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Grußwort des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel

Wir dokumentieren das von einer Vertreterin des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit an die TeilnehmerInnen gerichtete Grußwort der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011.


Liebe Prozessbesucher, liebe Unterstützer, Freunde, Interessierte, liebe Anwesende!

Heute findet der zweite Verhandlungstag zum „Heilbronner Polizeikessel“ vom 1. Mai 2011 statt.

Dieser unglaubliche Vorgang, bei dem im Wortsinn morgens vom Zug weg unter anderem Hunderte AntifaschistInnen und GewerkschafterInnen in den Kessel vor dem Bahnhof getrieben und dort bis in die Abendstunden hinein festgehalten wurden, konnte am ersten Verhandlungstag am 25. Oktober nicht zu einer richterlichen Entscheidung geführt werden.

Die Vertreterin des Landes argumentierte, es sei objektiv möglich gewesen, den Platz zu verlassen.
Die hunderte Betroffenen wissen es besser: Sie saßen den ganzen Tag in der prallen Sonne mit nichts außer eventuell selbst mitgebrachter Verpflegung, der Zugang zu den Toiletten war seltenst möglich was zu entwürdigenden Situationen sich im Freien erleichternder Menschen führte.

Das martialische Aufgebot tausender in Kampfmontur ausgestatteter Polizeibeamter und Hundestaffel signalisierte allen, die gegen die Nazis demonstrieren wollten: IHR seid das Problem, nicht die Faschisten. Keiner konnte abends den Platz verlassen ohne dass die Personalien erfasst und Bildaufnahmen angefertigt wurden.

Verkehrte Welt?
Der 1. Mai, der traditionell im Zeichen der Solidarität und Menschenwürde steht, wurde in Heilbronn seitens der baden-württembergischen Landesregierung konterkariert zum Tag des Schutzes der Faschisten.

Die Vertreterin des Landes führte am ersten Prozesstag an, um Eskalationen zu vermeiden, sollten die beiden Gruppen –“ also die Faschisten und die bunte Mischung 1.Mai-Demonstranten und Nazi-Gegner, getrennt gehalten werden.

Nun –“ Fakt war, die Nazis durften laufen und ihre ekelhaften Parolen skandieren, während die 1. Mai-Demonstrationen nicht stattfinden konnten und Nazigegner davon abgehalten wurden, ihren Feiertag zu begehen.

Das ist ein Skandal!

Doch wie wir wissen, nicht der einzige.
Kessel gegen Antifaschisten, die gegen Nazis demonstrieren hatten wir am 1. Mai 2009 in Ulm, am 30. Juli diesen Jahres in Stuttgart, am 6. Oktober in Göppingen; am 24. November wurden Demonstranten gegen den reaktionären Burschenschaftstag in Stuttgart gekesselt.
Ja, es ist inzwischen traurige Tradition und eine gewisse Routine, die Versammlungsfreiheit fortschrittlicher Demonstrationen mit repressiven Polizeiauflagen und entsprechendem polizeilichem Vorgehen einzuschränken oder gar unmöglich zu machen. Die „innere Versammlungsfreiheit“ ist durch die Anwesenheit einer großen Zahl von Polizeikräften und ihrer ständigen Filmerei der Demonstrierenden oftmals von vornherein eingeschränkt, da es massiv einschüchternd und abschreckend wirkt.

Gerade aus diesem Grund hat dieser Prozess eine hohe Bedeutung. Es geht nicht nur um diesen speziellen Heilbronner Kessel. Es geht auch nicht nur um Demonstrationen gegen Nazis. Es geht um grundlegend mehr.
Es geht um das Recht auf Versammlungsfreiheit, das uneingeschränkt und ohne behördliche Reglementierung für alle Menschen zu jeder Zeit mit ihren gewünschten Aktionsformen möglich sein muss, solange nicht menschenverachtende, faschistische Propaganda Ziel der Versammlung ist.

Wir reden hier nicht von einem x-beliebigen Recht. Das Versammlungsrecht ist ein sogenanntes Grundrecht, ein einklagbares Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat.
Aber davon ist nicht viel übrig, wenn es mittels Polizeigesetzen nahezu beliebig eingeschränkt werden kann.

Wir fordern euch alle auf –“ macht diesen Fall bekannt, unterstützt den Prozess mit eurer Anwesenheit, euren Spenden, eurer Solidarität. Engagiert euch im Bündnis für Versammlungsfreiheit!

Für den heutigen Prozesstag fordern wir das Gericht auf, im Sinne der Versammlungsfreiheit den Heilbronner Kessel als ungerechtfertigte Polizeimaßnahme zu verurteilen und dementsprechend alle in diesem Zusammenhang ergangenen Urteile aufzuheben und die Kosten zu erstatten!

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