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Fünf Jahre "Operation Iraqi Freedom" - vorläufige Bilanz eines Angriffskriegs

Etwa 300 Aktive aus Friedens- und Solidaritätsbewegung trafen sich vom 7.-9. März 2008 in Berlin bei der Konferenz "Alternativen zu Krieg und Besatzung" zum fünften Jahrestag des Krieges. Referentinnen und Referenten stammten vor allem aus dem Irak selber und aus den USA, und berichteten in eindrucksvollen Vorträgen über die grauenhafte Situation der Menschen im Zweistromland: Schätzungen auf Basis wissenschaftlicher Studien lassen bis heute eine Zahl von rund eine Million irakischer Todesopfer durch Gewalteinwirkung und indirekte Kriegsfolgen erwarten; laut UN-Flüchtlingsorganisationen wurden 4 Millionen Iraker zu Flüchtlingen, davon etwa die Hälfte im eigenen Land, weitere 2 Millionen unter elenden Bedingungen vor allem in Syrien und Jordanien.

Beitrag von Matthias Jochheim beim Lebenshaus Alb

Ausstellung: Was ist eigentlich Terrorismus?

Das »Bündnis für die Einstellung der 129-a-Verfahren« hat eine Ausstellung zur Terrorismusdefinition erarbeitet. Ob es um den sogenannten Kampf gegen den internationalen Terrorismus geht oder um die Anwendung des Paragraphen 129a des Strafgesetzbuches (»Terroristische Vereinigung«) –“30 Jahre nach dem »deutschen Herbst« sei das Thema Terrorismus präsenter und brisanter denn je, so die Initiatoren in einer Pressemitteilung. »Aber was eigentlich ist Terrorismus?« war die Frage eines Wettbewerbs, den das Bündnis ausgeschrieben hatte. Zahlreiche Arbeiten, darunter Text-, Foto-, Video- und Audiobeiträge, wurden eingereicht. Ab dem 29. März können sie täglich von 15 bis 20 Uhr im Kunsthaus Tacheles (Oranienburger Str. 54–“56a, U8 Oranienburger Tor, S1/2/25 Oranienburger Str.) betrachtet bzw. gehört werden. Im Bethanien (Mariannenstr. 2) findet zudem ein Begleitprogramm statt.
Via "junge Welt". An der Ausstellung beteilige ich mich ebenfalls mit einem Bildbeitrag.


Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Zypries' Rücktritt gefordert

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."

Weiterlesen in der Presseerklärung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
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