleiche Vergehen waren bisher 35 Euro Usus.
  • Ein älteres Beispiel vom November 2010: Ein Mann fährt am Bauzaun entlang und ruft den Arbeitern höhnisch zu, ob sie Ostereier suchen. Daraus wurde dann vor Gericht die Beleidigung als „Zuhälter“. Kosten, soweit ich weiß, 600 Euro.
  • Und noch ein Letztes: Im Oktober 2011 ersteht ein Mann gegn Spende auf der Montagsdemo einen Button. Der durch seine auf Video festgehaltene Prügeleinlage bekannte Polizist mit der Glatze ist darauf abgebildet. Auf dem Button steht: “Gewalt liebende brutale Schlägercops verurteilen und ab in den Knast.” Er erhält einen Strafbefehl wegen Beleidigung sowie eines Vergehens gegen das Kunsturhebergesetz in Höhe von 20 Tagessätzen à 25 Euro. Und tatsächlich: Das Gericht verurteilt ihn zu eben dieser Strafe zuzüglich der Verfahrenskosten.

Derzeit wird außerdem von der Polizei offenbar das Buch des Tribunals zum 30.9.2010 ausgewertet und Menschen, die dort ausgesagt haben, werden zur Vernehmung vorgeladen. Bisher sind zwei Fälle bekannt. Ob es sich tatsächlich um einen Aufklärungsversuch des Polizeieinsatzes vom 30.9. handelt bleibt abzuwarten. Falls es unter euch Betroffene gibt, wendet euch bitte direkt an Dieter Reicherter vom Tribunal.

Zusammenfassend bleibt festzustellen: Wir können uns in unserem Protest nicht sicher sein, welche Konsequenzen unser Handeln haben wird. Wird sind dadurch möglicherweise verunsichert, haben Angst, versuchen jegliche Konfrontation mit Polizei und Justiz zu vermeiden, indem wir uns gar nicht mehr engagieren. Oder wir meinen, durch besonders cleveres Verhalten uns der Repression zu entziehen. Und genau so funktioniert die Repression, das ist ihr Sinn und Zweck.

Denn: Gemeint sind wir alle, egal, ob es Einzelne von uns nicht erwischt. Und genau mit diesem Bewusstsein, können wir uns aus dem Korsett der Repression befreien und wieder zu autonom handelnden Menschen werden. Wir in der Bewegung gegen S21 sind dabei zu lernen, dass jegliche Vermeidungsstrategien als Weg aus der Repressionsfalle ein Trugschluss sind. Nicht nur das: Diese Vermeidungsstrategien sind ein Symptom der Repression.

Ein Beispiel aus dem S21-Widerstand für den aktiven Umgang mit Repressionen ist Mark Pollmann, der sich nicht nur dafür entschied, seine Strafe abzusitzen anstatt sich frei zu kaufen. Er ging damit außerdem an die Öffentlichkeit und wir machten gemeinsam mittels seines Hafttagebuchs eine Medienkampagne daraus.

In eine ähnliche Richtung zielen auch unsere Prozesstrainings. Hier wird vermittelt, dass es nicht darum geht, möglichst billig raus zu kommen. Natürlich bleibt es im Einzelfall abzuwägen, was sinnvoll und für die einzelnen Aktivistinnen überhaupt erträglich ist. Generell bleibt aber festzustellen: Auch der Prozess gehört zum politischen Kampf dazu. Es geht darum, dass sich die/der jeweils Angeklagte zum agierenden Individuum macht.

Wenn wir diese Mechanismen begriffen haben, dann können wir uns zu politisch eigenständig handelnden Menschen machen, die sich nicht unterdrücken lassen.

Diskussionsbeitrag von Thomas Trüten vom Bündnis für Versammlungsfreiheit

Veranstaltungsreihe Angriff mit System – Warum Repression uns alle trifft

Der Videomitschnitt:

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Diskussionsbeitrag für die Veranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray - Repression gegen politisch Aktive"

Beitrag für die Diskussionsveranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray | Repression gegen politisch Aktive" der Reihe „Angriff mit System“ am 22.11.2012

Liebe Anwesende,
vor fast genau vier Jahren hielt ich meinen ersten Beitrag zum Thema Versammlungsrecht und was das mit uns zu tun hat. Damals bahnte sich gerade die sogenannte „Finanzkrise“ ihren Weg. Ich stellte in meinem Impulsreferat die Frage:

„Was, wenn sich die Erkenntnis Bahn bricht, dass der Traum von einer Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung und die gegenwärtige realkapitalistischen Zustände sich nicht vereinbaren lassen und es keinen Ausweg aus der Misere für Einzelne gibt?“

Die Antwort auf die Frage lautete: Diese Menschen werden die Erfahrung machen, dass nicht nur Revolutionen sondern auch selbständig geführte Streiks und andere wirkungsvolle Protestformen weitestgehend verboten sind. Der juristische Überbau dafür ist mit dem Versammlungsgesetz und zu dessen Durchsetzung dem Polizeigesetz geschaffen. Die alte CDU Landesregierung konnte sich mit ihrem für 2009 geplanten verschärften Versammlungsgesetz nicht gegen den breiten Widerstand dagegen, der sich unter anderem auch in unserem Bündnis organisierte, durchsetzen. Sie verlegte sich vielmehr darauf, mittels zahlreicher Verordnungen der Ordnungsbehörden auf Städteebene bürokratische Schikanen und juristische Fußangeln auszulegen, die der Wahrnehmung dieses Grundrechtes entgegenwirken.

Von der neuen, von einem ungerechtfertigten „fortschrittlichen“ Nimbus umgebenen „Grün/Roten“ Landesregierung ist allerdings ebenfalls nichts Gutes zu erwarten. Im Gegenteil.

Während sich der ursprüngliche baden-württembergische Anhörungsentwurf mehr nach "polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnung und Sicherheit" richtete und nicht danach, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu ermöglichen kaschiert das Innenministerium das heute so:

„Statt einer Verschärfung ist aber eher das Gegenteil geplant. Das Versammlungsrecht soll bürgerfreundlicher gestaltet werden wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Statt eines Versammlungsverhinderungsgesetzes nach bayrischem Muster wolle man das Grundrecht auf Meinungsfreiheit stärken, heißt es bei den Grünen.“

Innenminister Gall ließ in Zusammenhang mit einem kurdischen Fest in Mannheim erklären: „Wir werden die Erfahrungen von Mannheim in die geplante Reform des Versammlungsrechts einfließen lassen.“ (Stuttgarter Zeitung, 12.09.2012)

Jaja, die Meinungsfreiheit. Mit dem juristischen Winkelzug, selbige ebenso wie die Versammlungsfreiheit als Grundrecht zu schützen wurden seither sämtliche Naziveranstaltungen erfolgreich vor Gericht durchgesetzt – es sei denn, die „polizeiliche Gefahrenprognose“ sieht anders aus.

Mit dieser Erklärung wurden bereits Nazidemos verboten. Zumeist allerdings wurde mittels enormen Polizeiaufgebot die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht das die Nazis angeblich besitzen, durchgesetzt. Gegen die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht von AntifaschistInnen, die zu diesem Zweck ganz „bürgerfreundlich“ über Stunden festgesetzt wurden, wie im Falle der Proteste gegen Naziaufmärsche in Stuttgart und Göppingen in diesem Sommer. Zwar hatte im Falle des Heilbronner Kessels vom 1. Mai 2011 noch die alte Landesregierung das Sagen. Aber aus dem zur Zeit laufenden Klageverfahren einiger AntifaschistInnen, dessen nächster Verhandlungstermin am 6.12. ist, lässt sich erkennen, dass es auch darum geht, eine Blaupause für zukünftige sozusagen „gerichtsfeste“ Polizeikessel zu bekommen. Damit sie damit nicht durchkommen ist nicht nur anwaltliches Geschick, sondern vor allem großer öffentlicher politischer Druck nötig. An der Stelle möchte ich als einer der Kläger an der Stelle gerade auch die Gewerkschaften dazu aufrufen, ihrer politischen Verantwortung mehr nachzukommen und die Polizeikessel öffentlich zu skandalisieren.

Denn Grundrechte beziehen sich auf die große Masse der Menschen und nicht nur auf bereits politisch Aktive. Dass einem ein Grundrecht genommen wird, merkt man nur, wer sich bewegt. So wie 250 belgische Ford Arbeiterinnen und Arbeiter, die vor der Kölner Europazentrale für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze protestierten und denen über 400 Einsatzkräfte plus Hubschrauber entgegengestellt wurden und die letztlich für die gewaltsame Abschiebung der KollegInnen sorgten. Darin zeigt sich nicht nur die Nervosität der Behörden und ihrer Auftraggeber, in deren Konzept ein gemeinsamer, europaweiter solidarischer Kampf gegen die Folgen der Krise nicht passt. Darin deutet sich auch eine neue Qualität an, ist dies seit langem das erste Mal, dass GewerkschafterInnen in einer solchen Weise „behandelt“ werden. Zugleich wird deutlich, dass von einem Streikrecht, schon gar einem politischen, in Deutschland nicht geprochen werden kann.

Zusammenfassend: Bei den Gesetzesvorhaben handelt es sich also offensichtlich darum, angesichts der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ein umfassendes Instrument zur willkürlichen Steuerung bzw. Behinderung von Protesten unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen und ihrer Organisationen zu schaffen.

Womit ich wieder zum Anfang meiner Ausführungen kommen möchte. Wie kann eine weitere Verschärfung des ohnehin unzureichenden Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit verhindert werden? Wie kann ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht, durchgesetzt werden, wenn nicht von einem breiten spektrenübergreifenden gesellschaftlichen Bündnis, dass sich auch als Bewegung begreift?

Ein hauptsächlicher Grund dafür, dass dies bislang noch nicht so richtig klappt und mit dem Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit zwar eine Plattform exisitiert, die aber noch viel zuwenig genutzt wird ist das Ausblenden des notwendigen politischen Kampfes um die Verteidigung und Erweiterung politischer Grundrechte. Oder deren Bagatellisierung. Es muss kritisch darüber nachgedacht werden, warum es einer der größten Bewegungen – die gegen Stuttgart 21 – es nicht gelingt, die hunderten von Verfahren, die in Zusammenhang mit dem Protest aufliefen gemeinsam und als politische Kampagne zu führen. Es muss überlegt werden, warum sich viele AntifaschistInnen mit den Kesseln weitgehend abgefunden haben. Bis dahin, mit der Begründung „keinen Bock mehr auf Bullenkessel“ zu haben sich von Protesten gegen Naziaufmärsche abhalten lassen. Kennzeichnet nicht schon die Überlegung, wie eine „kritische Masse“ gewonnen werden kann, um solche Polizeitaktiken ins Leere laufen zu lassen, die Akzeptanz dieser Maßnahme?

(Es gilt das gesprochene Wort)