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Steckt ER hinter der Entführung des Blogdiktators??

Bei einem bekannten ostdeutschen Blogger aus einem der neuen Bundesländer ging inzwischen ein Bekennerschreiben zur Entführung des "Comandante en Jefe" von trueten.de ein. Zu dieser Entführung kam es während einer Demonstration gegen Polizeiterror. Verfasser ist offenbar die bislang nach Auskunft des Verfassungschutzes nicht in Erscheingung getretene "Ostdeutsche Bewegung 2. Juni (Relaunch)", kurz OB2J. Deren schäbiger, ungewaschener, unrasierter, gewalttätiger und daher offensichtlich zu allem bereiter (Oma's Haus beschlagnahmen, gemeinsame Zahnbürsten für alle usw.) und mit aus den Clownwars bekannten schweren Waffen ausgerüsterter Kommandeur ist auf dem Bild rechts abgelichtet.

Erfreulicherweise wurde dieses verachtenswerte Machwerk, welches selbstsverständlich Ausdruck der kleinbürgerlich - anarchistischen Denkweise ist, von dem Genossen "aus der sächsischen Sprache ins Deutsche übersetzt". Damit bestätigt sich zugleich der zuerst von "betlehemterrorist", einem Genossen der Propagandaabteilung unseres Blogs gehegten Verdacht, es handle sich um ein feiges Verbrechen einer "militanten ostdeutsche Bloggerbande". Uns bedrückt insbesondere, dass es bislang kein aktuelles Lebenszeichen unseres geliebten großen Vorsitzenden gibt. Bei dem von den Terroristen veröffentlichten Bild handelt es sich offensichtlich um eine sogenannte "Foto Montage", eines mittels elektronischen Bildbearbeitungsprogrammen verfälschten Fotos.

Im folgenden dokumentiere ich den Beitrag des Genossen und bitte alle Leser des Blogs um Solidarität und weitere Hinweise über den Verbleib meines Ehegatten & lieben Kampfgefährten:

Revolutionäre Grüße sehr geehrte Kampfesgenossen!

Wir, die Ostdeutsche Bewegung 2. Juni Relaunch bekennen uns hiermit offiziell zur Entführung des Blogdiktators. Um dies zu beweisen, übersenden wie ein Foto mit der freundlichen Bitte um Kenntnisnahme.

blogdiktator

Desgleichen bitten wir Sie, unsere Forderungen zu veröffentlichen, welche folgendermaßen lauten:

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, uns bei der Erfüllung unserer Forderungen zu unterstützen, so bitten wir Sie, gegebenfalls die entsprechenden Stellen in Deutschland und der Schweiz über unser Anliegen zu informieren. Andernfalls sehen wir uns leider gezwungen, von der Waffe Gebrauch zu machen. Und wir haben wirklich sehr gefährliche Waffen!!!

Mit kämpferischen Grüßen

Ostdeutsche Bewegung 2. Juni Relaunch

Blogkino: Hagen Rether zu NPD Verbot / Papst und Bin Laden's Bräute

In unserer Reihe Blogkino gehen wir heute mal auf die Wünsche unseres jüngeren Publikums ein: m.c.a.b. möchte Hagen Rether sehen und zwar in "Neues aus der Anstalt" zum NPD Verbot, was der Papst damit zu tun hat und was Bin Laden's Bräute dabei verloren haben...


Blogdiktator von militanten ostdeutschen Bloggerbanden entführt?

Der Blogdiktator wurde entführt! Direkt aus der Demo heraus! Ausgerechnet am heutigen, symbolträchtigen Tag!! Angeblich sollen militante ostdeutsche Blogger in den Fall verwickelt sein!! Laut Zeugenaussagen seiner Hinterbliebenen wurde er vermutlich mit seinem "Terrorlappen" gefesselt. Über Lösegeldforderungen wurde noch nichts bekannt. Wir berichten weiter.

Verdrängt und ungesühnt - nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle in und aus Stuttgart

Anlässlich der Auseinandersetzung um den Erhalt des ehemaligen Hotel Silber - der ehemaligen Gestapo Zentrale in Stuttgart - und dessen Umwandlung in eine zentrale Gedenkstätte heute ein Beitrag von Ralf Bogen und Joachim Stein von der Weissenburg e. V.:

Warum eine dauerhafte Gedenk- und Lernstätte im ehemaligen Gestapo-Gebäude des Hotel Silbers eine wichtige Chance für die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg darstellt.


• Willi Karl App, geb. 1919 in Stuttgart, von Beruf Schreiner, wohnte 1937-1940 am Leonhardsplatz 15, 1942 im KZ Dachau, im März 1943 Tod im KZ Sachsenhausen;
• Gottlieb Doderer, geb. 1890 in Stuttgart-Heslach, von Beruf Schriftsetzer, wohnte 1937-1939 Förstlerstraße 2 und Marienstraße 36, 1940 in den KZ Dachau und Buchenwald, 1941 im KZ Natzweiler, im August 1942 Tod im KZ Dachau, angeblich an einer Atemwegserkrankung;
• Friedrich H. Enchelmayer, geb. 1908 in Stuttgart-Untertürkheim, wohnhaft zuletzt in Cannstatt, 1937 verurteilt zu 2 Jahren/1 Monat Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für 3 Jahre, auf Grund von polizeilicher Sicherungsverwahrung 1940 in den KZ Dachau und Sachsenhausen, 11/1940 im KZ Neuengamme umgekommen, offizielle Todesursache Herzschlag.
• Anton Ferbach, geb. 1912, wohnte in der Albertstraße 21, 1935 im KZ Dachau, 1936 im Strafgefangenenlager Börgermoor und wieder in Dachau, im August 1943 Tod im KZ Dachau;
• Karl Paul Griesinger, geb. 1905, von Beruf Tischler, wohnte zuletzt in der Böheimstraße 1A, kam im März 1941 ins KZ Sachsenhausen, verstorben im Oktober 1941, angeblich durch einen Infekt;
• Wilhelm Klein, geb. 1904, zuletzt wohnhaft Silberburgstraße 150, verurteilt zu 4 Jahren und 6 Monaten Zuchthaus sowie 5 Jahre Ehrverlust, 1941 im Strafgefangenenlager Börgermoor, im Januar 1943 Tod im KZ Sachsenhausen.

(Informationen zu den Einzelschicksalen von Mathias Strohbach und Elke Martin von der Stuttgarter Stolpersteininitiative)

Nach offiziellen Statistiken wurden zwischen 1933 und dem Kriegsende im Mai 1945 etwa 100.000 Männer in Deutschland in §175-Gerichtsverfahren angeklagt und rund die Hälfte davon verurteilt. Nach diesem Paragraphen, den die Nazis 1935 erheblich verschärft hatten, wurden unter „Unzucht unter Männern“ auch schon einfachste oder vermutete gleichgeschlechtliche Liebesbekundungen wie Blickkontakte und Liebesbriefe verstanden und staatlich verfolgt. Erklärtes Ziel der NSDAP war es, die Homosexualität „auszurotten“. Hierzu konnten sie Jahrhunderte alte, religiöse Vorurteile über die angebliche „Unnormalität“ und „Widernatürlichkeit“ der Homosexualität instrumentalisieren und so zuspitzen, dass auch Kastrationen und Tötungen von homosexuellen Männern legitimiert wurden (1).
Wegen „§175-Verbrechen“ wurden etwa 10.000 Männer in Konzentrationslager verschleppt, mit dem "Rosa Winkel" erniedrigt, gefoltert, zu Tode geschunden und ermordet. Unter ihnen sind Bürger aus der Stuttgarter Region, über deren Schicksal bis heute in Stuttgart und im Land Baden-Württemberg kaum etwas bekannt ist.
Die „Weissenburg e. V.“, das schwullesbische Zentrum Stuttgarts, will in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der „Stuttgarter Stolpersteininitiative“ diese Verbrechen sichtbar machen.
In der von der „Initiative Gedenkort Hotel Silber“ angestrebten, dauerhaften Gedenk- und Lernstätte im Gebäude der ehemaligen Gestapo-Zentrale sehen wir eine wichtige Chance, die Politik des Totschweigen und Verdrängen des NS-Terrors gegen Homosexuelle endlich zu überwinden wie sie bislang u. a. durch eine kaum erfolgte oder gar fehlende Beteiligung an der Aufarbeitung homosexueller Schicksale aus unserer Region durch die Stadt Stuttgart, das Land Baden-Württemberg und der Geschichtswissenschaft in Stuttgart und Tübingen zum Ausdruck kommt.

Die Rolle der Stuttgarter Gestapoleitstelle bei der Homosexuellenverfolgung

Neben der Stuttgarter Kripoleitstelle wurden regionale Diskriminierungs- und Verfolgungsmaßnahmen gegen Homosexuelle von der Stuttgarter Gestapoleitstelle organisiert und durchgeführt,. Seit dem sog. „Röhm-Putsch“, bei dem 1934 u. a. der bekanntermaßen homosexuelle SA-Chef Ernst Röhm ermordet wurde, wurde die staatliche Homosexuellenerfolgung „reichsweit“ ausgeweitet und verschärft. Heinrich Himmler, Reichsführer-SS und Chef der deutschen Polizei, sorgte dafür, dass diese Verfolgung straff zentralisiert und dass auch Mitarbeiter der Politischen Polizei, d. h. der Gestapo, neben der Kriminalpolizei an der NS-Unterdrückung Homosexueller beteiligt waren. Hierzu wurde 1936 die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“ beim Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin gegründet. Die Kombination der Bekämpfung von Homosexualität und Abtreibung in einer Reichszentrale mag heute verwundern. Damals erschien sie „rassepolitisch“ richtig, denn entsprechend der Logik nationalsozialistischer Ideologen reduzieren beide „Verbrechen“ angeblich das Wachstum der „arischen Rasse“ und gefährden die „Volksgesundheit“.
Wie die Kripoleitstelle hatten die Stuttgarter Gestapomitarbeiter und ihre dazugehörenden Zweigstellen mit dem sog. Vordruck B („Meldung über Verbrechen und Vergehen nach den § 174, 175, 175a und 176 RStGB“) der Reichszentrale die Personalien der Homosexuellen aus der Region Württemberg und dem Regierungsbezirk Sigmaringen (Beruf, Wohnort, Geburtstag und –“ort, Religion, Rasse, Familienstand, Staatsangehörigkeit) sowie die Namen ihrer Sexualpartner zu melden. Auf der Rückseite des Vordrucks war zusätzlich zu vermerken, ob und wann der Homosexuelle festgenommen und in welche Anstalt er gegebenenfalls gebracht worden war. In einer weiteren Anweisung der Reichszentrale vom 10. August 1937 wurden die Polizisten dazu verpflichtet, im Drei-Monats-Takt zu berichten, wie viele Homosexuelle ermittelt werden konnten (2). Die Zweigstellen der Stuttgarter Gestapoleitstelle wie z. B. Heilbronn/Neckar, Sigmaringen, Ulm, Friedrichshafen, Ellwangen oder Tübingen halfen dabei, auch aus der Umgebung homosexuelle Männer „aufzuspüren“. Über 90.000 Jugendliche und Männer konnte die Reichszentrale dadurch zwischen 1937 und 1940 „reichsweit“ in ihren „Rosa Listen“ registrieren. (3)
Doch bei der Bekämpfung der Homosexualität ging es nicht nur um ihre Erfassung. Durch die sog. „Schutz“haft als Instrument der Geheimen Staatspolizei und die sog. „Polizeiliche Vorbeugehaft“ als Instrument der Kriminalpolizei wurde eine dem Zugriff der Justiz entzogene Praxis der KZ-Haft eingeführt. Ab 1940 wurde aufgrund eines Erlasses von Himmler alle Homosexuelle, die mehr als einen Sexualpartner gehabt hatten, nach Verbüßung ihrer Gefängnis- oder Zuchthausstrafe in ein KZ gebracht. Auch ohne diese Anweisung waren längst vor 1940 homosexuelle Männer aus Stuttgart und anderen Städten von der Polizei in KZs verschleppt worden.
Uns liegen nur einzelne Protokolldokumente von Verhören vor, die in der Stuttgarter Gestapoleitstelle 1937 durchgeführt wurden und bei denen im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen die Fortsetzung der bündischen Jugend jungen Männern Vergehen nach §175 vorgeworfen wurde. Aus den Dokumenten gehen in diesem Zusammenhang Verhaftungen in 1937 in Stuttgart-Degerloch, Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Mitte hervor (4).

Defizitäre Quellenlage –“ nicht nur Folge von NS-Vernichtungen und Kriegseinwirkungen

„Adressen und Telefonnummern ihrer Freunde lernen sie auswendig. Briefe werden sofort vernichtet.“ „Wenn hier eingebrochen wird oder uns stößt etwas zu und die Polizei kommt ins Haus –“ hier findet niemand einen Hinweis.“ –“ man könnte denken, dass der Spiegel in einem Leitartikel über die Lebenssituation Homosexueller in der Nazizeit berichtete, während es hier aber um das Jahr 1969 geht (5). Denn der §175 blieb in der Nazifassung bis 1969 bestehen. Dadurch war es den Homosexuellen nicht möglich, sich wie die anderen Opfergruppen in Verfolgtenverbänden zu organisieren, das erlebte Unrecht zu dokumentieren und eine Wiedergutmachung einzufordern. So fehlen individuelle Zeugnisse und autobiografische Mitteilungen.
Die defizitäre Quellenlage ist bezüglich der Selbstzeugnisse überlebender, homosexueller Häftlinge also alles andere als ein Überlieferungszufall. In ihr spiegelt sich die Spezifik der NS-Homosexuellenverfolgung ebenso wider wie das erschreckende Ausmaß der Kontinuität von Diskriminierung und Verfolgung Homosexueller in Deutschland auch nach 1945. Diese Homosexuellenfeindlichkeit in Nachkriegsdeutschland drückte sich auch in einem weitgehenden Desinteresse der deutschen akademischen Geschichtswissenschaft an der Aufarbeitung der NS-Verfolgung Homosexueller aus (6). Dies führt dazu, dass nur wenige Dokumente bislang zusammengetragen werden konnten. So wissen wir nicht genau, wie viele Männer nach §175 in Stuttgart verurteilt wurden, wie es zu den Anzeigen gekommen ist, was mit ihnen danach geschah, wie viele z. B. in der Gestapozentrale im Hotel Silber verhört wurden und wie viele in welchen Konzentrationslagern landeten und dort starben oder auch die Naziherrschaft überlebten.

Die Erinnerung an homosexuelle Vereine und Lokale vor 33 ist in Stuttgart nahezu vollständig ausgelöscht

Umso wichtiger ist die Arbeit von Mathias Strohbach und Elke Martin von der Stuttgarter Stolpersteininitiative, die Informationen von 33 Männern, die in Stuttgart während der Nazizeit nach §175 verurteilt wurden und von sechs Männern aus Stuttgart, die im KZ landeten und dort starben, zusammengetragen haben. Die Informationen zu den Einzelschicksalen, die wir im oben stehenden Kasten hier veröffentlichen, haben sie uns für diesen Beitrag dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt.
Homosexuelle kamen schlimmstenfalls nicht nur in KZs. Noch 1944 erhielt Josef W. wegen „Verbrechen nach §175 StGB“ vom „Sondergericht für den Oberlandgerichtsbezirk Stuttgart“ sogleich ein Todesurteil. Im Urteil wurde er im Nazijargon „als gefährlicher Gewohnheits- und Sittlichkeitsverbrecher“ bezeichnet. (7)
Doch wenn wir an Schicksale homosexueller Stuttgarter erinnern wollen, so geht es uns nicht nur um jene, die in KZs verschleppt oder zu Tode verurteilt wurden. Die Emanzipation der Schwulen und Lesben wurde durch den NS-Terror weit über die zwölf Jahre der Diktatur hinaus zurückgeworfen und zwang sie zur entwürdigenden Selbstverleugnung über Generationen hinweg. Die Erinnerung an homosexuelle Vereine und Lokale, die sich in Stuttgart in der Weimarer Republik entwickeln konnten, ist in unserer Stadt nahezu vollständig ausgelöscht. Kaum jemand weiß, dass sich z. B. die Ortsgruppe Stuttgart des „Bundes für Menschenrecht“ (größte homosexuelle Vereinigung der Weimarer Republik, die zeitweise 48.000 Mitglieder in Deutschland hatte) 1930 im damaligen Lokal „Zum Josefle“ in der Gutenbergstraße 50a drei Mal die Woche traf (Mittwochs, Sonnabend und Sonntags) (8). Noch im Januar und Februar 1933 warben in der homosexuellen Monatszeitschrift „Freundschaftsblatt“ Anzeigen für den Treffpunkt im „Cafe/Weinstube Lachenmaier“ (Kasernenstr. 1) und für einen „Zille-Ball“ (= Maskenball) im Saalbau „Rosenau“ (Rotebühlstr. 109b) in Stuttgart. Werden wir wohl nie erfahren können, was aus den feiernden Teilnehmern in den Folgejahren geschehen ist?

„Ohne Erinnerung gibt es keine Zukunft“ - Hoffnungen und Wünsche, die wir mit der angestrebten Gedenk- und Lernstätte „Hotel Silber“ verbinden

Homosexuelle Überlebende traten nur einmal kollektiv aus ihrer Isolation an die Öffentlichkeit. Acht Überlebende aus vier Ländern unterschrieben ein Memorandum, welches im Rahmen eines Programms des „United States Holocaust Memorial Museums“ am 28. Mai 1995 in Washington DC erstmals veröffentlicht wurde, in dem es u. a. heißt:
„Vor 50 Jahren wurden wir von den alliierten Truppen aus den nationalsozialistischen Konzentrationslagern und Gefängnissen befreit. Aber die Welt, auf die wir gehofft hatten, wurde nicht wahr.
Wir mussten uns wiederum verstecken und wurden erneuter Verfolgung ausgesetzt. (...) Einige von uns –“ gerade aus den Lagern befreit –“ wurden erneut zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. (...)  Heute sind wir zu alt und zu müde, um für die Anerkennung des an uns begangenen Unrechts zu kämpfen. Viele von uns wagten es nie, darüber zu sprechen. Viele von uns starben allein mit den qualvollen Erinnerungen. Wir haben lange, aber vergeblich auf eine deutliche politische und finanzielle Geste der deutschen Regierung und deutscher Gerichte gewartet. Unsere Verfolgung wird heute an Schulen und Universitäten kaum erwähnt. Selbst in Holocaust Museen und Gedenkstätten werden wir als verfolgte Gruppe manchmal nicht einmal genannt. Heute, 50 Jahre später, wenden wir uns an die junge Generation und an alle, die sich nicht von Hass und Vorurteilen leiten lassen wollen. Helfen Sie mit, sich mit uns zusammen gegen eine noch immer von Vorurteilen geprägte und unvollständige Erinnerung der nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen zu wehren. Lassen Sie uns das an Juden, Roma und Sinti, Zeugen Jehovas, Freimaurern, Behinderten, polnischen wie russischen Kriegsgefangenen, Homosexuellen und vielen anderen begangene Unrecht nie vergessen. Lassen Sie uns aus der Geschichte lernen und die jüngere Generation von homosexuellen Frauen und Männern, Mädchen und Jungen dabei unterstützen, ihr Leben im Gegensatz zu uns in Würde und Respekt zusammen mit ihren Partnern, Freunden und Familien führen zu können. Ohne Erinnerung gibt es keine Zukunft.“ (9)
In diesem Sinne wollen wir uns von der „Weissenburg e. V.“ nach Kräften an der „Initiative Gedenkstätte Hotel Silber“ beteiligen. Uns ist in Baden-Württemberg keine einzige Gedenkstätte bekannt, bei der die NS-Verfolgung Homosexueller in der Stuttgarter Region seitens der Stadt Stuttgart oder des Landes Baden-Württemberg eine Erwähnung findet. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Politik des Totschweigens und Verdrängens des NS-Terrors gegen Homosexuelle endlich beendet wird und dass die angestrebte Gedenkstätte im Gebäude der ehemaligen Gestapoleitstelle neben den anderen Opfergruppen auch an die Schicksale Homosexueller aus der Stuttgarter Region erinnert. Wir verbinden mit dieser Initiative für eine Gedenkstätte mitten im Zentrum der Stadt Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg die Hoffnung, dass die weitere Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit unserer Stadt und unseres Landes Baden-Württemberg einen höheren Stellenwert bekommt und die bisher kaum erfolgte oder gar fehlende Beteiligung an der Aufarbeitung des Schicksals Homosexueller aus unserer Region durch die Stadt Stuttgart, das Land Baden-Württemberg und durch die Geschichtswissenschaft in Stuttgart und Tübingen mit diesem Projekt überwunden werden kann, so dass u. a. auch folgende Forschungsaufgaben angegangen werden können:


• Die Namenslisten von Rosa-Winkel-Trägern aus verschiedenen Konzentrationslagern, in denen wir Häftlinge aus Stuttgart vermuten (z. B. dem Stuttgart nahgelegenen KZ Natzweiler), örtlich und familiär zuzuordnen.
• die Recherche nach Zeitungsausschnitten zum Thema in der lokalen Presse,
• die weitere Recherche nach der homosexuellen Infrastruktur (Vereine, Lokale etc.), die sich in Stuttgart während der Weimarer Republik entwickeln konnte
• sowie die Auswertung sämtlicher verfügbaren, gerichtlichen Unterlagen von §175-Verfahren in Stuttgart bis 1969.

Wir wünschen uns insbesondere, dass durch diese Gedenkstätte Schulklassen dazu angeregt werden, sich mit dieser Vergangenheit zu beschäftigen. Denn bis heute ist das Thema Liebens- und Lebensvielfalt und dabei die gleichgeschlechtliche Liebe meist kein Thema im Unterricht, aber dennoch immer wieder Thema im Schulalltag in Form von Mobbing und Beleidigungen. Schimpfwörter wie „Schwule Sau“ gehören noch immer in vielen Stuttgarter Schulen zum Schulalltag und werden allzu oft von Schulleitungen passiv und als relativ „normal“ hingenommen (10). Wir hoffen mit unserer Erinnerungsarbeit eine bejahende Einstellung zur Vielfalt von SchülerInnen, LehrerInnen und von allen Menschen fördern zu können, egal ob es um die Merkmale „Gender“, „ethische Herkunft“, „Behinderung“ oder „sexuelle Orientierung“ geht. Denn diese positive Einstellung halten wir sowohl für jede/n Einzelne/n als auch für das Klima in der Schule und in der gesamten Gesellschaft für sehr wichtig. Neonazis und faschistische Einstellungen hingegen dürfen in Deutschland und weltweit nie wieder eine Chance erhalten.

Wir bedanken uns bei Suse Enchelmayer, Elke Martin, Dieter Salwik und Mathias Strohbach, die uns bei der Erstellung dieses Beitrags geholfen haben.

P.S. Wer das Projekt „Rosa Winkel“ unterstützen möchte, kann sich an Ralf Bogen wenden und auf das Konto des Weissenburgzentrums mit dem Vermerk „Rosa Winkel“ Spenden überweisen (BW Bank, Kontonr.: 2455206, BLZ 60050101).

Fußnoten:

(1) Zur Rolle der Kirche bei der NS-Verfolgung von homosexuellen Menschen nahm die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg in einer Erklärung vom 2.08.1991 wie folgt Stellung: „Die Ausgrenzung homosexuell geprägter Menschen hat in unserer Gesellschaft eine lange, leidvolle Geschichte. Wir bedauern, dass daran auch die christliche Kirche eine erhebliche Mitschuld trägt. Das Schweigen von Christen in der Nazizeit zu der Ermordung Homosexueller in den Konzentrationslagern ist ein Teil dieser Mitschuld. Deshalb haben wir allen Anlass, aus dieser Geschichte zu lernen. Toleranz ist geboten, gerade auch gegenüber dieser Minderheit.“ (zitiert nach: „Homosexualität in der NS-Zeit –“ Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung“, Grau, Frankfurt 1993)
Den drei Weltreligionen Judentum, Christentum und Islam liegen in großen Teilen die ca. 5000 Jahre alten fünf Bücher Moses gemeinsam zugrunde, die zum ersten Mal homosexuelles Empfinden als unnormal und widernatürlich thematisiert haben. Insbesondere nach der „Schöpfungsgeschichte“, die sich um Adam und Eva dreht, hätte Gott bzw. Allah den Menschen zweigeschlechtlich und ausschließlich heterosexuell angelegt. Homosexuelles Empfinden sei demnach eine „Abweichung“ von einer angeblich „gottgewollten“ Norm, was unter Berücksichtigung moderner human- und naturwissenschaftlicher Befunde längst widerlegt ist. Diese diskriminierenden Aussagen können nicht mehr als allgemeingültiges „Gottes/Allahs Wort“, sondern lediglich als historisches Produkt eines zeitgebundenen „Gottes-/Allahs-Verständnisses“ gewertet werden (siehe hierzu auch die Broschüre „CSD Stuttgart 2008 –“ „Ich glaube“ –“ Verweigerte Grußworte –“ Eine Analyse, herausgegeben von der Weissenburg e. V., Stuttgart 2008)

(2) Siehe „Homosexuelle unter dem Hakenkreuz“ von Jellonek, Paderborn 1990, S. 123ff

(3) Nach „Homosexualität in der NS-Zeit –“ Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung“, Grau, Frankfurt 1993, S. 171

(4) Die Dokumente wurden veröffentlicht in einem Beitrag von Herzer in „Capri“ –“ Zeitschrift für schwule Geschichte, Februar 2008, Nr 40, herausgegeben vom Schwulen Museum Berlin 2008. Sie basieren auf einen Aktenfund im Landesarchiv NRW Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Zweigstelle Kalkum unter dem Titel „Akten in der Strafsache gegen Zwiauer + And.“, Gerichte, Rep. 17 Nr. 292-295. Die Akten sind in vier Bündel geordnet, wobei die ersten drei Dokumente der Voruntersuchungen und des Verfahrens vor dem Sondergericht Stuttgart enthalten.

(5) „§175: Das Gesetz fällt –“ bleibt die Ächtung?“ aus „Der Spiegel“, Nr. 20, 1969, S. 62 –“ zitiert nach: NS-Terror gegen Homosexuelle, Jellonnek/Lautmann, Paderborn 2002, S. 405.

(6) Siehe auch „Vergesssen und unterschlagen? Die Darstellung des Schicksals homosexueller Häftlinge in den deutschen KZ-Gedenkstätten“, Thomas Rahe, veröffentlicht in „Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle“ von Jellonnek/Lautmann, Paderborn 2002, S. 361f.

(7) Herr Endemann hat uns dieses Todesurteil vom 20.06.1944 für unsere Arbeit zur Verfügung gestellt. Er hat sich vorgenommen, die NS-Strafjustiz und die gefällten Terrorurteile durch alle Gerichtsbarkeiten im damaligen Württemberg um eines Stückes nachgeholter Gerechtigkeitswillen gegenüber den ermoderten und gequälten Menschen aufzudecken, wofür wir ihm sehr dankbar sind

(8) Siehe „Blätter für Menschenrecht“ –“ Offizielle Monatsschrift des Bundes für Menschenrechte e. V., Sitz Berlin, Nr. 6 / Juni 1930, Adressen-Verzeichnis des Bundes für Menschenrechte e. V. - Eigenrecherche im Schwulen Museum in Berlin, wo wir sämtliche dort verfügbaren überregionalen homosexuellen Zeitschriften der Jahrgänge 1928-1933 durchgegangen sind.

(9) Zitiert nach: „Totgeschlagen, totgeschwiegen? Das autobiographische Zeugnis homosexueller Überlebender“, Klaus Müller, veröffentlicht in „Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle“ von Jellonnek/Lautmann, Paderborn 2002, S. 416. Die Opfer des §175 in der NS-Zeit wurden erst 2002 gesetzlich rehabilitiert, was die meisten KZ-Überlebenden nicht miterleben konnten. Die Opfer des Nazi-Paragraphen 175, die nach 1945 verurteilt wurden, und das waren allein in der Bundesrepublik zwischen 1950 und 1969 über 44.000 homosexuelle Männer, sind noch immer nicht rehabilitiert und haben bis heute keinerlei Entschädigung erhalten.

(10) Siehe hierzu „Schule ohne Homophobie –“ Schule der Vielfalt“: www.schule-der-vielfalt.de. Dort heißt es „Schätzungen zufolge sind zwischen 5 bis 10 % aller Menschen lesbisch oder schwul. Das heißt: In jeder Schulklasse sitzt mindestens eine lesbische Schülerin oder ein schwuler Schüler, und in jedem Kollegium gibt es lesbische Lehrerinnen und schwule Lehrer sowie bisexuelle Jugendliche und Erwachsene. Lesbische, schwule und bisexuelle Jugendliche erleben in ihren Schulen Beschimpfungen, Beleidigungen und körperliche Gewalt. Die Mehrzahl der Lesben und Schwulen wusste vor dem 18. Lebensjahr, dass sie lesbisch oder schwul sind. Mehr als die Hälfte versuchte dies aber in der Folge zu verleugnen oder zu verbergen. Dies ist mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden, die sich u. a. in einer vier bis siebenfach höheren Suizidrate von lesbischen und schwulen Jugendlichen äußern. (Studien der Senatsverwaltung Berlin 1999 und des Sozialministeriums Niedersachsen 2001).“

毛澤東 / 毛泽东

"Unsere Dogmatiker sind faule Kerle, die jede mühselige Forschungsarbeit an konkreten Dingen ablehnen; sie betrachten die allgemeinen Wahrheiten als etwas vom Himmel Gefallenes, verwandeln sie in unfaßbare, rein abstrakte Formeln, negieren total die normale Reihenfolge der Erkenntnis der Wahrheit durch den Menschen und stellen sie auf den Kopf. Ebensowenig verstehen sie die wechselseitige Verbundenheit zwischen den beiden Prozessen der menschlichen Erkenntnis: vom Besonderen zum Allgemeinen und vom Allgemeinen zum Besonderen. Sie verstehen überhaupt nicht die marxistische Erkenntnistheorie."

Mao Tse-Tung
, in: Über den Widerspruch: III. Die Besonderheit des Widerspruchs
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