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»Ich sehe nicht ein, warum ich, der Einfalt Anderer wegen, Respekt vor Lug und Trug haben sollte.« Arthur Schopenhauer

KOMMA und VVN-BdA Esslingen laden ein zum Themenabend: Der NSU-VS-Komplex

Lesung und Diskussion mit dem Buchautoren Wolf Wetzel Dienstag, 18. Februar 2014 19:00 KOMMA, Maille 5-9, 73728 Esslingen

Zwei Jahre politische und juristische Aufklärungsarbeit haben an der offiziellen Version nichts geändert, das -ºkomplette Behördenversagen-¹ sei die Quersumme aus Versagen Einzelner, chaotischer Behördenzustände und vorsatzloser Pannen. In dieser Veranstaltung soll es darum gehen, aus dieser Legendenbildung auszubrechen.

Die Veranstaltung nimmt die Zeugenladung des schwer verletzten Polizisten Martin Arnold aus Heilbronn im Januar 2014 im NSU-Prozess in München zum Anlass, Antworten darauf zu geben, warum dieser Mordanschlag nicht aufgeklärt werden soll:

Alle vorliegenden Indizien und Hinweise führen zu Tätern, die nicht mit den namentlich bekannten NSU-Mitgliedern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos identisch sind. Haben die Ermittler mehr Angst vor der Aufklärung als die beiden toten NSU-Mitglieder?

Mit den Phantombildern, die mithilfe des schwerverletzten Polizisten und anderer Zeugen erstellt wurden, wurde nie öffentlich gefahndet. Warum?

Wenn der Geheimdienst polizeiliches Vorgehen hintergeht, dann ist das ärgerlich und gewollt. Wenn Geheimdienste hingegen bei der Aufklärung eines Mordanschlags auf Polizisten ein Problem werden, dann gerät die institutionelle Hierarchie ins Wanken. Welche Rolle spielen die Geheimdienste in diesem konkreten Fall?

Nach der bis heute gültigen Version gab es keine Spuren zu den möglichen Tätern. Stimmt das? Oder hat man Angst, auf Täter zu stoßen, die das Konstrukt vom 'Zwickauer Terrortrio' in sich zusammenbrechen lassen würde?

Welche Rolle spielt der Zeuge Florian Heilig, der sich nach offiziellen Angaben am Tag seiner Vernehmung aus Liebeskummer das Leben genommen haben soll?

Wolf Wetzel ist Autor des Buches
Der NSU-VS-Komplex, 2. Auflage, 180 Seiten
Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf?
ISBN 978-3-89771-548-6
Unrast Verlag

Quelle: VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen

Warum wurde der Mordanschlag in Heilbronn 2007 nicht verhindert?

Für den 16. Januar ist im NSU-Prozess in München u.a. der Polizist Martin Arnold als Zeuge geladen. Er wurde bei dem Mordanschlag in Heilbronn am 25. April 2007 schwer verletzt, seine Kollegin Michèle Kieselwetter wurde getötet.

In der Anklageschrift werden die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos für diesen Mordanschlag verantwortlich gemacht.

Laut Generalbundesanwaltschaft/GBA galt dieser Mordanschlag zwei "Repräsentanten des Staates". Es soll sich demnach um "Zufallsopfer" gehandelt haben.

Das Ziel dieses Mordanschlages soll gewesen sein, sich in Besitz der beiden Dienstwaffen zu bringen.

Als Beweis für die Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder werden die 2011 im Campingwagen gefundenen Waffen angeführt. Außerdem habe man dort eine blutverschmierte Jogginghose und die entwendeten Handschellen gefunden.

"Wenn ein Killerkommando von Thüringen nach Süddeutschland fährt, um in einer Kleinstadt dort eine Polizistin umzubringen und ihr die Dienstwaffe abzunehmen -“ dann muss man schon von der Bundesanwaltschaft sein, um es für einen Zufall zu halten, dass diese Polizistin ausgerechnet aus der gleichen Thüringer Ecke stammt wie das Killerkommando selbst ..." (S.147)

Ein solcher Erkenntnisstand, der sich mittlerweile auch in der Anklageschrift in München wiederfindet, ist selbst für einen Kriminalkommissar im Roman des Krimiautoren Ulrich Ritzel (-ºTrotzkis Narr-¹) eine Beleidigung.

Nichts ist wahrscheinlicher als diese Version.

Fangen wir vom Ende her an: Für den letzten Banküberfall in Eisenach 2011 hatten sich die uns bekannten NSU-Mitglieder einen Campingwagen gemietet. Glaubt im Ernst jemand daran, dass man die Waffen und die Handschellen von Polizisten aus der Wohnung in Zwickau holt, um sie in den angemieteten Campingwagen zu legen? Glaubt jemand in Ernst daran, dass man extra eine Jogginghose in den Campingwagen legt, um im Zweifelsfall nicht nur wegen eines Banküberfalls, sondern ganz sicher wegen eines Mordanschlages angeklagt zu werden?

Auch das angebliche Motiv dieses Mordanschlages ist mehr als dumm und haarsträubend: Die uns bekannten NSU-Mitglieder waren im Besitz von zahlreichen Kurz- und Langwaffen. Wenn man der offiziellen Version Glauben schenken darf, kamen auf die beiden Mitglieder jeweils mehr als fünf Waffen. Wenn es dem NSU an irgendetwas gefehlt hat, dann sicherlich nicht an Waffen, in deren Besitz sie kamen, ohne Polizeibeamte umzubringen.

Und wenn man der Version dennoch eine Sekunde glauben will: Müssen Neonazis Hunderte von Kilometer fahren, um Polizeibeamte in Heilbronn zu entwaffnen? Gibt es keine Polizisten in Thüringen?

Selbst nach offizieller Version handelte der NSU sehr professionell und überlegt. Man hat in allen Fällen das Opfer sehr genau ausgespäht, den Ort, die Umstände, den richtigen Zeitpunkt, einen möglichen Fluchtweg genausten erkundet.

Nichts, aber auch gar nichts spricht dafür, dass NSU-Mitglieder aus Zwickau anreisen, um Polizeibeamte umzubringen, die zufällig auf den Theresienwiese eine Pause machen -“ an einem Ort, der bestens einsehbar ist, an dem es viele Zeugen geben könnte und vor allem viele Variable, die man nicht vorher einkalkulieren kann.

Was tatsächlich dort passiert ist, weiß man bis heute nicht. Sicher ist jedoch, dass für die offizielle Version wenig, bis gar nichts spricht, für einen anderen Ablauf sehr viel:

Die beiden Polizisten hatten am 25.4.2007 nicht zufällig Pause gemacht, sondern waren zu einem Treffen verabredet. Die Täter bzw. Beteiligten hatten zuvor Kontakt mit den Polizeibeamten. Dies zu verifizieren, wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen. Genau dies wurde vorsätzlich unterlassen. Das Handy von Michele Kiesewetter wurde nicht sichergestellt, die Verbindungsdaten (der letzten Anrufer, der letzten Telefonate) nicht dokumentiert und ausgewertet. Ebenso unterblieb die Auswertung ihres E-Mail-Verkehrs.

Der Tatort stand also fest und konnte den Umständen entsprechend abgesichert werden. Zeugen sprechen von mindestens sechs Personen, die sich in Tatortnähe aufgehalten haben:

"Eine Frau berichtete der Polizei von einem Mann mit blutbeschmiertem Arm, der über die Kreuzung lief, ein weiterer Zeuge gab an, drei Verdächtige unterhalb der Theresienwiese gesehen zu haben, zwei Männer und eine Frau mit weißem Kopftuch. Er habe deutlich gesehen, dass einer der Männer Blut an den Händen hatte und sich die Hände im Neckar wusch.

Ein anderer Mann hat ein Auto warten sehen, auf das eine Person zurannte und hineinhechtete, ebenfalls mit blutbeschmiertem Arm. Das Landeskriminalamt stellte 2009 die Hypothese auf, an der Tat seien womöglich bis zu sechs Personen beteiligt gewesen. Es wurden auch zahlreiche Phantombilder erstellt, doch nie wurde mit einem von ihnen gefahndet. Die Ermittler hielten die Angaben für unglaubwürdig."
(welt.de vom 4.1.2014)

Wenn dort ein gezielter Mord geplant war, dann verlangt das ein planvolles und aufwendiges Vorgehen. Man muss den Weg dorthin sichern, man muss sichergehen, dass das Treffen unbeobachtet ist. Man muss vor allem dafür sorgen, dass man schnell vom Tatort wegkommt. Das muss hochprofessionell geschehen, wenn man in diesem Fall davon ausgehen darf, dass keine Pannen eine sofortige Fahndung nach den Tätern verunmöglichen würde.

Tatsächlich gibt es Zeugen, die sowohl ein Fahrzeug gesehen haben, als auch einen Mann, der mit blutverschmierten Händen in das Auto stieg. Auch der Fahrer dieses Fluchtfahrzeuges ist beschrieben worden: Er rief mehrmals dawei, dawei, was auf russisch bedeutet: schnell, schnell...

Dass sich am und rund um den Tatort auch V-Leute und V-Mann-Führer aufhielten, ist ebenfalls belegt. Das spricht dafür, dass dieses Treffen sehr wohl bekannt war und möglicherweise auch von Staatsschutzseite abgesichert wurde.

Was bei diesem Treffen geplant war, was möglicherweise schief lief, wissen die Ermittlungsbehörden am bestens. Wären deutsche Behörden, V-Leute nicht in dieses tödliche Ereignis involviert, könnte man von einem ganz sicher ausgehen: Man hätte jede, auch die kleinste Chance genutzt, um die Täter zu finden.

Genau dies ist nicht passiert. Man hatte kein Interesse daran, die Mörder zu finden. Zu den wichtigsten Fahndungsmitteln zählen Zeugenaussagen und Phantombilder, die mit ihrer Hilfe angefertigt werden.

Von diesen gibt es zahlreiche -“ auch welche, die mithilfe des schwer verletzten Polizisten Martin Arnold angefertigt wurden.

Was in jeden anderen Fall ein Glücksfall ist, wurde in diesem Fall mit Vorsatz unterlassen: die Staatsanwaltschaft gab die irrsinnige Anweisung, mit diesen Phantombildern nicht zu fahnden.

Für diese absichtliche Verhinderung der Aufklärung gibt es eine vernünftige Antwort: Die Fahndung mithilfe dieser Phantombilder würde zu Tätern führen, die bis heute gedeckt werden sollen.

Auf den Phantombildern sind 14 Personen zu erkennen: Kein einziges Phantombild ähnelt auch nur im Ansatz Uwe Böhnhardt bzw.Uwe Mundlos.

Warum fahnden die Behörden nicht heute mithilfe dieser Phantombilder? Warum ließen Freunde von Martin Arnold durchblicken, dass ihr Kollege Angst vor noch lebenden Täter habe?

Martin Arnold hat allen Grund, diese Angst zu äußern. Denn die Phantombilder weisen auf einige Neonazis, die der Polizei und dem Verfassungsschutz sehr wohl bekannt sind. Auch eine weitere Annahme ist alles andere gewagt: Würde es sich nur um Neonazis handeln, würde man sie im Fall eines Polizistenmordes -“ bei aller Sympathie für neonazistische Ideologien -“ opfern. Anders verhält es sich jedoch, wenn ihre Festnahme, ihre Anklage dazu führen würde, dass sie sich als V-Leute outen würden/könnten. Dann wäre es mit dem Korpsgeist, der auch in Baden-Württemberg sehr gepflegt wird, vorbei.

Dann stände die Frage im Raum: Warum wurde dieser Mordanschlag nicht verhindert?

Nun besteht ja die Hoffnung, dass im NSU-Prozess in München dieser Mordfall anders aufgeklärt wird, als in Baden-Württemberg. Zumindest die Nebenklage hat die Chance, diese dort präsentierten Ermittlungsergebnisse nicht wortlos hinzunehmen.

Dass Martin Arnold sich wieder an das halten wird, was auch in Baden-Württemberg bestens eingeübt ist, ist sehr wahrscheinlich: Er wird sich unter bester Anleitung und Aufsicht an nichts mehr erinnern können. -“ was ihm bei seiner weiteren Laufbahn nicht schaden sollte.

Vielleicht ergreifen in München einige Nebenkläger die Chance, die Frage nach noch lebenden Tätern bzw. Beteiligten zu stellen.

Ob die Ähnlichkeit der Phantombilder mit einigen Neonazis aus Baden-Württemberg ausreicht, ihre Beteiligung zu beweisen bzw. auszuschließen, könnte man z.B. in einem solchen Prozess klären.

Und ebenfalls keine Herkulesarbeit ist es, den Kreis von Neonazis einzugrenzen, die russisch sprechen. Davon kennen die Staatschutzbehörden in Baden-Württemberg einige.
Organisierte Ahnungslosigkeit

Im August 2003 traf sich der Referatsleiter für Rechtsextremismus Günther Stengel vom LfV Baden-Württemberg mit einem Informanten bzw. Hinweisgeber: Dieser gab an, dass es eine neonazistische Terrorgruppe namens -ºNSU-¹ gäbe. Auch einige ihm bekannte Mitglieder nannte er beim Namen: u.a. Uwe Mundlos, Alexander Neidlein, Daniel Peschek, André Kapke sowie Thomas Richter. Stengel verfasste am Ende dieses Gespräches einen umfangreichen Bericht. Als dieser auf dem Tisch des Präsidenten des LfV Baden-Württemberg landete, wurde Stengel einbestellt und angewiesen, diesen Bericht zu vernichten. Übrig bleiben sollte nur einen Vermerk über ein ergebnisloses Treffen mit dem Informanten -“ was nichts anderes ist, als eine rechtswidrige Anweisung, Beweismittel zu manipulieren.

Von diesem Hinweis aus dem Jahr 2003 erfuhr die Öffentlichkeit erst, als der damalige Referatsleiter Stengel im Untersuchungsausschuss am 13.12.2012 befragt wurde. Zum Ärger aller Vorgesetzten erinnerte er sich an diesen Vorgang.

Nachdem nicht mehr aus der Welt zu schaffen war, dass deutsche Behörden seit 2003 von der Existenz des -ºNSU-¹ wussten, also auch von der starken Einbindung neonazistischer Kader in Baden-Württemberg, setzte die Maschinerie der Verschleierung abermals in Gang: Man behauptete, der Informant sei unglaubwürdig, die Hinweise wären nicht tragfähig gewesen und das Erinnerungsvermögen des ehemaligen Referatsleiters Stengel sei eine Belastung .... "Er wurde observiert. Und zwar so, dass er es bemerken sollte. Er kennt das, er hat selber für das LfV jahrelang Observationen durchgeführt und geleitet. Sein Telefon wurde abgehört, sodass er es merken sollte. An seinem Auto klemmten an der Windschutzscheibe unter den Wischern Zettel mit Sätzen wie -ºReden ist Silber, Schweigen ist Gold-¹. Er geht davon aus, das waren seine Exkollegen ... Stengel bekam Beförderungsstopp und wurde ernstlich krank. Er schied aus dem Dienst aus, 55 Jahre alt." (Doppelspiel der Schlapphüte, Kontext Nr. 112/ 22.05.2013)

Unbestreitbar ist eines: Die Nennung einer neonazistischen Terrorgruppe namens -ºNSU-¹ war keine Erfindung des Informanten, sondern eine Tatsache. Auch die genannten Namen der ihm bekannten Mitglieder sind weder zufällig, noch willkürlich. Alle spielen nachweislich eine nicht unbedeutende Rolle im NSU-Netzwerk. Mehr noch: Bereits 2003 war bekannt, dass der NSU aus mehr als drei Mitgliedern bestand. Zu ihnen gehörten nicht nur Kader aus der Neonaziszene, sondern auch ein V-Mann: Thomas Richter. All diese Hinweise waren also weder vage noch wenig belastbar, sondern sehr belastend: für den Geheimdienst.

Thomas Richter war einflussreicher Neonaziaktivist aus Sachsen-Anhalt. Unter dem Decknamen -ºCorelli-¹ lieferte er von 1997 bis 2007 dem Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen, unter anderem aus einem deutschen Ableger des rassistischen Ku-Klux-Klans. (taz vom 9.10.2012). Thomas Richter (in Neonaziskreisen auch HJ Thommy gerufen), war auch Herausgeber des -ºNationalen Beobachter-¹ und Betreiber von mehreren neonazistischen Internetseiten. Nach dem Abtauchen der späteren NSU-Mitgliedern 1998 kamen diese für mehrere Wochen bei HJ Thommy unter. "Thomas R. engagierte sich (...) bei dem rechten Fanzine -ºDer Weiße Wolf-¹ in dessen Ausgabe Nummer 18 im Jahr 2002 ein interessantes Vorwort erschienen ist. Fettgedruckt, ohne nähere Erläuterung, heißt es da: -ºVielen Dank an den NSU-¹. Es ist die erste bekannte Erwähnung des NSU in der Öffentlichkeit, neun Jahre bevor die einzigartige Mordserie aufgedeckt wird." (Spiegel-online vom 18.9.2012)

Thomas Richter findet sich auch auf der Adress- und Telefonliste der späteren NSU-Mitglieder, die in der Garage in Jena 1998 gefunden wurde.

Selbstverständlich haben Bundesanwaltschaft und Ermittlungsbehörden noch weitere Hinweise auf mögliche Täter und Beteiligte am Mordanschlag in Heilbronn 2007.

Im Juni 2011 machte Florian Heilig umfangreiche Aussagen zur Neonaziszene in Heilbronn und zu dem Mordanschlag 2007. Dabei nannte er auch zahlreiche Namen. In dieser Zeit löste er sich aus der Neonaziszene und wurde aufgrund seiner Aussagen ins BIG Rex Aussteigerprogramm des LKA Stuttgart aufgenommen. Am 16.9.2013 sollte er seine Aussagen bestätigen und präzisieren. Dazu war er bereit, wohlwissend, dass er sich damit in Lebensgefahr begibt. Nach dem Willen der Ermittler brachte sich Florian Heilig aus Liebeskummer, vor allem rechtzeitig um. Er soll sich am 16.9.2013 um 9 Uhr morgens in seinem Auto selbst verbrannt haben: Acht Stunden später wäre der vereinbarte Termin gewesen.

Wenn man davon ausgehen darf, dass der komplette, also vollständige Aktenbestand noch vorhanden ist, dann wäre es ein leichtes, durch entsprechende Beweisanträge im Prozess in München zu überprüfen, ob die Angaben von Florian Heilig oder die Aussagen der Bundesanwaltschaft bodenlos unglaubwürdig sind -“ was auch die Frage beantworten helfen würde, warum Florian Heilig "aus Liebenskummer" sterben musste.

Wenn also der Bundesanwalt Diemer mit professionelle Ahnungslosigkeit erklärt, “keinerlei Hinweise auf weitere Täter- zu haben, dann liegt das nicht am Mangel von Hinweisen, sondern an der Gefahr dieser Hinweise -“ wenn man ihnen folgen würde.

Dass es Neonazismus und Rassismus in diesem Land gibt, ist nicht verwunderlich. Dass es aber ein Gericht, eine Bundesanwaltschaft und zahllose Sonderkommissionen gibt, die wider besseren Wissens Verbrechen decken, ist gänzlich unerträglich.

Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex, 2. Auflage, 180 Seiten
Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf?
ISBN 978-3-89771-548-6
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kritisch-lesen.de Nr. 31: Kunst in Ketten

Foto: Jörg Möller
Dass Kunst und Politik untrennbar zusammengehören, ist weder in bürgerlichen noch in linken Kreisen eine Selbstverständlichkeit. Seit dem Aufkommen des Bürgertums und der Durchsetzung der kapitalistischen Produktionsweise, die die Kunst aus ihren religiösen und höfischen Abhängigkeiten befreiten, nennt man die Kunst „autonom“ und sagt ihr nach, sie dürfe „alles“. Allerdings unter der nicht unwichtigen Bedingung, dass sie dabei bitte schön in ihrer Sphäre bleiben und sich nicht allzu sehr in politische Angelegenheiten mischen soll. Das überschießende Potential, das die Kunst besitzt, liegt damit weiterhin in Ketten -“ statt Kirche oder Königen gehorcht sie heute Marktgesetzen. Die Mehrheit der Linken wiederholt diese Trennung in Kunst auf der einen und Politik auf der anderen Seite, wenn sie die Kunst zum netten Begleitprogramm nach der politischen Diskussionsveranstaltung degradiert und sie nicht als eigenständiges Medium der Erkenntnis und Erfahrung anerkennt. Was aber macht die Kunst zu einem politischen Medium? Mit welchen Mitteln operiert sie, um die Grenzen des Sagbaren zu sprengen? Wie wird sie nicht nur politisch, sondern auch politisch wirksam? Wir wollen in dieser Ausgabe einen Blick auf das Politische der Kunst in ihren verschiedenen Facetten werfen. Was will, kann, darf Kunst? Was und wen bewegt sie? Und nicht zuletzt interessiert uns die Frage, wo Widerständigkeit anfangen kann, wenn von Kunst die Rede ist.

In „Wa(h)re Fiktion“ lobt Stephanie Bremerich einleitend den neuen Band von Markus Metz und Georg Seeßlen, der zeigt, dass ein Abgesang auf die Medien- und Unterhaltungsindustrie nicht notwendigerweise kulturpessimistisch daherkommen muss. Interessanter als die Thesen findet die Rezensentin den „Scharfsinn und Weitblick“ der beiden Buchautoren. Wer glaubt, über den Kunstverkauf eine Revolution anzetteln zu können, verrät sowohl sein Unverständnis darüber, wie kapitalistische Warenproduktion funktioniert, als auch über die Eigenschaft von Kunst, deren Warencharakter Teil des Problems und nicht der Lösung ist. Dass es sich bei Friedrich von Borries' Roman „RLF“ letztlich um nichts anderes als eine besonders „kreativ“ dahergekommene Verkaufsstrategie handelt, darauf weist Johannes C. Reinhardt in seiner Rezension deutlich hin.

Anschließend widmen wir uns in unserem Schwerpunkt mit der Literatur einer spezifisch künstlerischen Ausdrucksform. Sharon Dodua Otoo kritisiert in ihrer Rezension „Die Kunst über Rassismus zu schreiben“ die deutsche Übersetzung des Klassikers „Playing in the Dark“ von Toni Morrison, der die Repräsentationen Schwarzer Personen in der Literatur und diese als einen Ort der Auseinandersetzung mit und der Reproduktion von Rassismus analysiert. Morrison kommt zu dem Schluss, dass literarische Produktionen nicht frei von rassistischen Zuschreibungen sind und dass sie sich oftmals Schwarzer Personen bedienen, um eine weiße Überlegenheit darstellen zu können. Jan-Paul Koopmann bespricht den Aufsatzband „Diskurs-Pogo“, in welchem der Autor Enno Stahl die Abwesenheit der ökonomischen Verhältnisse innerhalb der deutschen Gegenwartsliteratur bemängelt. Denn für Stahl gilt, dass Literatur die soziale Wirklichkeit abzubilden habe. Auch wer in seiner Lyrik Israel als Übel der Welt denunziert und sich als ehemaliger Waffen-SS´ler als Opfer der Geschichte wähnt, wie dies Günter Grass getan hat, hat von dieser sozialen Wirklichkeit wenig begriffen. Andrea Wierich bespricht in „Der Hobby-Richter und seine fröhlichen Henker“ einen Sammelband, der die Kritikwürdigkeit dieses kanonischen Autoren der deutschen Literatur in unterschiedlicher Qualität nachvollzieht. Mariana Schütts Rezension von Robert Cohens „Exil der frechen Frauen“ zeigt hingegen exemplarisch anhand von drei Autorinnenbiografien, wie es der Literatur gelingt, der Geschichte Erinnerungen abzutrotzen, die das wirkliche Leben auszulöschen vorhatte, und Erfahrungen zu konservieren.

Auch das Theater soll nicht ohne Aufmerksamkeit bleiben. Wer sich heutzutage bei Theaterbesuchen ungut an Kino- und Fernsehfilme erinnert fühlt und ratlos ob der Stückaussage bleibt, ist wohl an ein postdramatisches Stück oder in eine postdramatische Inszenierung geraten. In seiner Rezension der „Kritik des Theaters“ von Bernd Stegemann zeichnet Christian Baron nicht nur die Pseudoradikalität des postdramatischen Theaters nach, sondern kritisiert zugleich ein heutiges postmodernes Bewusstsein, das in seiner Konsequenz aufklärerische Ideale untergräbt und durch den Mangel an Deutlichkeit in die Affirmation des Bestehenden mündet.

Mit „This is not a Love Song...“ widmet sich Antje Meichsner einem neu aufgelegten Buch des Poptheoretikers und Musikjournalisten Martin Büsser, der Popmusik stets als „Ausdruck politischer und sozialer Bewegungen“ begriffen hat. Meichsner stellt heraus, dass Büsser der Popmusik nicht naiv emanzipatorisches Potenzial unterstellte beziehungsweise keinen Musikstil „als Zugpferd für mögliche linke Identifikationsbedürfnisse“ hochstilisierte. Die feministische Perspektive gerät der Autorin jedoch meist zu kurz. Luna Picciotto bespricht „Women Artists“, ein Sammelband, in dem unterschiedliche Künstlerinnen vorgestellt werden. Die Rezensentin befasst sich mit der Sichtbarkeit von Frauen im Kunstbetrieb und hinterfragt die politische Sinnhaftigkeit eines Sammelbandes, der explizit Künstlerinnen betrachtet, die abgesehen von der Kategorie Geschlecht nur wenige Gemeinsamkeiten aufweisen. In „Kämpfe um Kunst und Politik" bespricht Jens Kastner das Buch „Hegemonie im Kunstfeld“, in dem der Autor Oliver Marchart anhand der Kasseler Documenta-Ausstellungen mit soziologischen Mitteln zeigt, dass diese die Linie der allgemeinen Kulturproduktion beeinflussen und ständig mit politischen Kämpfen inner- und außerhalb des Kunstbetriebs in Verbindung stehen. Doch wurde vor allem bei der letzten Documenta deutlich, dass hier weniger irritiert denn politische Verhältnisse reproduziert wurden.

Die letzten drei Schwerpunktrezensionen setzen sich mit engagierter Kunst auseinander, also mit Kunst, deren Ziel die direkte politische Intervention ist. Für Franziska Matthis bietet die Textsammlung „Kunst -“ Krise -“ Subversion“ zahlreiche praktische Beispiele subversiver künstlerischer Aktionen. Eine konkrete politische Aussage dieser Aktionen lässt sich jedoch für die Rezensentin nicht immer klar ableiten, was die Frage nach der grundsätzlichen Wirkkraft direkter Kunstinterventionen aufwirft. Hiermit ist auf eine Kernproblematik verwiesen, wenn es um die Frage nach politischer Wirksamkeit von Kunst geht. Denn wie Kunst rezipiert wird und welche Fragen sie aufwirft, ist letztlich auch Kämpfen um Deutungshoheit unterworfen. Andrea Strübe fokussiert diesen Punkt in „Die Kunst der Wahrheit“. Der besprochene Ausstellungsband „Freedom of Speech“ mache deutlich, dass Kunst zwar das Potenzial habe, Wahrheiten auszusprechen, aufgrund ihrer ästhetischen Eigengesetzlichkeit aber nur indirekt und vermittelt auf politische Ereignisse einwirken könne. Einen ebenfalls kritischen Blick auf die Grenzen von künstlerisch-politischem Aktivismus wirft der weitere Ausstellungsband „nicht alles tun“ von Elisabeth Bettina Spörr und Jens Kastner, den Lennart Krauß besprochen hat. Der Rezensent verdeutlicht in „Ungehorsame Mikropolitiken“ die Gefahr, dass Praktiken zivilen Ungehorsams staatlicherseits vereinnahmt werden können.

In den weiteren Rezensionen haben wir wieder einige aktuelle Bücher für Euch. Patrick Schreiner hat „Bildungschancen und Verteilungsgerechtigkeit“ von Kai Eicker-Wolf, Gunter Quaißer und Ulrich Thöne gelesen und lobt mit „Zwischen Mangel und Markt: Bildungsmisere in Deutschland“ trotz einiger Schwächen deren Verdienst, Defizite der Bildungsforschung und die Maxime „Haushaltskonsolidierung über Bildung“ herausgearbeitet zu haben. Adi Quarti widmet sich in „Die anderen USA“ dem aktuellen Werk von David Graeber, „Direkte Aktion“, welches Einblicke in gegenwärtige politische Massenbewegungen liefert. Die Biografie eines politisch Bewegten hat sich Sebastian Kalicha mit „Nirgendwo daheim mit Bruno Vogel“ vorgenommen. Dieser Anarchist und Homosexuellen-rechtler wird in einem umfassenden Werk von Raimund Wolfert erstmals gewürdigt. Nicht ganz so gut kommt der vielbeachtete Roman „Eskimo Limon 9“ weg, den Michaela Hartl besprochen hat. Durch eine popkulturell fixierte Erzählweise werde die Aktualität des Antisemitismus zeitweilig verharmlost. Elke Michauk wirft einen Blick auf ein vernachlässigtes Feld linker Bewegungsforschung: Mit dem Buch „Soziale Kämpfe in Ex-Jugoslawien“ sei zwar ein blinder Fleck wichtiger Bewegungen aufgegriffen, doch leider nach eurozentristischem Muster bearbeitet. Christian Stache wirft in „Die Krise der Regulation“ einen kritischen Blick auf den Sammelband „Fit durch die Krise“, in dem der marxistische Ansatz der Regulationstheorie vor dem Hintergrund der aktuellen Krise reflektiert wird. Franziska Scholl bespricht mit „Der Versuch einer Rationalisierung“ das Buch „Deutsche, Linke und der Nahostkonflikt“ von Peter Ullrich, welches den Versuch unternimmt, zwischen den antiimperialistischen und antideutschen Positionen zum Thema zu vermitteln. „Im Trüben gefischt" hat Friedrich Burschel bei der Lektüre zu „Europas radikale Rechte" von Andreas Speit und Martin Langenbach, deren Reportagenstil zwar angenehm sei, an Tiefe jedoch zu wünschen übrig lasse. Die Reihe „Philosophie für Einsteiger“ hat sich an der bildlichen Vermittlung der Marxschen Thesen versucht. Torsten Bewernitz beschreibt in „Mal mal Marx“ das Dilemma dieses gut gemeinten Sachcomics.

Wir wünschen Euch ein tolles Jahr und viel Spaß beim kritisch-lesen!

Zu den Rezensionen

Gegen jeden Rassismus - in Feuerbach und anderswo!

Am 2. Januar 2014 erschien in den Stuttgarter Nachrichten ein Artikel mit der Überschrift „Stuttgart-Feuerbach - Anwohner protestieren gegen Flüchtlingsheim“. In diesem Artikel berichtet der Autor von einem Schreiben Feuerbacher Bürger, dass Mitte Dezember an den Stuttgarter OB Kuhn gesendet wurde. In besagtem Schreiben, dass dem OB durch eine Anwaltskanzlei zugestellt wurde, empören sich die UrheberInnen über eine mögliche Unterkunft von Flüchtlingen im Feuerbacher Wohngebiet Hattenbühl.

In rassistischer Manier wird in diesem Brief gegen die Asylsuchenden gehetzt, eine mögliche Unterbringung der Flüchtlinge mit einer Ghettoisierung des Wohngebiets und dem Anstieg der Kriminalität in Hattenbühl gleichgesetzt. Bereits Anfang der 90er entwickelte sich eine ähnliche Stimmung zu pogromartigen Angriffen - so 1992 in Rostock-Lichtenhagen oder Mannheim-Schönau.

Als Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS) verurteilen wir diese rassistische Hetze. „Es kann und darf nicht sein, dass in Stuttgart, ähnlich wie bereits in Berlin-Hellersdorf oder dem sächsischen Schneeberg geschehen, ein derartiges Vorgehen und rassistische Ressentiments als politische Normalität hingenommen werden. Dieser rassistischen Grundstimmung nicht sofort entgegen zu treten öffnet faschistischen Organisationen, wie der NPD, Tür und Tor.“, so Christian Schramm ein Sprecher des Aktionsbündnisses. „Aus diesem Grund rufen wir alle Menschen dazu auf mit uns gemeinsam am 11. Januar in Feuerbach-Hattenbühl Position zu beziehen“, so der Sprecher weiter. „Position für ein solidarisches Miteinander aller und gegen jegliche rassistische Hetze.“

Antirassistische Kundgebung: Gegen jeden Rassismus - In Feuerbach und anderswo!

Stuttgart-Feuerbach / Wilhelm-Geiger-Platz / Samstag, 11. Januar 2014 / 13 Uhr

Quelle: AABS, via VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen

Der NSU-Prozess als Film

Die Protokolle des ersten Jahres im NSU Prozess wurden von der Süddeutsche Zeitung Magazin, der Filmakademie Baden-Württemberg, der Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg und der UFA Fiction, zu einem Film verarbeitet. Sehr sehenswürdig.

Externer Inhalt von YouTube Der ursprüngliche Flash-Player wird nicht mehr unterstützt. Erst beim Öffnen des Links wird eine Verbindung zum Anbieter hergestellt. Video oder Archivseite öffnen

Lotta #54 erschienen

Die antifaschistische Fachzeitschrift LOTTA ist mit ihrer vierundfünfzigsten Ausgabe erschienen. Schwerpunktthema ist dieses Mal:

Feindbild Roma. Das Beispiel Duisburg

Außerdem in dieser Ausgabe:

  • Ein Rückblick auf fünf Jahre "Rheinwiesenkampagne"
  • Der "Unabhängigkeitsmarsch" in Warschau und seine Hintergründe
  • 100-Jahrfeier des "freideutschen Jugendtages" auf dem Hohen Meißner

Die LOTTA ist zum Einzelpreis von 3 Euro oder im Abo zu beziehen:

LOTTA
Am Förderturm 27
46049 Oberhausen

Zur Webseite.

Oder im nächsten Infoladen.

Gefahr in Verzug

Offener Brief an Landesregierung und Parlament in Baden-Württemberg zu einem fälligen Kurswechsel gegenüber gewalttätigem und rechtsterroristischem Rechtsextremen

Die berechtigten Nachfragen zu den Umständen der Ermordung von Michele Kiesewetter vom 25. April 2007 verlangen einen anderen Umgang, als den bisherigen der Landesregierung. Immerhin ist eine Mehrtäterschaft in dem Falle der Ermordung von Michele Kiesewetter durch weitere gewalttätige Rechtsextreme, auf der Basis einer Kette ernsthafter Hinweise und Indizien vielfach plausibler als der bisherige offizielle Stand, das Trio hätte diese Tat allein zu verantworten.

Wir müssen -“ nach eingehenden Recherchen in den letzten Monaten -“ davon ausgehen, dass es nicht nur wie in anderen Bundesländern gewalttätige Rechtsextreme im Land Baden-Württemberg gibt, sondern diese auch das Interesse haben und alles tun, eine mögliche Mittäterschaft nicht bekannt werden zu lassen. Umso dringender wäre eine schnelle, zügige und entschiedene Klärung dieser allenthalben auch öffentlich gestellten Nachfragen und Infragestellungen der bisherigen Bekanntmachungen.

Zügigkeit ist umso mehr geboten, als sich die Anzeichen dafür mehren, dass die lasche oder unfähige Aufklärung der Mordumstände im Falle Michele Kiesewetter und anderer rechtsextremer Gewalttaten als eminente Schwäche in der regionalen Sicherheitspolitik, auch und gerade von gewalttätigen Rechtsextremen, gedeutet wird und so deren Spielraum erhöht und damit die Sicherheit aller weiter zu gefährden droht.

Inzwischen drängt sich der Verdacht auf, dass Sie, Innenminister Reinhold Gall, nicht an einer systematischen Aufklärung interessiert sind. Es ist schlicht unerfindlich, warum Sie den Wunsch nach einer parlamentarischen Aufklärung mit allen Mitteln verzögern und letztlich blockieren.

Wer aber nicht an einer restlosen Aufklärung und ihrer prekären Sicherheitsfolgen bis heute interessiert ist, ist des Amtes unfähig und sollte zurücktreten.

Landesregierung und Parlament sind angesichts der akuten Gefährdung der Sicherheit von Rechtsextremen Bedrohten im Land Baden-Württemberg aufgefordert, endlich mit aller Entschiedenheit ungeklärte Gewaltfälle (weiter) zu ermitteln und als Parlament einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um der Aufklärung den nötigen öffentlichen Nachdruck zu verleihen.

Prof. Dr. Hajo Funke 10.12.2013

Quelle: Offener Brief

Nazis blockieren! Gemeinsam von Stuttgart nach Magdeburg!

In der Region Stuttgart mobilisiert ein Bündnis am 18. Januar nach Magdeburg um dort geplanten Naziaufmarsch zu verhindern. Dazu wird eine Busfahrt organisiert, um möglichst vielen Menschen zu ermöglichen sich den Faschisten in den Weg zu stellen.

Bustickets können von Montag bis Donnerstag zwischen 17:00 und 19:00, sowie Samstags ab 20:00 Uhr im Infoladen Stuttgart im Linken Zentrum Lilo Hermann oder Dienstag und Donnerstag ab 19:00 Uhr im Infoladen Stuttgart-Ost oder bei der Infoveranstaltung am 7. Januar erworben werden. Aber auch eine Reservierung per Mail ist möglich.

Hier der Bündnisaufruf:

Am 18.01.2014 wollen erneut Nazis durch Magdeburg laufen. Der Aufmarsch hat sich seit 1998 zum größten Event in der rechten Szene entwickelt. In den letzten zwei Jahren haben sich bis zu 1300 Faschisten aus dem In- und Ausland beteiligt. Aber nicht nur bei dem jährlichen, geschichtsrevisionistischen “Trauermarsch- zeigt das Naziproblem in Magdeburg und Umgebung. Durchschnittlich kommt es jeden zweiten Tag zu braunen Aktivitäten vor Ort; von Kundgebungen über rassistische Übergriffe bis hin zu vier Morden in den letzten zwanzig Jahren und weiteren Mordversuchen. Erst Anfang November wurde ein Antifaschist aus Burg (bei Magdeburg) von Nazis entführt und verletzt im Wald zurückgelassen. Dies zeigt ein weiteres Mal die Qualität der rechten Gefahr.

Den rechten Umtrieben stellen sich seit Jahren AntifaschistInnen aus der Region in den Weg und organisieren Widerstand. Neben der täglichen Praxis, rufen verschiedene Gruppen und Bündnisse dazu auf, speziell am 18. Januar gegen den Naziaufmarsch auf die Straße zu gehen. Es ist wichtig sich mit vielen Menschen den Nazis in den Weg zu stellen und zu verhindern, dass sie ihre menschenverachtende Propaganda auf die Straße tragen.

Aus diesem Grund organisieren wir eine gemeinsame Busfahrt nach Magdeburg, um uns dort an den Blockaden des Bündnisses “Magdeburg Nazifrei- am 18.01.2014 zu beteiligen.

Informiert euch, fahrt mit nach Magdeburg und lasst uns gemeinsam den Naziaufmarsch verhindern!

Nazis blockieren!
Gemeinsam von Stuttgart nach Magdeburg!

Info-Veranstaltung

07. Januar 2014 um 19 Uhr
Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblinger Straße 105
70199 Stuttgart

Ticketverkauf:
Infoladen im Linken Zentrum Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105, U1/U14 Haltestelle Erwin-Schöttle Platz
Montag bis Donnerstag von 17-19 Uhr, Samstags ab 20 Uhr

Infoladen Stuttgart Ost
Wagenburgstr. 77, 40er Haltestelle Tunnel Ostportal
Dienstag & Donnerstag ab 19 Uhr

oder unter: stuttgart_nach_magdeburg@gmx.de

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Via VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen

Beschwerde über Rassismus am Arbeitsplatz führt zur Entlassung bei DB Sicherheit und Verurteilung wegen Verleumdung

Solidaritätsflyer

Ich hatte hier schon mal zum Fall etwas gebloggt, nun gibt es ein Interview bei Radio Dreyeckland:

"Aydin und sein Arbeitskollege arbeiteten mehr als 16 Jahre bei der DB-Sicherheit. Immer wieder sahen sie sich von einem deutschen Kollegen rassistisch diskriminiert. Sie berichteten von Ausdrücken wie "Hey Ihr Kanaken", "man müsste Euch erschießen" und "ihr gehört vergast". Aufgrund dieser Vorkommnisse schrieben Aydin und sein Kollege im März 2012 einen Beschwerdebrief an ihren Chef. Etwas später dann die Überraschung. Sie erhielten Strafbefehle wegen vermeintlicher Verleumdung. In der ersten Instanz gab der Mitarbeiter, der vermeintlich Opfer der Verleumdung geworden war zu, dass er wenn er sich aufregte, gegenüber den beiden teilweise oben genannte Ausdrücke verwendete. Als dann auch noch ein Zeuge aussagte, dass der deutsche Mitarbeiter öfter den Hitlergruß verwendete, ging Aydin und sein Kollege von einem Freispruch aus. Doch weit gefehlt: Die beiden wurden wegen vermeintlicher Verleumdung zu einer Strafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Aydin legte Berufung gegen das Urteil ein. Der erste Prozesstag vor dem Stuttgarter Landgericht fand am 5. Dezember statt. Der 2. Prozesstag ist für den 19. Dezember angesetzt.

Wir sprachen mit Gertrud Moll, Betriebsrätin in der IG Metall über den Prozess und die Hintergründe..."

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Montagsdemos gegen Stuttgart 21: Anschlag auf Versammlungsfreiheit!

Am 16. und 23.12.2013 dürfen die Montagsdemos gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Begründung: Die Stadt Stuttgart „habe bei der gebotenen Abwägung in vertretbarer Weise den Interessen (...) der betroffenen Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse (der S21- Gegner) (...) eingeräumt.“

Zu deutsch: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird der Straßenverkehrsordnung, bzw. den „Interessen der Verkehrsteilnehmer“ geopfert.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit (!) des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung „ernannt“ und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und wenn die „bedroht“ ist -“ siehe oben.

Mit dieser Begründung lässt sich jede Demonstration verbieten.

Diese Entscheidung des VGH ist von erheblicher politischer Brisanz:

Ist es doch derselbe Verwaltungsgerichtshof, der regelmäßig jeden Neonazi-Aufmarsch genehmigt, obwohl dafür ganze Innenstädte komplett abgeriegelt - der Verkehr also vollständig zum Erliegen kommt - und tausende Polizisten eingesetzt werden (Heilbronn, Göppingen etc.), um die Versammlungsfreiheit von ein paar dutzend Neonazis zu „schützen“.

Zum anderen hat derselbe Verwaltungsgerichtshof vor drei Jahren in gleicher Sache das gerade Gegenteil entschieden:

„Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen am Arnulf-Klett-Platz.“ (Entscheidung vom 29.10.2010, Az. 1 S 2493/10)

Dass die Argumentation von Ordnungsbürgermeister Schairer an den Haaren herbeigezogen ist, zeigt auch die wundersame Verlängerung der Verkehrsstaus: Vom 30.11.2013 („Auf dem Cityring bildet sich regelmäßig ein bis zu einem Kilometer langer Stau“, Schairer im StZ- Interview) bis zum 10.12.2013 hat sich die Staulänge - zumindest im Schriftsatz der Stadt Stuttgart - dann verfünf- bzw. verachtfacht.

Der grüne OB schweigt zu alledem.

„Offensichtlich handelt Schairer im Einvernehmen mit dem grünen OB Kuhn. Da ist die Ankündigung eines „bürgerfreundlichen“ Versammlungsgesetzes durch die grün-rote Landesregierung schon fast als Drohung zu verstehen,“ so Thomas Trüten, der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit. Und weiter: „Angesichts dieser Entwicklung sehen wir uns erneut in unserer Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz bestätigt. Die Vorrangigkeit des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Vorschriften und Gesetzen muss politisch und juristisch durchgekämpft werden. Wir rufen deshalb die demokratische Öffentlichkeit auf - unabhängig vom jeweiligen Standpunkt zu Stuttgart 21 - am 16. und 23.12.2013 im Rahmen der Montagsdemos gegen diesen Anschlag auf die Versammlungsfreiheit zu demonstrieren.“


Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2013 / versammlungsrecht.info