Skip to content

Schwere Hitzewelle in der Nordsee

Phaeocystis-Algenschaum am Strand
Foto: Ecomare/Oscar Bos - Ecomare, CC BY-SA 4.0
"Die Nordsee ist bis zu fünf Grad wärmer als normal zu dieser Jahreszeit. Die hohen Temperaturen bedrohen Meeresorganismen und Ökosysteme – und auch Menschen sind gefährdet.

Teile der Nordsee sind derzeit wärmer, als je zuvor gemessen wurde. Mit stellenweise fast 20 Grad ist das Wasser vor der britischen Ostküste bis zu fünf Grad wärmer als normal für diese Jahreszeit. Die Nationale Meeres- und Atmosphärenbehörde der USA (NOAA), auf deren Referenzzeitraum von 1985 bis 1993 sich der Wert für die Anomalie bezieht, kategorisiert die Temperaturen in Teilen der Nordsee derzeit als eine »extreme« marine #Hitzewelle. Derart hohe Temperaturen haben oft verheerende Auswirkungen auf das Leben im Meer und können auch #Unwetter verschärfen. Die Hitzewelle in der Nordsee fügt sich in ein globales Muster ungewöhnlich hoher Meerestemperatur​en, deren Ursache zum Teil noch unklar ist. Im Zuge des Klimawandel​s nehmen marine Hitzewelle​n weltweit zu. (...)"


Quelle / Weiterlesen bei Spektrum

Die Recyclinglüge

Die Plastikkrise verschärft sich zunehmend. Bilder von verendeten Tieren und verschmutzten Ozeanen gehen um die Welt. Die Verpackungsindustrie meint, eine Lösung zu haben: Recycling. Aber warum wird heute mehr Neuplastik produziert als je zuvor? Könnte Recycling in Wahrheit nichts weiter als "Greenwashing" sein? Die Dokumentation "Die Recyclinglüge" nimmt eine Industrie unter die Lupe, die das Problem lieber verbirgt als löst. Die Autoren Tom Costello und Benedict Wermter spüren Müllmakler auf, die Plastikmüll illegal im Ausland verklappen, Industriezweige, die sich an der Verbrennung von Müll bereichern, und Mafia-Netzwerke, die mit Abfallschmuggel inzwischen so viel Geld verdienen wie mit Menschenhandel. (Text / Doku via 3Sat)


Frühling auf Rügen - Protestcamp gegen LNG-Terminals

Das Foto zeigt Aktivist:*Innen im Wasser stehend mit Bannern und einem großen Folienballon mit der Aufschrift 'LNG=NewoCo²lonialismus'
Foto: © catwithanicecamera via Umbruch Bildarchiv
Die beliebte Urlaubsinsel Rügen ist in Gefahr. Die Bundesregierung plant dort den Bau eines der größten Flüssiggas Terminals Europas. Vom 26. bis zum 29. Mai fand auf Rügen ein Protestcamp statt, um sich mit den Rüganer*innen zu vernetzen und klar zu zeigen, wer auch immer vor Rügen LNG Terminals bauen will, hat mit der Klimagerechtigkeitsbewegung zu rechnen.

Auf dem Camp waren über 500 Menschen. Am 28. Mai fanden zwei Demos statt, die sich zu einer gemeinsamen Abschlusskundgebung am Strand von Sellin, in Sichtweite des geplanten LNG Terminals, trafen.  Auf der Brücke vor dem Hafen von Neu-Mukran fand eine Sitzblockeade mit einem Transpi mit der Aufschrift “Exit Gas! Decolonize Now!” statt.

Auf Rügen will die Bundesregierung eines der größten LNG Terminals Europas bauen. Mitten in der Klimakrise wird nicht nur munter weiter fossile Infrastruktur gebaut, die nicht einmal gebraucht wird, sondern auch massive Menschenrechtsverletzungen bei der Gasgewinnung in Kauf genommen und Naturzerstörung in Ostseeschutzgebieten betrieben.

Nicht mit uns! Zusammen mit den Rüganer*innen stellen wir uns einer fossilen Politik, in der nur Geld zählt, in den Weg!

Aus Angst vor einem Imageschaden, aufgrund des immensen Protestes, hat RWE bereits die Reißleine gezogen und der Bundesregierung eine Absage erteilt. Nun heißt es zu zeigen, dass wir viele sind und LNG Terminals bauen und sauberes Image nicht zusammen gehen!

Initiative "Frühling auf Rügen"


Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Links



Wuhlheide erhalten!

Das Foto zeigt ein Baumhaus aus dem eine Person mit gestreckter Faust grüßt. Vom Baumhaus hängt eine YPG Fahne und ein Transparent mit der Comicfigur Pauli und dem Slogan Wuhlheide bleibt!
Foto: © catwithanicecamera via Umbruch Bildarchiv
Am 13. Mai ’23 besetzten queer-feministische Aktivist*innen die Berliner Wuhlheide mit Baumhäusern. Damit wollten sie den Bau der geplanten Straße „Tangentiale Verbindung Ost“ (TVO) sowie die Rodung von 15 Hektar Wald verhindern.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Rund 300 Menschen gingen am 14. Mai auf die Straße und viele davon in den Wald, um die Besetzung zu unterstützen. Am 17.5. räumte die Polizei, mit fragwürdiger Begründung und ohne eine  Gerichtsentscheidung abzuwarten. Begründet wurde dies mit Gefahren für Spaziergänger, Gewässer und Bäume, unter anderem, weil Gräben angelegt und spitze Stöcke aufgestellt worden seien.

Gegen diese Darstellung wehren sich die Aktivist*innen: „Eine solche Gefährdung lag zu keinem Zeitpunkt vor. (…) Die Besetzerinnen haben Baumhäuser baumschonend eingebunden, kletternde Personen waren gesichert, sanitäre Anlagen waren bereits in Besorgung, Hindernisse wurden markiert. Alle Bedenken zu Gefährdung von Person und des Wasserschutzgebietes sind damit unbegründet. Ein Straßenbau hingegen hat verheerende Folgen für Gesundheit von Menschen und Natur.“
Trotz der Räumung sehen sie die Besetzung als Erfolg: „Viele Anwohner kamen vorbei, solidarische Menschen von Jung bis Alt haben sich ausgetauscht und Essen vorbeigebracht. Wir sind wütend und traurig, dennoch war das ein Erfolg.“

Links


US-Friedensaktivist legt Beschwerde vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die Verurteilung wegen einer gewaltfreier Aktion gegen Atomwaffen ein

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiDie Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ weist auf die Beschwerde eines US-amerikanischen Friedensaktivisten an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hin.

John LaForge, 67, gebürtig aus Duluth und langjähriger Co-Direktor der Watchdog-Gruppe Nukewatch in Wisconsin, wurde nach einem Go-In im Atomwaffenlager Büchel wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt. Auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt Büchel in der Eifel lagern im Kontext der sogenannten nuklearen Teilhabe etwa 15-20 US-Atombomben vom Typ B-61. Büchel ist deshalb seit vielen Jahren Aktionsort der Friedensbewegung, die den Abzug der Bomben und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag fordert.

In seiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, Frankreich, die am Freitag, 9. Juni 2023, eingereicht wird, argumentiert LaForge, dass die verbindlichen Regeln des EGMR von den deutschen Gerichten verletzt wurden, weil diese ihm seiner Meinung nach das Recht auf eine angemessene Verteidigung und auf rechtliches Gehör verweigerten. Der EGMR prüft Beschwerden, wenn Angeklagte, die ihre rechtlichen Möglichkeiten in den Mitgliedstaaten des Europarates ausgeschöpft haben, nachweisen können, dass ihre Verurteilung zu Unrecht erfolgt ist. Der EGMR wird zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde von LaForge prüfen und dann entscheiden, ob eine inhaltliche Befassung stattfindet.

Die Verfassungsbeschwerden von LaForge gegen seine Verurteilungen wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, dem höchsten deutschen Gericht, nicht angenommen, so dass die Urteile rechtskräftig wurden. Insgesamt hat das BVerfG bereits in 19 Fällen ähnlich gelagerte Verfassungsbeschwerden nicht zur Verhandlung angenommen.

LaForge hatte sich geweigert, eine vom Gericht verhängte Geldstrafe zu zahlen und wurde im Januar und Februar 2023 für 50 Tage inhaftiert. Er war der erste US-Bürger, der im Rahmen der langjährigen Aktionen des zivilen Widerstands gegen die Stationierung und den drohenden Einsatz von US-Atombomben in Deutschland eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen musste. Ein zweiter US-Bürger, der wegen Hausfriedensbruchs in Büchel verurteilt wurde, Dennis DuVall aus Prescott, Arizona, verbüßte nachfolgend im März und April eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.

In der Beschwerde an den EGMR, die am 9. Juni von der Bonner Anwältin Anna Busl eingereicht wird, argumentiert LaForge, dass alle drei deutschen Gerichte Fehler begangen hätten, indem sie sich weigerten, Zeugenaussagen von Experten zu berücksichtigen, die seiner Meinung nach die Verteidigung seiner Taten als "Verbrechensverhütung" bestätigt hätten. Es lagen also rechtliche Rechtfertigungsgründe für die Tat vor, die die Gerichte nicht geprüft hätten. Insbesondere lehnten die Gerichte das Angebot ab, den renommierten Völkerrechtsprofessor Francis A. Boyle von der University of Illinois anzuhören. „Prof. Boyle legt in seinen Büchern, Aufsätzen und regelmäßigen Zeugenaussagen dar, dass das verbindliche Völkerrecht jegliche Planung oder Vorbereitung von Atomwaffenangriffen verbietet und jede Weitergabe von Atomwaffen von Atomwaffenstaaten an nicht nuklear bewaffnete Länder untersagt“, so LaForge.

Die Anrufung des EGMR ist nicht ganz neu. Die ersten EGMR-Beschwerden dieser Art wurden im November 2021 von Stefanie Augustin und Marion Küpker aus Deutschland gestellt, eine Antwort steht noch aus. Drei weitere Aktivistinnen, Johanna Adickes und Ariane Dettloff aus Deutschland sowie Susan Crane aus Redwood City, Kalifornien, haben sich ebenfalls an das Straßburger Gericht gewandt oder werden dies in Kürze tun.
Quelle: Pressemitteilung 09.06.2023
cronjob